Die Grenzsetzung und der Aufenthalt in der Nähe der Grenze sind oftmals ein Problem.
Neben der Ausnahme des Inselbetriebs gibt es eine weitere Ausnahme, die oben schon mit dem Hinweis auf mobile Systeme angesprochen wurde.
Im Gesetz (Marktstammdatenregisterverordnung) steht dazu, dass Einheiten registriert werden müssen. Einheiten sind z.B. ortsfeste Stromspeicher. Im Umkehrschluss brauchen mobile Systeme, wie z.B. eine Autobatterie nicht angemeldet zu werden.
Ich habe eine angemeldete PV-Anlage mit einem nachgerüsteten Stromspeicher. Das ist ein rollengelagerter 19"-Schrank mit Pylontech-Akkus. Der Multiplus liegt zur Zeit noch oben drauf.
Der Elektriker des Solarteurs würde die Anlage nach Durchführung der Sicherheitsmessungen abnehmen und anmelden, jedoch erst, wenn der Multiplus ortsfest an der Wand montiert ist.
(Nach dem Isolieren der Wand soll das auch stattfinden).
Bis dahin ist die Anlage (grenzwertig) nicht ortsfest und damit nicht anmeldefähig bzw. -pflichtig.
Schaue bitte mal bei der Netzargentur, auch da hat die Netzargentur mittlerweile konkretisiert was sie unter mobil versteht. Ich will mich dazu jetzt nicht auch noch äußern. Habe genug davon der böse Junge zu sein. Das wollte ich eigentlich nie…aber gut
So lange Stromspeicher nicht gezielt vom EVU gesteuert werden können ändert sich an der Lage im Netz nichts. Denn wenn im Winter ein schlechter Tag ist greift man auf das Netz wie gehabt. Auch Steffen schaltet um. Deshalb sind solche Eigenbedarfsanlagen für das Netz irrelevant.
Erst wenn EVUs gezielt Speicher aus dem Netz laden können und Verbraucher ggf. drosseln macht das Ganze Sinn. Auch wenn 14a wieder bürokratisch erscheinen mag ist es eigentlich der richtige Weg.
hallo,
also ich hatte schon 2 mal den verantwortlichen von meinem versorger hier, das erste mal, als ich anfing meine anlage zu bauen und gerne wissen wollte, was ich machen muss, um von dieser anlage auch einspeisen zu koennen oder wie ich sie bauen muss, wenn das nicht geht.
das ergebnis war klar: wenn die anlage nicht einspeisen kann, kann ich sie bauen, wie ich will.
das 2. mal war der herr da, als die bestimmungen geaendert wurden und ich wieder einmal vorhatte, die anlage so umzubauen dass ich einspeisen kann. leider ist auch das wieder an den bestimmungen gescheitert, weil es damals noch die 10 kWp-grenze gab.
inzwischen koennte ich bis zu 12 kW dauerhaft einspeisen und das waere fuer meinen versorger auch ok, weil ihn die pv-leistung nicht mehr interessiert. ob das 5 kWp oder 100 kWp sind, spielt keine rolle mehr.
leider gab es wieder einmal ein problem: mit meinem damaligen stromtarif konnte ich keinen 2-richtungszaehler bekommen. das habe ich aber anfang des jahres geaendert, so dass ich meine anlage nur noch fuer die erlaubnis der einspeisung anmelden muss. die noetigen technischen aenderungen habe ich auch schon gemacht und hoffe, dass ich dieses jahr noch mit der einspeisung anfangen kann.
wuerde sich das ganze auf naechstes jahr verschieben, waere es wohl wieder voellig uninteressant, da es dann ja keine verguetung mehr gibt, wenn zuviel energie im netz verfuegbar ist!
selbst zur aktuellen jahreszeit koennte ich wohl noch bis zu 100 kWh einspeisen, wenn die sonne scheint! leider kann ich, mit der e-heizung, nur 100 kWh am tag verbrauchen. aber dadurch, dass ich jetzt noch komplett elektrisch heizen kann, brauche ich kein gas und wenn es zu wenig pv-leistung dafuer gibt, wird mit den klimaanlagen geheizt, so dass ich ueberhaupt kein gas mehr brauche und spaetestens naechstes jahr werde ich wohl auch noch eine waermepumpe einbauen. dann wird die gasheizung komplett ausser betrieb gesetzt.
tschuess
Das sehe ich ganau andersherum.
