Was ist eine Inselanlage (Diskussion zur rechtlichen Darstellung)

Warum fragst du, bekommst du langsam Angst? :stuck_out_tongue_winking_eye:

Mir ging es bei der ganzen Angelegenheit einfach mal darum eine Aussage, von einem offiziellen zu bekommen. Irgendwann steh ja der Zählerwechsel bei mir an (ist schon seit Jahren angekündigt), und dann gibt es vielleicht Fragen, oder der neue Zähler wird nicht angeschlossen. Dem will ich ein wenig vorbeugen, indem ich zu mindest mal mit den beteiligten (VNB) gesprochen hab.
Aus deinen älteren Videos hab ich entnommen, das du vor langer Zeit auch schon mit deinem VNB gesprochen hast, und er dir von einer Anmeldung abgeraten hat.

Für BKW hat es schon Fälle gegeben. Dort waren die Bussgelder gering…
Aber irgendwann wird es bestimmt auch mal andere Fälle geben.
Für mich stellt sich nur die Frage warum man sich überhaupt dieser Gefahr aussetzen sollte?
Anmeldung bei der Netzargentur ist in 15 Min erledigt. Mir ist völlig bewusst das dann auch die Anmeldung beim VNB fällig wird.
ABER WAS DABEI?
Wenn wie hier immer behauptet wird, man wolle sowieso nicht einspeisen und keine direkte Verbindung mit dem Netz. Dann als Eigenverbrauchsanlage (Nulleinspeisung) deklarieren. Dann fällt diese ganze Blödsinn mit Netzanschlussbegehren weg und gut ist. Anträge muss sowieso mittlerweile jeder selber stellen. Elektriker suchen der bestätigt das die Geräte denen im Antrag entsprechen und korrekt angeschlossen sind und fertig.
Ich verstehe die gesamte aufgeblasene Diskussion überhaupt nicht.
Mich hat man vor 2 Jahren auch völlig verrückt gemacht über die ganze Anmelderei, letztendlich war es das geringste Problem.

Von den bis jetzt insgesamt 120 Beträgen sind 31 von Dir?!? :face_with_monocle:

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Hast du dir echt die Mühe gemacht?
Egal…Mir geht es einzig und allein darum, Dinge richtig zu stellen.
Ich bin vor 2 Jahren auch angefixxt durch ähnliche Diskussionen fast bei einer Pseudo-Insel gelandet. Ich hätte evtl sogar deshalb Geld verbrannt. Es war ein Zufall, das ich zur gleichen Zeit einen Justizar im Ruhestand kennen lernte und ich mit ihm ein paar Diskussionen geführt habe.


Naja, Mühe ist was anderes…

Naja!
Es ist bei weitem nicht so, dass von Deinen Aussagen alles richtig wäre.
Vieles hier ist und bleibt Auslegungssache von schwammig formulierten Regelungen, weil diese eben nicht von Fachleuten gemacht werden, aber auch weil diese, je konkreter sie gefasst wären, leichter zu umgehen wären.
Manches hier Geschriebene ist aber auch schlicht nicht wahr.

Alle?
Wie meldet man denn eine solarbetriebene Hausnummernbeleuchtung an.
Die ist ortsfest und produziert Strom…
Ja, ich weiß, das ist übertrieben blöd, aber “ALLE energieerzeugenden Anlagen” ist so eben auch nicht astrein.

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“ALLE” steht genau so im Energiewirtschaftsgesetz bitte selber nachschauen.
Wo an welcher Stelle sind meine Aussagen unwahr. An welcher Stelle ist es Auslegungssache?
Bitte konkret…?

kein Stück … der VNB kennt die Anlage ja. Kongurentes Handeln :smiley:

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Was verstehst du unter konkurentes Handeln?

Und??? Wo genau ist dein Problem?
Was möchtest du anmelden und was geht nicht?
Steht alles Rechts im blauen Kasten. Unter welchen Sonderfall fällt Teileinspeisung nicht ?
Und noch konkreter…was habe ich in dem Zusammenhang falsch behauptet?

Ich hab kein’s, ich amüsier mich nur… :popcorn:

Ich will und ich muss die nicht anmelden.
Aber probier’s doch gern mal aus und erklär mal, wie Du es über den Punkt zugehörige Wechselrichterleistung hinaus geschafft hast.

