Auf jeden Fall brauchst du erst mal einen Stromzähler. Damit kannst du dann die Einspeiseleistung über den Grid Setpoint am ESS einstellen.
Was nicht geht, ist die Signale der Relaiskontakte von einem Rundsteuerempfänger oder einer FNN Steuerbox mit 0, 30,60,100% auszuwerten. Dazu muss man sich wohl selbst was mit NodeRed oder so stricken und hoffen daß das der Netzbetreiber die Funktion dann akzeptiert.
Der verlinkte Artikel scheint mir übrigens falsch zu sein. Die 60% Begrenzung beziehen sich nicht auf die installierte Peak Leistung sondern auf die vereinbarte maximal Netzeinspeiseleistung oder installierte WR kVA (je nachdem was niedriger ist). Die Pflicht zur Reduzierung mit FRE war bislang im EEG schon mit der kWp Leistung von 25kWp angegeben. Die Reduzierung in Prozent bezieht sich nach VDE AR-N 4105 aber auf die Scheinleistung am Netzverknüpfungspunkt.
Beispiel: 30kWp Module, großer Batteriespeicher aber nur 3kVA Wechselrichter. Zum Beispiel weil du nur einen einphasigen Netzanschuss hast. Diese 3kVA müssten jetzt auf 60% reduziert werden. Du kriegst die Produktion aus 30kWp also auch nicht mehr über einen beliebig großen Akku eingespeist.
Oder: 100kWp Module, 45kVA WR aber nur 30kVA eHZ. Also müssen die 30kVA auf 60% reduziert werden. Ohne die 60% kriegt man die 100kWp Produktion im Schnitt über einen entsprechend großen Akku noch halbwegs eingespeist. Mit 60% Begrenzung kann man das vergessen.
Das zeigt eben mal wieder daß die Gesetzgeber keine Ahnung haben was sie tun und besonders die Akkubesitzer mit solchen Regeln ausbremsen.
hallo,
was die netzbetreiber akzeptieren ist nicht immer das, was man ihnen anbieten kann. ich kenne da einen, fuer den musste die einspeisung gleich komplett ueber den wechselrichter deaktiviert werden, weil er die stufenweise drosselung ueber die steuerung nicht akzeptiert hat.
und was die drosselung angeht, so bezieht sich das, jedenfalls meines wissens nach, nicht auf die wechselrichterleistung, sondern nur auf die PV-leistung. wenn du also einen 5 kVA wechselrichter hast und daran 10 kWp module angeschlossen hast, ist das bereits eine drosselung auf 50% der maximalen leistung! bei nur 5 kWp und 50% einspeisung duerftest du also nur noch 2,5 kVA einspeisen!
im grossen und ganzen finde ich, dass die meisten regeln absoluter mist sind und eher behindern als unterstuetzen!
dabei koennte das internet bei der steuerung solcher systeme eine grosse hilfe sein, die zudem auch noch ohne zusaetzkosten in den meisten haushalten zur verfuegung steht! und fuer die meisten anlagen sind auch smartmeter eine vorraussetzung!
natuerlich muesste das ganze sicher sein und man eine gewisse fehlertoleranz einbauen. aber dazu muessten die netzbetreiber einen teil der kontrolle an die betreiber solcher anlagen abgeben und das wollen sie wohl noch nicht!
Zusatzinformation, -frage:
In meiner Installation arbeite ich zukünftig mit 1 Multiplus und damit 1-phasig. Da die Schieflast ja max. 4,6 kW betragen darf und diese auch eingestellt werden muss, liege ich ja auf jeden Fall unter den 6 kW.
Somit dürfte mich das nicht rangieren.
Es bleibt aber trotzdem die Frage/Funktion der Abschaltung/Reduzierung in Überschusszeiten. Hier hat Janvi schon was zu geantwortet…
Solange Du keinen Multiplus mit mehr als 4,6 kW Einspeiseleistung nutzt und keinen zusätzlichen PV-Inverter, scheint das so zu sein.
