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Multiplus II vollständig abschalten bei Netzverlust

Hi, aus gegebenen Gründen muss ich meinen Multiplus II 48/5000 so konfigurieren dass er bei Netzverlust am Eingang intern NICHT anfängt auf AC-OUT1 230V anzulegen sondern quasi bis auf die Steuerung abschaltet. Leider fehlt mir dafür irgendwie der Menüpunkt, wo genau stell ich das ein?

Multiplus-IIlom
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4 Answers
Matthias Lange - DE avatar image
Matthias Lange - DE answered ·

Schalte den Multi für die "Abnahme" auf "Charger-only", dann schaltet sich der Multi ab, wenn das Netz weg ist.

Wobei ich das alles auch nicht wirklich nachvollziehen kann.

Wenn du für die "Abnahme" keinen Akku am Multi hast, schaltet der sich auch ab, wenn das Netz weg ist.

Wo/Wie willst du denn die PV einbinden?

1 comment
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pyrorider avatar image pyrorider commented ·
Hi Matthias, danke für die Antwort, dann mach ich das so mit dem auf "Charge-only" stellen.


Ich habe meinen Akku am Multi dran, nur aufm Papier zum Anmelden gibts halt keinen Akku.


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d-ferdi avatar image
d-ferdi answered ·

hallo,

ueber ein geraet mit venus-os und node-red geht das problemlos. eventuell geht es auch ueber einen assistenten und einen der eingaenge.

du kannst die verbraucher auch an ac2 anstatt an ac1 anschliessen, dann faellt der strom da auch aus und den mp2 in den groesten stromsparmodes (suchmodus) versetzen, dann braucht er nur noch sehr wenig energie im vergleich zum normalbetrieb. nur an ac-out1 darft du dann nichts anschliessen.

aber warum willst du den ausschalten? benutzt du den nur als ladegeraet ? dann kann man ihn auch in einen nur lade-modus versetzen, dann schaltet er automatisch bei stromausfall ab.

notfalls koenntest du auch an den ein-ausschalter ein kabel anloeten und ihn anstatt ueber den schalter, ueber ein relais schalten.

du kannst auch einen soc einstellen, bei dem er abschalten soll. es gibt auch einen assistenten sicherheitsschalter, ueber den dann in kombination mit einem externen eingang das system abgeschaltet werden kann. ob du die funktion des sicherungsschalters ueber das interne programmierbare relais realisieren kannst, weiss ich nicht. das muesstest du einmal testen. eigentlich sollte es funktionieren. du must nur einen assistenten zum ein- und ausschalten anlegen.

tschuess

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frankmsc68 answered ·

Warum nicht gleich auf Inselbetrieb gehen und sich den ganzen Aerger sparen?Frank

15 comments
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pyrorider avatar image pyrorider commented ·
Was will ich denn mit Inselbetrieb wenn kein Stromausfall ist? Solange auf dem Grundstück ein Stromanschluss (HAK) vorhanden ist musst du die sowieso anmelden
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d-ferdi avatar image d-ferdi pyrorider commented ·

hallo,

das ist so nicht ganz richtig. wenn du dir mit dem wechselrichter eine usv zusammenbaust, musst du nichts anmelden, auch nicht, wenn eine pv mit angeschlossen ist.

ich habe damals sicherheitshalber bei meinem stromanbieter nachgefragt, allerdings wollte ich auch gerne einspeisen. aber ohne einspeisung interessiert ihn das nicht.

wenn man den multi im usv-modus anmelden muesste, muesste man auch jede usv anmelden und dem ist definitiv nicht so.

allerdings darf das system dann auch nicht als ess konfiguriert sein! denn dann koennte es ja einspeisen und braucht den NA-schutz. fuer den betrieb als usv ist dagegen kein NA-schutz vorgeschrieben. deshalb macht der multi in diesem modus auch keine pruefung!

tschuess

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pyrorider avatar image pyrorider d-ferdi commented ·

Wenn der Multiplus ohne ESS als reine USV genutzt wird darf er halt aber auch keine PV-Module angeschlossen haben.

