Steuerbarkeit EEG2025

Hallo,

lt. den Plänen für das neue EEG2025 sollen evtl. auch Bestandsanlagen regelbar gemacht werden.

Habe drei MP2 3000 + Cerbo + drei SmartSolar MPPT 180/85. Momentan besitze ich nur eine moderne Messeinrichtung. Wärmepumpe, Wallbox oder dergl. gibt es nicht. Überschuss wird voll eingespeist.

Wie kann ich die Anlage steuerbar machen, so dass die Einspeisung im Extremfall bis auf Nulleinspeisung zurückgefahren wird? Das ganze natürlich ohne Bastelei, so dass es der VNB (Bayernwerk) auch akzeptieren würde…

Danke und schöne Grüße.

Die “0 Einspeisung” erreichst du schon mit einem “Netzzähler” den du dann über ESS ganz normal in deine Anlage einbindest.
(Energiezähler VM-3P75CT, ET112, ET340, EM24 Ethernet & EM540 - Victron Energy)

Das ist mir schon klar. Das Thema ist allerdings die STEUERBARKEIT! Ein EM24 ist seit Inbetriebnahme auch verbaut.

D.h. es kommt evtl. ein Rundsteuerempfänger oder iMSys + Steuerbox oder sowas in der Art. Damit muss die Anlage gedrosselt werden können.

So etwas ist schon seit langem bei SMA und div. anderen Herstellern möglich.

Ich glaube gelesen zu haben, des es nur bis 4kw heruntergefahren werden müsste … speist du denn soviel ein?
Dieses Thema wurde schon angestoßen, immer mit dem Hinweis auf “nicht manipulierbar”. Wenn wir uns hier irgendeine Anlage über Hilfsrelais und Rückmeldung ans GX etc. selber bauen … wer nimmt das dann ab ???

Such mal im Forum nach dem Thema … da wurde schon was angestoßen … Aber ob das wirklich mal so spruchreif wird, Bei dir geht es ja in erster Linie um die Einspeisung und nicht um den Netzbezug … was den “Herrschaften da oben” wohl wichtiger sein wird.

…die Verpflichtung zur Steuerbarkeit von PV-Anlagen nach §9 EEG gab es doch schon immer.
Nur das WIE ändert sich.
Die Clearingstelle hat hier eine Aufstellung gemacht, was, wie geht in Abhängigkeit vom IBN-Datum: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2024-10/grafik_technische_Vorgaben_PV-Anlagen.pdf
Was in der Diskussion ist: wie weit runter die Steuerbarkeit gehen soll, z´B “alles ab 2kWp”.

Es geht dabei doch darum den Bezug zu begrenzen, nicht die Einspeisung.
Die Einspeisung kann der Netzbetreiber ganz einfach über die Frequenz begrenzen.

Ja, aber erst über 25kWp (IBN Ende Januar 2023), was für mich nicht zutrifft.

Im Entwurf für EEG 2025 sollen auch Bestandsanlagen über 2kWp per FRE oder iMSys gesteuert werden können.

Ob das auch so kommt, steht noch in den Sternen.

Alternative ist harte Abschaltung per Schütz. Das ist für mich keine Option, da mit 2.4kW pro Phase dann nur ein Notbetrieb als Insel möglich wäre.

Wie gesagt - ich möchte mich nur Vorab informieren, wie ich eine Abregelung auf 50% oder Nulleinspeisung, steuerbar durch den VNB, umsetzen könnte.

Nein, Bezug ist das §14a EnWG Thema, welches seit 01.01.24 auch neu gestaltet wurde.
Hier geht es ob den Eingriff bei Erneuerbaren (§9 EEG).

Das Ganze wird gerade in den Vordergrund geschoben, weil die ÜNBs quasi die Risiko-Karte in den Ring geworfen haben.

Beide Fälle bedeuten die Pflicht zur Steuerbarkeit der Anlage durch den VNB…für PV (§9 EEG) und Wärmepumpe, Wallbox und Haus-Akku (§14a EnWG).

Im deutschen Grid code ist der AUX 1 standardmäßig mit “disable feedin” belegt:


Den muss man dann einfach nur entsprechend belegen.

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Genau sowas wäre doch auch gut für “Begrenze Bezug auf 4,2KW” analog wie Fronius das in ihren GEN 24 seit neuesten hat. Verstehe nicht warum Victron da noch nichts unternommen hat. Früher oder später wird uns das auch treffen.
Mit dem NodeRed das zu lösen das ist halt so ne Sache. Ist mMn einfacher mal eben schnell zu ändern wie mit dem VE Configure.

