Vergütung § 14a EnWG

Meist Lockangebote - sollte man zumindest bei der Verbraucherstelle und BNetzA melden. Klage nur wenn wirklich nötig und man das durchziehen will.

Tja digitale Wüste oder Unwille/Unfähigkeit

Ja - vermutlich ist NetzeBW Dein MSB? und EnBW ist Dein Stromlieferant.

Bei uns bietet das Stadtwerk offen auch keinen dynamischen Stromtarif - da steht nur man möge den Service kontaktieren. So versuchen die wohl potentielle Kunden zu blocken und auf Ihren (sauteuren) Tarif umzubiegen. Der Grundtarif kostet hier 35ct/kwh, ich hab bisher im Schnitt dieses Jahr 26ct/kWh gezahlt und bei Check24 und Co. wären es gerade 28ct/kwh. Mit Modul 3 und besserer Steuerung im Winter (diese Frühjahr war noch nicht optimiert) würde ich auf ca. ~20ct/kwh runter kommen.

1 Like

hallo,

wallbox, alle waermepumpen und speicher sind immer steuerbare verbraucher, egal welche leistung sie haben, sie muessen immer angemeldet werden, aber erst bei mehr als 4,2 kW muessen sie auch steuerbar sein!

ausgenommen sind nur mobile geraete!

tschuess

Klingt irgendwie komisch der satz… alle sind steuerbar und dann ab 4.2 müssen sie steuerbar sein.

Vermutlich meinst Du alle müssen angemeldet werden, aber erst ab 4.2kW müssen sie vom VNB aus steuerbar sein.
Es gibt sicherlich auch WPs etc. die nicht steuerbar sind und mehr als 4.2kW haben - die Anmeldung bzw. Genehmigung wird man aber evtl. nicht durchbekommen.

Eine Wallbox unter 4.2kW muss auch nicht steuerbar sein, aber anmelden muss man sie (muss aber nicht genehmigt werden, sprich kann nicht verweigert werden).

Einen Speicher (DC Anteil) selber bräuchte man gar nicht anmelden, sondern nur den Wechselrichter, sofern er denn mit dem Netz verbunden ist. Die ganzen Abfragen zu Speichergröße etc. sind unnötig, auch wenn man meist dazu gezwungen wird alles anzugeben.

hallo,

ich sagte, dass das alles, laut gesetz, steuerbare verbraucher sein. genaugenommen muessen die auch steuerbar sein, da der VNB aber nur auf 4,2 kW abregeln darf, werden kleinere nicht gesteuert, ausser es kommen mehrere steuerbare verbraucher zusammen!

du kannst das hier gerne einmal durchprobieren: Netzrechner | BWP | waermepumpe.de

aber wenn ich das jetzt richtig in erinnerung habe, sind auch alle verbraucher groesser als 4,2 kW steuerbar, aber es gibt auch ausnahmen wie den e-herd.

wenn du also mehrere steuerbare verbraucher hast, kannst du damit auch schnell die 4,2 kW grenze ueberschreiten und ich denke mal, dass fest installierte elektrische heizung hier auch dazu gehoeren.

und beim speicher geht es nicht um den wechselrichter, sondern das ladegeraet, der wechselrichter ist ja kein verbraucher!

eine grosse WP ist mit sicherheit steuerbar, ganze kleine wie klimaanlagen in der regel nicht, ausser mit zusatzhardware!

am ende laeuft das soweiso darauf hinaus, dass der VNB die verbraucher garnicht abregeln kann, wenn ein EMS im einsatz ist. da bleiben dann von WP, klima,speicher, WB und anderen steuerbaren verbrauchern nur noch die WBs uebrig, weil die anderen zusammen weniger leistung ziehen, als zu mit allen zusammen verbrauchen darfst!

mit anderen worten, wenn die anwender das genaus so machen, wie der VNB es gerne haette, dann schaut er meistens in die roehre, weil sein dimmbefehl wirkungslos ist!

und was glaubst du wohl, was die bewohner machen, wenn der VNB ihnen die heizung fuer 2 stunden abstellt, weil er sonst keine moeglichkeit hat, das ganze zu steuern? die machen natuerlich einen heizluefter oder auch mehrere an wenn es ihnen kalt wird!