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pyrorider avatar image pyrorider d-ferdi commented ·
Rein nach VDE/TAB müsstest du auch USV Anlagen anmelden da es sich immernoch um Speichereinrichtungen am öffentlichen Netz handelt, vollkommen egal ob das Umrichten erst nach nem Koppelschalter stattfindet oder nicht.
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d-ferdi avatar image d-ferdi pyrorider commented ·

hallo,

also ich habe einige usvs im haus und da war noch nirgends eine information dabei, dass man die bei seinem versorger anmelden muss.

das sagt google dazu:

Wenn die Stromerzeugungseinheit ausschließlich als USV eingesetzt wird, gibt es keine Registrierungspflicht. Das entspricht dem Anwendungsbereich der DIN EN 62040-1 (VDE 0558-510). Für alle Anwendungsbereich jenseits dieser Norm ist eine Registrierung erforderlich.

und ich habe auch noch nie irgendwo gelesen, dass man an eine usv keinen akku anschliessen darf.

wenn das so waere, muesste man ja auch jede noch so kleine powerstation beim versorger anmelden. mal abgesehen davon, jedes geraet mit einem akku ist eigentlich auch eine speichereinrichtung, insbesondere eine powerbank, auch wenn die keinen ac-ein- und ausgang hat.

tschuess

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pyrorider avatar image pyrorider d-ferdi commented ·

Bitte die restlichen Kommentare meinerseits lesen und bei Google nicht nur die ersten 3 in der Suche angezeigten Zeilen sondern auch mal auf ein oder 2 Websites gehen und weiterlesen. Wenn es sich um die kleinen ORTSVERÄNDERLICHEN usv's handelt ist alles gut, sobald du aber nen Multi mit Akkubank fest anschließ, was du im Hausnetz ja müsstest, dann ist die USV anzumelden. Und sobald du an deine USV (umschreibt die Umrichtereinheit, den DC-Bus und den Speicher) PV-Module anklemmst ist es ebend auch keine reine USV mehr sondern eine Erzeugungseinheit und muss angemeldet werden. Ich würde dir ja gerne die Norm zitieren, hab aber grade keine 150€ über um die zu kaufen.

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d-ferdi avatar image d-ferdi pyrorider commented ·
hallo,

wenn du sowas anmelden willst, bedeutet das noch lange nicht, dass du das auch kannst!

tschuess

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pyrorider avatar image pyrorider d-ferdi commented ·

Ich will es nicht, ich muss es, und wie ebend geschrieben kann ich es auch.

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d-ferdi avatar image d-ferdi pyrorider commented ·

hallo,

ich habe dem marktstammdatenregister eine nachricht geschickt und nachgefragt, wie ich meine anlage anmelden kann. bis jetzt habe ich noch keine antwort bekommen.

im marktstammdatenregister kann man nur systeme registrieren, die komplett oder teilweise einspeisen. eine anmeldemoeglichkeit, fuer systeme, die nicht einspeisen gibt es nicht. sonst haette ich mein system schon vor jahren dort eingetragen, als das martkstammdatenregister eingerichtet wurde.

es ist aber leider nicht moeglich und ich werde es auf jeden fall unterlassen, eine anlage, die nicht einspeisen kann, als einspeiseanlage einzutragen.

wenn allerdings alles planmaessig verlaeuft, werde ich, im laufe des naechten jahres, das system so umstellen, dass ich einspeisen kann und darf und dann kann ich sie auch im marktstammdatenregister eintragen.

solange meine anlage nicht einspeisen kann und darf und es keine moeglichkeit gibt, so eine anlage einzutragen, wird sie auch nicht eingetragen!

tschuess

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pyrorider avatar image pyrorider d-ferdi commented ·

So, und nochmal. Du MUSST deine ortsfesten USV's als Teileinspeisung eintragen, UND DANN IM PUNKT 5CM DARUNTER BEI NOTSTROM auch ja auswählen. Dass ne Notstromversorgung nicht ins Netz einspeist ist ja klar. Und das Markstammdatenregister hat auch anderes zu tun als Menschen die nicht lesen können (oder wollen?) offensichtliche Dinge zu erklären.

