Was ist eine Inselanlage (Diskussion zur rechtlichen Darstellung)

Du hast völlig recht, das gilt erstmal nur für eine “Insel” nach Definition der Bundesnetzargentur.
Dann nochmal, auf die Gefahr das ich mich wiederhole: Für das Anmeldeverfahren beim Marktstammdatenregister!!! ist einzig und allein das maßgeblich was im Energiewirtschaftsgesetz steht. Das EEG spielt bei der Registrierung im Marktstammdatenregister überhaupt keine Rolle.
Ich habe jetzt keine Lust Dinge nochmal zu teilen, weiter oben ist doch sogar die Eingabehilfe des Marktstammdatenregister geteilt. Selbst eine nichteinspeisende Anlage, wo die gesamte elektrische Energie selbst verbraucht wird, auch den Nachbarn mitversorgt ist anzumelden.
Der Text steht oben!!! Wo ist jetzt das Problem selbst eine echte Insel anzumelden??
Es wird nichtmal die einspeisende Leistung abgefragt, sondern nur die Wirkleistung des Wechselrichters.
Auch der VNB, die Anmeldung beim VNB und die TAB haben nichts aber auch überhaupt nichts mit der Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun. Das sind 2 völlig voneinander getrennte Vorgänge. Mit 2 kleinen Ausnahmen bzw Berührungspunkten.

  1. Die Anlagennr wird vom VNB vergeben
  2. Die beiden Register werden miteinander abgeglichen .

hallo,
genau der abgleich mit dem versorger ist ja das problem:

du hast eine anlage installiert, die du so auch betreiben darfst, musst sie aber anmelden und schon steht der versorger vor der tuer und verlangt seine anmeldung, weil sie als teileinspeisendes system angemeldet ist!

wenn das dann eine usv-anlage mit pv ist, die keinen gueltigen NA-schutz hat, weil der bei einer usv keine pflicht ist, dann hast du ein dickes problem und musst dem versorger erst einmal beibringen, dass er keinen anspruch auf eine anmeldung der anlage hat, weil sie eben nicht einspeisen kann, eine usv kann das naemlich nicht!

eine fest installierte usv ist nun mal kein einspeisendes system und muss beim versorger auch nicht angemeldet werden, im marktstammdatenregister aber soll man sie als teileinspeisendes system anmelden. da ist aerger zu 100% vorprogrammiert. das faengt schon bei den zertifikaten bei dem system an und wenn die usv 40 kW leistung hat, gibt es zusaetzlichen aerger, weil damit die erlaubte wechselrichterleistung ueberschritten ist und es wird eine steuerbare abschalteinrichtung verlangt, damit der versorger die einspeisung, die nicht moeglich ist, auch abschalten kann, falls das noetig ist!

es ist zum haareraufen, aber buerkraten sind normalerweise eher sehr stoerrisch und glauben nur das, was sie schwarz auf weiss auf papier haben und das eventuell auch nur noch wenn es zertifiziert oder von einem pruefer bestaetigt wird!

und genau deshalb ist es ein problem, wenn man das system nicht richtig eintragen kann, sondern, weil es eben nicht anders geht, als teileinspeisendes system anmeldet!

und ich bin der meinung, dass es dem versorger absolut egal sein kann, ob ich eine grosse usv oder auch mehrere mit oder ohne pv-unterstuetzung installiere! sein netz wird dadurch auch nicht hoeher belastet, als es mir ohne das erlaubt ist und eine einspeisung findet ebenfalls nicht statt!

tschuess

Und wie und wo grenzt du das sauber ab. Formulier du es doch mal sauber. Das du sicher stellst das alle netzparallelen Anlagen einen Nachweis führen den NA Schutz und die anderen Standards des Grids einhalten und man es über eine Anmeldung abfragen kann und Anlagen die nicht mit dem Netz verbunden werden und die VDE 4105-2018 und den NA Schutz ausser acht lassen können. Das wir zum sicheren Betrieb des Netzes gewisse Standards festlegen und auch kontrollieren steht glaube ich ausser Frage. Der Gedanke das alles frei mit dem Netz verbunden werden kann finde ich gruselig.
Wo an welcher Stelle willst Du die Grenze setzen. An welchem Kriterium willst du es festmachen?

