Es wäre auf jeden Fall ein interessanter Rechtsstreit
Hab noch nie jemand vom TÜV wegfahren sehen, mit den Worten “Er hat einfach gar nix gesagt, damit isses wohl ok”.
Offiziell darfst du die Anlage erst “anknippsen”, wenn du die Inbetriebssetzungserlaubnis vorliegen hast. Ging bei uns noch 2 Monate - hat uns dann (steht im Kleingedruckten: 10 Euro / kWp und Monat) 160 Euro gekostet.
Warum müsste dein HA ertüchtigt werden, wenn du nicht einspeisen möchtest?
Das ist doch so in der Form nicht Richtig.
Ich habe vor 2 Jahren ein Netzanschluss begehren gestellt mit negativen Ausgang. Hintergrund kleine Stichstrasse im dörflichen Bereich mit Landwirtschaftlichen Betrieb am Ende der Straße mit sehr großer PV. Damit gesamtes Netz schon am maximum, Ausbau wirtschaftlich nicht tragbar. Trotzdem war die Anmeldung als Eigenbedarfsanlage (Verzicht auf Einspeisung und EEG Vergütung) kein Problem. Neudeutsch…Nulleinspeisung.
Jens ich kenne deine Anlage aus deinen Videos und habe großen Respekt, letztendlich bin ich erst über dich zu Victron gekommen aber das was du zum Netzanschluss und Anmeldung schreinst ist so in der Form einfach nicht richtig.
Noch eine Anmerkung bezüglich deines Mitarbeiters vom VNB, der deine Anlage kennt. Der hat dir bestimmt etwas schriftlich gegeben?
Ansonsten…??? Ich spreche aus Erfahrung?
Im Zweifelsfall bestätigt der nur wielange deine Anlage schon existiert
Wir sind hier bei Victron eigentlich dafür an der falschen Stelle aber ich will mal etwas loswerden bezüglich gibt ja noch keine Bussgeldverfahren.
Ich bin im Tief und Strassenbau tätig und arbeite täglich mit Kabelbaufirmen und auch mit Monteuren des VNB zusammen, auf der Ebene brodelt es fürchterlich und die haben es alle auf dem Kreis. Gerade fehlender NA Schutz von “Schwarzanlagen” die dann doch eine Verbindung zum Netz haben ist ein tägliches Thema. Ich will und werde niemanden unterstellen das er den NA Schutz nicht einhällt, gerade nicht hier im Victron Forum. Allerdings lese ich in anderen Foren teilweise abenteuerliche Konstruktionen. Wenn da einmal etwas größeres passiert spätestens dann ändert sich die Situation grundsätzlich. Hat man ja auch bei dem nicht verbauten Relais bei Hoymiles??? gesehen, wie schnell das publik war. Und spätestens ab dem Zeitpunkt wird nicht mehr unterschieden ob seriöse Anlage oder nicht.
Deswegen kann/darf ja nur ein Fachbetrieb eine Anlage offiziell anmelden und in Betrieb setzen. Er setzt seinen Namen darunter, und bescheinigt dass alle Normen der VDE, sowie die der TAB eingehalten wurden und die Anlage sicher mit dem Netz verbunden werden kann
Das Problem beim Selbstbau ist ja nicht, dass jemand “vorsätzlich” Pfuscht - jeder wohnt da, und wird interessiert daran sein, dass nix passiert. Das Problem sind einfach Dinge die man nicht weiß und sie deswegen auch (völlig unbeabsichtigt) gar nicht einhalten kann. Im Schadensfall kann sich halt von einem “Ja sorry, das hab ich nicht gewusst” keiner was kaufen.
Was bescheinigt der Elektriker genau???
Die Anlage musste ich selber anmelden. SH-Netz!!! Bescheinigen musste mein Elektriker, das die Wechselrichter (MP2) den beantragten Geräten entsprechen. Das die eingereichte Konformitätserklärung den Geräten entspricht und das diese Geräte in der beantragten Art und Weise angeschlossen sind. Fertig!!!
Eigene Montage von mir, bis zur AC Seite
Keine Garantie für die Anlage und nichts.
Stand Februar 2023!!!
Dann scheint das bei Euch relativ liberal gehandhabt zu werden. Hier bei uns braucht man eine Tonne Papier, die NUR und ausschließlich ein eingetragener Installateur (der sich mit seinem Installateursausweis legitimieren muss) einreichen darf. Hinzu kommen One-Wire Zeichnungen mit Unterschrift usw usf … selber kann man hier bei uns genau garnichts machen.
Hier musst du sogar selber. Du beantragst ja, es ist ja deine Anlage. Allerdings weiß ich von vielen VNB das es dort so läuft. Das größere Problem war das papier zu digitalisieren. Und stimmt das gehört dazu. Lageplan und Anschlusschema.
Anschließend der Elektriker über seinen Zugang nochmal ins Portal und bestätigen. Das meiste Papier überhaupt habe ich benutzt weil ich mir old School wie ich nunmal bin, alles ausgedruckt und brav in einen Leitz-Ordner geheftet habe.