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d-ferdi avatar image d-ferdi pyrorider commented ·

hallo,

tut mir leid, aber eine usv ist keine anlage die teilweise einspeist!

denn fuer eine einspeisende anlage ist, fuer den betrieb, ein NA-schutz erforderlich und den haben nur meine neuen wechselrichter und nicht die alten.

wenn ich die anlage so eintragen wuerde, muesste ich die haelfte meines systems ausser betrieb nehmen, weil der anschluss dann so nicht erlaubt waere oder ich haette schon vor jahren einen externen NA.schutz installieren muessen!

abgesehen davon, dass mit dem anklicken der notstromfunktion nicht klar deklariert ist, dass die anlage nicht einspeisen kann, sondern nur dass sie auch ohne stromnetz strom liefern kann!

das gleiche gilt dann auch fuer jede fest installierte usv. der betreiber muesste sicherstellen, dass ein NA-schutz installiert ist und mir ist keine usv bekannt, die einen NA-schutz hat.

uebrigends, ich habe die gleiche usv einmal als standgeraet und einmal zum einbau in einen 19" zoll schrank. nach deiner aussage muss dann die 19" usv angemeldet werden und das modbile standgeraet nicht, obwohl es absolut identische geraete sind und sich nur die gehaeuse unterscheiden!

eine NA-schutz hat uebrigends keines der geraete und es sind beides online-usvs, an die ich auch noch zusaetzlich pv-module anschliessen koennte. allerdings haben die eine akku/zwischenkreis-spannung von 72V, der nicht galvanisch vom netz getrennt ist!

tschuess

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Da eine USV mit dem MP eine ortsfeste Anlage ist, ist diese im Marktstammdatenregister einzutragen und beim Netzbetreiber anzumelden.
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d-ferdi avatar image d-ferdi pyrorider commented ·

hallo,

eine usv kannst du nicht im marktstammdatenregister eintragen, das habe ich schon mehrfach versucht, es ist einfach nicht moeglich, weil man dort nur systeme anmelden kann, die zumindest eine teileinspeisung/ueberschusseinspeisung zulassen und das ist bei einer usv einfach nicht moeglich.

mal abgesehen davon, dass ich auch an einen ortsveraenderbare usv einen ortsfesten akku anschliessen kann.

also ich habe damals meinen anbieter gefragt und der wollte davon nichts wissen, weil die anlage nicht einspeisen kann!

tschuess

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pyrorider avatar image pyrorider d-ferdi commented ·

Stromanbieter haben in etwa soviel Ahnung von Elektrotechnik und Normen wie Schwurbel-Stefan auf Facebook von Impfungen und Masken.

So, ich war grad selbst mal kurz im Markstammdatenregister, ich empfehle dir zu lesen. Akkuspeicher (zB bei ortsfesten USV Anlagen) sind als Stromspeicher -> Teileinspeisung einzutragen.

Teileinspeisung ist auszuwählen, wenn der erzeugte Strom teilweise oder vollständig in der Kundenanlage vom Betreiber selbst verbraucht wird (z.B. Eigenverbrauch) oder ohne Nutzung des Netzes einem Dritten überlassen wird (direkte Stromlieferung).

Im Fall USV also vollständiger Eigenverbrauch.

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Sobald du PV Module an die USV anschließt ist es keine reine USV mehr, fällt damit aus der Meldebefreiung und schon betreibst du illegal ne Anlage am Netz

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frankmsc68 answered ·

Ist also doch der Akku,andem's letztendlich haengt?Frank

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