Want a Balkonkraftwerk MultiPlus II

“Auf dem Marktplatz gibt es unendlich viele zugelassene Geräte, warum muss ein nicht zugelassenes vergewaltigt werden ?”

Nein, auf dem Markt gibt es kaum eine handvoll Geräte, die bei einem BKW mit Speicher eine Nulleinspeisung ermöglichen, und damit bei den meisten Haushalten locker eine Deckung von 50% des Stromverbrauchs erreichen können. Und die wenigen Geräte, die das können, sind ausnahmslos alle irgendwie “vergewaltigte” Geräte, beispielsweise der Lumentree 800 mit “Trucki-Stick”.

Der EU-Markt für Balkonkraftwerke ist in den kommenden 5 Jahren sicher mehrere Millionen Stück groß, und etliche hunderttausend davon werden mit Speicher aus- oder nachgerüstet sein/werden. Und dann braucht man für das BKW einen WR, der das auch kann, und davon gibt es nicht viele.

Preislich wäre der MP2/3000 schon wettbewerbsfähig gegenüber diesen wenigen BKW-WR, die Nulleinspeisung ermöglichen, und technisch wäre er dem Wettbewerb weit überlegen. Und Victron könnte diesen mit sehr geringem Aufwand alleine auf der Softwareseite zu einem legalen, BKW-konformen mit 800 W Gerät machen.

Für die Anwender wäre dann die Möglichkeit, aus dem BKW später eine “richtige” PV-Anlage zu machen, ein sehr starkes Kaufargument für den auf 800 W gedrosselten MP2/3000. Und den Victron-Händlern könnte man eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen, wenn man die Drosselung auf 800 W nur durch den Händler aufheben lassen könnte.

Der Markt dafür umfasst übrigens nicht DE alleine, sondern alle EU-Staaten, in denen BKWs gesetzlich geregelt sind, und zusätzlich auch die Schweiz. Dass in anderen Staaten die alten Ferraris-Zähler zulässig sind, ändert ja nichts daran, dass beim BKW nur 800 W zulässig sind.

Also wenn man sich da eine 0-Einspeisung baut, also mit Netzsensor und allem was dazu gehört, kann man auch gleich ein richtiges ESS daraus machen bzw ist es im Grunde dann ja auch eins.
Der Unterschied liegt dann ja nur noch bei der Anmeldung des ganzen.

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“kann man auch gleich ein richtiges ESS daraus machen”

Selbstverständlich. Es ist ja ein richtiges ESS, und unterscheidet sich von meinem eben nur durch die begrenzte Einspeiseleistung.

Und genau um diese Begrenzung der Einspeiseleistung geht es ja, denn dieses 800W-ESS darf jeder Bürger selbst bauen und kann es auch selbst anmelden. Das ist der wesentliche Unterschied, und der ist angesichts der massenhaften Verweigerung der beim Netzbetreiber zertifizierten Elektriker, nichts zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und anzumelden, was nicht extrem teuer bei ihnen gekauft wurde.

Falls sich dann doch ein Elektriker findet, kann man dann doch sehr einfach ein paar PV-Module dazu kaufen und die 800W-Begrenzung durch einen Victron-Händler aufheben lassen.

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“Ich glaube nicht das eine reine Softwarelösung den strengen Richtlinien der bna genügt.”

Die genügt absolut sicher, denn es gibt im Markt Wechselrichter für BKW, die genau sowas haben, um beispielsweise von 600 W auf 800 W wechseln zu können. Damit konnte ein und derselbe WR in Deutschland (Voreinstellung 600 W) auch in den Niederlanden und der Schweiz verkauft werden, wo schon immer 800 W zulässig sind.

Voraussetzung ist nur, dass dieser Wechsel NICHT vom Anwender selbst vorgenommen werden kann. Über ein hinreichend kontrolliertes Passwortsystem ist das problemlos auch BNA-konform machbar.

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Sie haben es genau auf den Punkt gebracht. So denke ich nähmlich auch. Danke das Sie es nochmal ausführlich beschrieben haben.

