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NA Schutz auf Campingplätzen

Wo ist eigentlich geregelt wie der NA Schutz auf Campingplätzen auszusehen hat? Wie wir wissen dürfen im Hausgebrauch auch kleinstanlagen nur mit NA Schutz nach 4105 an das Stromnetz. Wo unterscheidet die Norm zwischen Camper und Balkonkraftwerk ? Letztendlich ist doch der Anschluss des Campers am Stromnetz nichts anderes als PV mit Nulleinspeisung.!?

Multiplus-II
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5 Answers
Matthias Lange - DE avatar image
Matthias Lange - DE answered ·
Ohne ESS-Assistent ist der Multi im Grunde nur eine USV.

Die PV Energie kann nie in Richtung Netz gehen und der Multi trennt sich bei Netzausfall (oder Stecker wird gezogen) sofort vom Netz.

Mit ESS-Assistent kann auch zum Netz gespeist werden.
Im ESS bzw. beim nötigen Gridcode ist hinterlegt, das der Multi bei Netzausfall (bzw Schwankungen) kurz warten soll um ggf. das Netz auch kurz zu stabilisieren.
Daher kann da beim Stecker ziehen noch kurz eine Spannung an den Kontakten anliegen, daher ist das ja auch nicht zulässig.

Im Caravanbereich gibt es keine Forderung für einen NA-Schutz.
Wäre mit den "alten" MultiPlus auch gar nicht möglich bzw. müsste man da für einige 100€ einen externen NA-Schutz verbauen.

3 comments
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dennibu avatar image dennibu commented ·

@Netrange sagt es macht keinen Unterschied auch diese im Caravan müssen der 4105 entsprechen. Wenn ich das richtig verstehe befreit eine abweichende Konfiguration von der na Schutz Pflicht?

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netrange avatar image netrange dennibu commented ·
Wenn du einen Multi im Womo verbaust und dieses dann am öffentlichen Netz betreibst benötigst du das auf jeden Fall.

Das wäre ja wie daheim wenn du eine Insel betreibst, die wiederum keine ist weil der Multi "ja nur zum laden" mit dem Netz verbunden wird.

Wer garantiert denn , das du kein ESS betreibst ... Obwohl das natürlich auf dem Zeltplatz keinen Sinn ergibt auch wenn es möglich wäre.

Es gibt bestimmt nur wenige Womos die so kenne viel PV haben , das die den Überschuss in den Zeltplatz pumpen ;)

ABER

Wie Matthias schon geschrieben hat, ist der Stecker der Stromversorgung hier das größte Problem, da im ESS Betrieb die "selbstwirkende Freischalteinrichtung" wohl länger benötigt.

Ich selber habe das noch nicht getestet , wie lange das dann dauert.


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dennibu avatar image dennibu commented ·

das mit der Netzstützung sollte beim steckerziehen kein Thema sein da die Spannung ganz wegbricht, damit wären 100ms gefordert. Die 3 Sekunden Netzstützung kommen nur bei Spannunsfall zwischen (glaube 10 und 15%) über eine Mittelwertbildung 10 min. zum tragen.

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netrange answered ·

Sie unterscheidet garnicht. Auch im Womo musst du ja einen Multi etc. einsetzten der über die genannten Normen verfügt . Und wenn du nur einen Laderegler im Womo hast und damit lädst , benötigst du ja keinen NA Schutz.

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Matthias Lange - DE answered ·

Ein NA-Schutz ist nur in Verbindung mit dem ESS Assistenten erforderlich, weil dieser über den AC IN auch Energie zurück ins Netz schieben kann.

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dennibu answered ·

Ich denke mit dem Assistenten hat das nichts zu tun, auch balkonkraftwerke ohne Speichersystem unterliegen der 4105.

wenn ich das richtig deute hat ( oder hätte ) der Multiplus ( ohne 2) garnicht die Zulassung am Landstrom betrieben zu werden?

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dennibu answered ·

Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.

Wenn ich also einen alten Multiplus zuhause so betreibe dass über die PV die Batterien geladen werden (mppt) aber kein Assistent eine Einspeisung regelt und der Multi lediglich als USV dient kann auf NA Schutz verzichtet werden?

Selbst eine Ladung aus dem Netz wäre dann erlaubt, solange ich nicht zurückspeise.

Ich meine rein technisch passiert beim „klebenbleiben“ des einfachen Relais im USV Betrieb doch nichts anderes… der AC Out speist Richtung Netz.

Die Anforderung an den NA Schutz wäre ja dann sozusagen konfigurationsbedingt.

Die Anmeldung einer USV beim Netzbetreiber wäre nicht nötig ?

Letztendlich bleibt es doch eine Erzeugeranlage und diese unterliegt doch (wenn am Netz angeschlossen) unter allen Umständen der 4105, egal wie diese konfiguriert ist.

Deshalb frage ich mich was ist im Caravanbereich wo und warum anders geregelt? Bezeichnet man eine mobile Anlage einfach nicht als Erzeugeranlage und damit Fallen die aus dem na Schutz Thema raus?

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·

Dein letzter Absatz trifft es ganz gut.

Im mobilen Bereich sind die Geräte ja auch schon seit Jahrzehnten im Einsatz und da gab es noch nie eine Forderung nach einem NA Schutz.

Caravan und ESS/Stromspeicher/PV-Anlage sind halt 2 verschiedene Sachen.

Im Caravanbereich gibt es andere Normen und Vorschriften.

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dennibu avatar image dennibu Matthias Lange - DE ♦ commented ·
Am besten lass ich das so stehen damit ich wieder schlafen kann.;-)
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netrange avatar image netrange commented ·
Versuche doch mal unter "normalen" Umständen eine PV Anlage anzumelden die wirklich nicht am Netz hängt ... Also wirklich eine OffGrid Anlage, die nur nachgeladen wird. Steffen betreibt so eine Anlage ...

Das wäre dann natürlich keine ESS Möglichkeit mit reinem Selbstverbrauch.

Muss man diese anmelden ? Sollte oder muss man diese im MStdReg anmelden ?

Warum dann irgendeine 4105 ... Der alte Multi ist ja dann auch nicht mehr als ein Ladegerät

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dennibu avatar image dennibu netrange commented ·
Schwieriges Thema, soweit ich weiß kommt man nur im einem Fall um eine Anmeldung herum. Man meldet den Netzanschluss komplette ab, damit würde dann der Zähler demontiert werden.

Da kann man geteilter Meinung sein. Aber aus der Sicht des Netzbetreibers muss man das auch verstehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet eine bestimmte Güte des Netzes einzuhalten, die Max. Zulässigen Ausfallzeiten pro Jahr etc. Sind gesetzlich geregelt. Das Stromnetz muss gewartet und in Schuss gehalten werden. Das ganze dann für jemanden der sich daran aber nur beteiligt wenn er gerade nachladen muss.?

Andererseits ist das ja mit einer Nulleinspeisung gleich zu setzten (wobei dabei ja sogar noch saldierend gerechnet wird).

Bleibt die Frage wie sich unsere Stromnetze finanzieren sollen wenn das alle so machen ?

Ich frage mich auch wie das bei einer Direktvermarktung dann abläuft. Zahlt man da Gebühren für die Bereitstellung des Stromnetzes?

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