Want a Balkonkraftwerk MultiPlus II

hallo,
du kannst dich gerne informieren, aber die einfachte anmeldung (eintragung nur im markstammdatenregister) gilt nur fuer zertifizierte balkonkraftwerke. selbst wenn du dir die gleichen teile wie im zertifizierten set besorgst, musst du das selbst bei deinem versorger anmelden, eine anmeldung im markstammdatenregister alleine reicht da nicht mehr aus!

tschuess

Hm,

also nach allem was mir bekannt ist müssen die Komponenten zertifiziert sein. Z.B. der WR nach AR-N4105. Das nur “Gesamtpakete” angemeldet werden können wäre mir gänzlich neu.

Könntest Du uns mitteilen, woher Du diese Information hast?

hallo,
du kannst dir das bkw auch selbst zusammenstellen, musst es dann aber auch beim netzbetreiber anmelden. der eintrag im marktstammdatenregister reicht dann nicht mehr.

es geht dabei nur um die vereinfachte anmeldung, nicht darum, dass du ein selbst zusammengebautes balkonkraftwerk nicht anmelden kannst oder darfst. es ist eben nur etwas mehr aufwand und papierkram.

betreiben darfst du auch ein selbst zusammengestelltes bkw.

tschuess

Also,

ich habe schon verstanden was Du sagen willst. Ich frage mich nur, wie Du darauf kommst. Ich behaupte mal, dass das so nicht stimmt. Regelungen können sich allerdings auch ändern und ich könnte da auf einem alten Stand sein. In diesem Falle glaube ich das allerings eher nicht, da ich darin auf Anhieb auch keinen Sinn sehe.

Deshalb noch mal die Frage: woher hast Du denn diese Information? Ich habe dazu nichts gefunden.

Warum sollte es eine Rolle spielen, ob das zusammen als Paket oder einzeln gekauft wurde?
Relevant ist der (Micro-)Wechselrichter, da dieser ja mit dem Netz verbunden ist.

Es gibt hunderte oder gar tausende verschiedene Angebote für “Balkonkraftwerke” und jeder Anbieter schnürt da sein eigenes Paket aus Paneel und Wechselrichter.
Bei den Paneelen ist die Auswahl dabei deutlich größer und es wird das genommen, was eben gerade am günstigsten ist, bei den zertifizierten Wechselrichtern ist die Auswahl kleiner.
Die möglichen Kombinationen sind nahezu unbegrenzt.

Und ein Schukostecker muss dran sein….

@M_Lange

hallo,
ich kann euch nur sagen, was ich in verschiedenen tv-sendungen und auch im internet gelesen habe und die aussage ist eindeutig:
zertifiziertes bkw: nur im marktstammdatenregister eintragen
nicht zertifiziertes bkw, weil z.B. selbst zusammengestellt: im marktstammdatenregister UND beim netzbetreiber anmelden!

das sind, soweit mir bekannt, die einzigen unterschiede zwischen dem zertifizierten bkw und dem nicht zertifizierten. ist es zertifiziert hat man eben weniger papierkrieg mit dem versorger, bzw. gar keinen.

und selbst wenn man sich die gleichen komponenten kauft, die als balkonkraftwerk zertifiziert sind, ist es nicht zertifiziert, da das zertifikat wohl nur fuer das produkt dieses einen haendlers gueltig ist!

ich mache die regeln ja nicht und ueber so einen bloedsinn kann man sich prima aufregen, aber es lohnt sich nicht! am ende hat dann doch der versorger das letzte wort. nur im falle des zertifizierten bkw hat er kein anrecht auf mehr als das zertifikat vom bkw!

tschuess

Also beim MaStR kann ich nichts dazu finden.

Auch wird bei der Registrierung im MaStR nie nach einem Typ oder Zertifikat gefragt.
Man gibt nur die Modul- und Wechselrichterleistung an.

