Want a Balkonkraftwerk MultiPlus II

Das hatte ich oben doch erwähnt! Weil alle anderen Propräritären geschlossenen Klamotten nicht in Frage kommen.
Außerdem mag ich das Victron System.
Also ist mein Vorschlag mal einen MP II zu bauen der als BKW durch geht. Ist doch nicht so schwer. Wenn es ein abgeregelter 2000 tut soll mir das auch recht sein solange es als BKW durch gehen kann.

Und sowie du dran bastelst erlischt die BE, wenn was passiert wanderst du in den Bau.

Wenn du 10.000 Stück dieser kleinen MP-II bestellst (und in Vorkasse bezahlst), wird Victron die sicher für dich bauen, testen, prüfen und Zertifizieren…
Ansonsten wird es (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) keine kleineren MP-II geben.
Es gibt dafür einfach keinen ausreichend großen Markt. So weit ich weiß gibt es diesen Blödsinn nur in D, in andern Ländern ist es zulässig, das sich der alte Ferraris-Zähler rückwärts dreht.

Von welchem 2000er schreibst du die ganze Zeit?
Den 2000er gibt es zwar im neuen Gehäuse, ansonsten hat der aber nix mit den MP-II zu tun.
Dem fehlen auch die redundanten Relais und die Zertifikate.

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Ich meine den kleinsten MP II. Wenn der kleinste der 3000er ist auch gut. Dann sorry für dieses Missverständniss.
PS: Wenn ich das Risiko eingehe dann will ich auch den Gewinn. Dann mach ich das selber.
Aber ich denke auch es ist doch in Ordnung einen vorhandenen zu kastrieren. Für eine nicht (einfach so) mehr verstellbare max. Leistungsbegrenzung eine Anpassung der FW/SW zu machen sollte doch nicht die Welt kosten.
Oder reden wir hier gar über schon vorhandene Dinge? Dann mach ich das einfach. Aber bisher konnte mir noch keiner wircklich sagen das das geht.

“Auf dem Marktplatz gibt es unendlich viele zugelassene Geräte, warum muss ein nicht zugelassenes vergewaltigt werden ?”

Nein, auf dem Markt gibt es kaum eine handvoll Geräte, die bei einem BKW mit Speicher eine Nulleinspeisung ermöglichen, und damit bei den meisten Haushalten locker eine Deckung von 50% des Stromverbrauchs erreichen können. Und die wenigen Geräte, die das können, sind ausnahmslos alle irgendwie “vergewaltigte” Geräte, beispielsweise der Lumentree 800 mit “Trucki-Stick”.

Der EU-Markt für Balkonkraftwerke ist in den kommenden 5 Jahren sicher mehrere Millionen Stück groß, und etliche hunderttausend davon werden mit Speicher aus- oder nachgerüstet sein/werden. Und dann braucht man für das BKW einen WR, der das auch kann, und davon gibt es nicht viele.

Preislich wäre der MP2/3000 schon wettbewerbsfähig gegenüber diesen wenigen BKW-WR, die Nulleinspeisung ermöglichen, und technisch wäre er dem Wettbewerb weit überlegen. Und Victron könnte diesen mit sehr geringem Aufwand alleine auf der Softwareseite zu einem legalen, BKW-konformen mit 800 W Gerät machen.

Für die Anwender wäre dann die Möglichkeit, aus dem BKW später eine “richtige” PV-Anlage zu machen, ein sehr starkes Kaufargument für den auf 800 W gedrosselten MP2/3000. Und den Victron-Händlern könnte man eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen, wenn man die Drosselung auf 800 W nur durch den Händler aufheben lassen könnte.

Der Markt dafür umfasst übrigens nicht DE alleine, sondern alle EU-Staaten, in denen BKWs gesetzlich geregelt sind, und zusätzlich auch die Schweiz. Dass in anderen Staaten die alten Ferraris-Zähler zulässig sind, ändert ja nichts daran, dass beim BKW nur 800 W zulässig sind.

Also wenn man sich da eine 0-Einspeisung baut, also mit Netzsensor und allem was dazu gehört, kann man auch gleich ein richtiges ESS daraus machen bzw ist es im Grunde dann ja auch eins.
Der Unterschied liegt dann ja nur noch bei der Anmeldung des ganzen.

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“kann man auch gleich ein richtiges ESS daraus machen”

Selbstverständlich. Es ist ja ein richtiges ESS, und unterscheidet sich von meinem eben nur durch die begrenzte Einspeiseleistung.

Und genau um diese Begrenzung der Einspeiseleistung geht es ja, denn dieses 800W-ESS darf jeder Bürger selbst bauen und kann es auch selbst anmelden. Das ist der wesentliche Unterschied, und der ist angesichts der massenhaften Verweigerung der beim Netzbetreiber zertifizierten Elektriker, nichts zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und anzumelden, was nicht extrem teuer bei ihnen gekauft wurde.

Falls sich dann doch ein Elektriker findet, kann man dann doch sehr einfach ein paar PV-Module dazu kaufen und die 800W-Begrenzung durch einen Victron-Händler aufheben lassen.

