Ich möchte zu meinen zwei bestehenden Anlagen gerne noch mehr PV aufs Dach bringen, scheue mich aber vor dem erneuten Bürokra(ss)tismus. Also muss ich eine Inselanlage bauen.
Die Gretchenfrage ist: wie fließt diese Energie in mein Hausnetz ein?
Dafür habe ich ein Konstrukt ersponnen, welches eine Netz- und eine Inselanlage verbinden soll, ohne eine mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum Netz herzustellen.
hallo,
je nachdem, wenn du fragst bekommst du verschiedene antwiorten:
es gibt kein inselsystem an einem ort, wo ein netzanschluss vorhanden ist, also muss die anlage angemeldet werden
wenn die anlage keine verbindung zum stromnetz hat, muss sie nicht angemeldet werden
wenn die anlage nicht einspeisen kann, muss sie nicht angemeldet werden, laut marktstammdatenregister muss sie aber als teileinspeisende anlage angemeldet werden.
auch ein ladegeraet ist eine verbindung zum stromnetz
jeder verbindung zum stromnetz, egal ob ueber schalter oder steckdoes ist eine verbindung.
u.s.w.
am besten fragst du deinen netzbetreiber und wenn der einverstanden ist, dass du eine anlage als usv/insel betreibst, dann ist das ok und due kannst die anlagen hintereinander schalten, so wie ich es gemacht habe.
nix wie aerger mit den buerokraten und der buerokratie!!!
Wenn die Erweiterung NUR per MPPT und direkt an den Akku geht, ohne Änderung des MP II…
dann kann man das selbst beim Versorger anmelden… es muss etwas diskutiert werden… aber da alles quasi Niederspannung ist, geht das. Mußte mit meinem Versorger auch etwas diskutieren, aber letztendlich hat er es anerkannt.
@d_ferdi Ich halte mich an den Gesetzestext…mittelbar, unmittelbar und nur mit erheblichem technischen Aufwand…
(Ok, ich könnte einfach die Akkus koppeln )
@HolgerBle Interessant! Wie sieht deine Anlage aus?
Hatte alte Solaranlage, nach Ablauf der Förderung umgerüstet auf Eigenverbrauch. Danach Montage von Speicher… natürlich alles angemeldet.
Dann habe ich einige Module neu aufs Dach gepackt… angeschlossen per MPPT direkt an den Akku… und natürlich angemeldet. Dann wollte der Vorsorger Abnahme von Elektriker, habe ich abgelehnt, da nur “Niederspannung” und es netzseitig es KEINE Veränderung gab…
Nach etlichen Diskussionen hat er es akzeptiert.
Natürlich speise ich Überschuss ein!!
Und Du wolltest doch wissen, wie die Anlage “aussieht” bzw. eingerichtet ist, oder ??
Und diese Möglichkeit ist eine legale Erweiterung einer Anlage inkl. Anmeldung.!
Ein MPPT muss immer zu erst an den Akku und dann an die PV angeschlossen werden. Wenn du nun den Akku mittels Relais “tauschst” ist nicht 100% der Fall. Zumindest würde ich die Umschaltung in die Nachtphasen verlegen, damit nicht unter voller Einspeisung umgeschaltet wird.
Wenn ich deinen Ansatz richtig verstehe, möchtest du einen Tag den einen Akku verwenden, und den andere Tag den anderen. Der Volle Akku speist ins Netz ein, der leere wird über den MPPT wieder voll geladen. Nächsten Tag anders herum. Mag unter Idealbedingungen funktionieren, aber was ist bei schlechtem Wetter?
Das wäre mir zu viel Aufwand, da würde ich auch einfach die Anlage ummelden.
@steffen-graap Ich möchte den Grid-Akku solange nutzen, bis er leer ist. Dann möchte ich auf den Backup-Akku wechseln.
Es geht mir einerseits darum, dass ich meine Anlage so schrittweise erweitern könnte, ohne jedes Mal den ganzen Papierkram abarbeiten zu müssen. Andererseits möchte ich die so gewonnene Energie selbst nutzen, was natürlich nach einem gewissen Speicherzubau schreit.
Zudem ist solch ein Akku-Wechselsystem technisch interessant und es wäre reizvoll, es zu bauen
Ob mein VNB es allerdings zulässt, dass ich Module nachbaue auch wenn ich sie nur DC/DC einsetze, wage ich zu bezweifeln
Was du außerhalb von deiner EEG-Anlage sonst noch so machst geht deinen VNB einen feuchten Kehricht an.
Mehr Speicher ist erst mal nicht schlecht, aber der Verbrauch muss auch da sein, sonst ist der Zusatzspeicher voll und die mehr PV nützt dir nichts.
Allerdings ist in deinem obigen Konzept noch ein Denkfehler. Du veränderst die Größe des Speichers, und da dieser auch im MaStR eingetragen ist, müsstest du hier auch ummelden.