Habe mir extra gerade mal ein Konto angelegt und die Anmeldung eines BKW bis zum “Registrierung abschließen” Button durchgespielt.
Ob danach noch etwas kommt, kann ich allerdings nicht sagen.

hallo,
ich kann dir nicht mehr genau sagen, ob es ein youtube-video, eine tc-sendung oder ein artikel einer zeitschrift war, wo erklaert wurde, was den unterschied zwischen einem zertifizierten und einem nicht zertifizierten balkonkraftwerk ausmacht und da wurde auch darauf hingewiesen, dass selbst der austausch eine beiliegenden verlaengerungskabel ausreicht, um die zertifizierung zu verlieren, weil naemlich nur genau die komponenten, die geliefert wurden, auch so zertifiziert wurden und daran nichts geaendert werden darf, nicht mal ein stecker am pv-kabel, der defekt ist, ersetzt werden darf, ohne die zertifizierung zu verlieren.

da ich das bereits mehrfach gelesen und/oder gesehen habe, gehe ich davon aus, dass das so auch stimmt.

was allerdings auf jeden fall sicher ist, bei einem zertifizierten bkw reicht es, das bkw im marktstammdatenregister einzutragen, ein nicht zertifiziertes muss man selbst beim netzbetreiber anmelden.

mich betrifft das zwar nicht, aber solche bloedsinnigen regeln aergern mich auch. aber das ist wohl wie bei den meisten herstellen, die wuerden am liebsten dafuer sorgen, dass man nur ihre eigenen ueberteuerten ersatzteile einbauen kann und in jedem anderen fall funktioniert nichts mehr oder die betriebserlaubnis erlischt!

ich bin zwar auch der meinung, dass sicherheit wichtig ist, aber man kann es auch uebertreiben. allerdings darf man die sicherheit auch auf keinen fall vernachlaessigen.

tschuess

Nein, es kommt nichts mehr. ABER:

Das MaStR möchte die Leistung vom Typenschild und nicht die im Setup bei der Installation eingestellt eingetragen haben. Einige VNBs drehen daraus einen Strick indem sie einen Tatbestand unterstellen daß man ja theoretisch könnte weil diese Einheit an seinem Netz angeschlossen ist.

Für Multiplus müssen normalerweise zwei Einheiten im MaStR registriert werden. Eine solare Erzeugungseinheit und ein DC gekoppelter Batteriespeicher. Auch hier mucken die VNBs rum sobald die Leistung über 4,2kW liegt und wollen eine Abregelung nach §19a welche mit einem iMSys zu 140Eur/Jahr und / oder einem Rundschaltempfänger zu einmalig 500 Euro zzgl. passendem Zählerschrank zu Buche schlägt. Einige VNB akzeptieren da nicht mal den MP2-5000 weil der ja theoretisch 5kVA hat. Egal was da eingestellt ist. Auf dem Typenschild steht etwas Anderes, in Bezug und Einspeisung sowieso unterschiedlich und im Einheitenzertifikat ist das nochmal anders.

Mit zwei Paralleleinheiten MP2-5000 habe ich größte Probleme bei der Anmeldung. Die Parallelschaltung habe ich gewählt um auch bei hohen Temperaturen noch die erforderliche Leistung erbringen zu können. Meine 5000er Multis regeln bei Hitze auf bis zu etwa 3500 Watt zurück und die VNB wollen externen NA-Schutz, Pave Überwachung, Wandlermessung und anderen Quatsch weil man ja theoretisch mehr könnte.

Es ging/geht hier um ein Balkonkraftwerk, nicht MultiPlus + Speicher.

  1. Bei der Registrierung eines Balkonkraftwerk wird nach der Anzahl + Leistung der PV Module und der Wechselrichterleistung gefragt, das war’s, mehr gibt es ja auch nicht.

  2. Das ist mir klar, ein MultiPlus + Speicher + PV ist ja auch was anderes als ein Balkonkraftwerk.

Mittlerweile sollte es mit der Anmeldung eines 5000er eigentlich keine Probleme mehr geben, das entsprechende Zertifikat mit 4,39kVA gibt es nun schon ein paar Jahre.
Ich wüsste gerade nicht ob wir da in letzter Zeit noch Probleme gehabt hätten.
Zudem muss seit 1. Februar ZEREZ für die Zertifikate genutzt werden, da sind die entsprechenden Zertifikate auch hinterlegt.

Aber natürlich gibt es immer wieder Netzbetreiber, bei denen es schwieriger ist, weil die z.T. offenbar keine Ahnung haben.
Hier könnte die Regierung mal noch effektiv etwas für die Energiewende machen, in dem die Anmeldungen solcher Anlagen standardisiert und vereinfacht werden.

Bei zwei parallel an einer Phase übersteigt man dann natürlich wieder die 4,6kVA und da sind Probleme vorprogrammiert.

weis ich, aber es wäre sinnvoll den 3000er Multi plus Akku als BKW deklarieren zu können wenn man ihn um 800W MPPT ergänzt. Die 800W maximale Einspeisung müssen ja nicht unbedingt von den Modulen begrenzt werden. Sie könnten auch über das ESS eingestellt begrenzt werden solange es der VNB akzeptiert. Zumindest bei meinem VNB ist das derzeit nicht zu erwarten und es gibt Ärger unabhängig von der absoluten Leistung an allen nur denkbaren Stellen.

