Vergleich es nicht mit dem Heizungsgesetz. Die Regelungen aus dem Marktstammdatenregister stammen aus 2017-2018.
Die einfachste Regelung stand mal dort:
ALLE Anlagen…
Dann hat man Ausnahmen geschaffen und es wurde kompliziert.
Jetzt möchtest Du mehr Ausnahmen…wird es dann nicht noch komplizierter?
Zumindest gibt es dann bestimmt noch mehr Interpretations Spielraum.
Ausserdem ist es ganz einfach…
Alle Anmelden…
Ausser Insel/ kein Netzanschluss vorhanden
Ausser Mobil/ im Betrieb den Standort verändern und nicht länger als 6 Monate am Standort.
Fertig…
Alles andere anmelden
Heizungsgesetz auch ganz einfach.
Neuanlagen müssen 65% EE nutzen, fertig
Ist halt die Frage ob du mit einer Netzparallelen Anlage mit Nulleinspeisung nicht in der gleichen Situation bist wie jetzt. Wenn es irgendwann vielleicht zu einer Diskussion um deine Anlage kommen sollte und es dann (sehr wahrscheinlich) so ausgeht dass die Anlage registriert werden muss, dann hast Du viel Geld und Zeit in eine Kompromissanlage gesteckt mit der Du Netzparallel nicht wirklich kannst.
Wenn es Dir dann nicht positiv angerechnet werden sollte dass deine Anlage nur mit einem Ladegerät verbunden ist/war dann ärgerst Du Dich noch mehr.
Deshalb vielleicht die Überlegung doch mit einem Multiplus 2 weiter zu machen, dann hättest du wenigstens die Möglichkeit die Anlage anzupassen.
Danke erst mal für die rege Beteiligung an der Diskussion.
Ich habe nun beschlossen folgende Schritte zu unternehmen, um Sicherheit bei der Auslegung der Anlage zu erhalten.
Hierzu werde ich mich erst mal mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen, und dem mein Projekt schildern. Ich erwarte, das der VNB aus seiner Sicht dazu Stellung bezieht, und mir entweder bestätigt, das für ihn das Konzept so Ok, ist, oder andernfalls die notwendigen Schritte nennt. Hieraus könnte sich dann ergeben wie der VNB die Anlage einschätz (Stichwort Inselanlage oder was auch immer).
Auch werde ich ihn, (falls keine Inselanlage) zu einer Anmeldung als Teileinspeisungsanlage (in Ermangelung eines anderen auswählbaren Anlagentyp) im MaStR befragen, das im Nachhinein keine erneuten Anfragen kommen, warum ich bei ihn die Anlage nicht genehmigt hab.
Je nach Rückmeldung werde ich dann mein weiteres vorgehen entscheiden.
Darüber hab ich auch schon nachgedacht. Die Umschaltung ist im FILAX mittels zweier Relais (für L und N) bewerkstelligt. In dem Fall müsste ja der Öffner oder Schließer in beiden Relais zusammenkleben und eine Umschaltung auf die andere Stellung erfolgen. Erst dann würden alle Kontakte des Relais in Verbindung treten.
In dem Fall würde aber die Leistung der WR, aktuell max. kurzfristig 3kW (Phoenix 24/1600), gegen die Leistung des Netzanschlusses arbeiten. Wer hierbei der Gewinner ist, ist recht klar. Der Ausfall der WR (Defekt) wäre die Folge, im Zweifelsfall mit Ausfall der Sicherung des Hausanschlusses.
Vielleicht kennst Du einen Elektriker der Kontakte hat oder jemanden vom EVU den man bei einem Bier am Stammtisch ansprechen kann. Ich habe ein bisschen Sorge Du könntest an einen Bürokraten geraten der sich wichtig machen will und dann bist du sauer mit uns…
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.
Ja die Befürchtungen habe ich auch. Ich hatte vorhin einen telefonisch Kontakt mit dem VNB. Der Mitarbeiter dort hat nach meinem Gefühl, meine Anliegen verstanden und mir mündlich die Unbedenklichkeit bestätigt. Ich sagte ihm aber das ich das gerne schriftlich hätte, und verwies mich dann auf das Anmeldeportal des VNB, und ich sollte dort mein Anliegen als Vorabanfrage schildern. Dort gibt es natürlich nur wieder die Standartkathegorien (Balkon, <30kW und alles was darüber liegt). Na mal schauen, was dabei raus kommt.
