Servus zusammen,
ich möchte in den nächsten Tagen mein 3-phasiges ESS anmelden.
Nun bin ich noch über ein Thema gestolpert das ich bislang nicht wirklich auf dem Schirm hatte.
Seit 01.01.2024 gilt verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW §14a des EnWG.
Im “alten” Forum darüber schon etwas diskutiert ob bzw. wie sich diese Regelbarkeit am Multiplus umsetzen lässt.
Eine wirkliche Lösung gab es aber wohl nicht.
Gibt es hier mittlerweile etwas Neues?
Weiß jemand ob Victron evtl. an einer “sauberen” technischen Umsetzung arbeitet?
Ich hab tatsächlich etwas Sorge, dass mein VNB sich weigert mein ESS so anzumelden.
Auch hier gibt es dazu schon das ein oder andere Thema, bitte Suchfunktion benutzt.
Wenn du kein DESS nutzt, fällt der Speicher normalerweise nicht unter die Regelung, da das System ja als “Stromspeicher ohne Netzbezug” angemeldet wird.
Ansonsten wird dein Netzbetreiber dir schon Bescheid geben.
Wie Matthias geschrieben hat, fällt ein Stromspeicher der ausschließlich mit Überschuss aus einer Erzeugungsanlage geladen wird nicht unter den §14a EnWG. Da aber mit einer Ablehnung des VNB “das Kind in den Brunnen gefallen ist”, kann mit Hilfe des Assistenten “Ladestrombegrenzung” auf AUX2 den VNB ein Steuerkontakt angeboten werden. Problem: Es kann nicht exakt die 4,2kW eingestellt werden, da ja die Leistung abhängig von der Batteriespannung ist. Also einen sicheren Wert unterhalb der 4,2kW finden und einstellen.
Victron arbeitet bereits am Problem, welches durch die mögliche Nutzung des DESS bei einigen Verteilnetzbetreibern in Deutschland aufgemacht wurde.
Nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber werde ich mein ESS nun als “Stromspeicher ohne Netzbezug” anmelden.
Somit ist das Problem erstmal gelöst.
Aber trotzdem gut zu wissen, dass Victron an einer Lösung mit DESS-Nutzung arbeitet.
…als Ergänzung: es muss ja nicht DESS sein…es reicht die Absicht den Speicher aus dem Netz zu laden.
TLDR;
Mein Speicher wurde vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen, fällt also (noch) nicht unter das §14a Regime. Als ich zu Tibber gewechselt habe, musste ich das Messkonzept entsprechend ändern, was mein Eli mit dem VNB dann auch abgestimmt hat.
Technisch musste ich nichts umbauen, nur die Richtung des EnFluRi ändern um sicherzustellen, dass der Speicher nun nicht mehr ins Netz entladen kann.
Dafür hat dem VNB die ESS-Herstellererklärung von Victron ausgereicht.
Ergänzung:
Die §14a ENwG Regelung sog. SteuVE gilt bereits ab dem 01.01.24 !
…danke für den Hinweis, das war ein Typo…DJ-Wurstfinger hat das mal eben korrigiert