mit anderen worten: das abschalten oder dimmen der heizung ist ein schuss, der nach hinten losgeht!

ich sags ja immer: BUEROKRATEN! die kennen nur regeln aber die auswirkungen werden auch nur theoretisch fuer den optimalen fall beruecksichtigt. dass menschen normalerweise nicht machen, was man vorhersieht, daran denken die erst garnicht! und menschen handeln auch nicht immer logisch!

tschuess

tschuess

Dieter verbreite bitte nicht schon wieder Blödsinn. Wo steht das alle Wärmepumpen und Wallboxen unter 14a fallen?

Dann eben Ladegerät (da hast Du recht, da es hier erstmal nur um den Verbrauch geht), aber darum ging es mir ja nicht, sondern darum dass der DC Anteil unerheblich für den Netzbetreiber ist - nur unnötiger bürokratischer Aufwand.

Das es bei den meisten keine Auswirkung hat, wenn der Betrieber mal einen Dimmbefehl schickt, führt den Aufwand schon etwas ad absurdum. Aber was solls, wenn ich dadurch eine Vergünstigung bekomme nehme ich die mit. Bei mir sind 2 WB, 1WP, 3 Ladegeräte :slight_smile: gemeldet. Da bleibt eine so hohe Mindestbezugsleistung, dass ich nur theoretisch vom dimmen betroffen sein werde.

hallo,

hier: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html

  1. Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht.

da gibt es keine leistungsangabe und auch mein netzbetreiber hat mir das so gesagt, als ich ihn gefragt habe, ob ich eine WP, die max. 3 kVA aufnimmer auch anmelden muss. der sagte auch eine WP muss IMMER angemeldet werden!

und ich habe nie behauptet, dass alle WP auch gesteuert werden. ob eine steuerungsmoeglichkeit vorhanden sein muss oder nicht, haengt dann vom netzbetreiber ab. aber bei weniger als 4,2 kW wird er wohl darauf verzichten, da das fuer ihn unoetige kosten verursacht!

und die bundesnetzagentur kann nur festlegen, ab wann die steuerbar sein muessen, sie kann aber keine ausnahme von der anmeldung festlegen!

aber die bundesnetzagentur kann jederzeit weitere steuerbare verbraucher festlegen!

ich wuerde ueber 5000 euro sparen, wenn ich eine WP < 4,2 kW gesamtleistung nicht anmelden muesste! aber ich habe keine lust, mich mit meinem netzbetreiber vor gericht darueber zu streiten! auf eine einspeisung und ESS-konfiguration wuerde ich dann einfach verzichten!

es kommt aber noch dazu, dass man seit 1.1.2024 eine WP nur noch hinter einem smartmeter mit gateway installieren darf, darauf muesste ich dann aber wohl noch ein paar jahre warten oder es muss wieder ein neuer zaehlerschrank her!

tschuess

hallo,

ich haette mir 3 mp2 5000 ans netz gehaengt, als ladegeraete und fuer die einspeisung und die an den gleichen akku, wie die restlichen wechselrichter gehaengt. damit waere ich mit dem netz nur noch ueber diese 3 mp2 und die dc-seite verbunden!

aber mein netzbetreiber besteht trotzdem auf einer anmeldung aller steuerbaren verbraucher, auch wenn die garnicht mit dem netz verbunden sind und nur indirekt ueber die mp2 am netz mit strom aus dem netz versorgt werden.

selbst wenn ich der WP einen eigenen wechselrichter spendiere und sie aussschliesslich mit PV-strom betreiber, muss ich sie anmelden, weil es ja die indirekte verbindung zum netz ueber die dc-seite gibt und man das auch mal schnell umkonfigurieren kann!

wenn du mich fragst, die haben alle nicht mehr alle tassen im schrank und beschliessen spielregeln, die spaetestens dann, wenn jeder danach spielt, direkt in die katastrophe fuehren!

tschuess

Dieter …….Was steht da genau? Im Sinne vom Abschnitt 1 und 2…….

Und was steht dort?