Ihr seid schuld wenn das in die Hose geht
OK, Ich habe bisher auch fast nur gute Erfahrungen mit EVU.
Ich habe auch keine Bedenken dass die Anlage nicht anmeldefähig ist, es klingt so als hätte er dich verwiesen den Antrag zur Netzprüfung zu stellen. Den kannst du als Kunde selbst stellen.
Der nächste Schritt dann ist aber die IBN (Achtung Fristen einhalten) und das wiederum kann nur ein eingetragener Installateur mit Ausweisnummer.
hallo,
es braucht im prinzip keine ausnahmen im marktstammdatenregister. allerdings sollte man die anlagen auch so anmelden koennen, wie sie aufgebaut sind und nicht dazu gezwungen werden, eine usv als teileinspeisende anlage anzumelden, weil es sonst keine andere moeglichkeit gibt. und damit ist der aerger dann auch schon vorprogrammiert. dann will der versorger auch eine anmeldung und zertifikate sehen und eine usv hat normalerweise weder zertifikate noch einen NA-schutz.
die einzigen ausnahmen dort gibt es in der regel, weil das ganze zuviel aufwand ist, vor allem wohl auch fuer die netzbetreiber, die dann viele anlagen pruefen muessen, weil sie als teileinspeisende anlage angemeldet sind, die in wirklichkeit aber nicht einspeisen koennen!
fuer einspeisende anlagen, egal ob teil oder voll gibt es dagegen keine ausnahmen!
tschuess
USV mit Erzeugeranlage gibt es nicht. Ein LKW mit 80 Sitzplätzen ist auch ein Bus.
Sagen wir mal ALLE Anlagen sind vollumfänglich anzumelden…wer kommt dann auf die Idee mit Ladegeräten aus dem Netz zu laden.
Wenn man ganz unvoreingenommen und unbedarft eine Anlage selber aufbauen würde hätte man doch irgendwann den Gedanken „wenn ich mir jetzt einen WR mit schaltendem Transferrelais und Netzrelais baue…. dann wäre es perfekt“.
Es ist doch nicht so dass da die perfekte Anlage steht und man bekommt sie nicht angemeldet…. Sondern die Anlage fährt auf Felgen damit ich glaube sie nicht anmelden zu müssen.
Das miese ist einfach dass es nur ein eingetragener Elektriker machen darf. Wenn das nicht wäre, würde Deine und Steffens (und viele Andere) Anlage am Netz hängen.
Vielleicht sollte es so etwas wie eine Abnahme durch einen Elektriker geben. Schnell und unkompliziert im Sinne des ….beschleunigungsgesetz. Leider wird auch das unterbunden und ist nicht gerne gesehen da ja eigentlich am Kundennetz nur eingetragene arbeiten dürfen
Ich denke so einfach ist das auch nicht zu lösen.
Ich weiß nicht warum man eine Anlage immer als Einspeiseanlage anmelden muss. Ich will nichts Einspeisen, auch nicht “0” mit den entsprechenden Regelverlusten in beide Richtungen.
Das ganze System schein auf die “Gewinnanlage” aus damaligen Zeiten ausgelegt zu sein, die soviel Strom zum Schleuderpreis einspeist, das auf der anderen Seite sich der hohe Strombezug gegen rechnet. Diese Anlagenkonzept ist total veraltet, und wir sehen das auch an den überlasteten Netzen, mit zum Teil dem runterfahren der Anlage. Damit will ich alles nichts zu tun haben. Ich möchte mein Strom entweder selbst verbrauchen, speichern, oder eben nicht erzeugen, was ja auf DC-Seite kein Problem ist.
Das runterfahren der Anlage, kann dann ja, je nach Anlage, bis zum Totalausfall der Solarerzeugung führen und ich muss wieder Strom beziehen, den ich eigentlich selbst erzeugen kann. Was da in Zukunft noch auf uns zu kommt, daran möchte ich gar nicht denken. @Sarowe1990 hat ja schon zwei Stichpunkte genannt (IMSys und 14 a ).
Von daher möchte ich keine Anlage haben, welche mit dem Netz verbunden ist (MP2).
