Ich habe gerade ins allgemeine E8 geschaut. Wo an welcher Stelle wird da etwas von DC -Seite abgefragt, ausser der PV Leistung?
Nirgens… wie gesagt das hat auch nichts mit dem Anmeldeverfahren zu tun. Es wir lediglich abgefragt ob der Speicher AC oder und DC gekoppelt ist.
Es ging mir darum dass wenn ich einen externen damit beauftrage meine selbstgebaute PV anzumelden der beauftragte selbstverständlich sämtliche Bauteile prüfen müsste, da ein Selberbauen an der Kundenanlage generell (auch Stromkreise ) von der TAB (VDE) nicht erlaubt ist. Somit muss ich davon ausgehen dass das prüfende Unternehmen sich als Errichter der Anlage gegenüber dem EVU verantworten muss. Das hat zwar nichts mit der Anmeldung an sich zu tun, aber der Hund beißt sich schon viel früher in den Schwanz. Aus diesem Grund werden und sollten sich die Prüfenden die Anlage schon sehr genau anschauen. Wenn mir in der Situation ein Kunde meint erklären zu müssen es gehe mich nichts an was und wie die DC Seite montiert wurde wäre ich sofort raus aus der Nummer.
Und da sind wir wieder bei dem Vertrauensverhälltniss Kunde-Handwerker. Ich habe meinen Haus und Hofelektriker seit 20 Jahren. Wir haben 2 Doppelhaushälften komplett neu verdrahtet. Mein guter Strippe hat nicht ein Kabel gelegt aber die kompletten Verteilungen und darüber gab es nie Disput. Genauso wenig um die PV. Im Gegenteil…er kannte vorher kein Victron und fragt jedesmal wenn wir uns so mal treffen wie es meinem “Kraftwerk” geht. Beim letzten mal habe ich ihm das DESS erklärt und er bekamm leuchtende Augen.
Ich habe Strippe nie erklärt ihm geht die DC Seite nichts an. Dem VNB habe ich erklärt, das ihn die DC Seite nichts angeht und das mit anwaltlichen Schreiben.
Natürlich hat Strippe auch über die DC Seite geschaut und hätte mich sehr deutlich darauf hingewiesen, wenn etwas nicht okay wäre. Sehr sehr deutlich. Ich arbeite selber im Handwerk und auch wenn Elektrik weit weg von meiner Kernkompetenz ist, gibt es einen gewissen Kodex. Und wenn es um den Faktor Sicherheit geht, bestimmt besonders. Ich bin mir sogar sehr sicher einen anderen Standart in meinem eigenen Haus mit meinen Lieben zu legen als viele andere
Um nochmal auf das Thema Haftung zurück zu kommen, weil ich gerade heute so einen Fall hatte. Thema Tiefbau/Entwässerung/Rückstau…
Wir haben eine Teil einer Entwässerung erneuert. Dann riefen die Jungs mich an und hatten einen einen weiteren Schaden entdeckt. Also habe ich mit dem Auftraggeber gesprochen. Der Alte Teil soll bleiben! Gespräch unter Zeugen, Vermerk im Bautagebauch, Beweisbilder gemacht und sauber abgegrenzt wie weit unsere Haftung geht. FERTIG. Und genauso würde ich es als Elektriker machen. Ich arbeite jetzt seit über 20 Jahren im Handwerk, so habe ich es immer gehandhabt und das ist nie ein Problem gewesen auch bei Streitfällen. Wenn ich in Haftung für die gesamte Entwässerung ganzer Ortsteile treten müsste, weil ich einen einzelnen Teilbereich erneuert oder ergänzt habe, würden wir als Firma mit Sicherheit keine Reparaturen ausführen. Und wenn es dann zu direkt ist solche Behauptungen schlichtweg als Blödsinn zu bezeichnen, dann tut es mir leid.
hallo,
pv-anlagen mit niederspannungswechselrichtern mit dc-spannungen bis 60V sind normalerweise immer galvanisch vom netz getrennt.
nur hochvoltwechselrichter arbeiten meistens ohne trennung!
tschuess
Und wenn Bauer Heinz ne Ladung Mist an den Damm kippt und der dir dann sagt: Das ist OK so das hält. Dann fährst du zum zuständigen Amt und sagst: kein Problem der Damm ist sicher, Bauer Heinz verantwortet das…?!
Als Meister deines Faches wird es vor Gericht immer heißen: Sie als Fachmann hätten es besser wissen müssen. Da kommst Du nicht weit mit: Bauer Heinz hat gesagt er hat Supermißt.
….Sei es drum. Ich denke nach über 200 Beiträgen ist alles gesagt. Ich hoffe einfach dass jeder weiß was er tut. Letztendlich will keiner die Katastrophe.
hallo,
wenn er das mit einer infrarotkamera pruefen will, muss er aber kommen, wenn der himmel wolkenlos ist und dann ist da immer noch das problem dass man die stecker nicht unbedingt sehen kann!
und bei den steckern, die ich selbst gecrimpt und zusammengesteckt habe, gab es noch nie probleme, nur bei den steckern, die von firmen gecrimpt und verbunden wurden.
einen stecker musste ich selbst richtig zusammenstecken weil der dachdecker ihn 3 oder 4 mal nicht bis zum einrasten zusammen geschoben hat!
tschuess
tschuess
Ich glaube zu dem Thema Bauer Heinz soll ich jetzt nicht antworten oder?