14a ist eine zeitlich begrenzte Krücke die notwendig geworden ist, weil Stromkonzerne seit Jahrzehnten milliardenschwere Gewinne an der Steuer vorbei ins Ausland transferiert haben, anstatt mittels Reinvestitionen, ihre Netzte für die Anforderungen kommender Jahre zu rüsten.
Man musste kein Prophet sein um zu sehen, dass in der Zukunft durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energie große Herausforderungen an die Netzstabilität anstehen werden.
Aber statt diesen Herusforderungen entgegenzutreten, wurde ungebremst auf kurzfristige Gewinne gesetzt, mit der Folge, dass dann bei der Regierung rumgejammert werden musste und diese keine andere Wahl hatte, als die bekannten Regelungen zu erlassen.
Ein exzellentes Beispiel hierfür ist das ca. 4km von hier befindliche Pumpspeicher Kraftwerk mit immerhin 591MWh Speicherkapazität! Dieses, im Besitz eines schwedischen Stromgiganten, wurde 2023 aus wirtschaftlichen Gründen!!! stillgelegt.
Energiewende HURRA!!!
Und dann soll ich am Besten noch meinen Autoakku, als Zwischenspeicher zur Netzstabilisierung zur Verfügung stellen, der dann im E-Fall leer ist, wenn ich ihn voll brauche - NÖ!
Aus wirtschaftlichen Gründen versteht sich.
hallo,
im winter bringt es absolut nichts, wenn die anlage gedrosselt oder gesteuert werden kann, denn dann kommt sowieso zu wenig pv-leistung rein.
aber du hast recht, anlagen, die lediglich zur deckung des eigenbedarfs genutzt werden, sind fuer das netz nicht relevant, selbst wenn sie nur den bezug auf 0 ausregeln und es zu regelmaessigen ueberschwingern in beide richtungen kommt. das wird problemlos durch das netz kompensiert.
aktuelle speichertechniken sind auch eher geeignet, im sommer die naechte oder maximal ein paar tage zu ueberbruecken, fuer den winter braucht man aber eine geeignete langzeitspeichertechnik und egal in welcher form, sie braucht verdammt viel platz!
wie weit man das ganze abfangen kann, indem man soviel pv wie moeglich installiert, schliesslich produziert die im winter auch strom, solange kein schnee darauf liegt, weiss ich nicht. hier waeren wohl senkrecht installiert bifaciale module eine loesung.
leider gibt es aber auch hier wieder etwas, was landwirte daran hindert, auf ihren feldern solche anlagen zu erreichten: sie verlieren damit die agrarsubventionen! also lohnt sich das nicht und es gibt nur versuchsanlagen.
vieleicht koennten wir uns mit solchen anlagen auch das ganze jahr ueber komplett mit pv-strom versorgen. auch anlagen als teilueberdachung der felder wurden schon gebaut und hatte auch vorteile fuer den anbau, allerdings fallen sie bei schnee fast komplett aus.
tschuess
Aus Verbrauchssicht - aus Sicht des aktuellen täglichen Über-Überschusses sind solche Anlagen höchstrelevant.
Auch aus Kostensicht natürlich. Deine Einspeisevergütung ist fix, wohingegen der Betreiber noch jemanden bezahlen muss, dass er den Strom überhaupt abnimmt.
Das Problem ist doch dass ein Netz immer so ausgebaut sein muss damit alle Verbraucher bedient werden können wenn keine Sonne scheint. Im Sommer mag das mit Eigenbedarf ja funktionieren, was dann aber nicht heißt man müsse das Netz nicht ausbauen da im Winter ja dann doch wieder alles auf Netz läuft. Ein Steuerbarer Speicher im Keller würde das Problem durchaus lösen können indem er immer dann aus dem Netz geladen wird wenn es der Verbrauch zulässt. Ein Dauerstrom von 2000W also rund 8A einphasig aus dem Netz würde meinen Bedarf (9.000kwh/jahr) locker abdecken können. Ich brauche keinen 125A Hausanschluss.
Es funktioniert nur mit Steuerbarkeit seitens Netzbetreiber, ein Netz so auszubauen dass alle Autos gleichzeitig laden können und die Wärmepumpen laufen wäre unwirtschaftlich und das wäre aus meiner Sicht Geldverschwendung.