Die Konfiguration wäre für den Anwender sowohl als Alternative zu einem BKW wie auch als Alternative zu einer handelsüblichen Powerbox maximal sinnvoll. Ein ESS könnte etwa für die Waschmaschine kurzzeitig mehr machen ohne das einzuspeisen oder einen konzessionierten Elektroinstallateuer für die Wahrung der Netzstabilität bemühen zu müssen.

Aber warum nicht einfach als normales ESS anmelden?

Victron hat an diesem Markt kein Interesse.
Man müsste dafür eine spezielle FW entwickeln, die vom Endkunden nicht einfach überschrieben werden kann, und das ganze zertifizieren lassen.
Beides kostete Geld und in dem Markt gibt es schon genug Anbieter, die deutlich günstigere Lösungen anbieten.

Nöö, viele günstigere Lösungen sehe ich nicht, weil wir ja einen Batterie-Wechselrichter brauchen. Der Lumentree+Trucki kostet schon mehr als der MPII-3000-GX, und der ist gegenüber dem MPII wirklich eine deutlich schlechtere Lösung.

Ich glaube, dass es einen sehr guten Markt für MPII-800-GX Geräte gäbe. Damit erschließt man sich v.a. den Markt für Miet- und Eigentumswohnungen, wo einfach nicht mehr Platz für größere Anlagen ist. Der Gesamtmarkt wäre um eine satte Größenordnung größer als der für größere PV-Anlagen.

Dazu braucht man einen konzessionierten Elektriker und viele Formulare für PV und Akku.
Auch bei Akkus ganz ohne Netzbezug wollen manche VNB eine Begrenzung nach §14a.
Wie das funktionieren soll, wissen sie auch nicht. Es steht einfach im Gesetz daß Akkus begrenzt werden müssen und das ziehen die durch. Die VNBs können dann einen teuren iMSys verkaufen obwohl man weniger als 7kWp hat. Wenn es ganz dumm läuft, braucht man dann auch noch einen neuen Zählerschrank mit ApZ und RfZ

Und v.a. braucht man dafür in aller Regel ein Einfamilienhaus. In Miet- oder Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern fehlt in aller Regel der Platz dafür.

Pauschal formuliert: Miet- oder Eigentumswohnungen sind meistens auf Balkonkraftwerke beschränkt, und wenn man diesen Markt ignoriert, dann ignoriert man 60% des Gesamtmarkts.

Meinst Du die Begrenzung auf 60% der installierten Solar-Peakleistung? Das löse ich ganz einfach dadurch, dass ich 5,4 kWp Solarmodule installiert habe, aber nur einen MPII-3000 und ein altes BKW mit 600W. Damit liege ich automatisch immer unter der 60% Grenze.

Ich muss bei vollem Akku trotzdem keinen Solarertrag durch Abregelung verhindern, sondern kann die gesamten Überschüsse des Ertrags der 5,4 kWp-Anlage ins Netz einspeisen und erhalte die Vergütung dafür. Am einfachsten geht das durch Setzen eines passenden “Sollwert Netz”, beispielsweise bei mir auf 300 bis 500 W. Damit sorge ich dafür, dass mein Akku morgens so weit entleert ist, dass er erst wieder zum Abend gerade bei Sonnenuntergang wieder voll wird. Das ist dann auch durchaus netzdienliches Verhalten im Sinne des §14a.

Natürlich muss ich diesen “Sollwert Netz” dann je nach Wetterverhältnissen fast täglich anpassen, aber das lässt sich via NodeRed und der Auswertung der Vorhersagewerte auch automatisieren. Hab’ ich bisher aber nicht gemacht.

Nein, meine ich mit §14a nicht. Das ist nur die Folge davon. Der VNB und auch das MaStR sieht den Akku als zweite getrennte Anlage. In Wirklichkeit gibt es nur einen physikalischen MP2. Den kannst du sogar ganz ohne Solarmodule betreiben indem du den Akku aus dem Netz auflädst. Zum Beispiel mit einem Tibber Tarif damit es nicht ganz unsinnig wird.

