Steuerbare verbrauchseinrichtung und wie kann ich damit die stromkosten minimieren

hallo,

da mich die buerokraten mal wieder genervt haben, habe ich ein neues projekt auf meine todo-liste gesetzt, wie genau man das realisieren kann, ist noch in arbeit, aber moeglich ist es. nur die KI spukt mal wieder viel bloedsinn aus und mein netzbetreiber konnte mir diese spezielle fragen leider auch nicht beantworten.

auf meine anfrage bei der bundesnetzagentur habe ich leider auch noch keine antwort bekommen, aber die liefere ich gerne nach, wenn ich sie bekommen habe.

also erst einmal zu den gegebenheiten und den steuerbaren verbrauchern:

  • waermepumpen
  • klimaanlagen
  • strompeicher
  • wallboxen

dabei muss der bezug aller steuerbaren verbraucher nicht auf 4,2 kW gedrosselt werden, wenn ein energiemangementsystem benutzt wird, dann gelten eigene regeln und damit kann man die ausrechnen:

mit energiemanagement und genug angemeldeten verbrauchen kann man deshalb auch eine drosselung fast zu 100% vermeiden!

es ist dann auch erlaubt, einen angemeldeten speicher aus dem netz zu laden und den strom daraus wieder zu verbrauchen, dazu muesste man ihn zwar eventuell zum laden auf den anderen zaehler umschalten oder ein zusaetzliches ladegeraet installieren.

wie sich das ganze jetzt verhaelt, wenn auch noch eine dc-PV-anlage angeschlossen ist, muss ich noch herrausfinden. das gleich gilt auch dafuer, wie es sich verhaelt, wenn das ganze haus hinter dem speicher angeschlossen ist. auch wenn die KI behauptet, dass ein smartmeter unterscheiden kann, ob mit dem strom der speicher geladen wird oder ob man ihn direkt verbraucht, habe ich daran meine berechtigten zweifel!

wo es auch noch offene fragen gibt, ist wie es aussieht, wenn man den strom wieder ueber den ac-in ins haus schickt, er wuerde dann ja auch vom 2. zaehler erfasst und damit in die abrechnung mit eingehen. man haette dann nur die speicherverluste zu einem guenstigeren preis bekommen.

auch wie es bei der dc-kopplung von 2 systemen mit pv aussieht, habe ich noch keine informatioen, weil mit bisher keiner diese fragen beantworten konnte und die wurden in dieser weise wohl auch noch nie meinem netzbetreiber gestellt.

es ist zwar fest definiert, welche verbraucher immer steuerbarre verbraucher sind, aber es gibt keine definition, welche verbraucher keine steuerbaren verbraucher sein koennen und es gibt auch noch steuerbare netzanschluesse.

wenn man also das ganze haus oder den netzanschluss als steuerbaren verbraucher definiert, muesste man fuer seinen gesamten strom das verguenstigte netzentgelt bekommen und ueber den speicher ist das ganze dann ja auch steuerbar, von der maximalen einspeisung bis zum maximal moeglichen verbrauch, also ein sehr breiter bereich, in dem man das ganze steuern kann.

ich konnte jedenfalls nichts finden, das diese definition verbietet, auch wenn hier die KI mal wieder anderer meinung war, aber eine KI ist ja bekanntlich dumm und wiederholt nur das, was man ihr eingetrichtert hat und fehlen hier wichtige informationen, kann die KI die auch nicht liefern. genauso ist es ein problem, wenn gegensaetzliche informationen vorliegen, dann gewinnt normalerweise immer die mehrheit!

theoretisch sollte es also problemlos moeglich sein, ein ganzes haus hinter ein victron-system zu haengen, das als steuerbaren verbraucher anzumelden und natuerlich auch die bedingungen dafuer zu erfuellen. hat man dann noch waermepumpe und wallbox vor dem speicher, kann man damit die maximale gesamtbezugsleistung im drosselbetrieb deutlich erhoehen!

noch ist das ganze zu einem grossen teil nur theorie und muss noch offiziell bestaetigt werden, was hoffentlich bald der fall ist!

aber sagt mir doch einmal, was ihr von dieser idee haltet? immerhin koennte man damit mindestens 20-30% der stromkosten einsparen!

tschuess

PS: das haben die buerokraten davon, wenn sie jemandem, der gerne mal verrueckte ideen hat, auf die nerven gehen!