Dass ein Kavernenkraftwerk in Deutschland aus Wirtschaftlichen Gründen schließt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Österreicher verdienen sich dumm und dämlich mit ihren Kavernenkraftwerken und unseren Überschüssen aus Süddeutschland.
Doch, indem die Speicher aus dem Netz laden wenn gerade wenig Autos geladen werden.
Eigentlich ist DESS die Zukunft, hier macht man das mit der eigenen Steuerung freiwillig weil es einfach wirtschaftlich ist.
Im August 2023 beschloss der Betreiber Vattenfall die Stilllegung des Pumpspeicherkraftwerks aus wirtschaftlichen Gründen.
Ich spare mir hier mal weitere Links, weil da natürlich auch Kräfte mitmischen wollen, denen erneuerbatre Energien eher ein Dorn im Auge sind, aber wenn’s die Bevölkerung beschäftigt, haut man selbstverständlich auch gern in diese Kerbe. Es ist leider nicht immer gleich erkennbar, wer wo dahinter steckt.
Aber selbst die Suchmaschine Eures Vertrauens zu befragen ist ja nicht schwer.
hallo,
das ist richtig. ist aber auch nur interessant, wenn die preisdifferenz zwischen guenstigstem und teuersten tarif gross genug, sonst ist das voellig uninteressant.
und da im winter die produktion der erneuerbaren auf einem minium ist, duerften die preisunterschiede deshalb auch nicht so stark sein und im sommer duerfte die leistung der eigen pv wohl meistens ausreichen, ausser man hat wirklich nur eine sehr kleine pv.
was leider auch gerne vergessen wird, gerade fuer steuerbare verbraucher, ist die tatsache, dass wenn viele verbraucher eingeschaltet werden, wenn der strom guenstig ist, die preise schnell steigen koennen und nicht alle geraete koennen einfach so ein- und ausgeschaltet werden, abhaengig vom preis!
wenn hier alle mitmachen, dann wird das auch zu grossen problemen fuehren, weil die verfuegbare leistung zu dem guenstigen tarif dann ploetzlich nicht mehr ausreicht.
das ganze muesste also auf eine andere art und weise gesteuert werden und das waere natuerlich entsprechend aufwendig und in der regel auch nur mit speichern oder geraeten moeglich, die lediglich fuer eine bestimmte dauer am tag angeschaltet sein muessen.
und selbst dann hat man immer noch das problem, dass wind und sonne nicht immer die gleiche leistung in einem bestimmten zeitraum liefern, das kann sich naemlich sehr schnell aendern und ohne entsprechende speicherkapazitaeten im netz, kann das nur von schnellen kraftwerken, wie gaskraftwerken abgefangen werden.
und noch hat nicht jeder haushalt einen speicher, ueber den man das abfangen koennte.
mal abgesehen davon, dass sich viele ueber smartmeter aufregen, wenn die verbrauchsdaten an den versorger schicken, um so ein system wirklich effektiv steuern zu koennen, waeren noch wesentlich mehr daten noetig. allerdings wuerde eine uebertragung bis zur trafostation ausreichen, um sicherzustellen, dass die leitung immer optimal ausgelastet oder nicht zuviel strom benoetigt wird. ob die verteilung jetzt nach anforderung, prozentual oder auf der zuteilung freier leistung beruht, spielt keine rolle. nur ohne speicher in den haushalten oder an der trafostation (oder an einer anderen guenstigen stelle) wird das nicht funktionieren!
tschuess
“In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.”
Wie immer ist das eine Frage der Interpretation, und wie bei gesetzlichen o.ä. Regelungen immer auch eine Frage der Rechtmäßigkeit. Wie leben in einem Rechtsstaat, in dem sich außer der Legislative selbst auch Netzbetreiber und Regulierungsbehörden an Recht und Gesetz halten müssen. Und dem Betroffenen steht hier grundsätzlich der Rechtsweg offen.
Wenn der “mittelbare” Anschluss beispielsweise durch eine Netzvorrangschaltung realisiert wird, dann kann der Nutzer niemals durch manuelle Umschaltung eine Netzeinspeisung herstellen. Der Stromkreis hinter der Netzvorrangschaltung ist entweder ALLEINE vom Netz gespeist, oder ALLEINE von der PV. Eine Verbindung der PV zum Netz außerhalb dieses Inselstromkreises ist unmöglich.