Ein MP2-5000 hat lt. Einheitenzertifikat eine maximale Anschlussleistung von 4,43kW. Damit muß er nach §14a auf 4,2kW ferngesteuert abgeregelt werden. Dazu brauchst du entweder eine FNN Steuerbox (die es noch nicht gibt) oder einen Rundsteuerempfänger bzw. auch einen iMSys. Weil du jetzt ohnehin eine abregelbare Last hast, bist du verpflichtet Erzeuger unter 7kWp abzuregeln. Ganz egal wie wenig Module die tatsächlich haben.

Selbst bei einen 3000er Multiplus kann dir Ungemach drohen. Der hat zwar nur 2400 Watt aber die VNB nehmen einfach den maximalen Eingangsstrom von 32 Amp beim Transferschalter. Die Damen aus der Zählerabteilung wissen oft mal nicht was der Unterschied zwischen kWh, kVA, kWp ist. Die technische Abteilung sieht Eingangsstrom 32 Amp und möchte dann eine Pave Überwachung mit Netztrennschütz im Messkonzept haben.

Was bei mir nicht akzeptiert wird, ist die Anmeldung eines Speichers ohne Netzbezug. Das war bis Feb. noch normal daß es entweder keinen Bezug oder keine Einspeisung gegeben hat. Erst jetzt ist nach EEG beides begrenzt möglich. Freiwillig lädt bei den Strompreisen aber sowieso niemand aus dem Netz. Es wird einfach unterstellt, daß es das Gerät kann und damit ist es ferngesteuert abzuregeln.

OK, das hatte ich immer so verstanden, dass das MaStR einen Akku immer nur als Einheit eines Akkus mit einem Akku-WR versteht. Und das Einheitenzertifikat das MPII sagt ja auch, dass es sich dabei um einen “Energiespeicher mit Umrichter” handelt. Insofern hätte ich laut MaStR wohl nur ein einziges Gerät anzumelden, nämlich einen Akku, bzw “Energiespeicher mit Umrichter”.

Da ich den MPII-3000 habe liege ich sowieso unter 4,2 kW Leistung, und deshalb muss da wohl auch nie was ferngesteuert geregelt werden. Und das mit den 32A wird man den Leuten wohl ausreden können. Ich hab’ den MPII sowieso an einem LSS mit 16A hängen.

Bei mir läuft die Anmeldung gerade. Nach langer Suche habe ich endlich einen wohlwollenden Elektriker/Solarteur gefunden, der meine Anlage geprüft hat und jetzt die Anmeldung durchführt. Mal sehen, ob es da Probleme gibt.

Nein, du bzw. dein Installateuer müssen immer zwei anmelden. Einen Batteriespeicher und einen PV Anlage. Jeweils beim MaStR und beim VNB. Nur bei der PV Anlage gibt es ein Inbetriebnahmeformular, beim Speicher nicht. Das MaStR unterscheidet gnädigerweise noch in DC und AC gekoppelte Speicher. Der Multiplus ist eben beides oder aber nach Konfiguration welche vom VNB dann möglicherweise nicht akzeptiert wird.

800W PV geht als BKW ohne Installateuer anzumelden, 800W Akku nur mit eingetragenem Elektroinstallateur weil es “steckerfertige” Akkus im Gesetz aktuell nicht als Geräteklasse gibt. Dahin zielt ja auch die aktuelle Petition vom Akkudoktor für Kleinspeicher.

Der MP2-5000 macht beim Laden 70 Amp auf einer Batterie mit maximal 16s. Das macht eine Ladeleistung von 70A x 57V < 4000 Watt. Trotzdem wird er vom VNB nach §14a vielfach nicht akzeptiert.

Die spinnen ja. So weit ich das beim letzten Mal, als ich im MaStR nachgesehen habe, mitgekriegt habe, wurde für die Anmeldung des Akkus auch völlig sinnfrei nach dessen Leistung gefragt. Erst später wurde mir klar, dass die damals Akkus nur als Kombi aus Akku und WR kannten. Wie ist das jetzt? Wird da ein und die gleiche Leistung des einen einzigen MPII-3000 zwei mal angemeldet? Einmal als Akku und ein zweites Mal als PV?

Und dann wundern die sich, dass mehr als die Hälfte der Leute illegale Anlagen bauen und auf die Anmeldung verzichten. Zum Glück muss ich mich mit dem Unsinn nicht herumschlagen.

Hätte ich nur die PV meines angemeldeten BKWs behalten und dieses nur mit einem Akku ausgerüstet, würde ich auch auf die Anmeldung des Akkus komplett verzichten. Was auf der DC-Seite meines zertifizierten und angemeldeten Wechselrichters geschieht, hat mit dem Stromnetz nix zu tun und geht deshalb niemanden was an.

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