War nicht persönlich gemeint. Wirklich nicht. Der Kunde hatte die Rolle des Bauern der seines Faches der Meister ist. Aber halt kein Geologe oder sonst was.
In den einen hast du völlig Recht. Es ist völlig egal was Bauer Heinz sagt. Es ist völlig egal was galvanisch getrennt oder sonstetwas ist. Letztendlich entscheident ist was die Gesetzeslage hergibt.
Für die Registrierung im Marktstammdatenregister ist es Letztendlich die Bundesnetzargentur, weil sie es kann oder muss. Siehe Energiewirtschaftsgesetz.
Für die Registrierung beim Energieversorger die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen. Was in diesen TAB stehen darf, regelt die Niederspannungsanschlussverordnung.
Wer sich damit etwas Auseinandersetzt macht bestimmt das Richtige
Gestern hab ich eine Mail vom VNB bekommen. So wie es aussieht, ist das ne automatisch erzeugte Mail, und niemand hat sich scheinbar den langen Text durchgelesen, den in in der Vorabanfrage, geschrieben hatte. In diesem Text hatte ich mein eigentliches Problem geschildert, das ich eben keine Einspeiseanlage betreibe und um Aufklärung gebeten.
Ich bin ja noch die Woche im Urlaub, mal schauen ob da noch was kommt. Ansonsten werde ich vielleicht noch mal anrufen. Wenn das dann nichts bringt, dann war es das für mich.
Und schon sind wir wieder beim Thema, es sieht scheinbar so aus, als ob es nur einen mögliche Anlagenvariante (Einspeiseanlage ob mit oder ohne Einspeisung) geben soll.
@TomBerger
wenn Du aus der Nähe von Hamburg kommst, könnte ich Dir einen Elektriker vermitteln.
Kann leider keine PN schreiben…
Hallo Björn,
das ist sehr nett, vielen Dank. Aber ich wohne in Nordhessen, das ist doch ein wenig zu weit entfernt.
Herzliche Grüße, Tom
Es ist eine alte und leidige Diskussion um die Inselanlage, Netz 1-0-2 Umschaltern sowie direkten und indirekten Netzanschlüssen welches es nach dem ohmschen Gesetz gar nicht gibt. Diese Dinge stammen aus den Kommentaren der BNA welche weder einen gesetzgebenden noch einen normativen Charakter entfalten.
In den neuen VDE Normen befinden sich zwischenzeitlich nicht nur Beschreibungen zur künftig beim MstR vermutlich anmeldbare dritte Einspeiseart Nulleinspeisung, sondern auch für Inselbetrieb oder fiktiven Inselbetrieb von Inselnetzen. In den vor kurzem erschienenen Erläuterungen zum Speicherbetrieb am Niederspannungsnetz ist sogar eine maximale Zeit für Parallelbetrieb bei Umschaltzeiten bis zu 5 Perioden erwähnt. Damit sind Bildungen von Inseln offiziell erlaubt und fortan nicht mehr nur unerwünschte Vorgänge welche es auf jeden Fall zu verhindern gilt. Die bisherigen Kommentare der BNA sollten damit allesamt im Schredder landen.
Hier die Links zu den während der öffentlichen Kommentarzeit frei einsehbaren VDE Normen:
Das ist so in der Form nicht korrekt.
Erstmal hat weder die VDE FNN noch die VDE 4105-2018 gesetzlich bindenden Charakter sondern gibt nur den “Stand der Technik wieder”
Zweitens hat wie mehrmals oben beschrieben das EEG keinen Einfluß auf das Registrierungs und Anmeldeverfahren.
Drittens an der Formulierung “mittelbar und unmittelbar” hat sich seit Jahren nichts geändert. Für Juristin ist das seit Jahren klar. Nur Techniker und Laien haben diese Formulierung immer wieder versucht anders auszulegen. Deshalb hat die Bundesnetzargentur mehrmals die Beschreibung geändert. Der Grundsatz mittelbar und unmittelbar ist immer geblieben.