Ich würde mich mal erkundigen ob es bei euch mittlerweile auch so läuft. Die Zeit geht weiter.
Übrigens was hat das mit liberal zu tun? Digital…jepp. Die VNB regeln das Anmeldeverfahren in ihren TAB. Aber was sie dort überhaupt regeln DÜRFEN hat der Gesetzgeber festgelegt. Genau DAS habe ich meinem VNB auch erklärt. Ein Grund warum zum Beispiel mein Speicher beim Marktstammdatenregister gemeldet ist, aber beim VNB nicht. Das hat sich allerdings seit dem 1.1.2024 geändert. Jetzt geht es den VNB etwas an, vorher nicht. Deshalb bin ich auch froh vorher gemeldet zu haben. Jetzt kommt halt die bescheuerte Abregelung/Dimmung…paragraph 14a.
Eine Inselanlage bleibt meiner Meinung nach auch dann bestehen, wenn Verbraucher temporär mit dem Netz verbunden werden, solange die EE-Anlage nicht aktiv mit dem Netz gekoppelt ist. Es ist wichtig, dass die Diskussion auf fundierten Argumenten basiert und nicht nur auf Richtlinienverweisen.
Gesetzestext / Regelungen is halt keine Gedichtsinterpretation
Da gibt es einfach zum Zwecke der universellen Anwendbarkeit eine “klare” Linie, und das zählt - völlig egal ob jemand der Meinung ist, oder nicht, ob es ansich logisch ist, oder auch nicht.
Und ich finde da ist der aktuelle Text der Bundesnetzagentur relativ unmißverständlich gefasst: Netzanschluss am Ort der Inbetriebnahme = Netzparallele Anlage (Ganz egal, ob gegenwärtig nicht angeschlossen, ob 0-Einspeisung, ob Speicher…)
(Ich sage nicht, dass ich das auch so sehe, oder gut finde - aber wir sind hier nicht bei WünschDirWas sondern bei SoIsses )
Ich denke da hier Meinungen schon eine Rolle spielen, denn die Behörden können nicht so denken wie sie es bewiesen haben.
Ein gutes Beispiel hierfür sind die Balkonanlagen, wo erst durch eingreifen der Anwender Änderungen entsprechen definiert wurden.
wenn wir hier nur deinen Weg gehen, und alles als Teileinspeiseanlage aufbauen und anmelden. dann wird dies von der behördlichen Seite auch nur so gesehen. “Toll wir haben die Vorgaben richtig gemacht, denn alle melden ja so an, dann muss es ja richtig sein.”
Erst wenn der Widerstand steigt, und es vermehrt zu solchen Anlagenkonzepten kommt, wie Jens, ich oder andere hier im Forum aufbauen, erst dann wird den Behörden auch der Bedarf für Änderungen sichtbar.
Und es gibt viele Gründe, warum man seine Anlage gar nicht anmelden möchte, oder nicht als Teileinspeiseanlage. Die Zeiten ändern sich und nach meiner Ansicht nicht zum Besseren. Die Behördlichen und Regulatorischen Eingriffe nehmen extrem zu, und das nicht nur bei diesem Thema. Woher weißt du das deine Anmeldung in Zukunft nicht zu einem Problem bei dir führt. Ich spinne jetzt mal rum, vielleicht wird die Versorgung mit Energie von Großunternehmern nicht mehr gewährleistet werden. Oder der Netzausbau gerät ins stocken (Haha, gerät ins stocken ), und eine zukünftige Regierung beschließt, das alle die eine Solaranlage größer 15kW besitzen, ihre Energie 50:50 mit dem Rest der Bevölkerung teilen müssen, natürlich nur um solidarisch mit der Bevölkerung zu sein.
Sei es drum es muss auch andere Möglichkeiten geben, und diese sollten klar definiert sein, und sich nicht hinter irgend welchen WischiWaschi Angaben verstecken (mittelbar, unmittelbar,…) , die man je nach Lust und Laune in jede Richtung interpretieren kann, und sich so sein gewünschtes Ergebnis schaffen kann.
Ja, sicher - nur dann muss man sich eben an entsprechender Stelle darum kümmern, dass da was passiert, und nicht den Guerilla-Weg gehen und sagen: “Ich mach das einfach, ich seh das so, wenns nicht passt wird sich schon wer melden”.
Der Rechtsweg steht einem immer frei, im Zweifel auch erstmal eine Petition starten oder beim Verbraucherschutzbund anklopfen o.ä. (Oder irgendwelche Solar-Verbände, die da ein offenes Ohr haben und evtl. bereits an solchen Themen arbeiten) - Wie du sagst: Wenn alle A oder B wählen, besteht ja augenscheinlich kein Bedarf für C. Also muss man “C” in die Wege leiten, bevor man es wählen kann.
Oben im blauen Feld des MaStR steht doch
auch „wenn der erzeugte Strom teilweise oder **Vollständig ** im Kundennetz vom Betreiber selbst verbraucht wird.“
Lest doch einfach die Regeln. Die sind mittlerweile glasklar formuliert und oben geteilt.
