Zwei Häuser Versorgung über einen Akku

Hallo,

mein Nachbar interessiert sich für die Victron Lösung mit Akku. Folgende Situation herrscht bei ihm vor: Es sind 2 Häuser auf einem Hof. Eines davon hat eine 15kWp PV Anlage. Das zweite Haus hat derzeit noch einen eigenen Hausanschluss vom Netzbetreiber sowie keine PV oder ähnliches.
Nun möchte man den PV Strom aus dem ersten Haus auch für das zweite Haus nutzen. Soweit so gut und kein Thema. Die Idee ist es, den Netzbetreiber Zähler im zweiten Haus abzuklemmen und das erste Haus praktisch beide Häuser mit Netzstrom versorgt .Den Verbrauch aus dem zweiten Haus kann man ja praktisch über einen Zwischenzähler ablesen.

Das Problem, bei dem ich nun auf dem Schlauch stehe: Es muss messbar sein, wieviel PV Strom das zweite Haus verbraucht hat und wieviel Netzstrom.

Ich hoffe die angehängte Zeichnung hilf für das Verständnis.

Danke vorab :slight_smile:, Alex

Mit einer komplizierten Zählerkaskade und einer entsprechenden Formal ließe sich das sicher umsetzen, aber ob es den Aufwand wert ist?!

Du musst alles separat erfassen, also Netzbezug (Einspeisung?), Verbrauch Haus 1, Verbrauch Haus 2, PV Erzeugung, was geht in den Akku/was kommt aus dem Akku.
Und das alles geeicht, damit es für Verrechnungszwecke zulässig ist.

Oder zumindest Netzbezug, Verbrauch Haus 1 und Verbrauch Haus 2 und dann den Netzbezug einfach entsprechend des Verhältnisses von Verbrauch Haus 1 zu Verbrauch Haus 2 aufteilen.

Das eigentliche Problem wird eher sein das dem Netzbetreiber zu erklären.
Also warum Haus 2 den Netzzähler abmeldet.
Der Anschluss von Haus 1 ist ja auch nur für ein Haus ausgelegt, nicht für zwei.

Muss es denn offiziell korrekt sein?
Es gibt cloudlösungen für das Mieterstrommodell. Das verzwickte ist dass der Mieter das Recht hat ohne irgendwelche Formeln und Berechnungen den Verbrauch und die Kosten überblicken zu können.
Des Weiteren hat der Mieter das Recht den günstigeren PV Strom zu verweigern.

Offiziell korrekt muss es nicht sein. Im einen Haus lebt die Tochter mit der Familie, im anderen der Vater. Es ist nicht vorgesehen, daraus mal ein Mieterstrommodell zu machen, auch wenn ein Haus mal zur Vermietung /zum Verkauf anstehen sollte.

Ich betreibe etwas ähnliches, sogar mit einem familienfremden Mieter. Ich finde es immer sinnvoll sich unter vernünftigen Menschen auf eine Lösung zu einigen der beiden Parteien zum Vorteil führt.
Ganz konkret bezahlt mein Mieter (Einliegerwohnung) pauschal für den Strom. Natürlich habe ich einen Zwischenzähler und habe einen ungefähren Überblick. Mein Mieter zahlt nirgendwo so wenig für seinen Strom und mir bleibt mit Sicherheit mehr als 7-8 cent Einspeisevergütung.
Seit doch nicht immer solche Erbsenzähler

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hallo,
die einfachste loesung waere es, fuer jedes haus einen shelly oder ein anderes smartmeter und einfach die stromkosten anteilsmaessig aufzuteilen. im prinzip ist es ja auch egal, wer einen groesseren oder kleineren anteil vom pv-strom verbraucht hat.

wenn du das ganz genau wissen willst, musst du diese rechnung fuer jede minute des tages machen und das geht dann auch nur vernuenftig mit einer datenbank, wenn es nachpruefbar sein soll. ansonsten wuerde es reichen, die minutenwerte einfach zu summieren. allerdings sollte diese summe dann auch sicher gespeichert werden, also jede minute das datenfile aktualisieren.

also gerade innerhalb der familie wuerde ich diesen aufwand nicht betreiben. etwas anderes waere es, wenn man sowieso alles in eine datenbank schreibt, dann kann man die daten natuerlich auch fuer diesen zweck auswerten.

tschuess

So kompliziert ist es nicht….