Eines vorweg…ich habe bisher nicht eingespeist und ich werde es in absehbarer Zeit auch nicht tun. Nicht zu jetzigen Bedingungen. ICH HABE KEINE EINSPEISEANLAGE
Ich weiß nicht wieviel Erfahrung du mit Pv hast. Den selben Grundgedanken hatte ich vor 2-3 Jahren auch. Genau wie Du bin ich an die Sache rangegangen. Ein Problem bleibt aber leider. Pv im Sommer ist geil, Frühjahr und Herbst kann man gut machen mit Einschränkungen.
Winter ist einfach nur Mist…
Jetzt kannst du ein paar Lösungsansätze versuchen zu finden…
- Pv mit dem Faktor 10??? an Leistung überbauen damit es auch am diesiegsten Wintertag reicht. Kann jeder gerne selber rechnen TEUER!!!
- Ergänzung durch Windstrom… jepp habe ich überlegt…ländliches Grundstück im Windkraftland SH…windmesser aufgebaut…gerechnet für eine kleine WKA…kannste vergessen…unrentabel
- großer Heimspeicher …jepp gebaut…55 kwh für 11 kwp Anlage…hilft Frühjahr und Herbst…im Winter wird das nichts
- andere Alternative??? Ich weiß bisher keine.
Meine Lösung??? Netzparallele Anlage, großer Speicher, Nulleinspeisung!!!, IMSys, dynamischer Stromtrif und Victron DESS. Dann noch etwas Lastmanagement. Bei mir schaltet Victron bei günstigen Preisen Wallbox und Heizung …
Meine Erfahrung…top…mehr geht nicht.
Alles andere ist fauler Kompromiss.
Und um das dann noch anzufügen. Um diese Deckungslücke dann übers öffentliche Netz und einem dynamischen Tarif zu schließen, brauche ich halt einen Netzanschluss…also keine Insel und Anmeldung…also auch die VDE 4105-2018…aber wenn ich das dann habe, fängt es an Spaß zu machen.
Ich habe auch in einem Doppelhaus ein Netzanschluss totgelegt und versorge jetzt beide Hälften über einen Anschluß, damit der VNB nicht nochmal kassiert und ich noch effektiver Nutzen kann. Ich habe auch noch Dachfläche bis 35-40 kwp und könnte eine Einspeiseanlage bauen. Will und werde ich nicht. Und das hat so überhaupt nichts mit der Anmeldung oder Netzparallel zu tun.
Ich hab nun schon ein paar Jahre mit PV Erfahrung. Der erste Anlageteil hat vor fast vier Jahren sein Betrieb aufgenommen. Somit ist mir das Winterproblem bekannt. Ich schalte dann einfach den Wechselrichter ab und schalte die Verbraucher wieder zurück auf den Netzanschluss. Der dann noch rein kommende Solarertrag reicht meist nur den Anlagenbedarf (Speicher, die beiden RasPi und alles was sonst noch an DC hängt) zu decken. Das geht so von Anfang Dezember bis Anfang März. Aktuell hab ich so viel Speicher, das ich zwei bis drei Tage den Bedarf decken kann.
An Wind hab ich auch gedacht, bin zwar im Flachland im Norden, um die Siedlung rum befindet sich aber an drei Seiten ein Wald, so das man hier nur mit Verwirbelungen arbeiten kann, welche dann den Ertrag minimieren. Außerdem bedarf es in diesem Bundesland einer Genehmigung zum Errichten einer Windanlage, auch unter 10m Höhe.
Kurzum, ich habe auch keine Lösung, außer die meinige. Wenn Solarertrag da ist, diesen nutzen, wenn der Speicher runter ist und unten bleibt, den WR abschalten und auf Netzstrom gehen.
hallo,
das habe ich auch schon mal irgendwo geschrieben, dass der versorger einen elektriker schicken muesste, der die anlage abnimmt und man sie dann so betreiben kann.
es ist ja leider aktuell so, dass viele anlagen erst mit einer verspaetung von monaten ans netz gehen und deshalb auch garnicht genutzt werden koennen, weil entweder der provider zu wenig personal dafuer hat oder man keinen elektriker findet, der bereit ist, die anlage anzumelden.