Dies würde IMO bereits bedeuten, dass es sich hier weder um einen mittel- noch unmittelbaren Netzanschluss handelt, die PV also ausschließlich als Inselanlage betrieben wird.
Falls der Netzbetreiber oder die Regulierungsbehörde das anders sieht, dann bleibt aber wohl nur der Rechtsweg.
“Dass ein Kavernenkraftwerk in Deutschland aus Wirtschaftlichen Gründen schließt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Österreicher verdienen sich dumm und dämlich mit ihren Kavernenkraftwerken und unseren Überschüssen aus Süddeutschland.”
Du meinst mit “Kavernenkraftwerk” vermutlich ein Pumpspeicherkraftwerk, oder? PSKWs sind nicht zwingend Kavernenkraftwerke.
Deutschland hat etwa 42 GWh Speicherkapazität in Pumpspeicherkraftwerken, und diese werden seit Beginn der Energiewende weitaus schlechter ausgelastet als zuvor. Bei AKWs und Braunkohlekraftwerken lohnt sich das Abregeln in Niedriglastzeiten nicht, weil das nur die Stromgestehungskosten hochtreibt, und deshalb waren früher die Speicherkraftwerke jeden Tag gut ausgelastet. Aber Sonne und Wind liefern halt auch mal zu Spitzenlastzeiten besonders viel (da wurde Speicherstrom teuer verkauft), und zu Niedriglastzeiten besonders wenig (da wurden die Speicher mit billigem Überschussstrom gefüllt). Folge: Die Speicherkapazität wurde seltener umgeschlagen, was die Speicherkosten direkt proportional erhöht hat, und die Spanne zwischen Spitzenlast- und Niedriglaststrompreis ist gesunken. Ein Speicher, der seine Kapazität nur einmal pro Woche umschlägt, produziert den Speicherstrom zu 7 mal höheren Kosten, als einer, der die Kapazitätr täglich einmal umschlägt.
Speicherkraftwerke wurden durch die Energiewende also erst mal unwirtschaftlicher. Ändern wird sich das erst bei EE-Anteilen oberhalb ca 80% im Netz, und bei passend geänderten Rahmenbedingungen.
Ich denke, daß sehr viele vergessen:
eine einzelne Anlage wäre sicherlich kein Problem… aber stellt Euch vor : in einemDorf/Siedlung beschliessen nach und nach ca. 50% der Anwohner diverse Solar-Anlagen in Betrieb zu nehmen…
da muss man schon etwas planen (und evtl. auch steuern).
Und soooo schlimm ist die Anmeldung auch nicht… ich habe es rechtzeitig mit meinem Elektriker besprochen, durfte es selber installieren… und er hat angemeldet und den eigentlichen Anschluss gemacht … für recht wenig Geld ;O))))
Aber, das ist doch exakt, das wovon ich rede.
Es ist Aufgabe der Netzbetreiber, ihre Netzte in Ordnung zu halten und diese auf aktuelle und zukunfitige Anforderungen hin auszulegen und zu modernisieren.
Spoileralarm, es gibt bayrische Dörfer in denen bis zu 100% der Haushalte teils beträchtlich große PV Anlagen betreiben und das bereits sein Jahrzehnten!
Warum soll die Problematik an die Infrastruktur der Endverbraucher ausgelagert werden, mal wieder? Klar das hat schon bei der Finanzierung der Atommülllagerung geklappt, never change a running system…
Man muss doch in ein Restaurant auch nicht eigenes Geschirr mitbringen, das Vorhalten desselben in ausreichender Menge ist Aufgabe des Restaurantbetreibers, genau wie die Netzstabilität Aufgabe des Netzbetreibers ist.
Die jetzige Situation ist doch nicht binnen weniger Monate entstanden, sie war seit vielen Jahren absehbar und unternommen wurde so gut wie nichts…
Hallo… nicht verstanden? Natürlich ist es Aufgabe der Netzbetreiber!
Deshalb gibt es doch diese Vorschriften… es geht hier um Insel/nicht-Insel…
Und für die Planung der Infrastruktur braucht es halt Anmeldungen und bestimmte Vorschriften…
Und man muss sich drauf verlassen, daß die Leute sich auch dran halten…
Du verlässt Dich doch auch darauf, daß PKW am Zebrastreifen anhalten… und nicht einfach durchbrausen ;O)))
Der Ton hier ist wirklich zum Accountlöschen!