Richtig, bestreitet auch keiner.

Hier geht es aber um Inseln und die müssen (und können) auch nicht im Marktstammregister angemeldet werden.

Inselanlagen: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Wo ist jetzt das Problem selbst eine echte Insel anzumelden??

Dass es nicht geht :wink:

Das Stichwort ist „Kundenanlage“. Wenn diese sowohl aus Netz und/oder Erzeugeranlage gespeist wird ist es keine Insel. Das hin und her Schalten der Kundenanlage ist ein mittelbarer Anschluss. Auch wenn die EZ Anlage nur die Kundenanlage ohne Verbindung zum Netz speist. Jetzt könnte man fragen warum… weil die Kundenanlage nach NAV nur dann an das Netz darf wenn diese nach den Vorgaben und VDE errichtet ist. Und dass es eingehalten wird muss ein eingetragener Installateur bestätigen. Das heißt wenn jemand behauptet dass die Anlage nicht in das Netz speisen kann sollte das sinnigerweise auch jemand mit dem nachgewiesen nötigen Sachverstand bestätigen.
Und hier nochmal die Frage: Wer würde hier einen Multiplus 2 als „Inselähnlich“ betreiben wenn er für den gleichen Aufwand eine Netzparallele Anlage haben könnte ?
Ich kann verstehen dass das unglaublich nervt. Aber ein Netzanschluss wird vom EVU nur bereitgestellt wenn die Kundenanlage nachweislich nach VDE TAB NAV errichtet wurde. Und das hat mit Insel, PV, Wallbox und selbst zusätzlichen Stromkreisen im einzelnen nichts zu tun. Eine fertiggestellte Installation ohne PV WP WB oder sonstiges muss genauso gemeldet werden… vom eingetragenen Installateur.
Also nochmal: arbeiten an der Kundenanlage nur vom eingetragenen Installateur. Egal ob Insel oder nicht.

Und hier müsste die Bürokratie lockern…. aber wäre das Sinnvoll.

Eine Masse die hier gegen den Strom schwimmt würde die Maßnahmen nur verschärfen.

Jetzt die andere Seite:
Es ist Schade dass man in seinen eigenen 4 Wänden nicht am eigenen Netz einfach etwas (wenn auch fachgerecht) installieren darf und somit in eine Abhängigkeit vom EVU gerät. Der eingetragene Installateur hat da eine gewisse Macht und lehnt es ab vom Besitzer selbstinstallierte Anlagenteile abzunehmen. Man wird irgendwie gezwungen die Wirtschaft zu unterstützen und auch die Steuern etc. für etwas zu zahlen was man selber machen könnte.

Der Elektromeister mit den nötigen Messgeräten und Fachliteratur (für die Eintragung Nachweispflichtig) ist die Schnittstelle zwischen EVU und Kundenanlage. Was irgendwie auch Sinnvoll ist wenn man sieht was von Heimwerkern alles gemurgst wird.

An alle nörgler: was wäre denn ein konstruktiver Verbesserungsvorschlag ohne jemanden zu gefährden.

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hallo,
du vergisst hier eine wichtige kleinigkeit: wenn es sich bei dem installateur nicht um einen ein-mann-betrieb handelt, wird er wohl selbst sehr wenig installationsarbeiten machen.

mit anderen worten: die ganzen arbeiten werden von den angestellten und auszubildenden erledigt und der eingetragene installateur bestaetigt nur die ordnungsgemaesse ausfuehrung, wobei er hier auch nur maximal stichprobem machen darf.

in den bestimmungen steht, soweit ich mich erinnern kann, auch nicht, dass nur der eingetragene installateur diese arbeiten machen darf, sondern jede von ihm unterwiesene person fuer diese arbeiten darf das ausfuehren. theoretisch also auch der hausbesitzer ohne jegliche kenntnisse, wenn er von eingetragen installateur unterwiesen wurde!

oder glaubst du wirklich, dass jeder, der bei einem elektrobetrieb angestellt ist, ins installateurverzeichnis eingetragen ist?

tschuess

hallo,
was glaubst du eigentlich, was man alles ueber eine steckdose mit dem netz verbinden kann? das geht selbst mit einem ess, wenn man das so einrichten will. dann sollte das aber schon eine sehr hochwertige steckdose sein.