ich habe zwar durchaus verstaendnis dafuer, wenn ein elektriker eine anlage nur anmelden will, wenn er sie auch selbst gebaut hat, aber ich habe absolut kein verstaendnis dafuer, dass ein elektriker nicht bereit ist, dem kunden eine anlage zu bauen, wie er sie sich wuenscht, selbst dann nichtm wenn ihm jemand zur verfuegung steht, der das gewuenschte system kennt.
mal abgesehen davon, dass es aktuell, sowieso monate dauern kann, bis die anlage dann endlich gebaut wird, wenn man denn jemand gefunden hat, der bereit ist, sie zu bauen!
und was die usv mit pv angeht, man kann jede beliebige online-usv in eine usv mit pv-unterstuetzung umbauen. man braucht nur einen passenden laderegler und muss die spannung etwas hoeher einstellen als die des internen netzteils und schon wird pv-strom benutzt. allerdings hat man da auch das problem, dass die geraete nur tagsueber mit pv-strom versorgt werden und abends wieder vom netz, solange die usv mit dem netz verbunden ist. es ist also das gleiche verhalten wie das eines multi, wenn man ihn als usv konfiguriert!
und sobald ich eine online-usv mit einem entsprechend grossen akku versorge, kann sie auch als speicher fuer eine ac-usv dienen. das einzige was ihr fehlt, ist eine moeglichkeit, das ganze zu steuern. es geht eben dann nur an/aus/laden/entladen!
aber selbst eine usv gilt, laut markstammdatenregister, als erzeugungsanlage und fest installierte usvs muessen angemeldet werden. auch wenn diese keinen einfluss auf das netz haben, da die akkus normalerweise ueber 10 stunden brauchen um wieder voll aufgeladen zu werden.
ich koennte meine kleinen multis auch komplett vom netz trennen oder wechselrichter ohne ac-in installieren und dann andere multis als ladegeraete/netzgeraete verwenden und ich haette eine online-usv von victron.
tschuess
ps: alle buerokraten, die sich so daemliche regelungen ausdenken oder nicht abschaffen in einen sack und mit dem knueppel drauf. man trifft garantiert immer den richtigen. ist das gleiche wie bei den internetprovidern, solange alles ok ist, ist es gut, aber wenns mal probleme gibt, steht man im dauerregen! auch die vorgabe, dass selbstaendige immer mindestens ueber 1000 euro verdienen, an denen sich dann die krankenkasse und rentenkasse bedienen kann, ist eine katastrophe. ich hatte deshalb mehrere teilzeitjobs. damit war das thema scheinselbstaendigkeit vom tisch und ich musste deutlich weniger fuer die sozialkassen bezahlen. nachdem das nicht mehr ging, habe ich nur noch die krankenkasse bezahlt. auch die nachzahlpflicht fuer leute, die sich die krankenkasse nicht mehr leisten konnten, empfinde ich als eine unverschaemtheit!
Guten Abend zusammen,
ich habe die Diskussion soweit verfolgt und möchte hier noch etwas Würze mitgeben.
@Sarowe1990 Ich find deine Argumentation im Großteil richtig und Neutral. Auch ich bin der Meinung, dass die Anlage so wie sie in der Diskussion definiert wurde, nicht in die Schublade “Insel” fällt oder zumindest mit guten Argumenten manifestiert werden müsste.
Ich selbst betreibe auch eine Anlage, die ich als Inselanlage betitel. Allerdings mache ich das auch vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres und das ohne Zuführung von Energie aus dem Netz.
Es kommt hier auf die beiden Begriffe “unmittelbar” und “mittelbar” in der Definition an. Auf den Stand “nicht unmittelbar verbunden” kann man viele “möchte gern” Inselanlagen bringen. Aber der Begriff “mittelbar” ist ein Begriff welcher weit greift aber auch spielräume für Interpretation erlaubt. Meiner Meinung nach, kann diese Interpretation rechtlich gesehen in diesem Forum, keiner festlegen. Es gibt dafür nur zwei Optionen a) das Gesetz/die Definition wird entsprechend angepasst oder b) Es kommt zum Rechtsstreit, wo Juristen dies Diskutieren und ein entsprechendes individual Urteil für exakt diesen Fall liefern.
Mich hat dieser Thread getriggered da ich mich mit meiner Anlage auch auf das Wort “mittelbar” stütze. Ich habe in der Tat weder DC noch AC Verbindung zum Netz habe.