Oh man

hallo,

ich habe extra den gesetzestext verlinkt!

aber hier die beiden abschnitte:

der Vorrangigkeit des Einsatzes wirtschaftlicher Anreize und von Vereinbarungen zu Netzanschlussleistungen gegenüber der Steuerung einzelner Verbrauchseinrichtungen in der netzorientierten Steuerung,

der Staffelung des Einsatzes mit direkter Regelung von Verbrauchseinrichtungen oder Netzanschlüssen bei relativ wenigen Anwendungsfällen und zu der verstärkten Verpflichtung zu marktlichen Ansätzen bei steigender Anzahl von Anwendungsfällen in einem solchen Markt,

tschuess

Kann sich ja jeder nochmal selber schlau machen, der das liest. Ich behaupte nach wie vor unter 4,2 kw aufsummiert braucht nicht gemeldet werden. Aufsummiert bedeutet jeweils für den Sektor. 1 Wallbox 3,6 kwh braucht nicht, 2x3,6 kw muss. Wärmepumpe 3,5 Kw braucht nicht, Wärmepumpe Zuzüglich irgendwo verbauten Heizstab von 1 kw anmeldepflichtige

hallo,

im endeffekt kommt es eben darauf an, was der netzbetreiber verlangt, wenn der keine anmeldung verlangt, ist das seine sache. da aber fuer jegliche art fest eingebauter WP inzwischen ein smartmeter mit gateway vorgeschrieben ist, das der VNB einbauen muss, wenn ein entsprechendes geraet angemeldet wird, wird man im endeffekt nicht mehr um eine anmeldung herumkommen!

immerhin kann der smartmeter ja feststellen, ob der strom von der WP, einem heizluefter oder einem cryptominer verbraucht wird, deshalb gibt es ja die smartmeterpflicht fuer WP und der alte ferrariszaehler soll da ja auch noch falsch messen!

ich frage mich da wirklich, wie das mit einer WP ist, die vor ueber 2 jahren an so einen alten zaehler angeschlossen wurde. muessen die jetzt fuer den strom, die die WP braucht zuviel oder zuwenig bezahlen?

es braucht auch keiner damit anzufangen, mit mir ueber dieses thema zu diskutieren, es steht so in den spielregeln und die haben doch immer recht oder?

tschuess

PS. wer sarkusmus findet, darf ihn behalten!

Der VNB bzw MSB darf das Verlangen was im EnWG steht , bzw das was die Bundesnetzargentur in den Ausführungsverordnungen schreibt. Das sind die Spielregeln und an die hat man sich zu halten.
Ich habe keine Lust mich mal wieder mit dir zu streiten. Ich habe meine Anmeldung und Abnahme seit Anfang des Jahres durch.

hallo,

mein VNB hat mir gesagt: ohne smartmeter mit gateway keine WP und ohne neuen zaehlerschrank kein smartmeter oder zweirichtungszaehler!

den smartmeter bekomme ich erst, wenn bei mir der zaehlertausch ansteht, wenn ich keinen neuen zaehlerschrank einbaue und ob der dann in den existierenden eingebaut wird, was ja technisch moeglich ist, oder ich auch dann zuerst einen neuen zaehlerschrank brauche, weiss ich nicht!

die verweisen auch gerne auf die fachfirmen, die das dann aber auch nicht wissen, genauso wie die hersteller fuer WP von denen man keine daten bekommt und von den fachfirmen natuerlich auch nicht und der einzelhandel hat die informationen auch nicht, die hat eben nur der hersteller, rueckt sie aber nicht raus!

das problem ist ja, dass selbst die bundesnetzagentur, bei eintsprechenden anfragen, auf einen rechtsanwalt verweisst.

wenn einem schon diejenigen, die die regeln machen, keine vernuenftige auskunft geben koennen, warum werden dann ueberhaupt regeln gemacht, wenn am ende jeder VNB sein eigenes sueppchen kochen darf oder man das ganze erst ueber ein gericht klaeren muss! die gerichte haben bei uns ja nichts besseres zu tun, als sich mit solchen unoetigen dingen zu befassen!

aber weder du noch ich haben hier eine entscheidungsbefugnis!!!

tschuess

Dieter das ist von vorne bis hinten Blödsinn. Den Einbau einer Wärmepumpe kann dir, zumindest wegen 14a keiner verwehren, genauso wenig wie eine Wallbox kleiner gleich 11 kW. Sollte mein VNB auch nur diesen Versuch starten, würde ich mit ihm vor Gericht ziehen. Den Rechtsanwalt würde ich heute!!! noch kontaktieren.

