in einem anderen Thread kam die Frage auf, warum bei völlig identischem Aufbau und Betrieb eine PV-Anlage beispielsweise in einem Wohnmobil genehmigungs- und anmeldefrei ist, bei Einbau im Haus aber nicht. Um diese Frage geht es letztlich bei den häufig angefragten Konfigurationen bzgl Nulleinspeisung. Der Tenor aller Antworten darauf lautet immer: Sobald eine PV-Anlage auch nur ein winziges bißchen mit dem Netz verbunden ist, muss sie angemeldet und bei mehr als 800W WR-Leistung sogar vom Netzbetreiber genehmigt werden. Nur: die PV-Anlagen in Wohnmobilen sind häufig, auf Dauerstellplätzen sogar manchmal dauerhaft mit dem Netz verbunden. Aber sie zählen wohl dennoch als Inselanlagen.
Die Beispielkonfiguration:
PV-Module speichern über Smartsolar MPPTs in einen Akku
ein MultiplusII-3000 hängt mit AC-IN am Netz, und speist über AC-OUT die Verbraucher
es ist kein ESS eingerichtet
Solange der Mindest-SOC des Akkus nicht unterschritten ist, werden die Verbraucher aus dem Akku bedient
Wird der Mindest-SOC des Akkus unterschritten, dann werden die Verbraucher aus dem Netz bedient
Es wird niemals Strom ins Netz eingespeist
Das ist eine für Wohnmobile völlig typische Konfiguration. Diese hängen häufig, manchmal sogar dauerhaft am Stromnetz des Campingplatzes. Nach allgemeinem Verständnis sind solche PV-Anlagen in Wohnmobilen anmelde- und genehmigungsfrei, weil sie wohl als Inselanlagen gelten.
Nun könnte man eine PV-Anlage im Haus völlig identisch konfigurieren und betreiben. Hier geht die Allgemeinheit und wohl auch der Netzbetreiber davon aus, dass diese Anlage grundsätzlich genehmigungs- und anmeldepflichtig ist.
Was ist der rechtliche Hintergrund dieser Ungleichbehandlung völlig identischer Sachverhalte?
Jetzt die Frage der gesetzlichen Grundlage. Warum darf bzw ist die Bundesnetzargentur beauftragt worden die Regeln fürs Marktstammdatenregister auszuarbeiten
es wird eben in den regeln zwischen festanschluss und anschluss ueber einen stecker unterschieden. theoretisch koennte ich ja die ganze technik in einen haenger einbauen und dann mit steckern anschliessen, damit ich sie nicht anmelden muss. dann darf sie aber auch nicht einspeisen und auch nicht als ESS konfiguriert sein.
allerdings kann es ein, dass der netzbetreiber trotzdem eine anmeldung verlangt, weil die anlage fuer eine mobile anlage eigentlich zu gross ist!
prinzipiell gilt aber, dass man mobile anlagen heute hier und morgen da anschliessen kann und wenn man sie anmelden muesste, muesstest du das teil im wohnmobil, wenn du nur eine nacht irgendwo bleibst und strom hast, jeden tag an- und abmelden und die versorger haben eben auch keine lust auf solchen unnoetigen papierkrieg!
aber im prinzip stimmt es, dass jeder ac-speicher angemeldet werden muss, unabhaengig von der groesse. aber es gibt eben ausnahmen von der regel, weil man eben auch alles uebertreiben kann! ich muesste dann auch noch mindestens 5 kleine usv-system anmelden und die 10, die ich im lager habe, auch, ich koennte sie ja jederzeit in betrieb nehmen!
abgesehen davon, bis die anmeldung bearbeitet wird, bist du schon wieder woanders und hast schon die abmeldung verschickt!
es macht deshalb eben keinen sinn, mobile anlagen anzumelden! auch wenn du sie, rechtlich gesehen, anmelden musst!
laut marktstammdatenregister muss dort auch meine USV mit PV eingetragen werden und zwar als teileinspeisende anlage, weil usv nicht geht. und du kannst dir denken, dass sowas aerger bedeutet!