Da steht klipp und klar das der HA dauerhaft gekappt sein muss und kein physisches oder juristisches Verhältniss zum Stromversorger existieren darf. Was wollt ihr da noch interpretieren??? Und was die juristische Sicherheit betrifft, die Bundesnetzargentur ist dazu verpflichtet/beauftragt worden das zu Regeln. Dagegen steht es jeden frei zu Klagen.
Wenn eine Kommune ein 30 kmh Schild aufstellt, gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 kmh egal ob der einzelne das für sinnvoll hält oder nicht. Oder interpretiert ihr das Schild dann auch noch? Auch da gilt bei Strafe oder gegen die Höchstgeschwindigkeit kann man juristisch vorgehen. Wie sinnvoll das dann ist kann man auch noch drüber streiten.
Nocheinmal…Im eigentlichen Gesetz steht ALLE Energieerzeugenden Anlagen. Die Insel und die mobilen Anlagen sind die von der Netzargentur formulierten Ausnahmen. Wenn diese Ausnahmen und Formulierungen in Frage gestellt werden, dann gilt immer noch der im Energiewirtschaftsgesetz vom Parlament beschlossene Grundsatz ALLE Anlagen.
Gleiches gilt auch im Zweifelsfall für die Nachweispflicht. Kommt es zu einem Bussgeldverfahren muss der Betreiber im Zweifelsfall nachweisen das seine Anlage zu einer dieser Ausnahmen gehört. Wie wollt ihr das machen, wenn ein HA vorhanden ist???
Hier in diesem Threat sind alle entscheidenden Passagen bei der Netzargentur oder im Energiewirtschaftsgesetz verlinkt oder zitiert, nehmt euch doch einfach mal die Zeit und lest es bevor ihr das interpretieren anfangt.
Ich möchte niemanden persönlich beleidigen das liegt mir völlig fern. Aber manchmal begreife ich nicht warum man einen Text nicht sorgfältig und bis zum Schluß LESEN kann? Mangelt es am Lesen oder an der deutschen Sprache?
Sehe ich anders. Erst mal muss es welche geben die gegen den Strom schwimmen. Dann sollte sich dies bemerkbar machen, das auch andere anfangen gegen den Strom zu schwimmen. Genau diese bemerkbar machen, mache ich hier ja. Ich zeige, das es auch andere Möglichkeiten gibt, die zwar aktuell noch im Graubereich sind.
Also meist du wenn man in 30 Zonen nur alle 60 kmh schnell fahren, ändert die Kommune es?
Ich hab die gegenteilige Erfahrung gemacht.
Dann werden Kontrollen eingeführt
Der Vergleich hinkt. Wenn er richtig sein sollte, das müsstes es Ausnahmen für die 30km/h geben, z.B. für Fahrzeuge die mit umweltverträglichen Antrieben fahren.
Erst dann hast du schwammige Formulierung einer Ausnahme.
Wenn es nach deiner Auslegung geht (jetzt wieder Inselanlage) dann gäbe es ja nur den einen Anlagentyp. Schön Uniform im Einheitsbrei, das ist der Pool in dem Innovationen entstehen. Sarkasmus Ende
Wenn die Ausnahme nur Anlagen sind, welche keine Stromanschluss auf dem Grundstück besitzen. Warum wurde das denn so nicht nieder geschrieben? Das würde jeder sofort verstehen.
Ich bleib dabei, ich habe eine Inselanlage. Anfrage an den VNB ist raus. Bisher kam nur eine automatische Antwort, das es eingegangen ist.
Und wenn ich ich nicht irre, gilt immer noch der Unschludsvermutung, und man muss mir erklären, warum es keine Insel sei. Wir sind doch nicht in der USA.
Weil Inselanlagen nicht angemeldet werden können, da es nix anzumelden gibt.
FAQ Bundesnetzagentur:
Gilt das EEG auch für „Inselanlagen“ ohne Netzverknüpfung?
Nein.
Sowohl die Regelungen zur Förderung als auch die sonstigen Rechte und Pflichten des EEG (z.B. zum Netzanschluss, zum Einspeisevorrang, zu technischen Anforderungen, zu Mitteilungs- und Zuordnungspflichten usw.) setzen eine unmittelbare oder mittelbare Verknüpfung zwischen der EE-Anlage und dem Netz voraus.
→ keine Mitteilungspflicht
Ähnliches findest du auch in den FAQs der VNBs, z.b: Netze-BW:
Muss die Solar-Inselanlage genehmigt werden?
Im Unterschied zu einer Photovoltaik-Anlage auf dem heimischen Dach muss die Solar-Inselanlage in der Regel nicht vom Netzbetreiber genehmigt werden. Da die Anlage komplett getrennt ist vom öffentlichen Stromnetz, müssen Sie den Betreiber auch nicht über die Installation informieren.
Aber das greift halt nur, wenn du eindeutig “eine Insel” hast. Beide FAQs erwähnen auch, dass Schalterlösungen KEINE Insel darstellen.