Und die Bundesnetzargentur verweist in der Regel mit Sicherheit auf keinen Rechtsanwalt, wenn dann auf die Schlichtungsstelle. Obwohl auf einen Rechtsanwalt könnte sie in der Tat verweisen…….Für ein Beratungsgespräch.

Interessant finde ich immer das du schreibst, der VNB hat gesagt, die BNA hat mir gesagt…….wusste gar nicht das man da persönliche Gespräche führt und bekommt ausser zum Pförtner. Ich kläre so etwas in der Regel schriftlich. Ist dann im Zweifelsfall auch Gerichtsverwertbar

hallo,

das von der BNA habe ich schriftlich! das ist der wichtige satz in der mail:

Wir bitten Sie daher, sich mit Fragen zur Auslegung oder Anwendung des geltenden Rechts
an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Berater Ihrer Wahl zu wenden.

und das habe ich schriftlich von meinem VNB:

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. (§ 14 a EnWG) Es gilt nicht, wie die Verbraucher angeschlossen sind, sondern die gesamte elektrische Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab einer Gesamtleistung von 4,2 kW. Dazu zählen auch mobile Geräte ab einer Leistung von 4,2 kW.

3. wenn ich die waermepumpe nur dc-seitig ueber wechselrichter an mein inselsystem haenge und die energie, die mir dann von der pv-fehlt, ueber ein ladegeraet, verteilt auf 24h und 3 phasen, aus dem netz ziehe, um die waermepumpe dauerhaft betreiben zu koennen, waere das ok? ich werde auf jeden fall versuchen, eine ohne heizstab zu bekommen, allerdings duerfte das sehr schwierig sein.

3. Es macht keinen Unterschied, wo die Wärmepumpe Installiert ist es ist die angegebene Netzbezugsleistung wichtig. So wird es im EnWG geregelt.

die info mit dem zaehlerschrank habe ich leider nur am telefon bekommen!

aber auch von den gesetzlichen regelungen ist es nun einmal so, dass der einbau einer WP oder die umstellung auf ueberschuss-einspeisung eine aenderung an der anlage ist, die verlangt, dass der zaehlerschrank auf den aktuellen stand gebracht wird!

genaugenommen gilt das schon bei der installation einer zusaetzlichen steckdose weil auch das eine aenderung an der elektrischen anlage ist! nur das macht natuerlich keiner!

und das sagt die KI dazu:

Ein Zählerschrank muss dann auf den aktuellen Stand gebracht werden, wenn eine wesentliche Änderung an der Elektroinstallation vorgenommen wird, wie der Einbau einer Photovoltaikanlage, einer Wallbox oder einer Wärmepumpe, wodurch der Bestandsschutz entfällt und die Anlage den aktuellen Normen (z. B. VDE-AR-N 4100) entsprechen muss, oft inklusive Überspannungsschutz und Platz für zukünftige Erweiterungen. Auch bei sehr alten Anlagen, die über 40 Jahre alt sind und keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann ein Austausch fällig werden.

und das kommt auch noch von der KI:

Wann eine Aktualisierung (Nachrüstung oder Austausch) notwendig wird:

Der Bestandsschutz erlischt, und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik (VDE-AR-N 4100) wird erforderlich, wenn eine der folgenden wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen an der elektrischen Anlage vorgenommen wird:

  • Installation neuer Verbraucher mit hohen Anschlusswerten: Dazu gehören typischerweise der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge (Wallbox).

  • Installation einer Photovoltaik-Anlage oder anderer Erzeugungsanlagen.

  • Umfangreiche Sanierung oder Änderung der gesamten Elektroinstallation.