Ich habe demnächst 5,2 kWp PV, davon 2,6 kW über PV-Inverter und der Rest über 2 MPPTs, das Ganze läuft über einen Multiplus 2 3000 GX, der offiziell eine WR-Leistung von max 2.400 W hat und einen 16s-15kWh-Akku. In der absoluten Spitze könnten von meiner PV auf L1 satte 3.000 W eingespeist werden (2.400 vom MP2 und 600 W vom alten BKW), und auf L3 2.000 W vom Hoymiles WR. Das wären also schon 5.000 W.
Schieflast ist bei mir ja kein Problem, und unter 6 kW würde ich auch noch liegen. Aber ob das nach der neuen Gesetzeslage OK wäre, müsste ich noch rausfinden. In wenigen Wochen soll ein Solarteur das alles abnehmen und anmelden.
Hab’s jetzt auch mal durchgelesen. Die 60% Regel gilt nach dieser Darstellung bei Systemen ohne Smartmeter ab 2 kWp und bis 100 kWp. Also auch für mein 5,2 kWp System. Ich darf demnach maximal 60% dieser 5,2 kWp ins Netz einspeisen, also 3.120 W.
Wird es ausreichen, im Victron ESS diese EInstellungen zu setzen:
Ich hoffe doch sehr, dass ich aber sehr wohl eine höhere Eigenlastdeckung als diese max 3.120 W haben darf, denn davon wird ja nichts ins öffentliche Netz eingespeist. Mein MP2-3000 macht formal zwar nur 2.400, aber dazu kommen noch 2 PV-Inverter mit zusammen 2.600 W.
Dass ich das “überlesen” habe, liegt wohl einfach daran, dass davon nichts im verlinkten Artikel steht. Steht das tatsächlich irgendwo im Gesetzestext?
Ich halte das für ziemlich unpraktikabel. Dann muss ja bei jeder Neuinstallation einer PV-Anlage auf Anwenderseite die individuelle kWp-Leistung der Module eingegeben werden, und diese Festlegung darf danach nicht mehr geändert werden. Und dann kann man seine PV-Anlage ja auch nicht mehr erweitern.
Es wird also sowas ähnliches sein müssen wie die Festlegung auf einen Grid-Code bei der Erstinstallation eines MP2 Systems. Einrichtung bei Erstinstallation, nachträglich änderbar nur durch ein Passwort. Aber so ein Passwort ist ziemlich wertlos, weil es in der Community sehr schnell die Runde macht.
Der Einbau eines Smartmeters wird sich zwar nicht wirklich lohnen, denn die Kosten für Einbau und Betrieb betragen jetzt 50 € pro Jahr für PV-Anlagen zwischen 2 und 15 kWp. Aber vermutlich ist das die einfachste Lösung, sobald Victron die Fernsteuerung des MP2-ESS durch den Netzbetreiber ermöglicht.
hallo,
wenn du so eine anlage erweitern willst, musst du zuerst einmal die genehmigung deines netzbetreibers einholen und wenn nur pv-module dazu kommen, kann natuerlich auch die leistung erhoeht werden. pv-module darfst du auch, sofern sich die maximale einspeiseleistung nicht aendert, auch dazubauen. jedenfalls soweit ich das in erinnerung habe.
dass die passwoerter sehr schnell die runde machen, ist natuerlich den verantwortlichen auch bewusst, aendert aber nichts an den anforderungen!
ich sags ja immer, weil es ein paar boese gibt, gaengelt man alle. aber es gibt bestimmt mehr betreiber solcher anlagen, die das netz unterstuetzen moechten, als solche, die es stressen wollen. es waere ja alles viel einfach, wenn man den betreibern vertrauen wuerde anstatt alles verdongeln zu wollen! dass die kommunikation der system gut geschuetzt sein muss, ist natuerlich eine vorraussetzung.
Nochmals die unbeantwortet gebliebene Frage: Wo steht das, was ich angeblich überlesen habe n soll?