Für die Herstellung solch einer Verbindung bedarf es Grabarbeiten, Leitungen und natürlich den gesetzlich geforderten Elektroinstallateur der die Verbindung herstellen muss und sicherstellt, dass u.a. die TAB des VNB eingehalten werden.
Wenn die gefallene Aussage “der alleinige Besitz eines Stromanschlusses im Gebäude” die Inselregelung ausschließen würde, dann hätte man das auch in der Definition bei der BNetzA so regeln können, hat man aber nicht. Dies wird wohl auch Gründe haben.
Aus meiner Warte gesehen: Solange sich nichts gravierend ändert, werde ich entsprechend danach handeln.
@steffen-graap Ich wünsche dir viel Erfolg bei den Anfragen, aber viel Hoffnung möchte ich Dir nicht machen. Falls es doch klappt, dann die Bitte - mache die offizielle Antwort der Behörden publik, dass ggf. ähnlich gelagerte Präzedenzfälle davon profitieren können.
Gute Nacht
Die Definition mit dem Netzanschluss stammt von der Bundesnetzargentur. Ist etwas weiter oben geteilt.
Die Netzargentur hat die Begriffe mittelbar und unmittelbar von Anfang an benutzt. Für Juristen war damit wohl immer klR was damit gemeint ist. Für mich und viele andere nicht.
ABER
Die Netzargentur hat, weil es Probleme mit der juristisch zwar klaren Formulierung gab, mehrmals die Erklärung/Beschreibung geändert.
Mittlerweile steht der Anschluss drin. Ich füge gleich den Text ein letztes mal ein
„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.
Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.
Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
Ich glaube kaum dass jemand wie Steffen vor dem Gericht landen wird. Ob da dann Busgelder bezahlt werden müssten sei dahingestellt. Ich meine nur: wenn es an der Tür klingelt und ein Nachreichen einer Anmeldung verlangt werden sollte wäre es ja ärgerlich den Bürokratischen Aufwand für eine Anlage zu betreiben, die aufwändig so gebaut wurde dass diese nicht ohne weiteres am Netz betrieben werden kann.
Denn genauso wie man nachweisen muss dass eine Anlage Netzparallel zertifiziert ist, muss man vielleicht auch nachweisen dass diese nicht netzparallel betrieben werden kann.
Es entzieht sich mir jeglicher Logik warum jemand eine „insel“ der Nulleinspeisung (saldierend) vorziehen sollte. Mit der Nulleinspeisung kann ich mit Netzunterstützung kostenlos unsymetrisch belasten.
Also was wären die Argumente an den Elektriker der offiziell eine solche „Insel“ Anlage aufbauen soll?
Das lässt sich nur damit argumentieren dass es eben kein Elektriker installiert der es so oder so melden müsste. Und da beißt sich der Hund doch schon in den Schwanz. Immerhin dürfen BKW mittlerweile vom Kunden selbst installiert werden.
Wenn ich in einem Reihenhaus davon ausgehen müsste dass sich links und rechts gerade Bäcker Franz und Lehrer Schmidt eine PV Anlage mit Batterien aus Einzelteilen zusammenschustern würde mir mulmig werden.
Mich würde einfach interessieren wo und wie Du die Bürokratie lockern würdest ohne die Pforte zur Hölle zu öffnen? Jeden Einzelfall zu betrachten wäre unmöglich, sind sowieso schon alle überlastet.
An der Tür wird vorerst niemand klingeln. Aber spätestens nach oder bei Montage des IMSys wird es auffallen. Ich denke auch das zu zahlende Bussgeld wird das geringste Problem.
Der Ärger+ dann etwaiger Papierkrieg in Verbindung mit spätestens dann anderer Anlage.
Dann baue ich doch mindestens gleich Richtig und setze mich nicht der Gefahr aus das in ein paar Jahren das Geld zum Fenster rausgeschmissen ist.
Gibt noch eine Möglichkeit…es gibt so nette neidische Nachbarn und und und
Ich denke auch das bleibt überschaubar …aber es werden auch andere Psydo Inseln gebaut zum Beispiel völlig ohne NA-Schutz oder ähnlichen, wenn da mal irgendwas am Netz passiert ich denke dann wird es richtig richtig teuer und problematisch.