Das ganze Thema ist eigentlich nicht besonders schwierig. Es gibt erstmal 2 Grundvorraussetzungen: ein installiertes IMSys, sprich smarten Zähler vom VNB und ein Gateaway. 2te Vorraussetzung ist man hat regelbare Verbraucher/dimmbar Verbraucher mit einer Leistung größer 4,2 Kw max Leistung aus einer der oben genannten Gruppen. Dann eine Steuerleitung, die den Verbraucher dimmt oder anschaltet bis zum/in den Zählerschrank ziehen, einfach enden lassen. Dann Netzgeldreduzierung nach EnWG 14a Modul 1 beim VNB beantragen (vom zertifizierten Elektriker bestätigen lassen) und dann schonmal 120-160€ GG pro Jahr sparen.
Dann beim Netzbetreiber erkundigen welche Netzgfldreduzierungen es für Modul 3 zusätzlich!!! gibt. Beispiel mein Netzbetreiber:

Daraus ergibt sich……..Ersparniss in Quartal 1 und 4 von 21 Uhr Abends bis 5 Uhr morgens von ca 8 cent je kwh. Wenn man dann noch weiß das der Strombezug über dynamischen Tarif (Tibber) oftmals Nachts günstiger ist ergibt sich vieles von alleine.

-Heimspeicher lädt Nachts automatisch übers DESS (wenn Victron endlich die ermäßigten Netzentgelte in die Preiskalkulation integriert). Immer zum günstigsten Zeitpunkt

- Meine Wallboxen werden automatisch getriggert wenn das DESS beschlieĂźt den Heimakku zu laden. HeiĂźt wenn das DESS kalkuliert es ist der gĂĽnstigste Preis (gĂĽnstiger dynamischer Preis+ reduzierte Netzentgelte) werden parallel 2 BEV geladen

-Wärmepumpe das gleiche Prinzip. Ich habe ein 2000l Pufferspeichersystem fürs Heizungswasser, wir ansonsten von ST und Holzvergaser genutzt. In dem Moment wo das DESS den günstigsten Zeitpunkt zum Heimakku laden findet, triggert das System die Wärmepumpe und das Pufferspeicher System wird aufgeladen. Davon zehren dann 2 Doppelhaushälften den kommenden Tag

Ergebniss…….Nachts wenn die reduzierten Netzentgellte zu einem Strompreis von irgendwo 10-15 cent/kWh führen, wird der HA bist aufs Maximum (50 A) belastet und tagsüber bei hohen Strompreisen verbrauche wir so gut wie keinen Strom.

Für das ganze brauche ich die Bundesnetzargentur und keinen VNB um Erklärung bitten. Nur beim VNB die Anträge für 14a Modul 1 und 3 stellen.

Und speziell für Dieter……..kein Nodered nötig

Wie bekommst du denn das Signal fĂĽr den gĂĽnstigsten Ladezeitpunkt?

Kannst du dir das Steuersignal von Victron DESS irgendwie ausgeben lassen, wann er die Speicher auflädt?

Habe zwei Go E. Charger, die bisher immer zum günstigsten Börsenstromkreis automatisch die benötigten 12 kWh geladen haben. Allerdings fehlen mir dort natürlich jetzt die Zeitvariablen Netzentgelte nach Modul 3, die laut Go-e Support auch vorerst nicht nutzbar sein werden.