Die Drosselung auf 60% bezieht sich laut dem Text im Link auf die kWp der installierten Solarmodule, betroffen sind alle Anlagen ohne Smartmeter zwischen 2 und 100 kWp. Auch die Pflicht zur Nutzung eines Smartmeters gilt laut Link ab 7 kWp, womit nur die installierte Modulleistung gemeint sein kann.
hallo,
ich kann dir leider nicht sagen, wo das steht, ich weiss nur, was ich im laufe der zeit gelesen habe oder vom elektriker, der eine anlage angemeldet hat, gesagt bekam.
allerdings glaube ich nicht, dass sich diese vorgaben, was die sicherheit gegen aenderungen angeht, geaendert habe. die 70% drosselung soll ja weggefallen sein, ob es in dieser richtung noch weitere vorgaben gibt, musst du schon selbst recherchieren.
die einzige anlage, bei de rich beim aufbau geholfen habe und die inzwischen angemeldet ist, musste jedenfalls ein rundsteuergeraet angeschlossen werden und zwar direkt an den wechselrichter um die einspeisung komplett abzuschalten, egal wieviel die leistung gedrosselt werden soll, weil eine steuerung der einspeiseleistung ueber den cerbo nicht akzeptiert wurde.
im zwiefelsfall frag deinen netzbetreiber, da kochen sowieso einige ihr eigenes sueppchen und wenn du ganz sicher gehen willst, laesst du dir die auskunft schriftlich geben!
Wie kann dass ein, wo das Gesetz doch erst vor ein paar Tagen verabschiedet worden ist?
Du hast die gefährliche Neigung, Dir irgendwas aus den Fingern zu saugen, das in den Foren hier als Wahrheit zu verkaufen, und dann noch zu behaupten, dass das im Text steht und ich das nur überlesen hätte.
Halten wir mal fest: Wir haben bislang absolut gar keinen Hinweis darauf, dass die Einstellung auf die maximal 60% Einspeiseleistung, wie ich sie hier angefragt habe, nicht ausreichen würde. Vielleicht gibt es den von Dir behaupteten Zwang gar nicht, dass der Anwender das nicht selbst regeln darf. Vielleicht ist Dein belegloser Wunsch danach, der Gesetzgeber möge bitte vertrauensvoller handeln, schon längst erfüllt worden.
Und ja: natürlich frage ich meinen Netzbetreiber. Aber dieses Forum ist ja genau dazu da, diese Fragen vorab zu diskutieren, DAMIT ich kompetent und auf Augenhöhe mit meinem Netzbetreiber kommunizieren kann. Und genau dabei sind Deine erfundenen Behauptungen ganz und gar kontraproduktiv.
hallo,
ich kann dir nur mit sicherheit sagen, dass es bei dem ess mit 6 x mp2 5000 und einem mp2 3000 nicht akzeptiert wurde, die einspeiseleistung ueber die regelung zu begrenzen. es musste ein rundsteuerempfaenger eingebaut werden, der in jedem fall die einspeisung ganz deaktiviert!
und meine informationen habe ich eben aus unterschiedlichen quellen, auch aus youtube-videos.
Es geht hier um die NEUE gesetzliche Regelung, die erst seit wenigen Tagen gültig ist. Was Du vom Hörensagen in früheren Zeiten mit anderen gesetzlichen Regulierungen erfahren hast, spielt in diesem Thread exakt gar keine Rolle!
Alle Deine Informationen hast Du nur vom Hörensagen, u.a. aus zweifelhaften YT Videos, und das ausnahmslos bzgl anderer als der jetzt geltenden Gesetzeslage.
Du willst doch hier in den Foren ernst genommen werden, oder? Also beschränke Dich doch bitte nur auf Mitteilungen bzgl von Fakten, die Du wirklich kennst und belegen kannst, und weise bei alten Infos darauf hin, dass diese sich auf alte Regeln beziehen, und weise bei unsicherer Information darauf hin, dass diese eben unsicher ist. So, wie Du hier auftrittst, dienen Deine Beiträge ausschließlich der Stiftung von Chaos und Verwirrung.
hallo,
mal abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass eine steuerung, die nicht zertifiziert und verdongelt ist zugelassen wird, habe ich dir schon gesagt, dass dein netzbetreiber immer das letzte wort hat.
und was hier im forum geschrieben wird, dient auch nur zur information und als anregung, selbst einmal zu recherchieren. es gibt hier nichts, das eine rechtssichere auskunft ist!
aber du darfst dir gerne die aktuellen regeln und gesetzte besorgen und studieren!