OK, aber dann gibt’s natürlich sofort die Folgefrage: Warum wird eine ortsfeste Anlage rechtlich anders behandelt als eine mobile, obwohl beide völlig identisch aufgebaut und betrieben werden, und obwohl von beiden die exakt gleichen potentiellen Störungen ins Netz ausgehen können?
Für eine rechtliche Ungleichbehandlung müssen nach meinem Rechtsverständnis unbedingt ungleiche Auswirkungen vorliegen. Das ist hier aber nicht der Fall. Maßt sich da irgend jemand legislative Kompetenz an, die er gar nicht hat?
Umgehungsmöglichkeit: wer in seinem Haus eine größere PV-Anlage als ein BKW anmelde- und genehmigungsfrei als Nulleinspeiseanlage betreiben möchte, der kann diese in einem Schrott-Mobil einbauen, das er mehr oder weniger dauerhaft neben seinem Haus parkt.
Nein, darum geht es hier nicht, denn man kann die fest verbaute Anlage ja genau mit dem gleichen Stecker ausrüsten wie die Anlage im WoMo.
Meines Wissens gibt es für PV-Anlagen in WoMos keine Größenbeschränkungen. Wozu auch? Die speisen niemals ein. Es geht hier auch nicht um ein BKW, sondern um ausreichend WR-Leistung, um die in einem WoMo üblichen Geräte bedienen zu können. Da geht es sehr häufig um mehr als 2 kW WR-Leistung.
Kann er nicht dauerhaft neben seinem Haus parken. Genau lesen!!! Was alles andere betrifft, warum gilt auf manchen Straßen Tempo 30 und auf anderen nicht? Wenn dort Tempo 30 steht hat man sich dran zu halten sonst droht Strafe. Warum liegen Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung bei Summe x und nicht y.
Die mobile Anlage eines Campers im Marktstammdatenregister zu melden macht dauerhaft nicht Sinn oder? Also musste eine Ausnahme her, die hat man geschaffen. Fertig. Übrigens die technischen Grundlagen sind trotz mobiler Anlage einzuhalten, sie werden nur nicht explizit bei der Anmeldung gecheckt
Wenn es keinen Sachgrund für das Tempo-30 Schild gibt, dann gibt es auch keine Rechtsgrundlage dafür. Natürlich muss man sich daran halten, solange es da steht, aber jeder kann dann dagegen klagen und es entfernen lassen. Hier geht es ja aber noch einfacher: einfach so eine “Inselanlage” in ein Schrottauto einbauen und neben dem Haus parken.
Stimmt. Aber darum geht es den Leuten, die eine “Inselanlage” mit Rückendeckung durch das Netz betreiben wollen, ja eben gar nicht. Die wollen, dass ihre Anlage ganz genau so wie eine Anlage in einem WoMo behandelt wird. Die wollen nix anmelden.
StVO? Was hat die mit meinem Grundstück zu tun? Du scheinst wohl doch nicht so recht über die Kenntnisse zu verfügen, die Du so lautstark für Dich reklamierst.
Du scheinst aber auch mit den elementarsten Grundlagen jeder rechtsstaatlichen Demokratie wohl nicht vertraut zu sein. Ausnahmslos JEDE staatliche Regulierung kann auf dem Rechtsweg angegriffen werden. Das ist elementarste Gewaltenteilung: die Legislative unterliegt der Kontrolle durch die Judikative.
Es gibt viele Möglichkeiten, bestehende Gesetzgebung anzugreifen. In vielen Fällen ist die Voraussetzung dafür, dass man durch diese Gesetzgebung beschwert ist, also in seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Und das ist bei Ungleichbehandlung völlig gleicher Tatbestände definitiv der Fall.
Man braucht da eigentlich nichts weiter zu unternehmen, und kann einfach seine “Inselanlage” nach Art der eines Wohnmobils aufbauen. Falls das Marktstammdatenregister das mitkriegt und eine Anmeldung haben will, dann teilt man eben den Sachverhalt mit. Falls ein Bußgeld verhängt wird, weist man dieses mit Widerspruch zurück. Und dann gibt’s eben einen Prozess, bei dem nachgewiesen werden muss, dass von so einer Pseudo-Insel im Haus andere Gefahren ausgehen als von der gleichen Pseudo-Insel im WoMo.
