Vergütung § 14a EnWG

hallo,

und mein zaehlerschrank ist technisch vollkommen ok, der entspricht nur nicht mehr den aktuellen vorschriften, weil die immer mal wieder geaendert werden!

tschuess

hallo,

ja, wer lesen kann ist eindeutig im vorteil, da steht “Betroffene Anlagen und Dimm-Regelungen” und es gibt beispiele dazu, die normalerweise die 4,2 kW ueberschreiten, es steht aber nicht da, dass steuerbare verbraucher mit weniger als 4,2 kW NICHT angemeldet werden muessen!

nenn mir ein gesetz oder eine verbindliche regel, nach der steuerbare verbraucher mit weniger als 4,2 kW nicht angemeldet werden muessen, auch wenn sie dann nicht gesteuert werden duerfen!

diese seite behandelt ausschliesslich nur die steuerung, aber nicht die anmeldepflicht und die steht eindeutig im gesetz!

tschuess

Auch das ist wieder Blödsinn. Modul 1 und 2 sind sogar ohne IMSys möglich.

Ausserdem ist mittlerweile bei PV Anlagen über 7,x kwp der Imsys Einbau verpflichtend. Der gesamte Imsys Rollout hat nur bedingt und am Rande mit 14a zu tun. Wenn Deutschland nur ein klein wenig mehr auf Zack wäre , hätten alle mittlerweile ein Imsys wie in halb Europa.

hallo,

das ist zwar richtig, allerdings weiss ich nicht, ob es reicht steuerbare verbraucher zu haben oder ob fuer die auch eine pflicht zur steuerbarkeit gegeben sein muss!

ja, das mit den smartmetern hat man in deutschland vermasselt, aber es muss ja alles erst einmal gruendlich in regeln gegossen werden und dann natuerlich noch jahrelang zertifiziert und getestet werden, nur um dann hinterher irgendwann festzustellen, dass man bei der sicherheit mal wieder schlampig gearbeitet hat!

dafuer werden dann aber auch gleich alle kunden unter generalverdacht gestellt, die moeglichst lueckenlos ueberwacht werden muessen!

das aendert aber auch nichts an der tatsache, dass man fuer jegliche arten von WP ein imsys braucht, weil es inzwischen vorgeschrieben ist!

also auch fuer die beiden module!

tschuess

Ähhhh? Wirklich?

Was ist mit meiner vor gut 3 Jahren eingebauten Luft-Luft-Wärmepumpe, die im seltenen Extremfall mal 1,0 kW zieht, in aller Regel aber nicht mehr als die minimale Leistung von 350 W, auf die sie herunter regeln kann? Der Jahresverbrauch der WP liegt bei ca 500 bis 600 kWh.

Als vor ca 7 Jahren im Rahmen der Sanierung meines Hauses auch die komplette Elektrik samt Hausanschluss und Zählerkasten erneuert wurde, da hatte ich den Netzbetreiber schon auf den Plan es Einbaus einer Wärmepumpe hingewiesen. Und da wollte der unbedingt, dass für meine WP ein eigener Wärmepumpenzähler eingebaut wird. Alleine die Zählerkosten hätten ein Mehrfaches des Stromverbrauchs gekostet. Das konnte dem Netzbetreiber dann aber durch Hinweis auf die geringe Last ausgeredet werden. Und jetzt soll ich deswegen einen Smartmeter benötigen?

hallo,

der stichtag ist der 1.1.2024 und das war ja wohl davor!

aber keine sorge, wenn du noch keinen smartmeter hast, wirst du noch einen bekommen!

der eigene zaehler fuer die WP ist keine pflicht, der ist optional und bei mir wird er wohl auch nicht installiert werden, weil er nicht wirtschaftlich ist. bei aktuell um die 7 c preisdifferenz muesste ich schon mehr als 2500 kWh mit der WP verbrauchen und ich weiss ich nicht, ob ich mit einem WP-stromtarif noch modul 1 nach 14a nutzen kann. es kann sein, dass dann dafuer kein modul mehr geht oder nur 2 oder 3. naja, man kann ja nicht alles wissen und in DE macht man immer alles so kompliziert wie moeglich!

tschuess

Dass mich das nicht betrifft, ist mir schon klar. Aber was wäre wenn ich jetzt eine neue WP mit so geringer Last installieren lasse, so wie auf meine Empfehlung hin eine Nachbarin? Das ist doch absurd, einen solchen Verbraucher anmelden zu müssen? Da müsste man ja im Grunde auch jede Kaffeemaschine anmelden.