Es liegt in der Natur von “Grenzen”, dass sie im Übergangsbereich unsinnig erscheinen. Gemeinhin sagt man da “Tja, irgendwo musst halt nen Strich ziehen”.
Das kennt jeder aus dem alltäglichen Leben, wenn z.B. der Sohnemann mit 123cm im Europapark die Achterbahn nicht fahren darf, weil er die 125cm Messlatte nicht packt
Oder der Jeep Grand Cherokee, der als OVERLAND-Trim nen 3.5t Hänger ziehen darf - weil seine Frontschürze 5cm früher aufhört als beim GC Summit, der damit als PKW statt Geländewagen im Schein steht. (Sonst aber das gleiche Fahrzeug)
Usw. Usw.
Ich denke aber, im Bereich der PV Anlagen wird sich da was tun. Der Bedarf für Nicht-einspeisende Anlagen, die aber mehr als 800 Watt liefern steigt immens.
Der Netzbetreiber hat auch nichts mehr davon wenn er bei der Planung letzten Endes mit 20 Anlagen a 10kWp rechnen muss - und keine davon speist tatsächlich jemals was ein.
Möglicherweise wird es hier dann halt Pflicht für die 3te Kategorie - die “Nerzparallele Anlage zur ausschließlichen Eigenbedarfsdeckung” - einen Zähler mit entsprechender Rückfluss erkennung / unterbindung zu haben - aber das wäre ja für den, der eine solche Anlage anstrebt kein Problem.
Und wenn die Entwicklung hier weitergeht wie die letzten 3,4 Jahre, dann ist es imho sogar nur eine Frage der Zeit, bis dieses Model sogar “begünstigt” wird, was ala “Zähler für NP Anlagen ohne Einspeisung sind Grundgebührbefreit. Zusätzlich erhalten Umsteller einen Einmalbonus i.H.v. 500€”.
Der Netzanbieter hat “10 Anlagen > 200 kWp, die er Fernsteuern darf” viel viel lieber am Netz als 100 kleine Haushalte die relativ unberechenbar zwischen 0 und 10 kW liefern und keiner Regelungspflicht unterliegen.
Vor allem auch vor folgendem Hintergrund: Die EEG Unlage ist weg, die Einspeisevergütung wird dennoch vom Staat an den Betreiber gezahlt - aber eben jetzt als Haushaltsbelastende Position. Da werden die schon was tun, diese Position wegzubekommen.
Es geht ja nicht nur um die Registrierung an sich.
Es geht auch um die Einhaltung gewisser Standards für die Sicherheit. Nicht umsonst muss man Konformitätserklärungen einreichen.
Man stelle sich mal vor es könnte jeder ans Netz hängen was im gerade gefällt und für richtig hält.
Warum sind Regelleistungen, NA Schutz und ähnliches denn verlangt?
Wenn das nicht wäre, was wäre dann mit unserer Netzsicherheit? Ganz schnell zu Ende wäre es.
Nächster Punkt ist der Netzausbau. Natürlich spielt da eine kleines BKW keine Rolle aber 50 Stück in einem Wohnblock oder kleiner Seitenstraße halt dann doch.
Gleiches auf der Bezugsseite. Wenn sich von 10 Häusern in einer kleinen Straße aufgrund von Selbstversorgungsanlagen ein völlig anderer Bezug ergibt ändert sich die Situation halt.
Frühr konnte man relativ einfach rechnen. Da stehen 100 Einfamilienhäuser oder Wohnungen, die verbrauchen im Schnitt so und soviel kwh. Wenn da aber 30 Selbstversorger von den 100 stehen ist es eine andere Situationen.
Das Spiel könnt ihr dann auf ganze Ortschaften, Regionen oder ähnlichen hochrechnen.
Warum werden in gewissen Regionen in Bayern die PV abgeregelt, natürlich wegen der hohen Einspeisung, aber natürlich spielt in der Region dann auch der Bezug eine Rolle. Wenn der Rest der Bevölkerung dann noch Selbstversorger ist ergibt sich doch ein ganz anderes Bild.
Noch anderes Beispiel, völlig ohne Infos wieviel Bkw und meinetwegen Inseln gebaut werden, wer soll denn zukünftige Reservekraftwerke planen?
Ihr müsst mal ein klein wenig von dem puren Verfolgungswahn runterkommen und etwas weiter denken als bis zur Grundstücksgrenze