Also ein Vorschlag:
Victron ergänzt die FW der MP II so das eine Limitierung der Einspeiseleistung einmalig vom User auf regelkonforme Werte (in DE 800VA) eingestellt werden kann und dann nur noch vom Händler/Installateur wieder aufgehoben werden kann. Das kann bei der Netzanschlußwahl vorgenommen werden (die kann man eh danach nicht ohne PW zurück ändern).
Und schon kann Victron Werbung machen das Ihre MP II Rechtskonform als BKW eingesetzt werden können.
Ich denke das ist dann schon ein Vorteil im Markt, der günstig umgesetzt werden kann.
Ich kaufe dann auch einen 5000er MP II da ich später den mal zu einer richtigen PV ändern lassen will.

Hallo uiATERNitg,

Leider ist der Link auf die BNA tot. Auch ansonsten konnte ich keinen Hinweis zur Bestätigung finden, dass es aktuell nicht “legal” sein sollte, einen Wechselrichter auf 800W in der geräteeigenen Software selbst zu begrenzen.

Bitte nicht falsch verstehen: ich behaupte nicht das Deine Aussage falsch ist, ich kann aber nirgends eine rechtlich geltende Bestätigung dafür finden. Deshalb würde ich zunächst auch davon ausgehen, dass ein Multiplus 2, solange er mit den korrekten Einstellungen (ESS, nach AR-N-4105 und 800W Maximaleinspeisung) konfiguriert ist, sehr wohl als Balkonkraftwerkswechselrichter infrage kommt.

Sehr gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen, wenn dies fachlich belegt wird. Wie gesagt: ich finde da nichts.

Ein weiterer Punkt:

Der Multiplus möchte laut Bedienungsanleitung ja gerne direkt ans Netz angeschlossen werden. P, N und PE sind dabei vorgegeben. Sollte ich nun einen Schukostecker anschließen, sind P und N ggf. vertauscht.
Aus Unwissenheit heraus vermute ich, dass das nach AR-N-4105 Zertifizierung kein Problem darstellt. Kann das jemand bestätigen?

Der Wechselrichter muss zertifiziert sein, und im Zertifikat steht drin, welche Nennleistung er hat, und diese Nennleistung ist der relevante Wert. Da steht für den MPII-3000 beispielsweise eine Wirkleistung von 2,4 kW. Also taugt der nicht für ein Balkonkraftwerk, welches maximal 800 W Leistung haben darf.

Im Gesetz steht ja auch nicht, dass man problemlos mit einer Pistole herumlaufen darf, falls der Anwender diese nur mit Platzpatronen geladen hat. Und deshalb verkaufen Anbieter ihre WR für Balkonkraftwerke tatsächlich so, dass diese nicht mit Platzpatronen geladen werden können. Solche Selbstverständlichkeiten müssen nicht im Gesetzestext stehen.

Okay, hier mal der aktuelle Gesetzestext:

"b) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:
„(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von
insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. "

Meine Lesart: wenn alle Wechselrichter zusammen (in unserem Fall nur einer) mit nicht mehr als 800W betrieben werden, dann fallen sie unter diese Regelung. Da steht nichts von theroretisch erweiterbaren Leistung. Und der Sinn des Textes ist ja auch klar: ab 800W wird die Sache aus oft genug erkläreten Gründen unsicher. Deshalb die sinnvolle Begrenzung. Dass der Hersteller diese Begrenzung einzustellen hat und nicht der Anwender, davon lese ich da nichts. Darin sähe ich auch keinen Sinn. Deswegen würde ich mich jetzt darauf berufen.

Aber: egal was man in einen Gesetzestext schreibt: die Anzahl der Meinungen und Interpretationen dazu geht in der Regel gegen unendlich. :wink:

Zum Glück ist letztlich nur eine einzige Meinung relevant: die eines Richters, der im Streitfall entscheidet. Du wirst beim Versuch der Anmeldung Deines BKWs im Marktstammdatenregister scheitern, weil Dein WR nicht den Anforderungen genügt, und Dein Netzbetreiber wird Dein BKW nicht akzeptieren. Dagegen kannst Du dann klagen, und dann entscheidet der besagte Richter.

Hallo Tom.