Liebe GrĂĽĂźe

Nils

hallo,

ich glaube, du hast meine idee nicht ganz verstanden: ich will die verguenstigten netzentgelte 24h/tag fuer das ganze haus und bis jetzt habe ich keine bestimmung gefunden, die das verhindern koennte!

dynamische stromtarife kann ich leider mit meinem zaehler auf keine art und weise nutzen!

dass man guenstig laden kann und wenn der strom teuer ist, den akku entladen, weiss ich auch. ich hatte ja mal einen tag/nacht-tarif und habe da das system so konfiguriert, dass es moeglichst nur nachts zum guenstigen tarif das netz zugeschaltet hat!

und mit meinem aktuellen zaehlerschrank gibt es bei fast allen varianten probleme!

uebrigends, es ist wirtschaftlicher die energie fuer die waermepumpe in einem akku zu speichern, anstatt in einem waermespeicher. die hoehere VLT reduziert den wirkungsgrad und dann kommen noch die speicherverluste dazu. und vor allem, mit einem 15 kWh akku steht dir, ueber die WP, wohl mehr waerme zur verfuegung als mit dem pufferspeicher und ein so grosser speicher auf phasechanger-basis kostet ein vermoegen!

die bundesnetzagentur hat es mal wieder gemacht, wie alle, von denen ich keine antwort bekommen habe, sie hat mir nur einen standardantwort geschickt, dass ich einen rechtsanwalt fragen soll. da werde ich dann wohl einmal meinem versorger mit dem gesetz auf die fuesse treten muessen, wenn schon die, die die regeln machen oder ueberwachen, nicht wissen, wie sie ausgelegt werden sollen/duerfen/koennen!

dann hat eben ein rechtsverdreher das letzte wort und im zweifelsfall muss dann ein gericht entscheiden! und bis dahin halte ich mich eben ganz genau an den wortlaut des gesetzes! und was nicht darin verboten ist, muss also automatisch erlaubt sein. nur werde ich es eben soweit es geht, zu meinen gunsten auslegen! das ist ja schliesslich nicht verboten. das machen doch alle!

das haben diejenigen, die sich einen steuererstattung 2 mal haben auszahlen lassen auch gemacht und selbst als es bekannt wurde, hat es jahre gedauert, bis es abgestellt wurde und ob die je verurteilt werden weiss ich auch nicht, schliesslich haben sie sich ja genau an das gesetz gehalten, das eine luecke hatte.

da sind die vde-regeln wenigstens eindeutig, nur dass die sich auch mal gegenseitig beissen!

tschuess

Das ist in der Tat etwas Tricky…….

Ich benutze Relais des RS 450/200 und der MP2. Das Signal des RS benutze ich ob PV vom Dach kommt oder nicht. Wenn kein PV Strom vom Dach kommt und die Spannung trotzdem im Akkusystem hoch ist, was ist dann? Genau dann lädt das DESS aus dem Netz. Diesen Impuls nutze ich über die frei programmierbaren Relais der Multis. Dort hast du ja im Prinzip 3 Relais zur Verfügung. Dort kann man dann Bedingungen formulieren. Als Beispiel für mein 50 V System. Soc ist unter 50% und die Spannung trotzdem über 53V……..das tritt nur auf wenn das DESS den Heimakku lädt. Wenn die Bedingung 3-4 Minuten erfüllt ist………schalte Wallbox und Wärmepumpe dazu.

Ist mal aus einer Spielerei entstanden………regelt bei mir mittlerweile fast alles. Völlig ohne zusätzliche Software oder ähnliches

Ich nutze es über den Heimspeicher fürs gesamte Haus. Die Reduzierung gilt für den GESAMTEN Bezug……

Modul 1 und 3 läuft über einen Zähler für den gesamten Strombezug und nicht nur für den Bezug der dimmbaren Verbraucher. Entscheident ist möglichst viel direkten Bezug auf diese Zeiten zu verschieben . Den Rest dann über den Heimspeicher auszugleichen. Aber bei diesem Ausgleich hast du dann Wirkverluste.

