Die neue VDE 4105 (2026) regelt Balkonkraftwerke mit und ohne Speicher neu, und bietet den Anwendern viele bisher unerreichbaren Möglichkeiten (hier ein YT-Video dazu). Die neuen Regeln ganz kurz:
Begrenzung auf 800 W WR-Leistung
keine Begrenzung der PV-Leistung
keine Begrenzung der Akkukapazität
Installation und Anmeldung durch jedermann
Das bedeutet, dass es erlaubt ist, rund um die Uhr 800 W, also bis zu 19,2 kWh täglich ins Netz einzuspeisen. Voraussetzung ist lediglich, ausreichende PV-Leistung zu installieren und ausreichende Akkukapazität.
Man darf neben einer “normalen” PV-Anlage auch genau ein Balkonkraftwerk betreiben. Installation, Anmeldung und Inbetriebnahme ist durch jeden Anwender möglich.
Jetzt fehlt von Victron nur noch ein Multiplus-II-800 mit der Begrenzung auf 800 W WR-Leistung. Das könnte doch ein einfachst umgebauter MPII-3000 sein, der ja selbst schon preisgünstiger ist als der preiswerteste 800W-Batteriewechselrichter (Lumentree mit “Trucki-Stick”).
Ein richtig großes BKW könnte dann beispielsweise so aussehen:
MPII-800GX
4 kWp Solarmodule
Smartsolar MPPT
16 kWh Akku
Gridmeter
Das würde zusammen gerade mal 2.000 € plus Montagematerial kosten, und würde von den Möglichkeiten alle Angebote des Wettbewerbs weit in den Schatten stellen. Und ja: eine “richtige” PV-Anlage mit einem MPII-3000 oder höher würde auch nicht nennenswert höhere Kosten verursachen, außer der für den notwendigen Elektriker/Anmelder. Und genau diesen Aufwand für Elektriker/Anmeldung scheuen sehr viele Leute.
Nein, die gibt es gottseidank nicht mehr im neuen VDE 4105 (2026). Da ist nur noch die Begrenzung auf 800 W WR-Leistung geblieben, aber PV-Leistung und Akkukapazität sind nicht mehr begrenzt.
Das war schon immer so, allerdings gibt es entweder eine Mischkalkulation der kwp mit der bisherigen Installation oder das BKW läuft als Nulleinspeisung.
Das die kwp jetzt grenzenlos sein sollen ist mir auch neu, Vergütung für deine nächtliche Einspeisung wird es wohl auch keine geben. Ganz so revolutionär wird’s wohl doch nicht.
Nöö, das war bei mir nicht so. ich hab’ mit einem BKW mit damals 600 W max WR-Leistung angefangen, und als ich meine “richtige” PV-Anlage dann anmelden ließ, da habe ich die Leistungen addiert. Aber tatsächlich wurde die neue Anlage völlig unabhängig vom alten BKW angenommen, die von mir eingerechnete PV-Leistung vom BKW wurde vom Netzbetreiber (bzw meinem “Anmelder”?) wieder rausgerechnet.
Wahrscheinlich ist aber, dass es für die Einhaltung von Leistungsgrenzen (beispielsweise 7 kWp bzgl §14) um die Summe aller PV-Module quer über alle angemeldeten Anlagen handelt. Aber das musst Du Leute fragen, die mehr darüber wissen als ich.
Tja, eben: das ist jetzt neu. Und auch vernünftig, denn es gab keine sinnvolle Begründung für die bisherige Begrenzung.
Doch. Vergütung gab es bisher ja schon auf Wunsch, und das ist unverändert geblieben. Ob Gasministerin Reiche mit ihrem Wunsch nach Enteignung der privaten PV-Anlagen durchkommen wird, steht noch nicht fest.
Ohne das genau zu kennen: Das EEG wird sich da wohl seit jeher auf die VDE beziehen. In der VDE ist per Produktnorm definiert, was eine “steckerfertige” Anlage bzw Kleinstanlage ist, und da stand seit 2024 die Begrenzung auf 2000 W drin, und wenn im EEG dann auf steckerfertige Kleistanlagen bezug genommen wurde, kam eben diese Produktnorm zum Tragen. Und jetzt ist die Produktnorm geändert worden, und überall, wo das EEG sich auf die Produktnorm bezieht, gelten nun automatisch die neuen Regeln.
Der Link in meinem OP ist doch kaum zu übersehen, oder?
Den Youtuber, der das in seinem Video verbreitet, beobachte ich schon längere Zeit, und der ist mir als ziemlich glaubwürdig bekannt geworden. Weitere Infos hab’ ich nicht.
Ähhhm - was genau ist denn an einer 3 kWp Anlage weniger idiotensicher als an einer 2 kWp Anlage?
IMO geht das juristisch gar nicht anders, schon wg Bestandsschutz. Ich glaube kaum, dass mein alter BKW-WR von AP-Systems noch über ein gültiges Zertifikat verfügt, und deshalb kann er rechtlich gar nicht in die neue Anlage einbezogen werden. Das BKW wurde einmal angemeldet und hat damit Bestand. Alles andere, was dazu kam, ist unabhängig davon zu betrachten.