Viertens die Bundesnetzargentur ist im Energiewirtschaftsgesetz ganz deutlich dazu befukt/beauftragt worden, Regeln für die Einführung eines Registers (Marktstammdatenregister) zu erarbeiten. Damit sind diese Regeln verbindlich, im Gegensatz zu dem was in den privatrechtlich erstellten VDE steht
Inselnetzbildende Systeme waren nie das Problem und schon lange im E8 IBN Dokument.
hallo,
da diese begriffe immer wieder zusammen verwendet werden, haetten sie auch einfach schreiben koennen, dass jegliche verbindung des systems zum netz gemeint ist.
leider gibt es aber eine definition, nach der eine trennung vom netz, die nur mit erheblichem aufstand herstellbar ist, nicht gibt. es gibt als in einem gebaeude mit einem netzanschluss KEIN inselnetz, selbst dann nicht, wenn dieses niemals mit dem stromnetz verbunden wird oder die einzig moegliche verbindung durch ein ladegeraet (also mittelbar) hergestellt werden kann.
und genau aus diesem grund, sollen ja auch fest installierte usvs und reine inselnetze in gebaeuden mit stromanschlus ins marktstammdatenregister eingetragen werden, mit der konsequenz, dass man fuer anlagen, die man zwar problemlos am netz betreiben darf, auf einmal zertifikate und einen NA-schutz braucht, wobei die zertifikate nicht existieren, man das system also wieder ausbauen muss! ausser der versorger glaubt einem, dass das system niemals einspeisen kann, damit auch keine anmeldung bei ihm und kein zaehlerwechsel noetig ist! auch wenn im marktstammdatenregister etwas ganz anderes steht: naemlich teileinspeisung!
tschuess
Du willst hier nicht wirklich das Thema USV aufmachen. Dann sollten wir mal ernsthaft über den Begriff USV diskutieren…
Ich baue regelmäßig Generatoren und ähnliches für Systeme mit “Unterbrechungfreier Strom Versorgung” in Krankenhäusern oder Industrieanlagen. Über das Zulassungs-,Melde-,Abnahmeverfahren wollen wir uns nicht ernsthaft unterhalten.
Auch über jährliche Probeläufe im Beisein des VNB bitte nicht.
Redet und schreibt doch bitte nicht immer schneller als ihr euch informiert.
hallo,
ich glaube, du verstehst das problem mit dem marktstammdatenregister nicht. man kann problemlos eine online-usv so umbauen, dass sie einen sehr grossen akku hat und auch nur ueber eine pv-anlage betrieben werden kann.
einen multiplus kann man ebenfalls als usv konfigurieren und wenn man ihn noch mit einem passenden ladegeraet verbindet, auch als online usv mit galvanischer trennung benutzen.
im ersten fall ist die usv jedenfalls nicht mehr mobil, auch wenn sie vieleicht noch ueber einen schukostecker angeschlossen ist und in beiden faellen fordert das markstammdatenregister eine anmeldung, egal ob mit oder ohne pv! der netzbetreiber dagegen interessiert sich fuer solche anlagen in der regel nicht. jedenfalls habe ich deshalb schon mehrfach bei meinem versorger nachgefragt und alles was nicht einspeisen kann, also nicht nur fuer 0-einspeisung konfiguriert ist, interessiert ihn nicht. natuerlich darf die ladeleistung aus dem netz nicht so hoch sein, dass der hausanschluss ueberlastet (dann fliegt die sicherung) oder die erlaubte entnahmeleistung ueberschritten wird!
bei einer einspeisung koennen aber leitungen ueberlastet werden, bei einer reinen entnahme fliegt im zweifelsfall die sicherung.
und mit einer anmeldung einer usv als teileinspeisende anlage teilst du deinem versorger ueber das marktstammdatenregister mit, dass du inzwischen ein system hast, das einspeisen kann und das du nicht beim versorger angemeldet hast, weil es ja in wirklichkeit nicht einspeisen kann.
im guenstigsten fall gibt das nur eine kurze diskussion mit dem versorger, triffst du aber auf einen buerokraten, musst du das teil beim versorger anmelden und dann verrate mir einmal wo du die noetigen zertifikate fuer eine usv herbekommst, die schon seit jahren nicht mehr produziert wird und die auch nie zertifiziert wurden.
einen NA-schutz kann man nachruesten, aber eine einzelne usv fuer die anmeldung zertifizieren zu lassen, duerfte teuerer sein, als eine neue anlage zu kaufen.
und genau darum geht es hier. es darf einfach nicht sein, dass der versorger fuer eine anlage keine anmeldung verlangt, man sie im markstammdatenregister aber nicht richtig eintragen kann und sie dort als anmeldepflichtige anlage eintragen soll!
hast du schon mal versucht, nach rechts und links gleichzeitig zu gehen? das ist naemlich unmoeglich und genauso unmoeglich ist es, mit einem buerokraten ueber etwas zu diskutieren?
weist du wann jemand schwerbehindert ist? reicht es, wenn ihm ein arm oder ein bein fehlt? nein, er braucht das schriftlich von einer behoerde, sonst fehlt im nichts! da hilft nicht mal ein attest eines arztes! das ist buerokratie!!!
tschuess
hallo,
und es ist ein grosser unterschied, ob es sich um eine private notstrom-versorgung handelt oder eine notstromversorger, die auch laenger zeit funktionieren muss, und an der das leben von menschen haengt.
im privaten bereich sitzt man dann eben notfalls im dunkeln und lebenmittel, die gekuehlt werden muss, gehen kaputt, wenn der strom zu lange ausfaellt. deshalb sind hier einige bestimmungen, wie der regelmaessige probelauf, auch nicht noetig.
tschuess