Falls der Netzbetreiber das mitkriegt und z.B. den Stromanschluss aufkündigt und still legt, dann muss man dagegen klagen. Und auch dann wird es zu einem Prozess kommen, bei dem die fehlerhafte Rechtslage erörtert werden wird.
Welchen Vorteil hättest du denn wenn die Rechtslage so wäre das du es zuhause machen kannst wie im Wohnmobil? Ich verstehe den Kern des Themas nicht. Ich möchte doch einspeisen und du selbst hast doch geschrieben dass es deiner Meinung nach keinen Grund gibt nicht einzuspeisen.
Ja, ich sehe auch keinen wirklichen Grund dafür, nicht einzuspeisen, und ich speise meine Überschüsse ja auch ins Netz. Aber es ist doch völlig unmöglich, dass Dir die ständigen Anfragen nach Konfiguration einer Nulleinspeisung hier und in dutzenden anderen PV-Foren bisher entgangen sind. Oder die Diskussionen darüber, was eine “Inselanlage” ist.
Und ein durchaus plausibler Grund für die Nulleinspeisung ist eben der, dass es Leute gibt, die ihre PV-Anlage selbst bauen und nicht anmelden wollen. Bisher wurde denen immer mitgeteilt, dass es reicht, dass die PV-Anlage irgendwie mit dem Netz verbunden ist, um die Genehmigungs- und Anmeldepflicht zu begründen. Aber das scheint mir nicht ganz korrekt zu sein, und hier konnte mein Vergleich mit der anmeldefreien Wohnmobil-Anlage ja auch nicht entkräftet werden.
Zumindest über den Trick mit dem dauerhaft neben dem Haus abgestellten Schrott-Wohnmobil scheint das auch nach bisheriger Rechtslage möglich zu sein. Dabei bin ich mir aber sehr sicher, dass es dieses Tricks gar nicht bedarf, wenn man etwas Zivilcourage aufbringt und sich einem eventuellen Rechtsstreit ausliefert. Ja: so ein Rechtstreit wäre mir die Sache nicht wert, weil ich eine DIY-Anlage immer für kleineres Geld ganz legal anmelden und betreiben kann. Aber ich bin nicht der nabel der Welt, und es gibt Leute, die nun mal partout ihre Anlage nicht anmelden wollen.
Das ist also meine Meinung dazu, und solange niemand tragfähige Argumente dagegen liefert, werde ich das auch so in Threads mitteilen, in denen wieder mal nach Nulleinspeisung und Inselanlagen gefragt wird.
Ein Problem einer Anlage im WoMo ist der fehlenden NA-Schutz (der MP-II 12/3000 ist nicht zertifiziert).
→ Einbau MP-II 24/48V? → Nein, es gibt noch einen Sicherheitsaspekt, der Schukostecker ist nicht Berührungssicher, wenn du den Stecker aus der Steckdose ziehst, liegt da noch kurz Spannung an, weil ein ESS das Netz stützen soll.
→ der Anwender könnte eine gefeuert bekommen → unzulässig
Die Diskussionen sind mir nicht entgangen und meistens ist der Grund dafür eben das es für einen nicht eingetragenen Installateur (nahezu) unmöglich ist diese anzumelden.
Als eingetragener Installateur würde man gar nicht darüber nachdenken den Überschuss nicht einzuspeisen, das Netz irgendwie rum und num zu schalten oder Batterie-Ladegeräte ans Netz zu hängen um zu glauben man könnte die Bürokratie umgehen. Man kann sich auch nur schwer einreden dass die Kompromisslösung zum ESS irgendwie sinnvoll ist.
Aber wie oft erwähnt sind schon weitergehende Erweiterungen der Kundenanlage nur mit Installateur Ausweis erlaubt, damit hat man als Selberbauer schon die Antwort auf: „ist dies oder das erlaubt?“.
Deshalb stellt sich mir die Frage nach der Rechtslage erst gar nicht.