Ich kann an so eine Anmeldepflicht für Geräte mit kleiner Stromlast ehrlich nicht glauben.

hallo,

per gesetz anmeldepflichtig sind nur WP, WB, speicher und nachtromheizungen. dazu kommen dann wohl noch verbraucher mit mehr als 4,2 kW leistungsaufnahme, aber wenn du das ganz genau wissen willst, muesstes du mal nachsehen!

irgendwo habe ich auch etwas gelesen, dass mobile klimaanlagen auch unter die anmeldepflicht fallen, kann aber sein, dass da erst ab 4,2 kW. ich kann mir ja auch nicht alles ganz genau merken und muss dann eben auch nochmal nachsehen.

tschuess

Nein keine anderen Verbraucher über 4,2 kw sind Anmeldepflichtig. Wallboxen, Wärmepumpen, Heimspeicher.

Ich habe hier 10-12 Geräte stehen die alle über 5 Kw Leitung haben Wippkreissäge, Abrichter und ähnliches……

Genauso wie die Untergrenze von 4,2 kw für WB,WP und Speicher gilt.

DU hast es doch explizit selber geteilt “AB 4,2 KW”!!! Was ist an einer solchen klarenFormulierung eigentlich nicht zu verstehen?

Ich habe es auch mehrfach verlinkt.

Und mit IMSys, Zählerschrank oder sonst etwas hat das nur ganz am Rande zu tun.

Genauso wenig verbietet es jemand irgendwas über 4,2 KW zu installieren. Wallboxen ab 22 kw müssen genehmigt werden. Das wiederum hat so überhaupt nichts mit EnWG 14a zu tun.

Als ich vor 7 Jahren einen neuen Hausanschluss bekam, musste ich auch meinen neuen Durchlauferhitzer anmelden und auf die Genehmigung warten. Schließlich muss das Netz für solche Leistungen ausgelegt sein, und deshalb muss der Netzbetreiber sein OK geben. Zwar haben alle Häuser hier einen auf 50 kW ausgelegten Hausanschluss, aber wenn alle zeitgleich 50 kW ziehen, dann ist es ganz schnell zappenduster.

Erstens sprechen und schreiben wir hier von Anmeldungen nach Paragraph 14 a EnWG, steht ja wohl groß genug oben drüber..

Zweitens………ja große Verbraucher können außerhalb von 14a Genehmigungspflichtig sein (ähnlich Wallboxen größer 11 kw). Das steht in den TAB des jeweiligen VNB beruhend auf der Niederspannungs Anschluss Verordnung. Selbst wenn du einen großen Verbraucher vom VNB genehmigen lassen musst heißt das noch lange nicht das er unter 14a als dimmbarer Verbraucher gilt.

Der Grundgedanke ist doch, große Verbraucher, die zukünftig in jedem oder jedenfalls in sehr vielen Haushalten stehen und die Gefahr besteht das sie alle gleichzeitig starten, abzuregeln bzw zu dimmen. Konstruierten Klassiker…….18 Uhr Feierabend……Alle Fahren nach Hause und schließen das Auto an die Wallbox. Während Mutti schon das Essen vorbereitet und die Raumtemperatur um 5° C nach oben gedreht hat. Das Gegenbeispiel bin ich mit meinem Abrichter. Der steht NICHT in jedem oder jedem zweiten Haushalt und nicht jeder Blödmann kommt im gleichen Moment auf die Idee Balken abzurichten.

hallo,

ob verbraucher angemeldet werden muessen oder nicht, kann die bundesnetzagentur festlegen oder eventuell auch dein VNB. deshalb hatte ich extra dabeigeschrieben, dass man das im einzelfall pruefen muss.

