Der anmeldende Elektriker zeichnet für den Teil verantwortlich den er gelegt und abgenommen hat. Das ist der AC Teil zwischen Multiplus und Netz. Den hat er angeschlossen, den hat er angemeldet, den hat er bestätigt das er ordnungsgemäß netzparallel angeschlossen ist. Von diesem Teil hat er bestätigt das die Geräte der Konfirmationserklärung entsprechen…und fertig.
Mehr braucht es für die Anmeldung nicht. Mehr geht den VNB nichts an (siehe Detail NAV). Mehr darf der VNB nicht fordern.
Alles andere stellt “keine Gefährdung des dauerhaften Betriebs des öffentlichen Netz da”. Mehr darf der VNB ins seinen TAB nicht fordern. (Nochmal siehe NAV)
Nochmal den AC seitigen Anschluss hat und muss ein zertifizierter Elektriker erstellen und den ordnungsgemäßen Anschluss bestätigen. Nicht mehr und nicht weniger. Dafür haftet er im Zweifelsfall. Die Trennstelle zwischen öffentlichen und privat ist in der Regel der Zähler. Und jetzt nochmals die NAV: Darüber hinaus darf der VNB, TAB erlassen die den dauerhaften störungsfreien Betrieb des öffentlichen Netz gefährden. Das gewährleiste ich dadurch das die verbauten Wechselrichter die VDE 4105-2018 und den internen NA Schutz erfüllen. Der zertifizierte Elektriker bestätigt dies. Und gut ist es.
Alles andere ist PrivatRecht und mit der Gebäudeversicherung zu klären, weil es keinen Einfluß aufs öffentliche Grid hat.
Erklär mir bitte doch niemand etwas anderes…ich habe es doch mit Anwalt durch.
Ein Grund warum mein DIY Akku bis heute nur beim Marktstammdatenregister und nicht beim VNB gemeldet ist. Das hat sich übrigens seit dem 1.1.2024 geändert.
Nochmal…ich habe einen Disput mit meinem VNB durch und auch die Haftungsfrage mit meiner Versicherung, deshalb braucht mir keiner irgendwelchen Blödsinn erklären.
Schönen Abend noch
Und wo wir so schön dabei sind…
Der Umkehrschluss natürlich…
Wenn ich die VDE 4105-2018 und die Bedingungen für den externen NA-Schutz nicht belegen kann und trotzdem die Möglichkeit habe, "ohne erheblichen technischen Aufwand " eine Verbindung zum Netz herzustellen, DANN habe ich ein Problem. Dann hilft kein Elektriker oder Ausrede von wegen “Pseudoinsel” oder sonst etwas, dann ist die Anlage illegal. Ich muss im Zweifelsfall mit einem Bussgeld rechnen und im Schadensfall wird mir keine Versicherung oder Beteuerung helfen. Dann bin ich als Betreiber im Schadensfall für eigene und Schäden und an Dritten voll haftbar. In Deutschland bedeutet das im Zweifelsfall , Einkommen in Höhe des Selbstvorbehalts bis zum abgleichen des Schadensfall oder des Tots.
… und beweisen die Einhaltung aller erforderlichen Werte. Dann hat der abnehmende Elektriker ja auch keinen Fehler gemacht.
Er muss selbstverständlich für seine Fehler haften. Und aus dieser Haftung kommt er auch nicht durch Verträge zu Lasten Dritter heraus, oder durch Verträge zwischen seinem Auftraggeber und dessen Versicherung.
Nein, da irrst Du schon wieder. Der anmeldende Elektriker muss auch den DC Teil prüfen und abnehmen. Er muss beispielsweise prüfen, ob im DC-Teil eine Überspannungsvorrichtung vorhanden ist, ob Module und alle anderen betroffenen Teile ordentlich geerdet sind, ob die notwendigen Kabelstärken installiert wurden, und ob die Kabel ordentlich gecrimpt worden sind.
Der anmeldende Elektriker muss die GESAMTE PV-Anlage prüfen.
Wo hat das Einfluß " auf den dauerhaften störungfreien Betrieb des öffentlichen Verteilnetzes" wenn der Netzgebundende Wechselrichter alle Normen der VDE 4105-2018 erfüllt?..
Genau das ist der entscheidende Punkt.
Ich habe keine richterliche Klärung aber mein VNB und auch das kann ich gerne öffentlich benennen, die SH-Netz , hat das so akzeptiert und sogar die Formulierung ihrer TAB geändert.
Mit welcher Begründung der VDE oder der NAV muss der Elektriker die DC Seite prüfen wenn der netzgebundende Wechselrichter alle Normen der VDE 4105-2018 erfüllt?
