hallo,
das sagte ich ja schon: im zweifelsfall den eigenen netzbetreiber fragen und wenn der sein ok gibt, ist es auch ok.
abgesehen davon, dass es in den bestimmungen heisst, dass jede verbindung, egal ob direkt oder indirekt nicht existieren darf und vom anwender auch nicht selbst hergestellt werden kann. daraus folgt dann: netzanschluss vorhanden → nach den bestimmungen ist es nicht moeglich eine inselanlage zu installieren, ausser man kuendigt den netzanschluss!
es koennte vieles so einfach sein, wenn die buerokraten nicht immer versuchen wuerden, jede moeglichkeit mit einer eigenen regel zu erschlagen oder wenn sie nicht versuchen wuerden, ein komplexes thema mit nur einer regel zu erschlagen, die niemals eindeutig sein kann!
nix wie aerger mit der unnoetigen buerokratie!!!
wusstest du eigentlich, dass man auch jede fest installiere klimaanlage beim betreiber anmelden muss, die mobile, die eventuell sogar mehr leistung zieht aber nicht? die haben doch nicht alle tassen im schrank. da hat man einen 30 kW anschluss im haus und soll trotzdem jedemal beim versorger nachfragen, ob man denn eine klimaanlage, eine waermepumpe oder
vieleicht auch noch einen elektrischen warmwasserspeicher installieren darf. wenn ich fuer einen 30 kW anschluss bezahle, dann muss ich den auch nutzen duerfen. ich habe, fuer den notfall, noch einen 27 kW durchlauferhitzer (aktuell aber nicht mehr angeschlossen). der zieht wirklich schoen die leistung aus dem netz.
tschuess