Vergütung § 14a EnWG

Bevor Ihr den Kauf entsprechender Geräte (Wallbox.. Smartmeter, etc) plant:

Diese Regelung, das man Vergütungen und bestimmte Tarife bekommt..

gilt NUR für den örtlichen Versorger. Er muss diese Tarife anbieten!

Wenn Du einen anderen Versorger nehmen willst, weil bessere Tarife, dann unbedingt vorher anfragen, ob solche Tarife angeboten werden.

Meine Feststellung : viele bieten das gar nicht an…. und wenn man das vorher nicht wusste ;O)))

Hier eine Antwort von der Bundesnetzzentrale, wo ich eine entsprechende Anfrage gemacht habe:

“Eine Verpflichtung zur Umsetzung der Festlegung besteht nur für Netzbetreiber. Insoweit können Lieferanten Ihre Lieferbedingungen selber festlegen.
Für Energielieferanten, die Verträge außerhalb der Grundversorgung anbieten, besteht kein Kontrahierungszwang, also keine Pflicht zum Vertragsabschluss. Der Haushaltskundenversorger kann sich daher seine Kunden aussuchen und eigene Kriterien aufstellen anhand derer er die Auswahl trifft.”

Also vor Investitionen gut überlegen und erkundigen.

Ich hoffe, dem einen oder anderen hilft dieser Beitrag.

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Irgendwie ist das etwas wirr…….

Was hat 14a mit Vergütung zu tun? 14a hat auch nichts mit irgendwelchen Tarifen zu tun.

Klär mich auf… Ich dachte diese Pauschale (Modul1) gibt es nur wenn man steuerbare Verbraucher nach 14a beim Netzbetreiber meldet. Und so wie Holger sagt gibt es diese Optionen der Module wohl nur wenn man den Vertrag mit seinem Netzbetreiber hat.

Jetzt dachte ich was dazu gelernt zu haben, sind wir so falsch?

Was schreibst Du für einen Blödsinn….

Das ist eine klare Vorschrift (für Netzbetreiber) einen entsprechenden Tarif für steuerbare Verbraucher anzubieten!!

Vorsicht! Sarowe ist bisher der einzige den ich kenne der das alles schon umgesetzt hat :wink:

Kann schon sein .. trotzdem geht es hier um eine Vergütung oder Anpassung des Strompreises durch den Lieferanten.

Ja vielleicht ist nur jemand kleinlich bei der Formulierung. Modul 1 ist ja eine Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Dieses wird dann jedoch (wenn ich das richtig verstanden habe) nur dann auf der Stromrechnung abgezogen wenn der NetzBetreiber auch der Stromanbieter ist.

So ist es.

Einen Vertrag mit seinem VNB hat wohl jeder sonst hätte er ja auch keinen HA oder läuft das irgendwo in D anders? Mein VNB ist die SH Netz. Die berechnet mir für meinen Anschluss/Bezug Gebühren. Gleichzeitig ist die SH Netz mein Meßtellenbetreiber auch dafür berechnet sie Gebühren. Dadurch das ich mind. 1 dimmbaren Verbraucher angemeldet habe bekomme ich von der SH Netz eine pauschale Ermäßigung 120-130€ (den genauen Betrag müsste ich wirklich nachschauen). Ferner habe ich mich für Modul 3 angemeldet und habe dadurch 3 unterschiedliche Netzgebühren für meinen gesamten Strombezug. Hochtarif, Normaltarif, Niedrigtarif😎 0,6-0,8!!! ct!!!

Das alles hat jetzt noch so überhaupt nicht mit meinem Stromlieferanten zu tun und mit wem ich welchen Vertrag habe.
Mein Stromlieferant ist Tibber und bleibt es auch. Mit diesem Stromlieferanten habe ich einen Vertrag, dieser Stromlieferant leitet mir die Netzkosten 1 zu 1 durch. Ob reduziert oder nicht. Mir ist durchaus bewusst das einige Stromlieferanten das anders gestalten aber mit einem Stromliefervertrag mit dem VNB hat es in vorderster Linie nichts zu tun.

Übrigens es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie Stromanbieter 24 Monatsverträge abschließen ohne die Gebühren des VNB, ob reduziert oder nicht, weiter zugeben.