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Ich glaube nicht das eine reine Softwarelösung den strengen Richtlinien der bna genügt.

“Ich glaube nicht das eine reine Softwarelösung den strengen Richtlinien der bna genügt.”

Die genügt absolut sicher, denn es gibt im Markt Wechselrichter für BKW, die genau sowas haben, um beispielsweise von 600 W auf 800 W wechseln zu können. Damit konnte ein und derselbe WR in Deutschland (Voreinstellung 600 W) auch in den Niederlanden und der Schweiz verkauft werden, wo schon immer 800 W zulässig sind.

Voraussetzung ist nur, dass dieser Wechsel NICHT vom Anwender selbst vorgenommen werden kann. Über ein hinreichend kontrolliertes Passwortsystem ist das problemlos auch BNA-konform machbar.

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Sie haben es genau auf den Punkt gebracht. So denke ich nähmlich auch. Danke das Sie es nochmal ausführlich beschrieben haben.

Also ein Vorschlag:
Victron ergänzt die FW der MP II so das eine Limitierung der Einspeiseleistung einmalig vom User auf regelkonforme Werte (in DE 800VA) eingestellt werden kann und dann nur noch vom Händler/Installateur wieder aufgehoben werden kann. Das kann bei der Netzanschlußwahl vorgenommen werden (die kann man eh danach nicht ohne PW zurück ändern).
Und schon kann Victron Werbung machen das Ihre MP II Rechtskonform als BKW eingesetzt werden können.
Ich denke das ist dann schon ein Vorteil im Markt, der günstig umgesetzt werden kann.
Ich kaufe dann auch einen 5000er MP II da ich später den mal zu einer richtigen PV ändern lassen will.

Hallo uiATERNitg,

Leider ist der Link auf die BNA tot. Auch ansonsten konnte ich keinen Hinweis zur Bestätigung finden, dass es aktuell nicht “legal” sein sollte, einen Wechselrichter auf 800W in der geräteeigenen Software selbst zu begrenzen.

Bitte nicht falsch verstehen: ich behaupte nicht das Deine Aussage falsch ist, ich kann aber nirgends eine rechtlich geltende Bestätigung dafür finden. Deshalb würde ich zunächst auch davon ausgehen, dass ein Multiplus 2, solange er mit den korrekten Einstellungen (ESS, nach AR-N-4105 und 800W Maximaleinspeisung) konfiguriert ist, sehr wohl als Balkonkraftwerkswechselrichter infrage kommt.

Sehr gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen, wenn dies fachlich belegt wird. Wie gesagt: ich finde da nichts.

Ein weiterer Punkt:

Der Multiplus möchte laut Bedienungsanleitung ja gerne direkt ans Netz angeschlossen werden. P, N und PE sind dabei vorgegeben. Sollte ich nun einen Schukostecker anschließen, sind P und N ggf. vertauscht.
Aus Unwissenheit heraus vermute ich, dass das nach AR-N-4105 Zertifizierung kein Problem darstellt. Kann das jemand bestätigen?

Der Wechselrichter muss zertifiziert sein, und im Zertifikat steht drin, welche Nennleistung er hat, und diese Nennleistung ist der relevante Wert. Da steht für den MPII-3000 beispielsweise eine Wirkleistung von 2,4 kW. Also taugt der nicht für ein Balkonkraftwerk, welches maximal 800 W Leistung haben darf.

Im Gesetz steht ja auch nicht, dass man problemlos mit einer Pistole herumlaufen darf, falls der Anwender diese nur mit Platzpatronen geladen hat. Und deshalb verkaufen Anbieter ihre WR für Balkonkraftwerke tatsächlich so, dass diese nicht mit Platzpatronen geladen werden können. Solche Selbstverständlichkeiten müssen nicht im Gesetzestext stehen.

Okay, hier mal der aktuelle Gesetzestext:

"b) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:
„(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von
insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. "

Meine Lesart: wenn alle Wechselrichter zusammen (in unserem Fall nur einer) mit nicht mehr als 800W betrieben werden, dann fallen sie unter diese Regelung. Da steht nichts von theroretisch erweiterbaren Leistung. Und der Sinn des Textes ist ja auch klar: ab 800W wird die Sache aus oft genug erkläreten Gründen unsicher. Deshalb die sinnvolle Begrenzung. Dass der Hersteller diese Begrenzung einzustellen hat und nicht der Anwender, davon lese ich da nichts. Darin sähe ich auch keinen Sinn. Deswegen würde ich mich jetzt darauf berufen.

Aber: egal was man in einen Gesetzestext schreibt: die Anzahl der Meinungen und Interpretationen dazu geht in der Regel gegen unendlich. :wink:

Zum Glück ist letztlich nur eine einzige Meinung relevant: die eines Richters, der im Streitfall entscheidet. Du wirst beim Versuch der Anmeldung Deines BKWs im Marktstammdatenregister scheitern, weil Dein WR nicht den Anforderungen genügt, und Dein Netzbetreiber wird Dein BKW nicht akzeptieren. Dagegen kannst Du dann klagen, und dann entscheidet der besagte Richter.