Vielen Dank für den Einwand. Ich frage noch mal akribisch nach: in welcher Hinsicht siehst Du die Installation des Multiplus II, auf 800W gedrosselt, im Widerspruch zum oben ja zitierten Gesetztestext?

Die Anforderungen stehen ja oben im Text (und in der AR-N4105, nach der der Multiplus ja zertifiziert ist). Welche Anforderung genau siehst Du jetzt nicht erfüllt?

Danke und Grüße…

Du kannst den Multiplus-II nicht gesetzeskonform auf 800W drosseln. Jede jetzt mögliche Drosselung des MP2 kann jederzeit durch den Anwender wieder aufgehoben werden. Der kleinste MP2 weist in seinem Einheitenzertifikat eine Leistung von 2.400 W aus, und das ist der relevante Wert.

Die Wechselrichter, die so eine Drosselung gesetzeskonform anbieten (z.B. von Hoymiles) schützen die Drosselung durch ein Passwort, das für die Aufhebung der Drosselung vom Hersteller angefordert werden muss. Es gibt Händler, die die Drosselung von Hoymiles WR anbieten und das auch entsprechend zertifizieren. Bei Victron gibt es sowas nicht.

Auf der anderen Seite: auch wenn es nicht legal ist, wird kaum jemand was davon mitkriegen. OK, Dein Stromverbrauch sinkt dadurch deutlich, und vielleicht will der Netzbetreiber dann doch mal nachsehen. Oder Dir fackelt die Bude ab, wenn Du Dir 2000 W zusätzlich durch eine schon mit 3,7 kW belastete Leitung jagst.

hallo,
da die vereinfachte anmeldung fuer balkonkraftwerke nur fuer zertifizierte packete gilt und nicht fuer selbst zusammengestellte, spielt es im prinzip auch keine so grosse rolle mehr, ob man nun ein vollwertiges ess anmeldet oder ein balkonkraftwerk.

abgesehen davon, der platzbedarf fuer einen mp2 + passendem akku ist auch nicht gerade sehr klein. und wenn es dann an seine eigene leitung angeschlossen ist, darf man auch eine hoehere leistung einspeisen!

wenn man in einer mietwohnung wohnt, darf man sowieso keine groesseren veraenderungen ohne erlaubnis des vermieters machen. man kann einen mp2 mit akku zwar auch mobil installieren, aber selbst auf 800W begrenzt wuerde ich das teil nur ungern dauerhaft an eine schukosteckdose haengen, bei einer cee-steckverbindung sehe ich da aber keine probleme, die ist fuer einen wesentlich hoeheren dauerstrom ausgelegt als eine schuko-steckdose!

ich habe meine mobile powerstation zwar als ess konfiguriert, aber nur damit ich einiges ausprobieren kann und die wird mit sicherheit auch nie dazu benutzt, um ins netz einzuspeisen. wenn sie nicht autarkt benutzt wird, werde ich sie vorzugsweise auf dc-seite mit einem meiner systeme verbinden. aber dafuer muss ich noch ein paar vorbereitungen treffen.

tschuess

“Du kannst den Multiplus-II nicht gesetzeskonform auf 800W drosseln”

Okay, jetzt kommen wir der Sache näher. Wenn Du mir jetzt bitte den Gesetzestxt nennst, in dem das steht, oder aus dem man das zumindest nachvollziehbar herleiten kann, dann bin ich überzeugt. Ansonsten würde ich das nach wie vor als Privatmeinung ansehen.
Aber wie Du ja sagst: am Ende würde das im Gericht entschieden werden.

Dann noch@ Dieter Ferdinand
“da die vereinfachte anmeldung fuer balkonkraftwerke nur fuer zertifizierte packete gilt und nicht fuer selbst zusammengestellte,”

Bitte keine selbsterfundenen Gesetzeszusätze posten. Am Ende glaubt das noch jemand. Wär doch schade. :wink:

Du darfst das gerne as Deine Privatmeinung ansehen, egal was auch immer ich Dir mitteile. Selbst wenn ein Richter Dir das Gegenteil Deiner Meinung in ein Urteil gegen Dich schreibt, darfst Du das immer noch als Privatmeinung haben. Ein freies, demokratisches Land zeichnet sich genau dadurch aus, dass man auch Unsinn glauben und verbreiten darf, solange man damit nicht die Rechte und Freiheiten der anderen verletzt.