Aber um auf das eigentliche Thema zurück zu kommen. Ein Stromliefervertrag mit dem VNB ist keine Vorraussetzung für reduzierte Netzentgelte. Eine Anmeldung beim VNB über einen dimmbaren Verbraucher JA!

Und bitte den Unterschied zwischen Paragraph 14a und 9 sauber abgrenzen. Das eine ist ein dimmbarer Verbrauch, das andere eine Reduzierung der Einspeisung. Nur um den Begriff Stromlieferung mal zu definieren

Wie ich schon geschreiben habe : Eine Verpflichtung entsprechende Verträge mit reduzierten Preisen hat NUR der Netzbetreiber.. und der ist (meistens) der mit den höchsten Preisen. Und nach §14a sind die schon speziell…. mindesten 3 Tarife pro Tag und mindestens in 2 Quartalen/Jahr gültig.

Evtl. bieten das auch andere an .. aber deshalb sollte man sich erkundigen, bevor man Investionen in Zähler etc. macht.

Das ist so in der Form nicht richtig. Netzgebühren, Steuern und/oder Umlagen gehen den Stromlieferanten nichts an, muss er sogar seperat ausweisen. Das geht normalerweise 1 zu 1 als durchlaufender Posten durch.

Was allerdings richtig ist, das es bei einer Preisgarantie über 12 oder 24 Monate enthalten ist. Wenn der Stromanbieter sagt ich garantiere dir Preis x, y oder z für die kommenden 24 Monate……DANN gilt diese Preisgarantie für beide Seiten. Aber seperat ausweisen und abgesehen von garantierten All inklusive Preisen müssen Sie die Netzentgelte ob reduziert oder nicht durchrechnen. Ähnlich wie MWST oder sonstige.

Ich habe hier von speziellen verminderten Tarifen gesprochen… und die MUSS nur der Netzbetreiber anbieten..

Ob die Anderen etwas ähnliches machen .. ist ihnen halt freigestellt.

Ich gebe es auf

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Man muss unterscheiden zwischen netzentgelt und Stromtarif. Jedenfalls sollte man das im Blick behalten wenn der Stromanbieter nicht der Netzbetreiber ist.

Ey jetzt wird das aber langsam drollig. Der Netzbetreiber darf in aller Regel nichtmal der Stromanbieter sein. Das ist vor vielen Jahren völlig bewusst getrennt worden. Mit der Ausnahme einiger Stadtwerke.

Na dann sind wir ja dank deiner Hilfe hier weitergekommen…. Sry mag sein dass Netzbetreiber und Stromanbieter rechtlich getrennt sind, bei uns im Südwesten ist es aber gängig dass Anbieter und Betreiber den gleichen Namen nutzen … dann mit -„netze“ am Ende.

Egal, macht aber auch nicht wirklich Freude auf anderen ihre Erfahrungen zu hoffen wenn die dann gleich klugscheißern, tut mir leid dass wir deine wertvolle Zeit verschwenden.

Aber es scheint schon eigentlich so zu sein dass das Netzentgelt separat auf der Rechnung des Stromanbieters ausgewiesen sein muss…..ich gehe davon aus dass der Betrag dann auch so an den Netzbetreiber gezahlt wird.

Also, das hat überhaupt gar nichts mit dem “örtlichen Versorger” oder dem VNB zu tun sondern mit dem Stromvertrag den man hat.

Bei der Anmeldung eines steuerbaren Vebrauchers wählt man

Modul 1) Pauschale Reduzierung des Netzentgeldes

Modul 2) Prozentuale Netzentgeldreduzierung mit zusätzlichem Zähler

Modul 3) Zeitvariables Netzentgeld, seit 3/2025 nur mit iMSys möglich

Die Ersparnisse betreffen also nur das Netzentgeld. Dieses wird vom VNB erhoben und ist beim Stromversorger ein durchlaufender Posten welcher an den Endkunden weitergereicht wird. Ist der Stromliefervertrag nun exklusiv den Netzkosten, so darf der Stromlieferant nur die Kosten durchreichen welche er vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt bekommt. Ist der Stromliefervertrag aber zu einem festen kWh Preis inklusiv den Netzentgeldkosten, so gehen die Ersparnisse des §14a in die Tasche des Stromhändlers.