Ich behaupte nicht dass alle „selbst installierten“ Anlagen Murks sind, es gibt sicherlich genauso viele Anlagen die der Fachmann hingemurkst hat aber die Rechtslage ist doch jedem klar und die Bürokratischen Hürden sind immer kleiner geworden (zum mindest was das steuerliche angeht)
Ich denke bevor man sich einen alten Wohnwagen mit 10KWp in den Hof stellt sollte man lieber einen eingetragenen Elektriker aufsuchen.
Alle möchten doch einfachere Regeln und weniger Bürokratie, aber wenn jeder glaubt die Rechtslücken suchen zu müssen um der Bürokratie den Mittelfinger zeigen zu können muss man sich nicht wundern wenn das Regelwerk immer komplexer wird.
es gibt faelle, da sind selbst einem eingetragenen installateur die haende gebunden oder er muss zuerst einen neuen zaehlerschrank installieren und selbst dann kann es sein, dass die anmeldung einer anlage zum eigenbedarf und zur einspeisung unmoeglich ist!
ich spiele dieses spielchen jetzt schon seit 12 jahren mit meinem netzbetreiber und jedesmal wenn ich ein hinderniss beseitigt habe, gibt es ein neues und aktuell muss ich jetzt einen neuen zaehlerschrank installieren bevor ich wieder einen schritt weiterkomme!
Deshalb ja meine von Forist Sarowe heftig angegriffene Behauptung, dass der einzige mir bekannte Grund für die Nulleinspeisung der Betrieb einer nicht-angemeldeten Guerilla Anlage ist.
Das ist aber eine falsch. Natürlich ist es erlaubt, seine PV-Anlage selbst zu errichten, und man benötigt ganz gewiss keinen “Installateur Ausweis” dafür. Falls die Anlage größer ist als ein BKW, dann muss man diese DIY Anlage aber selbstverständlich von einem zertifizierten Installateur prüfen, anmelden und in Betrieb nehmen lassen.
Das Gegenbeispiel der mobilen Anlage steht aber, und konnte von Dir auch nicht entkräftet werden. In Deutschland sind hunderttausende solcher mobilen Anlagen ganz legal unterwegs. Und weil das Recht Gleiches gleich behandeln muss, dürfen gesetzliche Regeln, die das einmal erlauben und ein anderes mal verbieten, keinen Bestand haben. IMO ist die in den Foren meistens verbreitete Ansicht, dass so eine Anlage keine Inselanlage sei, nicht haltbar.
Da bin ich ganz bei Dir. Aber darum geht es nicht. Ursprung der Diskussion war die Frage nach dem Sinn einer echten (!) Nulleinspeisungsanlage, die, z.B. zum Laden eines Akkus, ans Netz angeschlossen ist. Dafür gibt es entgegen meiner ersten Vermutung doch eine ganz legale Verwendung: in einem Wohnmobil. Und dann drehte sich die Frage nur noch darum, ob solche Anlagen fest im Haus verbaut trotz bestehender Netzverbdindung nicht doch als Inselanlagen betrachtet werden müssen.
Inselanlagen können völlig frei von jedem selbst gebaut und ohne Anmeldung betrieben werden. Die bloße Verbindung zum Netz ändert IMO nichts daran, dass es sich um eine Inselanlage handelt, solange technisch völlig ausgeschlossen ist, dass von dieser Anlage irgendwelche Auswirkungen auf das Netz erfolgen können. Den Akku aus dem Netz zu laden macht aus der Inselanlage keine Nicht-Insel.
Ich halte solche - hier ja rein akademischen - Diskussionen für unerlässlich. Wir Bürger müssen den Staat kontrollieren, und müssen verhindern, dass dieser im Interesse von Lobbys übergriffig wird.
ich betreibe seit 12 jahren eine USV mit PV-unterstuetzung und das mit segen meines netzbetreibers! die einzige bedingung damals war, dass das system nich einspeisen kann und da ich genug PV habe, wird auch nicht aus dem netz geladen, sondern maximal der energiebedarf nach dem prinzip einer online-usv gedeckt, wenn ich vergesse umzuschalten, da ich das noch nicht fuer alle multis automatisiert habe.