Nochmal……..Bei Modul 3 gelten folgende Netzentgelte:

FĂĽr mich, bei meinem VNB fĂĽr den GESAMTEN Bezug. 0,6 bzw 0,7 cent in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Normal sind 8,3 bzw 9,9 cent.

Statt die obligatorischen Grundgebühren von 15-20€ pro Monat zahle ich nur noch 5-10€ aufgrund der Ermäßigung von Modul 1

Modul 3 führt dazu das ich Nachts zwischen 21Uhr und 5 Uhr morgens ca 8 cent je kwh spare……. Auf den GESAMTEN Hausverbrauch während dieser Zeit. Nur als Beispiel……..Ich habe vergangene Nacht 3 BEV geladen mit durchschnittlich 13-14 Cent je kwh. Für ZUKAUFSTROM!!! Wir haben heute den ganzen Tag Wärme gehabt zu gleichen Stromkosten. sprich irgendwo 14 cent mit einem Wirkungsgrad von 3-3,5…. Das bedeutet irgendwo Wärme für 3-4 cent je kwh. Restlichen Strom ähnlich…….14 cent je kwh zuzüglich irgendwo 6 cent Wirkverluste und Akkukosten…….Das bedeutet Strombezug ca 20 cent je kwh. Ansonsten bekommst du in meiner Region nichts unter 30 cent

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hallo,

ja, das ist noch ein punkt, bei dem mein VNB nicht sicher war. er meinte, die niedrigen netzentgelte gibt es nur fuer das landen des speichers, aber nicht fuer die verbraucher, die direkt am speicher haengen, selbst dann, wenn der gesamtbezug nach den vorgaben gedrosselt wird!

aber inzwischen habe ich noch einiges recherchiert und keinen grund gefunden, der dagegen spricht, dass das ganze haus als steuerbarer verbraucher betrachtet wird und dann insgesamt, auf den berechneten minimalen verbrauch, ueber den speicher gedimmt wird.

dadurch zaehlt dann alles, was hinter dem zaehlerhaengt als steuerbare verbrauchseinrichtung und ich bekomme fuer alles das reduzierte netzentgelt! es gibt naemlich nur eine definition, was immer als steuerbare verbrauchseinrichtung gilt, es gibt aber kein verbot, dass ich nicht alle verbraucher als steuerbare verbrauchseinrichtung freigebe. ich muss dann nur den gesamten netzbezug auch den vorgegeben wert reduzieren, wenn das verlangt wird! solange das gewaehrleistet werden kann, sollte es auch keine rolle spielen, ob die verbraucher vor oder hinter dem multi angeschlossen sind.

und es reicht dann auch EIN zaehler im zaehlerschrank und man braucht keine 2 einzelnen oder einen zaehlerkaskade, weil ja nur noch strom fuer steuerbare verbrauche anfaellt und kein haushaltsstrom mehr und mit einem mindestbezug von 4,2 kW haette ich auch keine probleme, das ist zwar noch etwas mehr, als das, auf das ich ohne ess konfiguration reduzieren kann, aber das ist auch ein wert, den ich nur extrem selten ueberschreite.

allerdings duerfte der minimale leistungsbezug bei mir dann auch hoeher als 4,2 kW sein!

tschuess

Das ganze Haus zählt nicht als dimmbarer Verbraucher. Genausowenig wie du einzelne Verbraucher aus den 4 Teilbereichen aufsummieren kannst. Entweder 1 Speicher der über 4,2 Kw laden kann ODER 1 Wallbox über 4,2 Kw ODER ein Elektrisches Heizsystem über 4,2 kwh. Dabei gilt 1 Heizsystem zum Beispiel: eine Wärmepumpe mit 3 Kw maximale Last Aufnahme plus ein Heistab mit 2 Kw als eine dimmbare Einheit mit 5 Kw.