@Alex2203 , ich sehe da 2 Probleme im Ansatz.

  1. Nach deiner Zeichnung werden alle Verbraucher vom Multiplus versorgt. Es müssten also schon 3 vorhanden sein um alle Phasen zu bedienen. So lange das Netz da ist wird die Durchleitung wohl funktionieren aber bei Netzausfall?

Reicht das für 2 Häuser… Und gibt der Akku die Leistung her …bzw schalten die MP ggf wegen Überlast ab…

  1. Erdung und Potentialausgleich

Ohne einen Fachmann würde ich da nichts machen.

Das ist eine systemische Zeichnung…
Das gibt es tatsächlich 3 Phasig…
Netzparallel warum soll der MP2 da irgendwas nicht schaffen?
Oder groß genug dimensionieren…
Keiner deiner Einwände verstehe ich

Im Endeffekt muß jedes Haus ein eigenes ESS haben. Je nach Größe der Anlage ist es dann egal, ob keines, eines oder beide Häuser einen Netzanschluss haben.

Wenn du an einem Haus eine kleine Einspeisung anmeldest und 0kWh Verbrauch hinkriegst, kannst du den Grundversorgervertrag kündigen und keine keine Grundgebühren für den Zähler bezahlen. (EEG Clearingstelle) Wenn deine Anlage mal nicht wie beabsichtigt funktioniert, gehst du automatisch in den Grundversorgertarif.

Beide Häuser sind dann völlig selbstständig. Über eine eigene Leitung (Mikrogrid) können die ESS ihre Batterien in beiden Richtungen ergänzen. Der Strom im Mikrogrid kann auch in beiden Richtungen gezählt und abgerechnet werden. Eines der ESS muß als Master laufen, vorzugsweise die Größere Anlage. Master ist Multiplus Out1 Leitung am Mikrogrid. Das andere ESS oder mehrere andere ESS als Slave mit Multplus IN Leitung am Mikrogrid.

Ein Slave ESS ist entweder Slave des Verbundnetzes oder des eigenen Mikrogrids. Man kann die Master/Slave Rollen auch umschaltbar machen. Bin ich bei mir selbst grad dran. Als Betreiber machst du dann den gleichen Job wie die Dispatcher der Übertragungsnetzbetreiber. Du musst gucken daß Verbrauch und Erzeugung im Gleichgewicht bleiben. Entsprechend deiner Batteriegröße hast du dazu aber viel Zeit weil sich der SOC dort nur ganz langsam ändert und die Multiplus solange alles richtig machen bis eine Batterie in den Tiefentladeschutz geht. Dann kriegst du eben ungewollten Netzbezug was beim Übertragungsnetzbetreiber dem teuren Anheizen eines Regelkraftwerks mit Flüssigas entspricht.

Die Multiplus sind ein sehr nettes Spielzeug für Erwachsene wenn mal mal kapiert hat wie sie funktionieren.

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hallo,
warum kompliziert, wenn es auch einfach geht. die haeuser sind auf einem grundstueck und ob jetzt jedes seinen eigenen netzanschluss hat oder nur eines einen netzanschluss und von dort ein dickes kabel zum anderen geht, ist doch voellig egal. zudem ja alles in der familie bleibt.

etwas anderes waere es, wenn es auf dem grundstueck eines anderen stehen wuerde und du dem nachbar den pv-strom verkaufen willst. das ist, soweit mir bekannt, noch verboten. nicht verboten ist es aber, ein verlaengerungskabel zu legen und dem nachbar im sommer etwas pv-strom zu schenken.

genauso wenig ist es verboten, den strom an verschiedene mieter eines hauses oder zusammengehoerigen wohnblocks mit einem zentralen netzanschluss zu verkaufen. es kommt eben immer auf die gegebenheiten an. solange sich keiner beschwert, kann man da auch billige zaehler oder smartmeter einsetzen. will man aber beschwerden kontern koennen, muessen es geeichte zaehler/smartmeter sein.

tschuess

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Es ist grundsätzlich “verboten” selbst produzierten Strom an Endverbraucher zu verkaufen oder auch nur zu verschenken, weil dem Staat dabei Stromsteuer verloren gehen würde.