und ich habe noch keine usv mit na-schutz gesehen. ich habe meine, urspruenglich mobilen usv’s, auch fest installiert und mit einem externen fest installierten akku verbunden. auch wenn ich hier dc-stecker eingebaut habe, ist die usv nicht mehr portable und waere damit anmeldepflichtig.

und ich sehe da keinen unterschied, ob man etwas ueber eine steckdose anschliesst oder direkt ueber eine verteilung oder anschlussdose.

du bekommst die erlaubnis, eine bestimmte leistung an dem anschluss zu entnehmen und mit was du das machst, spielt dann auch keine rolle mehr. du kannst im haus auch heizgeraete aufstellen, solange keine sicherung ausloest und das kann dir auch niemand verbieten!

und die meisten geraete interessiert der NA-schutz absolut nicht. oder hat deine waschmaschine oder wasserkocher einen NA-schutz?
nicht alles was mit dem netz verbunden wird, braucht einen NA-schutz. ausschliesslich nur geraete, die ins netz einspeisen brauchen einen NA-schutz.

auch wenn du den gedanken, dass man alles frei mit dem netz verbinden darf gruselig findest, es ist nun einmal so. solange du die genehmigte anschlussleistung nicht ueberschreitest und auch nicht einspeist, ist das aber nun mal so.

du musst es dem versorger auch nicht melden, wenn du dir ein e-auto kaufst und zum laden an eine 400V-steckdose anschliesst, um mit 11 kW zu laden. wenn du eine wallbox installierst, dann wird aber eine anmeldung verlangt!

und glaubst du wirklich, ein industriebetrieb bestellt einen eingetragenen installateur, um irgend etwas anschliessen zu lassen? die haben normalerweise selbst elektriker angestellt, die auch nicht eingetragen sein muessen und trotzdem in der firma alles machen duerfen.

allerdings habe ich sehr wohl etwas dagegen, wenn laien irgendetwas an der elektroinstallation machen. da habe ich selbst schon einiges erlebt, wie 2 schukosteckdosen mit einer 0,5-0,75 mm² litze verbunden, die noch nicht mal fuer die spannung geeignet war und dann so hoch belastet wurde, dass die tapete braun wurde! wenn ich die etage nicht komplett neu verkabelt haette, waere mir das garnicht aufgefallen und es haette sonstwas passieren koennen!

deshalb: sicherheit ist extrem wichtig und solange eine installation sicher und nach den regeln der technik installiert ist, sollte es egal sein, wer das gemacht hat. denn derjenige wuste bestimmt was er tut. jemand der das nicht weiss, wird es in der regel naemlich auch falsch machen, das kann selbst dann passieren, wenn er vorher jemanden gefragt hat, wie er es machen muss. alles schon selbst erlebt!

und ich setze die grenze dort, wo die sicherheit zugunsten was auch immer, vernachlaessigt oder gleich ganz ignoriert wird, was oft bei fehlenden sicherungen anfaengt!

tschuess

Natürlich reicht ein Meister je Betrieb. Dieser muss natürlich den Überblick über das Personal haben um zu entscheiden wem er es zutraut. Übrigens muss jede Änderung und Erweiterung Messtechnisch überprüft und vom Meister, Prüfer und Kunde unterzeichnet werden. Wenn der Meister das vor Gericht nicht vorweisen kann hat er ein Problem.
Ich persönlich habe nichts gegen Eigenleistungen des Kunden, aber die Anschlüsse die ich verantworten muss mache ich selbst. Wenn jemand Dacharbeiten selbst ausführt dann nach meinen Vorgaben und ich überprüfe die Ausführung.

Wenn jemand eine Anmeldung für eine fertige Anlage möchte nehme ich mir die Zeit alles zu prüfen (Messtechnisch mit Protokoll) Dann muss meist ersteinmal der Antrag gestellt werden. Ggf. ein Gastausweis beim EVU beantragen. Nach Ablauf der 1 Monatsfrist kann dann die IBN erfolgen. Das heißt ich habe min. 2 Anfahrten, die Entsprechenden Zertifikate runterladen ein Blockschaltbild erstellen, die Zählerdaten durchgeben eine Vollmacht vom Kunden unterschreiben lassen. Terminabstimmungen für Zählerwechsel oft nochmal Rückfragen des EVU beantworten. Und dann steht der IBN Antrag oft Monate offen im Kundenportal. Zwischendurch fragt der Kunde was er wo im MaStR eintragen muss. Wenn dann endlich die Prozedur durch ist kann ich eine Rechnung stellen. Und sorry für 250€ würde ich das nicht machen.