und geraete, die man beruflich brauchst, sind normalerweise von der steuerungspflicht befreit, das bedeutet aber nicht, dass man die seit dem 1.1.2024 nicht anmelden muss!

aber hier hast du noch die meinung von einigen webseiten dazu:

berechnung:

behandlung steuerbarer verbraucher und freiwillige definition mit einem vertrag:

ich habe jetzt zwar keine regel gefunden, die weitere verbraucher als steuerbare verbraucher definiert, aber das kann die bundesnetzagentur von heute auf morgen aendern, aber es gibt ausnahmen von der verpflichtung, dass die anlagen steuerbar sein muessen! anmeldepflichtig bleiben sie aber trotzdem!

und die im gesetzt gelisteten steuerbaren verbraucher sind immer anmeldepflichtig! das bedeutet aber nicht, dass sie auch steuerbar sein muessen! das sind 2 voellig verschiedene dinge!

tschuess

So wie ich das verstehe, bekommst du bei steuerbaren Wallboxen nach §14a EnWG prinzipiell immer eine Vergütung, aber die Höhe kann abhängig vom Netzbetreiber variieren. Leider sind wir auch da wieder ein Flickenteppich geworden.

Naja, das ist eine Folge davon, dass unsere Politik - auch die der SPD - sogar bei natürlichen Monopolen künstlich auf Wettbewerb setzt. Das ist dann eben nicht anders als bei Preisen für’s Brot: da ist Deutschland auch ein Flickenteppich.

Nicht falsch verstehen: ich bin ein großer Fan der Marktwirtschaft. Aber diese sollte eben nur dort gelten, wo es natürlicherweise einen Markt geben kann. Stromnetze sind genau so wie Wassernetze natürliche Monopole, und da greift die Marktwirtschaft nicht. Sowas gehört in staatliche (oder kommunale) Hand.

Denke ich auch. Alles was mit Versorgung zu tun hat, sollte primär vom Staat und möglichst zu gleichen Bedingungen für alle geregelt werden.

Guten Tag,

spannende Diskussion hier, vieles kann nachgelesen werden und belastet den normalen Stromkunden nur

wenn eine technische Änderung ins Haus steht. Zu den Wallboxen noch einen Hinweis, entgegen der weit

verbreiteten Annahme, dass mobile WB nicht meldepflichtig sind, sind Sie es doch. Alles was den Verbrauch

am Hausanschluss über die üblichen 11kVA treibt, ein stetiges nutzen einer mobilen Wallbox incl., muss dem

Netzbetreiber gemeldet werden und zwar vor der Nutzung. Es spielt somit keine Rolle welches Gerät den Verbrauch

erhöht, entscheident ist die Änderung/ Erhöhung des üblichen Verbrauches. Auch wenn der Netzbetreiber im

Normalfall nichts dagegen haben dürfte, am Ende zählt die Netzlast in dem örtlichen Teil und wenn hier keine

Kapazität mehr frei ist, dann kann dir die erweiterte Nutzung untersagt werden, um das Netz zu schützen.

Gruß

Volta

hallo,

leider musste ich schon feststellen, dass es fuer den netzbetreiber eher zweitrangig ist, das netz zu schuetzen, dem geht es mehr darum, moeglichst viel kontrolle ueber das netz zu haben. wie der regierung, die am liebsten jeden lueckenlos ueberwachen wuerde!

wenn es nur darum gehen wuerde, das netz zu schuetzen, sollten die doch froh sein, wenn man ihnen das angebot macht, die netzbezugsleistung zu begrenzen oder die pv-leistung mit hilfe des akkus ueber den tag verteilt einzuspeisen. aber nein, das wollen sie nicht! sie verbieten es sogar, dass man sich netzdienlich verhaelt und z.B. die einspeiseleistung der netzspannung anpasst, als bei hoher spannung die leistung reduziert. also wird bis zur maximalen erlaubten spannung von ca. 250V oder so immer mit maximaler leistung eingespeist!