Mal abgesehen von allem anderen: Hör einfach auf, hier frei erfundene, völlig fakten- und themenfremde Behauptungen zu verbreiten. Das Web hat so hoffnungsvoll begonnen, und dann haben es Leute wie Du mit Desinformation überschwemmt.
Das neue Gesetz gilt primär für Anlage mit Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025.
Bzgl. der Steuerung sieht die Spezifikation “VDE FNN Steuerbox” zwei bzw. drei Möglichkeiten vor:
Direktsteuerung
Netzbetreiber entscheidet, welcher der bis zu 4 Gruppen steuerbarer Verbraucher bzw. Erzeuger gedimmt bzw. begrenzt werden. Z.b. müssen alle Klimanlagen zusammen gefasst werden.
EMS
Euer Energie Managment System (EMS) übernimmt die Regelung nach Vorgabe der Steuerbox. Dabei werden steuerbare Erzeuger und Verbracher gegeneinander gerechnet. D.h. bei gesetzter Einspeise-Reduzierung dürft ihr mit voller Leistung den PV-Strom ins Auto, den Speicher, Tauchsieder etc leiten, nur nicht (voll) ins Netz speisen.
Der normale Hausstrom (keine steuerbaren Verbraucher) bleibt unbeachtet, d.h. auch der Herd oder der alte, nicht steuerbare Durchlauferhitzer mit 25 kW Keine ahung, wie eine Sauna eingeordnet wird…
Steuerung erfolgt entweder über die Digital-Schnittstelle “EEBUS” oder “FNN 2Bit-Kodierung”.
2.1 EEBUS
Sepzifiaktion ist seit 09/2024 verabschiedet, komplex (~1.500+ Seiten Spezifikation) und hat bisher keine Verbreitung in open source Lösungen
2.2 FNN 2bit-Kodierung
Hierbei werden jeweils zwei der vier potentialfreinen Ausgänge der Steuerbox für Dimmung der Verbrauchsleistung bzw. Reduzierung der Einspeiseleistung genutzt. Das EMS muss es dann steuern.
Leider habe ich am Cerbo noch keine freien belegbaren Digital Inputs gesehen. Sie haben immer eine fester Rolle.
Werte Dimmung: unbegrenz, gedimmt (nach Gleichzeitigkeitsfaktor), kein Bezug
Werte Reduzierung: 100%, 60%, 30%, 0% Einspeisung
Das Konzept des FFN sieht auch gemischte Installationen vor.
SG-Ready-Geräte können über diese Relais (Direktsteuerung oder FNN-2Bit) angesteuert werden.
Wer es genau wissen will, kann sich die Konzepte beim VDE FNN frei herunterladen.
Die Spezifikation der Steuerbox gibt es für ca. 40 EUR im VDE Shop.
Weil wir das gerade in einem anderen Thema hatten:
Für die Begrenzung der Einspeisung (direkt auf 0) ist mit deutschem Gridcode im MultiPlus schon seit Jahren der AUX 1 belegt.
Wenn der Kontakt geschlossen wird, wird die Einspeisung (über MPPTs bzw. Fronius) auf 0 reduziert.
Für die Reduzierung des Netzbezugs arbeitet Victron gerade ein einer Lösung.
Dabei wird dann der AUX 2 genutzt um die Ladeleistung in den Akku zu begrenzen.
Eine Beta können wir schon testen und hat gut funktioniert.
Das Cerbo hat dich schon immer 4 digitale Eingänge, die Möglichkeiten der Nutzung sind über die GUI nur leider eingeschränkt.
Über NodeRed kann man die aber für alles mögliche nutzen.