  • Anordnung durch den Netzbetreiber: Wenn der Netzbetreiber im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts (Austausch analoger Zähler gegen digitale bis 2032) feststellt, dass die vorhandene Zähleranlage die Mindestanforderungen für moderne Messeinrichtungen nicht erfüllt.

die genaue quelle dafuer weiss ich jetzt nicht mehr, aber ich habe das jedenfalls schon des oefteren gelesen!

ich werde also um den neuen zaehlerschrank nicht herumkommen, egal was ich mache!

auf die vde- und din-regeln habe ich leider keinen zugriff, dort kann ich also auch nicht nachsehen!

tschuess

Och man dann lies es doch einfach. Es steht doch alles genau drinn. Oder geh wirklich zum Rechtsanwalt und lass es dir erklären. Es gibt echt Dinge die sind mir zu doof. Wenn du die Texte mal sauber liest, steht da alles ganz genau drinn. Und wenn dir das wirklich zu kompliziert ist……geh wie dir empfohlen wurde zum Rechtsanwalt, persönliche Empfehlung…….nimm einen Fachanwalt.

Und das ein Zählerschrank/Verteilerschrank bei gravierenden Veränderungen Ertüchtigung und auf den neusten Stand der Technik gebracht werden muss, sollte eine Selbstverständlichkeit sein und hat so über über überhaupt nichts mit Paragraph 14a Enwg zu tun.

Wenn ich bisher Mofa gefahren bin und ab jetzt ins Transportgewerbe mit 40to einsteigen will, sollte ich evtl auch mal schauen ob das Gerät dafür geeignet ist aber nicht dem fehlenden Fahrtenschreiber die Schuld geben.

Du solltest echt zum Kabarett gehen. Das ich immer wieder auf deinen Schwachsinn reinfalle. Meine Befürchtung ist nur immer wieder das “neue” Mitleser auf den Schwachsinn reinfallen.

Du kannst ja gerne deinen VNB und die BNA mit deinen Theorien nerven aber selbst die verweisen ja auf eindeutige Rechtslage und jemanden der es dir erklären sollte. Zugegeben etwas freundlicher.

Wenn Verbraucher in ihrem Segment, sprich Wärmepumpe, wallbox, Speicher in Summe die Leistung von 4,2 kw nicht überschreiten, brauchen/können sie nach 14a EnWG nicht angemeldet werden. Ich habe seinerzeit die WP extra 1Nr größer genommen um in 14a zu rutschen um von Modul 3 zu profitieren. Was für eine schwachsinnige Diskussion. Das übertrifft echt alles was ich mit Dir bisher hier erlebt habe.

Nochmal…….glaub was du willst, streite dich mit VNB und BNA…….Aber verbreite nicht immer Unwahrheiten und verunsichert andere damit

Vorschlag…….Programmier doch deinen Zählerschrank mit Notered um…….Vielleicht hilft das bei der Ertüchtigung

Ab 4,2 kw!!!.. Man man man

Lesen!!! und im Zweifelsfall mit zum Rechtsanwalt nehmen und erklären lassen

hallo,

und woher soll dein VNB wissen, dass du zwingend einen smartmeter mit gateway brauchst, wenn du die WP NICHT anmeldest? deshalb muessen auch alle steuerbaren verbraucher mit smartmeterpflicht angemeldet werden unabhaengig von der leistung!

und wenn deine WP einen heizstab hat, spielt es keine rolle mehr, welche nennleistung sie hat, ausser die liegt bei weniger als 2-3 kW!

das gesetz sagt eindeutig, dass die anmeldepflichtig sind! das wird dir auch jeder rechtsanwalt sagen!

wenn du ein victron-system mit einem mp2 5000 am netz hast, faellst du automatisch darunter, da der maximal mehr als die 4,2 kW ziehen kann, wenn ein entsprechender akku angeschlossen ist! und die interessieren ja nur die theoretischen maximalwerte und nicht die tatsaechlichen!

selbst wenn der heizstab in der WP garnicht angeschlossen ist, muss der mit angemeldet werden, ein heizstab oder e-heizkessel mit 3 kW hinter der WP aber nicht, da weniger als 4,2 kW!

und mit modul 3 profitierst du nur, wenn die preise entsprechende differenzen haben, bei 6 cent pro kWh und nicht verschiebbaren verbraeuchen nuetzt dir das garnichts, ausser du hast zusaetzlich noch einen dynamischen stromtarif, bei dem sich nicht nur die netzentgelte aendern!

tschuess