Möchte man das tun, muß man sich als eingeschränkter Versorger beim Zoll registrieren. Formulare 1410, 1410a, 1410az und 1412. Du wirst dann bei Erzeugung mit PV bis 2000kWp und BHKW bis 50kVA von der Pflicht zur Zahlung von Stromsteuer befreit. Eine Stromsteuererklärung musst du trotzdem jedes Jahr abgeben, wo freilich nie was dabei rauskommt. Es sei dann du verbummelst den Abgabetermin. Dann wird ein ziemliches Busgeld fällig. Zur Steuerbefreigung außerdem Buchhaltungspflicht, Aufzeichnungen der Handelsmengen, Meldepflichten, Anzeigen von technischen Änderungen, fasst so kompliziert als wenn du ein Kohlekraftwerk und ein Verbundnetz zusammen betreibst.

Einfach machen geht auch, ist aber Steuerhinterziehung. Wenn jemand draufkommt, wird die Steuer plus Busgeld gnadenlos eingezogen. Eine nachträgliche Befreiung geht nicht, weil das eine europäische Subvention ist die nur im Vorraus beantragt werden kann. Das Hauptzollamt hat bei mir fast ein Jahr lang dafür gebraucht. Die Befreiung gilt dann aber rückwirkend auf Antragsdatum. Aber es geht hier ja nur im die technische Lösung.

ErlaubnisA.pdf (1.1 MB)

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Wow, da sind viele interessante Ansichten dabei. Auch das mit der Stromsteuerlage wusste ich bisher nicht. Es ist zwar ein Hof, die Grundstücke wurden aber mal vor Jahrzehnten geteilt. Also es sind im Grundbuch zwei Grundstücke eingetragen. Tatsächlich werde ich diese Punkte mit zum Bedenken angeben, aber das ist dann im Endeffekt deren Sache ob sie es rechtlich richtig machen.
Unter Umständen wird es am Ende auch eine zweite PV Anlage auf dem zweiten Hausdach und ein eigenes ESS für jedes Haus.
Ich hatte interessehalber mal ChatGPT befragt und dort war die Meinung, im zweiten Haus einen Shelly oder anderen Smartmeter zu verbauen und dann über eine Datenleitung (WiFi etc.) die Informationen an eine entsprechende NodeRed Logik laufen zu lassen die daraufhin den PV Stromverbrauch und Netzverbrauch für das zweite Haus ermittelt. Nachdem bei 3MP sowieso ein Cerbo eingesetzt werden muss, kann man darauf ja prima das Nodered laufen lassen. Die Werte kann man ja dann in einer Datenbank (z.B. Raspberry) super speichern und über ein angehängtes Display anzeigen lassen.
Wie gesagt, es geht nicht darauf kWh genau mit einem geeichten Zähler die Werte zu haben.
Was haltet ihr von der Idee?
VG Alex

Hallo @Alex2203

such mal nach dem Stichwort Mieterstrom im Internet. Da gibt es Pläne.
Kurz: es muss 15-minütig erfasst werden, was aus Netz bzw. Solar kam und der jeweilige Verbrauch der Einheiten.
Ggf geht das mit dem Volkszähler.

Der an die Mieter verkaufte Strom muss glaube ich mind. 10% günstiger sein, als der bezogene vom EVU.