“es geht hier um Insel/nicht-Insel”
Eben. Und es geht hier auch darum, dass Netzbetreiber/Behörde eventuell (wir wissen ja noch gar nicht, was die zum konkreten Fall sagen würden) etwas, was IMO eine reine Inselanlage ist, nicht als Inselanlage anerkennen wollen.
Wir haben hier nur Aussagen von Foristen, die IMO die Formulierung der Regulierungstexte überstrapazieren und eine “mittelbar” ans Netz angeschlossene PV-Anlage sehen, wo IMO gar keine Mittelbarkeit vorhanden ist.
Nochmals: keine wie auch immer geartete Auskunft in einem Forum wie diesem kann dem Fragesteller Rechtssicherheit verschaffen. Er muss beim Netzbetreiber bzw der Behörde seinen konkreten Fall vorstellen und um Auskunft bitten. Und gegen eine eventuelle Alehnung kann er dann Rechtsmittel einlegen, und erst dann können ihm hiesige Forumsbeiträge mit Argumentationshilfen hilfreich sein.
Davon abgesehen: ich habe Verständnis für Betreiber von Guerilla-Anlagen.
Bei uns in der Nähe gibt es ein pskw in einer Kaverne. Aber stimmt der Oberbegriff ist wohl pumpspeicherkraftwerk.
Danke für die ausführliche Erklärung. Das macht Sinn was du schreibst. Nicht das einspeichern macht somit die wirtschaftlichen Probleme sondern die Spitzenzeiten werden durch pv entschärft und somit der Verkauf der Energie seltener.
Hat sich mal jemand damit beschäftigt warum das Marktstammdatenregister eingeführt wurde?
2016-2018 hat man sich langsam angefangen Gedanken zu machen wie es mit dem EE Zubau weitergeht und was das für die Netze bedeutet. Um einen Überblick über den bereits vorhandene Anlagen und den zukünftigen Zubau zu erhalten, hat die Gesetgebung beschlossen ein Register einzuführen über Alle Energieerzeugenden Anlagen. Damit man Planungsgrundlagen für Netzausbau, Kraftwerksausbau und und und hat.
Vor dieser Zeit war das kein Problem, da standen 100-200 Kraftwerke in Deutschland, deren Leistungen konnte man addieren und dann hatte man die Anzahl der Häuser und dem Gewerbe und fertig. Bei EE ist das etwas komplizierter und schlecht einschätzbar. Nebenbei hat man dann gesagt wir wollen das die Anlagen einen gewissen Standard (VDE 4105-2018) erfüllen um die Netzsicherheit zu erfüllen.
Also hat man den Paragrafen 111 e und f geschaffen und die Bundesnetzargentur damit beauftragt dieses Register einzuführen und die Regeln für die Anmeldung zu formulieren.
Die Bundesnetzargentur hat dann 2 Ausnahmen formuliert für Anlagen die keine Rolle spielen.
-mobile Anlagen
-"Inselanlagen " Anlagen die nie mit dem Netz mittelbar oder unmittelbar verbunden werden können. Damals als Beispiel die berühmte “Almhütte” die nie einen Anschluss gehabt hat und auch ohne EE ihre Energie aus Generatoren erzeugt hat.
Um überhaupt eine Kontrolle zu haben ob alle Anlagen registriert sind, hat man gesagt die VNB nehmen Anlagen sowieso ab, also gleichen wir die Daten miteinander ab. Das das unglücklich war/ist ist glaube ich heute der Bundesnetzargentur auch klar. Allerdings haben sie ansonsten keine Möglichkeit und hätte eine eigene Kontrollinstanz aufbauen müssen. Vielleicht wäre das besser gewesen, hätte aber auch einen Haufen Geld gekostet.
Mit Verschwörungstheorien oder Gängelung der Bürger hat das ganze wenig zu tun.
Noch etwas zu gerichtlichen Klagen gegen diese Ausnahmen der Insel. Kann man machen aber was wäre das Ergebniss??? Ich denke man würde eine oder beide Ausnahmen der Registrierung kippen und dann würde der Grundsatz wieder gelten “Alle Anlagen”. Oder meint jemand man könnte die gesamte Registrierung kippen???
Denke ich weniger.