hallo,
das von der BNA habe ich schriftlich! das ist der wichtige satz in der mail:
Wir bitten Sie daher, sich mit Fragen zur Auslegung oder Anwendung des geltenden Rechts
an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Berater Ihrer Wahl zu wenden.
und das habe ich schriftlich von meinem VNB:
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. (§ 14 a EnWG) Es gilt nicht, wie die Verbraucher angeschlossen sind, sondern die gesamte elektrische Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab einer Gesamtleistung von 4,2 kW. Dazu zählen auch mobile Geräte ab einer Leistung von 4,2 kW.
3. wenn ich die waermepumpe nur dc-seitig ueber wechselrichter an mein inselsystem haenge und die energie, die mir dann von der pv-fehlt, ueber ein ladegeraet, verteilt auf 24h und 3 phasen, aus dem netz ziehe, um die waermepumpe dauerhaft betreiben zu koennen, waere das ok? ich werde auf jeden fall versuchen, eine ohne heizstab zu bekommen, allerdings duerfte das sehr schwierig sein.
3. Es macht keinen Unterschied, wo die Wärmepumpe Installiert ist es ist die angegebene Netzbezugsleistung wichtig. So wird es im EnWG geregelt.
die info mit dem zaehlerschrank habe ich leider nur am telefon bekommen!
aber auch von den gesetzlichen regelungen ist es nun einmal so, dass der einbau einer WP oder die umstellung auf ueberschuss-einspeisung eine aenderung an der anlage ist, die verlangt, dass der zaehlerschrank auf den aktuellen stand gebracht wird!
genaugenommen gilt das schon bei der installation einer zusaetzlichen steckdose weil auch das eine aenderung an der elektrischen anlage ist! nur das macht natuerlich keiner!
und das sagt die KI dazu:
Ein Zählerschrank muss dann auf den aktuellen Stand gebracht werden, wenn eine wesentliche Änderung an der Elektroinstallation vorgenommen wird, wie der Einbau einer Photovoltaikanlage, einer Wallbox oder einer Wärmepumpe, wodurch der Bestandsschutz entfällt und die Anlage den aktuellen Normen (z. B. VDE-AR-N 4100) entsprechen muss, oft inklusive Überspannungsschutz und Platz für zukünftige Erweiterungen. Auch bei sehr alten Anlagen, die über 40 Jahre alt sind und keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann ein Austausch fällig werden.
und das kommt auch noch von der KI:
Wann eine Aktualisierung (Nachrüstung oder Austausch) notwendig wird:
Der Bestandsschutz erlischt, und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik (VDE-AR-N 4100) wird erforderlich, wenn eine der folgenden wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen an der elektrischen Anlage vorgenommen wird:
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Installation neuer Verbraucher mit hohen Anschlusswerten: Dazu gehören typischerweise der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge (Wallbox).
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Installation einer Photovoltaik-Anlage oder anderer Erzeugungsanlagen.
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Umfangreiche Sanierung oder Änderung der gesamten Elektroinstallation.
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Anordnung durch den Netzbetreiber: Wenn der Netzbetreiber im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts (Austausch analoger Zähler gegen digitale bis 2032) feststellt, dass die vorhandene Zähleranlage die Mindestanforderungen für moderne Messeinrichtungen nicht erfüllt.
die genaue quelle dafuer weiss ich jetzt nicht mehr, aber ich habe das jedenfalls schon des oefteren gelesen!
ich werde also um den neuen zaehlerschrank nicht herumkommen, egal was ich mache!
auf die vde- und din-regeln habe ich leider keinen zugriff, dort kann ich also auch nicht nachsehen!
tschuess