Das Problem könnte hier sein dass sich das Gebäude 2 nicht auf dem selben Flurstück am selben Hausanschluss befindet.

hallo,
aktuell ist es jedenfalls verboten (soweit ich weiss), ein fest installiertes kabel zum nachbar zu legen. dass man auch kein verlaengerungskabel nutzen darf, ist mir nicht bekannt.

und wenn man den strom verschenkt, geht dem staat auch keine steuer verloren, ausser der, von dem strom, der nicht gekauft wird! allerdings gibt es auch kein gesetz, dass man strom kaufen muss.

wenn der nachbar einen mobilen speicher hat und den jeden tag bei mir auflaedt und dann bei sich entlaedt, dann kann da auch niemand etwas dagegen machen, genauso wenig wie die gemeinsame nutzung von waschmaschine und/oder trockner. es gibt eben dinge, die nicht verboten sind, auch wenn sie vieleicht unerwuenscht sind.

soweit ich weiss, ist es auch nicht verboten, dass man seine eigene pv auf dem dach des nachbarhauses erweitert, solange die energie ueber eine dc-leitung kommt und nicht ueber einen ac-wechselrichter. obwohl, vieleich ginge das auch noch. man kann ja auch daecher anmieten, um darauf eine anlage fuer die einspeisung zu erreichten, wobei der hausbesitzer nur die dachmiete bekommt, aber nicht den ertrag der einspeisung.

gluecklicherweise ist es nicht so, wie in frankreich. soweit ich es einmal mitbekommen habe, duerfen dort nur anlagen zur volleinspeisung und nicht zum eigenbedarf errichtet werden. vieleicht hat sich das aber auch inzwischen geaendert, wie sich auch bei den balkonkraftwerken staendig was aendert.

es ist auch nicht verboten, dem nachbar zu erlauben, sein e-auto ueber meine pv zu laden!

tschuess

Angeblich ist es doch 1 Hausanschluss?
Was haben die Flurstücke damit zu tun?
Allein mein Haus steht auf 3 Flurstücken. Das ist sicherlich nicht der Standard aber auch im Bestand nicht ausgeschlossen.
Und was Hausanschlüsse angeht, die kann man sogar kündigen, sogar zurück bauen lassen.

So wie ich das verstanden habe sind es 2 hausanschlüsse und 2 Grundstücke. Die Voraussetzungen für Mieterstrom decken das mMn nicht ab.

Noch einmal kurz zur Klarstellung: Es sind derzeit 2 Hausanschlüsse und die beiden Häuser stehen auf 2 Flurstücken. Wenn beide Häuser aus einem ESS gespeist werden sollen, müssen sie logischerweise 1 Hausanschluss haben, so dass 1 Hausanschluss abgemeldet werden müsste.

Leider ist in Deutschland so ziemlich alles verboten was @d_ferdi hier so schreibt daß es nicht verboten wäre. Wenn du Strom an einen Endverbraucher verkaufst, musst du hierfür eine Rechnung schreiben und diese als Einnahme beim Finanzamt versteuern. Machst du das nicht, ist das (Einkommens)Steuerhinterziehung. Machst du das, prüft das Finanzamt ob den den Strom auch versteuert von deinem Versorger eingekauft hast. Ist das nicht der Fall weil der Strom selbst erzeugt wurde, gibt das eine Kontrollmitteilung vom Finanzamt an den Zoll. Der prüft dann ob eine Stromsteuerbefreiung vorliegt. Das gilt tatsächlich äquivalent auch wenn der Strom verschenkt wird. Die Sachen werden blos wegen zu kleinen Beträgen von 2,05 Cent/kWh vom Zoll nicht wirklich einzeln verfolgt. Aber egal - Wir laden auf dem Aldi Parkplatz während wir einen Mohrenkopf kaufen, fahren dann heim und waschen unsere Wäsche damit. Deshalb wurde das kostenlose Laden bei Aldi bereits seit einiger Zeit abgestellt und die Mohrenköpfe dazu noch umbenannt. Einige Leute laden im Betrieb auf Kosten des Arbeitgebers, was dieser momentan noch kostenfrei zulassen darf. Später fahren sie heim und speisen dies über einen Multiplus in ihren stationären Akku ein um in der früh wieder mit leerem Akku zur Arbeit zum steuerfreien Laden auf Kosten des Arbeitgebers zu erscheinen. Vielleicht wird dann klarer, warum V2G in der gesamten EU nicht auf die Reihe kommt.