Grüße
Matthias

Ich bin da schon mit Victron im Kontakt.

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hallo,
das problem dabei ist, dass der versorger warscheinlich nur eine loesung akzeptiert, die der kunde nicht beeinflussen kann.

deshalb wurde bei einem bekannten ein rundsteuerempfaenger eingebaut, weil seine wechselrichterleistung etwas ueber der maximal gewuenschten leistung lag. jetzt kann die einspeisung komplett deaktiviert werden.
allerdings hat da auch keiner dran gedacht, dass man das steuerkabel ja auch einfach abklemmen kann.

leider wird hier immer wieder auf manipulationssichere verfahren bestanden, obwohl es keine manipulationssicheren verfahren gibt. das waere naemlich nur moeglich, wenn der versorger auf direktem weg, z.B. ein verschluesseltes vpn, mit cryptografischem schluessel die einspeise- und oder aufnahmeleistung des systems fest vorgeben koennte. es muesste also fest vom hersteller implementiert sein und was die sicherheit solcher verfahren angeht, da kann man prima drueber streiten!

abgesehen davon, wer will denn eine anlage, die vom versorger jederzeit und unbeeinflussbar so gesteuert werden kann, wie es dem versorger gefaellt!

wenn der keine einspeisung will, ist das ok. aber alles andere geht ihn nichts an, solange es im normalen rahmen bleibt. ohne vertrauen wird das ganze nicht funktionieren und wenn das vertrauen fehlt, darf der versorger gerne einen smartmeter installieren, damit er staendig den verbrauch uebermittelt bekommt, um zu kontrollieren, dass er sich in die vorgaben haelt.

es gibt hier leider sehr viele moeglichkeiten, so etwas zu realisieren, auch so, dass die daten anonym bleiben, aber das geht natuerlich nur, wenn man auf die direkte kontrolle jedes einzelnen anschlusses verzichtet!

tschuess

Moin Moin…
Auch ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken um die Steuerbarkeit nach 14a. Ich denke das Thema hat in Verbindung mit Victron 2 Gedankenansätze.
Der Eine ist sicherlich die Steuerbarkeit. Wenn ich mich richtig informiert habe ist es in der aktuellen Fassung nicht so das der VNB direkten Zugriff auf die Dimmung haben muss. Sondern auch die Möglichkeit besteht das der Endverbraucher das selber über sein Home-Management regelt. Und das für mehrere regelbarer Verbraucher (nach 14a) ein maximal Verbrauch von 10,5 kwh besteht. Für mich persönlich würde ich das so handhaben, das ich Wärmepumpe und Wallbox auf 0 Bezug Regel und dafür die 3 Multiplus nicht abregel. Theoretisch würde das reichen die Bedingungen zu erfüllen.
Der Zweite Gedanke ist das Modul 3 mit vergünstigten Netzentgelten in das DESS zu integrieren und dann zu nutzen.

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Hier einmal der entscheidende Passus von der Seite der Bundesnetzargentur:

Wahlmöglichkeiten Verbraucherinnen und Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher können einzelne Anlagen direkt vom Netzbetreiber ansteuern lassen. Alternativ können sie wählen, von ihrem Netzbetreiber den Wert für einen zulässigen Strombezug zu erhalten, der insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall koordinieren sie die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem für mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen eigenständig. Selbst erzeugte Energiemengen können eingerechnet werden. Eine Wallbox darf also zum Beispiel mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt. Das Ziel ist es, regelmäßige netzorientierte Steuerungsmaßnahmen zu vermeiden. Die Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2024.

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Ich bin ja gespannt, wie das in der Praxis umgesetzt wird. Es sind ja schon ein paar Millionen PV-Anlagen, die es betrifft. Ich vermute, dass sich nur ein Promille-Anteil der Betreiber mit der drohenden Änderung befasst… :wink:

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Ich denke spätestens wenn die temporär günstigen Netzentgelte im Modul 3 die Runde machen und wenn das dann evtl in Verbindung mit dynamischen Tarifen zu wirklich lukrativen Einspar-Möglichkeiten führt, werden wir eine gewaltige Entwicklung sehen.

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Zu Spitzenzeiten werden knapp 7kw eingespeist.
(D.h. bei idealen Bedingungen und wenn keiner zu Hause ist)

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