Und trotz allem wüsste ich nicht wie man es besser handhaben solle ohne jemanden (noch mehr) zu gefährden.
Eines: ein bei allen Netzbetreiber einheitliches Meldeportal.

Das ist aber ganz entscheidend. Den Stecker darf der Laie einstecken. Den Festanschluss nur der eingetragene Installateur.

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Warum sollte ein Verbraucher einen NA schutz haben.
Ansonsten empfehle ich dir auch mal die Grundlagen zum Betrieb von USV Anlagen und deren Verbindung mit dem Netz.

hallo,
diese vorgehensweise ist ja auch ok. es ist auch ok, den aufwand entsprechend zu vergueten.

wofuer ich aber absolut kein verstaendnis habe:

  • stundenloehne deutlich ueber 100 euro
  • wir nehmen nur anlagen ab, die wir selbst gebaut haben
  • wir nehmen nur anlagen ab mit produkten bestimmter hersteller
  • anlagen mit den vom kunden gewuenschten produkten bauen wir nicht
  • und aehnliche argumente

meine anlagen sehen zwar etwas chaotisch aus, was auch daran liegt, dass sie ueber jahre immer wieder erweitert wurden und ich teilen eben nur dort anschrauben konnte, wo noch etwas platz war. aber das ging nie zu lasten der sicherheit oder funktion. es sieht halt nur nicht schoen aus! aber auf schoenheit habe ich noch nie grossen wert gelegt. es muss aber fehlerfrei funktionieren und sicher sein!

tschuess

hallo,
also ist es fuer dich kein problem, wenn der laie dort sein selbstbau ess mit pv-anlage einsteckt, weil ja die steckdose von der elektrofirma installiert wurde.

tschuess

hallo,
ganz einfach: weil man fest installierte usv-anlagen im marktstammdatenregister eintragen soll und zwar als teileinspeisende anlagen, weil es die option usv-system nicht gibt!

was glaubst du wohl, warum meine usv mit pv dort immer noch nicht eingetragen ist und wenn endlich einer meiner anlagenteile fuer die einspeisung angemeldet ist, kann ich den rest immer noch nicht eintragen, weil er eben nicht den anforderungen an ein system mit netzeinspeisung erfuellt! das wird der versorger aber mit sicherheit verlangen, wenn das system als teileinspeisende anlage eingetragen ist!

und seit anfang des jahres haette ich auch keine probleme mehr damit, das haus ac-seitig komplett vom stromnetz zu trennen, auch im winter und mein system als online-usv zu konfigurieren.

und was den mittelbaren/unmittelbaren anschluss an das stromnetz angeht, so gilt der immer als gegeben, sobald es sich um ein system mit ac-wechselrichter handelt. ich schaetze mal, nur wenn die verbraucher ausschliesslich auf der dc-seite angeschlossen sind, ist das fuer die ok und die anmeldepflicht entfaellt!

tschuess

Nein, den Stecker hat ja der Kunde da dran gebaut. Jetzt verstehe ich was du meinst…. :slight_smile:

hallo,
ja. der stecker gehoert eben nicht zu den teilen, die fest mit dem netz des versorgers verbunden sind. sie werden ueblicherweise vom hersteller, einem elektriker oder eben dem kunden selbst an das kabel geschraubt und mir ist jetzt keine regel bekannt, die besagt, dass er das nicht darf. es ist immer nur vom netz des versorgers und einer fuer den kunden nicht einfach trennbaren verbindung die rede!