Im Prinzip ist es ganz ganz einfach. Auch ohne E-Auto eine Wallbox (>4,2 kw) an die Wand nageln…….Die Dinger gibt es für 200€……den Abschaltkontakt (SG ready) bis in den Zählerschrank verlängern und beim VNB anmelden (zertifizierter Elektriker). Wallbox ist über GG in einem Jahr bezahlt. Dann auf Vorraussetzung IMSys achten und ab dafür

hallo,

hier kannst du ausprobieren: Netzrechner | BWP | waermepumpe.de , was du wie kombinieren kannst, damit du auf 13 kW minimale bezugsleistung kommt. im prinzip wuerde eine dicke waermepumpe mit heizstab schon ausreichen, einfach 13 kW/0,4 und hast die maximal elektrische leistung, die die waermepumpe mit heizstab abnehmen muss!

und es ist nur definiert, was immer eine steuerbare verbrauchseinrichtung ist, aber als eigentuemmer kannst du soviel steuerbare verbrauchseinrichtungen deklarieren, wie du willst, auch das ganze haus mit allen verbrauchern, wenn dir das gefaellt. ist alles im wunsch des gesetzgebers. du kannst aber eine waermepumpe nicht umdefinieren, so dass sie keine steuerbare verbrauchseinrichtung ist, auch dann nicht, wenn sie nur max 1 kW strom braucht!

und du kannst die verbraucher aus verschiedenen bereichen sehr wohl aufsummieren, aber dann brauchst du ein energiemanagementsystem! aber es gibt noch einen faktor, so duerfen 2 wallboxen keine 8,4 kW aufnehmen, sondern nur 7,6 kW. wenn du also mit jeder wallbox mit 4,2 kW laden willst, brauchst du weitere steuerbare verbraucher, die das kompensieren koennen!

hier ist die offizielle rechenanweisung:

ich habe noch eine, mit mehr beispielen, aber die waren so dumm und haben die heizleistung der waermepumpen als elektrische leistung in die formel eingesetzt, was ja nicht stimmt.

tschuess

Klar, zu Niedrigpreiszeiten sparst Du Geld. Aber wie viel davon verlierst Du wieder während Hochpreiszeiten?

IMO ist es noch immer ziemlich schwer, den Vorteil eines dynamischen Stromtarifs abschätzen zu können, und ob sich das überhaupt lohnt. Mit einer preiswerten PV-Anlage deckt man doch schon problemlos ca 70% des Jahresstromverbrauchs, inkl Warmwasser und Wärmepumpe. Bleibt der Kernwinter, und da müsste man, um die Vorteile eines dynamischen Tarifs ausschöpfen zu können, seine Akkukapazität wohl mindestens verdoppeln. Ob sich diese Investition dann rechnet, ist wohl bei den meisten Verbrauchern zweifelhaft.

Naja erstmal sind die 30% in meinem Fall so ca 10.000 kwh. Wir haben mit Wärmepumpe, 2 Haushalten, 2 Doppelhaushälften und 3 BEV schon einiges an Bedarf.
Zweitens die Einsparung von 6-7 Cent beim Normaltarif zum Niedrigtarif wiegt bei weitem den Verlust des Hochpreisphase aus. Tabelle habe ich oben geteilt.

Drittens ….Und das ist das entscheidende….Muss ich mir überlegen welche Lasten kann ich in die Niedrigpreisphase verschieben. Wir sind in der glücklichen Lage bzw haben darauf hingearbeitet das wir 95-100% unseres Bezugs verschieben können. Das Victron DESS ist wie gemacht für so etwas. BEV ist die Lastverschiebung sowieso machbar. Und bei unserem Heizungssystem arbeiten wir seit 20 Jahren mit Pufferspeicher aufgrund von ST und Holzvergaser Technik. Das heißt für uns fast 100% Bezug zu Niedrigpreis und 0 Bezug zu Hochpreis. Das ganze Spiel hängt natürlich auch davon ab, wie der VNB die Tarife ausgestaltet. Jeder VNB musss solche Tarife anbieten aber kann sie anders ausgestalten. Deshalb……..Wichtig……informieren…..vorzugsweise vorher. Und Achtung :warning: Die ändern sich jedes Jahr

Dieter…….Ich werde es nicht ausprobieren…..Ich praktiziere es bereits seit 1.10.2025.