Laut Gesetzestext können nur PV-Anlagen als Balkonkraftwerke angemeldet werden, deren Wechselrichter zusammen nicht mehr als 800 W leisten können. Nun sagt das Einheitenzertifikat des MP2 aber klipp und klar, dass der MP2 in der 3000er Ausführung 2.400 W leisten kann. Auch wenn Du den MP2 drosselst, dann änderst Du dadurch exakt gar nichts daran, dass der 2.400 W leisten kann. Damit scheidet der MP2 als legaler WR eines BKW aus.

Wenn Du mit einem MP2 legal bleiben willst, dann drossele ihn und besorge Dir ein Zertifikat, das bestätigt, dass er jetzt nicht mehr als 800 W leisten kann. Bei anderen WR-Herstellern als Victron geht sowas, und die machen das ja nicht, weil Zertifikate zu schreiben so eine lustige Sache ist.

Hier aus der Webseite eines Hoymiles Anbieters:
Zur Einhaltung der Grenze von 800W für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber biete ich die Leistungsbegrenzung/Drosselung für bei mir erworbene Hoymiles Wechselricher aus der HM-Serie (HM-600, HM-800, HM-1500, …) und HMS-Serie (HMS-800W, HMS-1800, …) an.
So lässt sich bspw. ein auf 800 W gedrosselter HMS-1800 mit 4 Solarmodulen als Balkonkraftwerk anmelden.
Für die Leistungsbegrenzung muss der Wechselrichter bei mir vor Ort sein, Fernzugriff ist nicht möglich!
Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister erhalten sie ein Zertifikat über die Leistungsbegrenzung mit der Seriennummer des Wechselrichters

hallo,
du kannst dich gerne informieren, aber die einfachte anmeldung (eintragung nur im markstammdatenregister) gilt nur fuer zertifizierte balkonkraftwerke. selbst wenn du dir die gleichen teile wie im zertifizierten set besorgst, musst du das selbst bei deinem versorger anmelden, eine anmeldung im markstammdatenregister alleine reicht da nicht mehr aus!

tschuess

Hm,

also nach allem was mir bekannt ist müssen die Komponenten zertifiziert sein. Z.B. der WR nach AR-N4105. Das nur “Gesamtpakete” angemeldet werden können wäre mir gänzlich neu.

Könntest Du uns mitteilen, woher Du diese Information hast?

hallo,
du kannst dir das bkw auch selbst zusammenstellen, musst es dann aber auch beim netzbetreiber anmelden. der eintrag im marktstammdatenregister reicht dann nicht mehr.

es geht dabei nur um die vereinfachte anmeldung, nicht darum, dass du ein selbst zusammengebautes balkonkraftwerk nicht anmelden kannst oder darfst. es ist eben nur etwas mehr aufwand und papierkram.

betreiben darfst du auch ein selbst zusammengestelltes bkw.

tschuess

Also,

ich habe schon verstanden was Du sagen willst. Ich frage mich nur, wie Du darauf kommst. Ich behaupte mal, dass das so nicht stimmt. Regelungen können sich allerdings auch ändern und ich könnte da auf einem alten Stand sein. In diesem Falle glaube ich das allerings eher nicht, da ich darin auf Anhieb auch keinen Sinn sehe.

Deshalb noch mal die Frage: woher hast Du denn diese Information? Ich habe dazu nichts gefunden.

Warum sollte es eine Rolle spielen, ob das zusammen als Paket oder einzeln gekauft wurde?
Relevant ist der (Micro-)Wechselrichter, da dieser ja mit dem Netz verbunden ist.

Es gibt hunderte oder gar tausende verschiedene Angebote für “Balkonkraftwerke” und jeder Anbieter schnürt da sein eigenes Paket aus Paneel und Wechselrichter.
Bei den Paneelen ist die Auswahl dabei deutlich größer und es wird das genommen, was eben gerade am günstigsten ist, bei den zertifizierten Wechselrichtern ist die Auswahl kleiner.
Die möglichen Kombinationen sind nahezu unbegrenzt.