Anderer seits könnte man argumentieren, das der an die EEG-Anlage angeschlossenen Speicher immer die selbe Größe hat. Da stellt sich dann die Frage ob man den Speicher überhaupt tauschen/umschalten darf?
Aber wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Da kann ich ein Lied von singen, da meine Anlage auch im Graubereich ist. Für mich ist sie eine Inselanlage, da es technisch gar nicht möglich ist einzuspeisen (Phoenix Wechselrichter, der sich nicht mit dem Netz Synchronisierern kann). Außerdem ist die Solaranlage nicht mit dem Netz verbunden, ich schalte lediglich die Verbraucher von der Solaranlage ans Netz (mittels FILAX), wenn der Ertrag zu gering wird. Und ich habe auch ein Ladegerät, welches den Akku nachladen kann, aber das ist in meinen Augen kein Verbindung zu Netz. Andernfalls müsste man jedes Ladegerät (Handy, ect. ) genau so betrachten.
Aus meiner Sicht hat den VNB nur zu interessieren, ob das Netz durch eine andere Quelle bei einer Abschaltung weiter betreiben wird, da dies eine Gefährdung für z.B. einen Servicetechniker sein kann. Da speilt die angebliche Verbindung über eine dediziertes Ladegeräte keine Rolle. Aber das haben die Bürokraten nicht begriffen, und schon gar nicht die, die im voreilenden Gehorsam die Anforderungen falsch interpretier.
Verbraucher habe ich; daran soll es nicht scheitern
Es wäre natürlich einfach, wenn beide Akkus gleich groß wären. Dann stünden mir die doppelte Menge MaStRegistrierter Akku zur Verfügung.
Dank meiner Kreuzschaltung sind die netzgekoppelten Geräte meines Konstrukt ja stets die Selben. Zudem wäre mein System durch einen verdoppelten Speicher ziemlich netzdienlich
hallo,
es spielt keine rolle, was du machst. selbst die koppelung auf der dc-seite ist eine mittelbare koppelung und wird nicht akzeptiert.
ich kann dir ja auch nur sagen, was ich von meinem netzbetreiber (dem waere das egal, solange das system nicht einspeisen kann, auch wenn man es innerhalb kuerzester zeit anderes konfigurieren koennte) und was ich als antwort vom marktstammdatenregister bekommen habe.
die verlangen sogar, dass man fest installierte usvs anmeldet und zwar als teileinspeisende anlage, was natuerlich entsprechende konsequenzen und pflichten gegenueber dem netzbetreiber ausloest, ausser du kannst deinem netzbetreiber klar machen, dass dieser speicher niemals einspeisen kann und er das akzeptiert.
Das kann man so nicht sagen…
mein EVU hat den Selbstbau/Anschluß akzeptiert … da sich Wechselspannungsmäßig nichts geändert hat… auch die von ihm vorgegebenen Bescheinigungen konnten nicht verwendet werden… da wird immer nach AC-Anschluß gefragt … aber den gibt es ja nicht bei einer DC-Ankopplung.
Der rechte Teil meines Konstrukts erfüllt die Vorgaben des MaStR vollumfänglich und ist damit eine nicht meldepflichtige Inselanlage.
Diese Vorgabe ist in jeder Schalterstellung erfüllt. Es kann keine direkte oder auch indirekte Einspeisung ins Netz erfolgen.
Natürlich bleibt auch mir die Möglichkeit, einfach ein paar weitere Module aufs Dach zu tackern und via DC-Laderegler damit direkt meinen “offiziellen” Akku zu laden.
“Offiziell” heißt, dass ich den Akku zwar im MaStR angemeldet habe, mein Netzbetreiber allerdings noch kein Häkchen drangemacht hat
So, ich habe einen großen Teil der Diskussion verschoben, bitte da weiter machen oder das Thema sein lassen.
Zum eigentlichen Thema hier:
Da der Akku und die DC gekoppelte PV Anlage durch die MultiPlus galvanisch vom Netz getrennt sind, sollte man da meiner Meinung nach problemlos erweitern können.
Die maximale Einspeiseleistung ist ja durch die MultiPlus begrenzt und das ist mit der ursprünglichen Anmeldung erledigt.
Die Rückwirkung auf das Netz ändert sich nicht durch die Erweiterung des Akkus bzw. PV über MPPTs.
So könnte man auch ggü dem Netzbetreiber argumentieren.
nach meinem Wissen ist es so dass Strenggenommen die EEG an die Module „gebunden“ ist. Soll heißen: erweitern oder erneuern der Module ist nur in den ersten 12 Monaten nach IBN „erlaubt“ (Ausnahme ist Reparatur/Ersetzen eines Moduls) ansonsten wird die Vergütung neu berechnet. IdR mit einer Mischkalkulation. Ein erneuern des Wechselrichters ist „erlaubt“
Ich denke egal wie man es lösen möchte… man wird sich einreden müssen dass es einen von der Bürokratie befreit.