Letztendlich ist es völlig egal, was du wie aufsummierst. Du musst in einem Teilbereich über den maximalen Bezug von 4,2 kwh kommen und musst diesen Bereich dimmbar/regelbar machen. Das berechtigt dich zur Teilnahme an 14a Modul 1 und 3. Und natürlich das IMSys. Und dann geht es los.

Nachtrag………Auch bei der Wärmepumpe ist der Maximale Bezugsstrom für die Anmeldung!!! entscheident und nicht die Wärmeleisrung. Die maximale Stromaufnahme incl aller Heizstäbe. Konkretes Beispiel bei mir. LG Therma mit 14 kw Heizleistung, hat irgendwo um die 5 Kw max Stromaufnahme. Für die Anmeldung sind diese 5 kw entscheidend und nicht die Wärmeleistung.

Naja, damit gehörst Du zweifelsfrei zu den weniger als 1% der Bürger, für die sich sowas auf jeden Fall lohnt.

Aber zurück zum Thema: würde denn schon ein 21-kW-Durchlauferhitzer dafür ausreichen, um beim VNB die Anträge für 14a Modul 1 und 3 stellen zu können. SInd ja auch mehr als 4,2 kW für ein einziges Gerät? Und sinnvoll wäre das für mich durchaus, wenn ich dann das ganze Haus zusätzlich zur PV über diese steuerbare Einrichtung aus dem Netz versorgen könnte.

hallo,

inzwischen muessen alle waermepumpen, unabhaengig von der leistung als steuerbare verbraucher angemeldet werden und schon alleine der speicher kann mit 13 kw geladen werden! es sollte also kein problem sein, die verguenstigungen fuer den kompletten verbrauch zu bekommen. jedenfalls konnte ich im gesetz nichts finden, das degegen spricht!

und wie steht es so schoen in den ausfuehrungen: auch ein speicher, der nicht aus dem netz geladen wird, muss als steuerbare verbrauchseinrichtung angemeldet werden, weil man das ja auch mal schnell umkonfigurieren kann!

man kann natuerlich auch, von jetzt auf gleich, ein dickes ladegeraet oder mehrere ueber eine steckdose anschliessen!

mit der gleichen begruendung koennte man einfach jeden verhaften und einsperren, er koennte sich ja ein grosses messer kaufen und jemanden damit umbringen. die vorraussetzungen dafuer erfuellen die meisten jedenfalls!

und natuerlich erfuellt jeder speicher die vorrausetzungen, damit man ihn aus dem netz laden kann. entweder ist das ladegeraet im wechselrichter integriert, man kann ein zusaetzliches fest installieren oder eben ein mobiles anschliessen!

und dann reden die sich ein, dass sie damit das netz stabiler machen koennen, nur wenn sie wissen, was die verbraucher maximal beziehen koennen. das wissen sie aber so auch schon, normalerweise sind das 30 kW pro haushalt, dann loest die sicherung aus und es wird dunkel!

denn mobile verbraucher muss man nicht anmelden und 10 heizluefter mit zusammen 20 kW sind sehr mobil!

ich sags ja immer: voellige fehlplanung das ganze!

inzwischen habe ich auch nochmal mit meinem netzbetreiber telefoniert, also man kann seinen ganzen strom mit den verguenstigten netzentgelten beziehen.

tschuess

hallo,

das geht, aber dafuer muss alles hinter dem victron-system haengen, weil das als speicher die steuerbare verbrauchseinrichtung ist. davor geht nur, wenn das geraet selbst auch ein steuerbarere verbraucher ist.

ist eben mal wieder dieses definitionsproblem, dass am zaehler fuer steuerbare verbraucher nur steuerbare verbraucher haengen duerfen, was dann hinter dem steuerbaren verbraucher haengt, spielt keine rolle mehr.