ich habe mir, zu testzwecken und fuer notfaelle, ein mobiles ess gebaut (4 raeder zum ziehen oder schieben darunter). da es mobil ist, ist es nicht mehr anmeldepflichtig und die steckdosen sind so gepolt, dass es auch nicht zu einer vertauschung von N und L kommen kann. natuerlich koennte ich damit auch einspeisen oder eine 0-einspeisung realisieren, aber die ess-funktion ist ausschlieslich nur zum testen aktiviert ansonsten wird die energie ac-seitig ueber ein ladegeraet oder dc-seitig (noch nichtv installiert) in mein vorhandenes system eingespeist.
und bei ca. 60 kg gewicht konnte ich es auch nur mobil bauen, indem ich es mit raedern versehen habe, wobei die deichsel zum ziehen und lenken noch fehlt.

geladen wird dann ueber eine steckbare dc-verbindung oder den mp2 3000.

tschuess

Würdest Du als selbstständiger Ingenieur für 50€/Std eine fremdgebaute Anlage deren Komponenten Du nicht kennst und Produkten die Du nicht geliefert hast (Gewährleistungsansprüche) abnehmen wollen und die Haftung dafür übernehmen wenn Du anderenorts locker 100€/std mit Produkten die du in- und auswendig kennst verdienen könntest mit Produkten an denen Du im Verkauf verdienst die der Kunde nicht günstiger bekommen würde?

Eine EZ Anlage sowie WB etc. Müssen fest angeschlossen sein.

hallo,
erstens musst derjenige, der die anlage abnimmt keine gewaehrleistung fuer die komponenten uebernehmen. er muss lediglich die garantie uebernehmen, dass die anlage richtig installiert wurde und dass davon keine gefahr ausgeht!

und ich glaube kaum, dass jeder elektrobetrieb 100 euro/stunde oder mehr fuer seine mitarbeiter von den kunden bekommt! und ich finde es schon unverschaemt, dass man an den komponenten sehr gut verdient und dann noch einen viel zu hohen stundenlohn fordert.

ueblicherweise sind stundenloehne zwischen 50 und 100 euro im normalen bereich.

und ich weiss, was man als selbstaendiger pro stunde mindestens nehmen muss, um nicht im minus zu landen. das ist aber auch von verschiedenen faktoren abhanegig. ich habe einmal fuer eine firma in teilzeit gearbeitet und die haetten das gerne auf selbstaendige beschaeftigung umgestellt, wegen der kosten die zusaetzlich zum lohn, der ausbezahlt wird, noch anfallen.

also ich ihnen gesagt habe, was sie das kosten wuerde, haben sie sehr schnell davon abstand genommen: das waeren naemlich 150 euro/stunde gewesen. nicht weil ich das wollte, sondern weil ich dann mwst (zu hoher umsatz fuer kleingewerbe) haette abfuehren muessen, die krankenkassen/rentenkassenbeitraege wesentlich hoeher gewesen waeren, sowie die steuerlast deutlich hoeher geworden waere. da war der teilzeitjob dann doch die guenstigere loesung.
ursache fuer den hohen stundenlohn war aber auch die tatsache, dass ich zu dem zeitpunkt nicht mehr so viel arbeiten wollte und diese firma dann mein hauptarbeitgeber gewesen waere, was dann das thema scheinselbstaendigkeit wieder auf den plan bringt!
bei 30 stunden beschaeftigung pro woche waere der stundenlohn entsprechend niedriger ausgefallen. aber je weniger stunden man arbeitet, desto hoeher muss der stundenlohn sein. wenn eine firma nur 30% auslastung hat muss sie auch einen hoeheren stundenlohn nehmen, als bei 90% auslastung ohne dass die mitarbeiter etwas davon haben.

du siehst, ich kenne mich also auch mit dem thema aus und ein gut laufender betrieb muss eben keine 100 euro/stunde nehmen.

auf einen der hochsten stundenloehne duerften wohl schluesseldienste, vor allem abzocker, kommen, wenn die 800 euro fuer 5 minuten oder weniger nehmen.

tschuess

hallo,
das system wird ja auch nur als mobiler speicher genutzt. die moeglichkeit pv-module anzuschliessen ist zwar vorhanden, wird aber auch nur genutzt, wenn das teil mal ausser haus zum einsatz kommt. ansonsten waere es verschwendung pv-module anzuschliessen.

deshalb ist es ja auch nur ein mobiler speicher und keine erzeugungsanlage! auch wenn man pv anschliessen kann, muss man aber nicht.

tschuess