es ist ja so, dass inzwischen selbst eine klimaanlage mit max 2 kW elektrischer leistung angemeldet werden muss, damit der vnb weiss, dass er dir schnellstmoeglich einen smartmeter mit gateway installieren muess, weil man die nicht mehr ohne ihn betreiben darf! auch wenn er die anlage nicht steuern darf!

und ehrlich gesagt, bei meinem aktuellen netzstrombezug kann ich nur modul 1 nutzen, modul 2 + 3 duerften mir keine vorteile bieten!

fuer mich sieht da so langsam immer mehr nach den ueblichen machtspielchen aus, um einnahmen zu sichern und investitionen moeglichst zu vermeiden, was ja auch gerne passiert, wenn oeffentliche aufgaben privatisiert werden, wie z.B. die wasserversorgung in einigen gemeinden. anstatt dass es guenstiger wuerde, wurden die kunden ausgenommen, die infrastruktur vernachlaessigt und dafuer dicke gewinne eingefahren um dann das ganze wieder teuer an die gemeinden zurueck zu verkaufen, die dann die nicht getaetigten investitionen auch noch nachholen muss!

denn eines steht schon jetzt fest. die mindestleistung, die ich immer ziehen darf ist auf jeden fall hoeher als mein bedarf und fuer einige geraete gelten die begrenzungen ja nicht!

tschuess

Hallo,

ohne die Diskussion unnötig in die falschen Bahnen lenken zu wollen oder übermässig verlängern zu wollen,

die Niederspannungsverordnung ist schon alt und hat bisher keine große Rolle gespielt. Nun wird aber gerade

die Technik gewechselt und es kommen mehr Lasten in das Netz. Teilweise sind die Netze etwas auf Kante

genäht, immer wie der Netzbetreiber gerade Geld hatte oder welche Strategie der örtliche Betreiber verfolgt hat.

Da ist es nicht dumm den Verbrauch im Blick zu haben, zumal vielen Netzlern jetzt gerade erst bewusst wird, dass

die zögerliche Ausrüstung mit Smartmeter erst einen Kostenvorteil hatte aber ihnen nun auf die Füsse fällt.

Die fahren die untere Spannungsebene der Netze gerade fast blind, auch die stetige Erweiterung der Trafos mit Überwachungs-

technik kommt gerade erst richtig zu tragen und da kann der Verbraucher auch etwas zur Stabilisierung beitragen,

wenn Er seine Lasten frühzeitig anmeldet und damit die Netze übersichtlicher macht.

Gruß

Volta

Die entscheidende Frage ist doch wie der VNB die “Macht des Regelns” einsetzt. Solange er es für Themen wie Allgemeinwohl und Netzstabilität einsetzt ist doch alles super und toll. Momentan sind den VNBs hohe rechtliche Hürden gesetzt wie sie mit dem “Mittel des Dimmens” umgehen dürfen. Regelungen die noch unter der alten Regierung aufgestellt wurden. Bleiben diese Regeln so oder ändert eine zukünftige Regierung unter Einfluss irgendwelcher Konzerne oder Lobbyisten 1 oder 2 Formulierungen? Dann sieht die Lage völlig anders aus. Immer nicht vergessen die EVU und VNB sind Wirtschaftsunternehmen die der Optimierung des Gewinns ihrer Besitzer verpflichtet sind. Es sind halt keine Stiftungen deren Aufgabe es ist dem Allgemeinwohl zu dienen.
DAS sind doch die elementaren Diskussionen und nicht irgendwelche wie auch immer gearteten Nebenkriegsschauplätzen oder Nebelkerzen. Und auch um das richtig zu stellen, ich bin kein Verschwörungstheoretiker oder sonst etwas. Aber man muss die Dinge doch immer realistisch einordnen und die Sachverhalte klar benennen

hallo,

soweit ich weiss, duerfen die netzbetreiber keine gewinne machen, ausser fuer den netzausbau und wartung. das hat die bundesnetzagentur und der gesetzgeber so festgelegt, weil die eine monopolstellung haben!

ansonsten koennten sie ganz leicht dafuer sorgen, dass die kWh strom ueber 1 euro kostet!

tschuess