theoretisch sollte das auch mit dem ganzen haus als steuerbarer verbraucher gehen, wenn du die bezugs-leistung entsprechend reduzieren kannst, aber das musst du mit deinem versorger ausdiskutieren! vom gesetz her ist es jedenfalls erlaubt!

tschuess

Wärmepumpen mit weniger als 4,2 kw maximaler Leistungsaufnahme müssen übrigens nicht gemeldet werden. Steht da auch irgendwo drin

hallo,

da steht auch drin, dass waermepumpen seit dem 1.1.2024 immer steuerbare verbraucher sind und deshalb angemeldet werden muessen!

auszug: Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen

und steuerbare verbraucher muessen nun mal, unabhaengig von der leistung angemeldet werden.

das einzige, was ich noch nicht weiss, ist ob das auch fuer klimaanlagen gilt. das sind zwar auch waermepumpen, sie sind aber normalerweise nicht steuerbar. beim netzrechner sind sie allerdings auch aufgefuehrt, also muessen sie wohl auch angemeldet werden.

allerdings kann das ueberschreiten der 4,2 kW leistungsgrenze einen verbraucher zu einem steuerbaren verbraucher machen, und das kann dann auch die summenleistung sein, z.B. 6 infrarotheizungen mit 1 kW = 6 kW also steuerbarer verbraucher. aber soweit bin ich mit meiner recherche noch nicht.

aber du darfst alles, was du angeschlossen hast, zu einem steuerbaren verbraucher deklarieren, der netzbetreiber aber nicht!

wenn du aber willst, dass dein ganzes haus als steuerbarer verbraucher angesehen wird, musst du bestimmt etwas ueberzeugungsarbeit leisten oder du haengst es hinter einen steuerbaren verbraucher.

so manche regeln fuehren leider zu unnoetig komplexen verschaltungen!

tschuess

Nein, ein Durchlauferhitzer ist keine steuerbare Verbrauchseinrichtung, da Du den Strimverbrauch nicht von der Nutzung des Warmwasser entkoppeln und damit steuern kannst.

Es zählen nur steuerbare Verbrauchseinheiten bzw. Erzeuger und nicht die normalen Hauslasten.
Mit HEMS gelten Summernregeln.

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hallo,

wenn du die moeglichkeit hast, die entnahme aus dem netz fuer den durchlauferhitzer zu begrenzen, indem du die leistung aus dem akku ziehst, kannst du auch den als steuerbare verbrauchseinrichtung nutzen!

allerdings weiss ich nicht, wie man den in den mindestbezug einrechnen soll. das gilt leider fuer einige andere verbraucher auch.

aber mit speicher, WP und wallbox liegt man normalerweise um die 10 kW mindestbezugsleistung, was normalerweise ausreichen sollte und so ein 3-phasen-victron-system am netz ist ein sehr gutes energiemanagementsystem, wenn es um steuerbare verbraucher geht! man kann problemlos den verbrauch bis auf 0 reduzieren, wenn es gross genug ist!

und alles was hinter dem system haengt, kann von der 14a regel profitieren! inwieweit das fuer nicht per gesetz definierte steuerbare verbraucher vor dem system gilt, kann ich aber nicht sagen, leider will immer keiner meine fragen beantworten. aber nach den buchstaben des gesetzes sollte es egal sein, wo die angeschlossen sind, solange du den netzbezug auf den erlaubten mindestbezug abregeln kannst. das kann auch durch abschalten erfolgen.

der versorger kann zwar nicht bestimmen, dass das teil gedrosselt wird, aber du kannst das tun. es gehoert ja schliesslich dir und du unterliegst keinen einschraenkungen, was die definition der steuerbaren verbrauche angeht, der netzbetreiber dagegen schon!

ansonten leite ich gerne die antwort der bundesnetzagentur weiter: frag einen anwalt! oder winke deinem netzbetreiber mal mit einem zu!

tschuess