Sieh’s doch einfach ein, “ALLE” ist Quatsch, weil eine der Grundvoraussetzungen ist, dass man netzkompatible Energie erzeugt. Natürlich steht das so nirgends, weil’s einfach logisch ist.
Aber wenn Du hier gern weiter den Hund mit dem Stöckchen machen willst, ich werf ihn nicht nochmal.

Was möchtest du denn gerne über die Wechselrichterleistung hinaus noch freiwillig der Bundesnetzargentur mitteilen. Ich bin immer gerne behilflich

hallo,
fuer eine nicht eingetragene anlage bekommt man keine eeg-verguetung!

tschuess

Genau das war der Joke und der Sarkasmus

hallo,
schoen dass du keine probleme hattest, deine anlage anzumelden. ich wollte meine eigenbedarfsanlage schon anmelden, als das marktstammdatenregister eingerichtet wurde und bin jedesmal daran gescheitert, dass man eine, als usv konfigurierte anlage, einfach nicht richtig anmelden kann.

auf nachfrage sagte man mir dann, dass ich sie als teileinspeisende anlage anmelden muss und als teileinspeisende anlage haette ich sie nicht betreiben duerfen!

also gab es nur 2 moeglichkeiten: nicht anmelden oder anmelden und ausser betrieb nehmen und wieder abmelden!

sobald die aber endlich einmal die richtige anmeldung einer usv ermoeglichen oder ich meine anlage beim versorger angemeldet habe, damit ich sie auch fuer die einspeisung nutzen kann, was seit ein paar monaten moeglich ist, nachdem ich die fehlenden teile eingebaut hatte.

tschuess

Einfach auf den etwas weiter oben geteilten Link vom Marktstammdatenregister schauen. Kleiner Tip…das blaue Feld ist die Hilfefunktion.

hallo,
das ist kein joke, ich bekam das damals schriftlich, dass ich die eeg-verguetung nicht mehr bekomme, wenn ich meine anlage mit volleinspeisung nicht nachmelde!

tschuess

EEG Vergütung bekommst du sowieso nicht ohne Anmeldung.
Jedenfalls aktuell nicht mehr.
Und für die Fälle von EEG Vergütung vor Marktstammdatenregister zeiten, gab es Übergangsfristen zum nachmelden.

Grundsätzlich hätte ich auch nichts gegen eine Anmeldung im MaStR. Ganz so einfach wie dargestellt ist es dann doch nicht, denn der VNB kennt meine Anlage zwar, aber aufgrund der größe (47 kVA Wechselrichterleistung), würde mein normaler Hausanschluss so oder so nicht ausreichen. Dann noch der Spass mit dem NA Schutz (den ich so oder so nicht brauchen würde, aber einen in den MP2 eingebaut habe, den ich aber nicht nutzen darf). Um eine “normale” Anmeldung durchzuführen, müsste also der Hausanschluss ertüchtigt werden, was vermutlich eher im fünfstelligen Bereich liegen dürfte.

Wie gesagt: der VNB ist bei mir so oder so informiert und hat nach einer Meldung durch einen Meisterbetrieb irgendwann einfach nicht mehr reagiert. Daraus leite ich kongruentes Handeln ab.

Meine noch bezogenen 136 kWh im Jahr könnte ich auch durch einen Generator abfrühstücken und nein, ein Rückbau des Hausanschlusses ist nicht möglich, da hierüber auch Nachbarhäuser versorgt werden (die nicht mir gehören, sondern eigene Verträge mit dem Versorger haben).

Es ist also nicht immer alle schwarz und weiß. Die EEG Vergütung interessiert mich mal gar nicht. Wir haben etwas über 17 MW in den letzten 12 Monaten erzeugt und mit 2 EV + Heizung auch selbst verbraucht.

Und für mich persönlich ist das sehr wohl eine Insel … ich hole mir nur ab und zu etwas zusätzliche Energie … das könnte ich auch mit meinem Auto oder einem Generator machen. Der Stromanschluss ist aber einfach einfacher.

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Das ich meinem VNB die Anlage gemeldet und keinen Widerspruch erhalten habe, da dieser auch nicht genau wußte, wie er damit umgehen will. Man könnte es auch stillschweigende Übereinkunft nennen.