Da bin ich jetzt echt gespannt
Ich bin weder Elektriker noch VNB-Betreiber noch Bürokrat, sondern Physiker. Mein VNB fordert von mir den Nachweis durch einen bei ihm zertifizierten Elektriker, dass meine PV-Anlage allen Anforderungen genügt, wozu beispielsweise - und von ihm explizit mir gegenüber auch so benannt - der Überspannungsschutz auf der DC-Seite gehört. Als Physiker kann ich diese Forderung nachvollziehen, denn der Wechselrichter wird so eine Schutzvorrichtung nicht haben (andernfalls würde diese ja nie eingebaut werden müssen), und damit können DC-Überspannungen ins AC-Netz durchschlagen.
Wir drehen uns im Kreis. Ein nicht eingetragener darf diese montagearbeiten gar nicht selbst ausführen oder nur in Begleitung vom eingetragenen Elektriker.
Schon aus diesem Grund muss der der anmeldet und somit als Installateur unterschreibt sich von der Statik bis zum Netzzähler davon überzeugen dass die Anlage in Ordnung ist.
Was steht denn bei dir im Inbetriebnahme Protokoll bei „Errichter“ und wer hat dort unterschrieben?
Noch einfachere Frage an dich als Physiker.
Was hat der DC Überspannungsschutz fürs öffentliche Netz für eine Bedeutung, wenn der Wechselrichter alle Abschaltbestimmungen der VDE 4105-2018 erfüllt???
Bitte nicht falsch interpretieren, auch ich plädiere im Sinne der Netzsicherheit für die Einhaltung geltender Bestimmungen. ABER auch ich sehe das einige VNB über ihre eigentlichen Befugnisse hinaus gehen. Auch mir ist bewußt das einige VNB das ausnutzen. Umso wichtiger ist es zu wissen wo genau die Grenze liegt.
Das ist ja gerade der schmale Grad auf dem die gesamte TAB und Anmeldungsgeschichte beruht.
Die zentrale Frage ist…"WAS kann die Netzsicherheit BEEINFLUSSEN? Antwort: Alle Anlagen die im Zweifelsfall mit dem Netz verbunden werden KÖNNTEN!!! und alle Faktoren die Einfluss auf die Netzsicherheit nehmen KÖNNTEN!!! Die Trennstelle sind die Sicherheitsmassnahmen in der VDE 4105-2018.
Noch ein paar Dinge…
NEIN wir drehen uns nicht im Kreis…wir kommen gerade an den entsprechenden Punkt.
Was meinen Diskussionsstil betrifft. Ich bin ein typischer Holsteiner Jung, etwas Mundfaul aber dafür direkt und verbindlich. Diese Rummgeschwallerere um Themen und wortreiche Interpretationen liegen mir nicht so. Ich komme gerne schnell zum Kern der Angelegenheit und kläre sie. Wenn das manchmal zu direkt ist, entschuldige ich mich ausdrücklich dafür, das liegt in meiner Natur
hallo,
wenn die pv-anlage galvanisch vom netz getrennt ist und die isolationsspannung hoch genug, dann besteht absolut keine gefahr, dass eine ueberspannung durchschlaegt.
mal abgesehen davon, bei einem direkten blitzeinschlag hilft das sowieso nicht mehr und es macht auch einen grossen unterschied, ob die gefahr eines blitzeinschlags hoch oder niedrig ist!
bei trafolosen wechselrichtern sollte man einen ueberspannungsschutz allerdings immer einbauen.
bei meiner alten anlage ist allerdings keine eingebaut, war damals auch noch nicht vorgesehen und da gab es bisher auch noch nie probleme, weil ein blitzeinschlag bei mir oder in der direkten umgebung sehr unwarscheinlich ist.
tschuess
hallo,
der elektriker kann nicht pruefen, on die stecker ordnungsgemaess gecrimpt wurden. dazu haette er sie schon selbst crimpen muessen. und bei einem teil meiner module sind die stecker angeloetet, weil ich damals noch keine passende crimpzange hatte und der dachdecker, der mir die module installiert hat, wollte sie mit einer zange fuer isolierte kabelschuhe quetschen, die auch noch voellig ausser form war! mal abgesehen davon, dass sie einen stecker 4 mal nicht richtig zusammengesteckt hatten.
und bei meiner anlage haette der elektriker sehr viel spass dabei, die anschluesse der module zu pruefen, das sind naemlich jede menge und wohl ueber 1500m pv-kabel und andere kabel!
abgesehen davon, dass dafuer wohl auch alle module ab- und wieder angeschraubt werden muessten.
es kann sein, dass ich inzwischen insgesamt ueber 40 laderegler verbaut habe!
tschuess
Aber eine PV-Anlage ist standardmäßig nicht galvanisch vom Netz getrennt. Also ist Dein Einwand schon dadurch hinfällig.