Wie sieht es eigentlich mit der Anmeldung eines Akkus aus, ist dies nun ebenfalls zusätzlich zu einem BKW und ohne ELI möglich. Ich vermute mal, für die Akkus müssen dann Zertifikate beigebracht werden? Selbstbauakkupacks sind sicherlich nach wie vor Grauzone?
Ich konnte meinen DIY Akku (14,3 kWh, EVE 280K Zellen im Yixiang Gehäuse mit JK Inverter BMS) problemlos anmelden. Ein Zertifikat wurde nicht verlangt, aber ein Datenblatt. Der Netzbetreiber hat das Datenblatt einer einzelnen EVE 280K Zelle dafür akzeptiert, und das haben offenbar auch andere Leute so erlebt. Notfalls muss man sich das Datenblatt halt selber schreiben. Und warum auch nicht, schließlich ist man selbst Hersteller seines DIY Akkus.
Ansonsten gibt’s wohl einige Verwirrung wg des von mir verlinkten Videos. Ich hab’ mittlerweile selbst mal im EEG nachgesehen, und da wird in §8(5.2) für “steckerfertige Solargeräte” sehr wohl von der Grenze von 2 kWp geschrieben. Und weil ein Gesetz definitiv Vorrang vor einer Norm hat, gilt IMO diese Grenze doch weiterhin, auch wenn diese nicht mehr in der Produktnorm der VDE drin steht.
Es geht nicht um die Produktnorm, diese ist für nur Steckersolargeräte nach Produktnorm.
Es geht auch nicht um das EEG.
Das EEG erlaubt dir Anlagen welche EEG Paragraph 8 Absatz 5a und Paragraph 3 Nummer 43 entsprechen NUR im Marktstammdatenregister eintragen zu müssen.
Entspricht deine Anlage in einem Punkt nicht dem EEG Paragraphen, dann muss sie zusätzlich beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Die neue 4105 erlaubt nun die Meldung von Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeichern und EZSEs mit einer maximalen Erzeugungsleistung von 800VA beim Netzbetreiber durch den Laien.
Dieses hat die alte 4105 nur bis 600VA gestattet und auch nur wenn kein Speicher enthalten war.
Somit steht die Norm nicht über den Gesetz und auch nicht über der Produktnorm.
Gesetzt gilt weiterhin für Anlagen welche dem Gesetz entsprechen. Und erlaubt in diesem Fall weiterhin die Eintragung ausschließlich im Marktstammdatenregister.
Produktnorm gilt weiterhin für Anlage welche der Produktnorm entsprechen und auch vom Hersteller so zertifiziert sind und nur diese Anlagen dürfen, wenn sie nur 969 Wp haben, in eine Schukosteckdose speisen.
Für alles andere gilt der Anschluss nach VDE V 0100-551-1.
Aus deutscher Sicht mag das vermutlich logisch klingen, einen entsprechenden kleinen MultiPlus anzubieten, aber auf den gesamten Umsatz gesehen ist der deutsche ESS Markt nur ein sehr kleiner Teil.
Um das nochmals klarer zu bekommen: es sind also nun durch Laien aus zertifizierten Komponenten erbaute “Balkonkraftwerke” mit maximal 800 W WR, z.B. 4 kWp installierter Solarleistung und z.B. 16 kWh Akku erlaubt, aber diese müssen durch den Anwender nicht nur beim MaStR, sondern auch beim Netzbetreiber angemeldet werden? Bis 2 kWp und ohne Akku reicht die Anmeldung beim MaStR?
Aber nur D macht aus der Sache so ein Theater.
(Wie die Gesetze in anderen Ländern dazu sind, weiß ich nicht)
In NL z.B. gibt es die 800VA Grenze meines Wissens nach zwar auch, aber da kannst du ganz einfach deinen alten analogen Ferrariszähler rückwärts drehen lassen, wenn du Überschuss einpseist und dann “kostenlos” über Nacht Strom ziehen.
Ja, das ist mir bekannt, aber das geschieht dann auf Kosten der Stromkunden ohne PV. Du tauscht damit dann ja relativ wertlosen Zufallsstrom gegen wertvollen lastgerechten Strom. Also fair ist sowas auch nicht.
Aber bei dem Thema fällt mir die Lüge unserer Gasministerin Reiche ein, die “Subventionen” - damit meint sie die EEG-Vergütung - für private PV-Betreiber streichen will. Es gibt da keine Subventionen mehr, denn die aktuelle Vergütung von 7,7 ct/kWh liegt schon an die 20% unter dem mittleren Börsenstrompreis. Wie kommt Reiche darauf, dass die Leute ihren PV-Strom kostenlos abgeben sollten?
Wenn wir so wie andere Länder schon längst flächendeckend Smartmeter hätten, dann könnte man die feste Einspeisevergütung gerne streichen und den PV-Strom mit dem jeweils aktuellen Börsenstrompreis bezahlen. Das wäre fair, und das wäre ein weiterer Anreiz für die Bürger, mehr PV zu bauen und mehr in eigene Akkukapazität zu investieren.