und alle paar jahre frage ich dann nach, ob es jetzt moeglich ist, die anlage auf einspeisung umzustellen und bisher gab es jedesmal ein anderes hindernis:
mal die vorschriften (PV-leistung, eigener zaehler), mal der fehlende NA-schutz der ersten multis, dann mein stromtarif und nachdem ich das hindernis auch beseitigt hatte, kam dann die foerderung nach einem neuen zaehlerschrank! und der ist jetzt in der planung, zusammen mit einer neuen unterverteilung, so dass ich auch die maximale leistung des systems nutzen kann und das sind dann bis zu 40 kW!
es ist eben nicht immer so einfach, eine anlage anzumelden, auch fuer einen eingetragenen installateur, den man auch erst einmal finden muss. aber den habe ich inzwischen, jetzt fehlt nur noch der zaehlerschrank und die waermepumpe und weitere splitklimaanlagen!
das ist auch einer der gruende, warum bei mir die ganze PV ueber mppt-laderegler angeschlossen ist, da ich keine PV-wechselrichter installieren darf!
OK, dann wäre Deine Anlage ja die Bestätigung für meine Behauptung, dass solche Anlagen - im Prinzip ja nichts anderes als eine Wohnmobil-Anlage - anmeldefrei betrieben werden dürfen.
Naja, die Anmeldung ist tatsächlich relativ einfach, auch wenn alle Nicht-Inselanlagen über einem BKW von einem zertifizierten Installateur angemeldet werden müssen. Aber auch für reine DIY-Anlagen findet man sehr leicht einen Installateur, der die ANlage prüft, anmeldet und in Betrieb nimmt.
Das Schwierige ist nicht die Anmeldung an sich, sondern eine Anlage so zu bauen, dass sie dem zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Regelwerk enstpricht. Die Bauzeit von DIY-Anlagen ist oftmals ziemlich lange (bei Dir schon über 12 Jahre), und in dieser Zeit kann sich dieses Regelwerk mehrfach geändert haben. Das, was Du vor 12 Jahren regelkonform gebaut hat, ist heute regelwidrig.
Naja, einen PV-WR für ein BKW darfst Du sehr wohl installieren.
bei ueber 60 oder 70 kWp PV insgesamt kaeme ich damit aber nicht weit.
und leider muss ich auch die anlage als usv inzwischen anmelden, obwohl das noch ein paar jahre zeit hat. es handelt sich naemlich laut gesetz um einen steuerbaren verbraucher, auch wenn die akkus normalerweise nie aus dem netz geladen werden. das musste ich zwar auch schon machen, als mein 48V-system noch zuwenig PV hatte oder um einen ausgleich bei den blei-akkus zu machen, aber die fliegen in den naechsten monaten raus, aber das waren dann leistung um bereich von 100W bis max. 1 kW!
heute duerfte ich die also ohne anmeldung auch nicht mehr in betrieb nehmen! denn man kann abgeschaltete ladegeraete auch auch schnell wieder einschalten, was aber dem sinn der anlage widersprechen wuerde! PV-strom kann ich sowieso nur verbrauchen, wenn die verbraucher auf DC-seite angeschlossen sind oder ich das netz abschaltet oder ich muss immer einen gewissen mindestleistung pro phase ziehen, was aktuell wegen dem heizen mit klimaanlagen und einem heizluefter oft der fall ist. aber die anlagen sind auf verschiedene phasen vertauscht, so dass ich auch im winter immer wieder das stromnetz wegschalten muss!
mit diesen vorschriften hat man nix wie aerger und arbeit und im endeffekt, funktioniert es dann doch nicht so, wie es die vorschriften verlangen, selbst wenn man alles richtig macht! und ein NA-schutz mit trennung vom N und sicherstellung, dass der N im betrieb immer verbunden ist und es nicht zu einer sternpunktverschiebung kommen kann, oder erst garnicht eingeschaltet wird, ist schon recht aufwaendig! zudem ich dann ja auch noch sicherstellen muss, dass es trotz dem ausfall eines schuetzes, nicht zu einem stromausfall kommt! dadurch wird die schaltung dann komplizierter und braucht deutlich mehr bauteile und sie muss auch noch ueberwacht werden!