Es ist gut und richtig, dass PV-Anlagen geprüft werden müssen, ob sie ein Risiko für die Netzstabilität darstellen oder nicht, und natürlich auch für den Anlagenbetreiber selbst. Meine Kritik richtet sich nicht gegen solche Überprüfungen, sondern gegen den Markt, der es zertifizierten Elektrikern ermöglicht, solche Überprüfungen zu verweigern´!
"der elektriker kann nicht pruefen, on die stecker ordnungsgemaess gecrimpt wurden. "
Aber natürlich kann er das. In der Regel genügt dafür schon der Augenschein, und zudem kann er im Betrieb die Temperatur der Verbindungsstelle messen.
Ob Du nur einen ode rüber 40 Laderegler verbaut ist, ist hier völlig juppe. Ja, der Elektriker hätte bei einer Anlage wie Deiner deutlich mehr Arbeit, aber die darf er sich ja gerne auch gut bezahlen lassen.
Das mag Dein Eindruck sein, aber dem ist ganz und gar nicht so. Wenn Du an einem Punkt widerlegt wurdest, dann gehst Du nicht weiter darauf ein, sondern eröffnest ganz einfach eine neue Baustelle. Und das tust Du sehr häufig nicht in einem “direkten und verbindlichen” Tonfall., sondern grob beleidigend. Es ist nun mal kein “Blödsinn”, wenn jemand in einer Sachfrage eine andere Meinung als Du vertrittst und diese auch mit Argumenten unterfüttert. Und wenn Deine Antwort nur aus der Beleidigung “Blödsinn” besteht, undDu noch nicht mal sachlich auf das von Dir damit angegriffene Sachargument eingehst, dann ist eine Diskussion mit Dir unmöglich. Das ist Querdenker- und AfD-Niveau.
Gewöhne Dir einen anderen Diskussionsstil an, wenn Dir an sachlicher Diskussion gelegen ist, andernfalls disqualifizierst Du Dich als Diskussionspartner für mich.
Wo und an welcher Stelle bin ich wiederlegt worden? Ich untermauere meine Aussagen zumindest immer. Du und andere interpretiert immer nur. Wenn ein Gesetzestext oder Verordnung niedergeschrieben steht dann ist es ein Fakt und keine Meinung. Prosa Texte kann man interpretieren aber Gesetze nicht.
Bitte unterlasse solche Aussagen. Einerseits hat so etwas hier überhaupt nichts zu suchen, anderer Seits ist das deine persönliche Meinung, und für andere vielleicht eine Beleidigung. Aber da Thema möchte ich hier gar nicht erst aufmachen.
Bitte bleibt beim Thema und vor allen Dingen sachlich.
Ich finde es schön, das dieses Thema so ausführlich diskutiert wird, das zeigt mir, das ich nicht der Einzige mit diesem Problem bin.
PS: da ich aktuell im Urlaub bin, kann ich nicht so häufig hier rein schauen, lese aber trotzdem allem Beiträge, wenn es bei mir zeitlich passt.
Danke allen für ihre rege Beteiligung.
Beispielsweise mit dieser ebenso falschen wie krawalligen, und durch nichts untermauerten Behauptung von Dir: “Wenn ihr den grid Setpoint richtig itregriren wollt dann gehört an die Anlage mindestens ein EM 24 besser EM 540. Alles andere sind höchstens Provisorium”
Nicht untermauert??? Lies mal ein wenig hier im Forum oder in anderen Foren.
Ich bin kein Physiker….
Ich wäre aber wirklich neugierig wer bei dir im IBN Protokoll als Errichter steht, also der der auch für den DC Teil verantwortlich ist, mal ganz abgetrennt von dem Anmeldeverfahren muss ein Errichter ernannt werden und dieser MUSS nach VDE ein eingetragener Installateur sein.
Ganz ruhig bleiben, nicht um dich zu strietzen. Würde mich interessieren wie das bei deinem besonderen Anmeldeverfahren ist.
Kann ich dir spontan nicht mal sagen. Ich bin mir sehr sicher, das ich das nicht angeben musste. Anmeldeteitpunkt war anfang 2023.
Ich bin momentan nicht zu Hause und kann nicht nachschlagen werde es aber sicherlich bei Gelegenheit tun.
Ich halte das Online Anmeldeverfahren der SH Netz nicht für speziell. Allerdings ist dieses Portal frei zugängig und jeder kann dort nachschlagen.
Mal eine Frage anderer Art, sind die Formblätter in irgendeiner Art verpflichtend oder nur Vorschläge der VDE?
Und selbst wenn…in der NAV ist klar geregelt, was der VNB in seinen TAB fordern darf. Einfach mal selber lesen. Die DC-Seite gilt mit Sicherheit nicht dazu. Deshalb bin ich mir auch sehr sicher das ich keinen Errichter angegeben habe, weil ich seinerzeit auf Konfrontation mit meinem VNB war und wie bereits angedeutet meinen DIY Speicher nicht beim VNB gemeldet habe.