Die eigene PV darf nicht auf dem Dach des Nachbarn sein. Darüber wacht das Landratsamt mit den LBOs und den Brandschutzvorschriften. Sonst hätte ich schon längst meine PV in meinem Trafo vom nebenliegenden Gebäude angeschlossen. Da hat aber die Feuerwehr was dagegen. Wenn der VNB abschaltet und niemand weis wo der Strom herkommt gibt es beim Löschen ein Problem.

Die Sache mit dem Mieterstrom ist ein Rohrkrepierer. Seit 2 Jahren sollte es aber die “gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” geben. Das geht eigentlich nur im gleichen Haus. Die Viertelstundenbilanzierung wird rein kaufmännisch über den Messtellenbetreiber abgerechnet. Jeder kann sich einen Stromlieferanten seiner Wahl aussuchen wenn die selbst erzeugte Arbeit nicht ausreicht. Ich halte das für eine sehr gute Sache, habe aber noch keinen Messtellenbetreiber gesehen der solch ein Produkt anbietet.

Die Steigerung davon nennt sich “Energy Sharing”. Das funktioniert technisch zur Abrechnung genau gleich wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, funktioniert aber in einem größeren Umkreis zwischen verschiedenen Gebäuden im Versorgungsbereich eines VNB. Das wäre eine Revolution welche den Versorgen die Butter vom Brot runterklaut und dabei sogar noch das EEG Konto entlastet. Es laufen seit einiger Zeit mehrere Klagen, weil Berlin die Gesetze trotz grünem Minister nicht gebacken kriegt:

@Alex2203 Zwei Gebäude gehen eigentlich nur mir zwei Netzanschlüssen. Da würde ich dir auch dringend raten keinen davon zurückzubauen denn du kannst selbst deinen Grundversorgervertrag bei Null komma Null Verbrauch für Umme haben und sogar darauf einspeisen. Bei 2 Gebäuden werden früher oder später auch zwei Erzeuger da sein denn es gilt die PV Pflicht bei jeglicher Dachsanierung die an jedem Gebäude irgendwann wie das Amen in der Kirche anstehen wird. Mit Netzanschluss kannst du trotzdem einspeisen wenn was übrig ist wenngleich es bis dorthin vielleicht auch gar nichts mehr dafür gibt. Aber du musst jetzt mit zwei Gebäuden, zwei Netzanschlüssen, zwei Erzeugern, zwei ESS und zwei Batterien planen. Anschliessend kannst du dir Gedanken über ein eigenens Mikrogrid zwischen den Gebäuden zum kooperativen Verhalten der beiden ESS machen. Alles Andere ist Murks wenn es eine abrechenbare Vollversorgung für das zweite Gebäude sein soll.

Bei Interesse kannst du dich zum Beispiel bei Pionierkraft.de umschauen. Die wollten mich mal als Vertreter anheuern was ich aber dankend abgelehnt habe. Sie haben eine eigenen WR Hardware womit sie das eigene Mikrogrid Kabel speisen. Eine solche Hardware wird grundsätzlich obsolet sobald die gesetzlich eigentlich längst erlaubte “gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” praktisch auch angeboten werden würde. Dank gesetzlich genehmigter Viertelstundenabrechnung kannst du das Verbundnetz als Kurzzeitspeicher nutzen. Die Summe von ein und ausgespeister Energie rundet sich im Mittel auf Null aber die Viertelstunde erlaubt es nicht die Tag-Nacht Grenze zu überschreiten. Das kannst du nur mit einer eigenen Multiplus Hardware bzw. Batterie. Die Pionierkraft “Kraftwerke” (Multiplus-Wechselrichter-Ersatz ohne Batterie!) gehen aber maximal einphasig bis 10 Amp. bzw. 2kVA. was angeblich über 98% der Anwendungen abdecken würde. Zur Hardware wird dann ein kompletter Rundum-Sorglos Service inklusiv Abrechnungen angeboten. Die gesamte Infrastruktur welche die Anbieten, kannst du dir komplett auch aus Multiplus besser und billiger aufbauen und auch selbst abrechnen.