Etwa so als ob ich für ein Zimmer eine Warmmiete vereinbart habe. Wenn ich nicht heize, macht der Vermieter ein gutes Geschäft, Wenn ich die Temperatur mit dem Fenster einstelle macht er weniger Geschäft. Anonsten muß ich Kaltmiete vereinbaren und den Stromlieferanten nach Verbrauch selbst bezahlen. Auch wenn er über den Vermieter abgerechnet wird. Also immer auch das Kleingedruckte in den Verträgen genau lesen.

Meistens mit “werk” am Ende. Aber es ist ein Manko des EnWG §8,9,10 nach welchem kleine VNBs mit weniger als 20.000 Anschlüssen von der Trennung “vertikal integrierter Unternehmen” explitzit mit Vereinfachungen versehen werden und der Kunde überhaupt nichts mehr durchblicken kann. Dummerweise dürfen die auch noch selbst PV Anlagen verkaufen und der gleiche Sachbearbeiter darf PV Anlagen welche von anderen Installateuren angemeldet werden abwimmeln. Eigentlich alles eine Sache für die Bundesnetzagentur, aber wir wollen hier ja nicht über Politik diskutieren. Solange hilft nur gewaltloses ziviles Ungehorsam indem man §14a gar nicht anmeldet weil man gar keinen steuerbaren Verbraucher hat und auch keinen haben muß. Im Gegensatz zum Festkleben auf der Landebahn gibts dafür bis jetzt noch keine Busgelder.

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Mhhhhhh……

Ich lebe zur Zeit sehr gut mit 14a. Jede Nacht rund 6 ct pro kwh Ermäßigung. Wir brauchen zur Zeit jede Nacht ca 50 kwh. Macht täglich 3€ für die Spardose. Da brauch ich keinen zivilen Ungehorsam

Warum wird das Thema so emotional angegangen?

Die Gesetzeslage sagt steuerbare Verbraucher also WB, WP… über 4.2kW muss man anmelden. So wie ein Balkonkraftwerk oder … - ob man das dann macht soll jeder für sich entscheiden. Meldet man einen steuerbaren Verbraucher steht einem laut Gesetz auch eine Netzentgeltreduzierung zu. Selbst ohne ein SmartMeter würde man Modul 1 bekommen.

  • Modul 1: Pauschale Netzentgeldreduzierung (ca. 140€/Jahr).
  • Modul 2: brauchen wir in der Regel nicht diskutieren, da zuviel Aufwand (nochmals extra Zähler nötig).
  • Modul 3: geht nur wenn tatsächlich ein SmartMeter verbaut ist, da man dort in der Regel Nachts deutliche weniger Netzentgelte bezahlt (bei uns. ca. 4ct/kwh). Im Prinzip wird damit das Netzentgelt auch dynamischer (naja zumindest in großen Zeitscheiben)

(hat Janvi oben ja auch schon so beschrieben)

Wieviel Reduktion man bekommt ist dem Preisblatt des VerteilNetzBetreibers (VNB) zu entnehmen. Dieser meldet diese Positionen dem Stromlieferant (mit dem Ihr einen Vertrag habt) und der rechnet das mit dem Anlagen/Anschlussbetreiber ab. In der Regel ist das ein dynamischer Stromtarif, den eigentlich mittlerweile jeder Stromlieferant anbieten muss (auch die kleinen ab 2025).

Der MessStellenBetreiber (MSB) (meist auch der VNB - muss aber nicht so sein) ist nur für die Messstelle und das Erfassen der Verbräuche zuständig. gAber alle drei Parteien müssen hier zusammenspielen, sonst kommt es zu Problemen. Meist Unwille des VNB oder einfach IT Versagen der Systeme.

Für die meisten lohnen sich dynamische Stromtarife eh nicht, ob sich dann EnWG 14a lohnt muss man durchrechnen. Ich sehe es als Option - für die meisten wird ein vernünftiger “statischer” Tarif einfacher und besser sein.

Ich für meinen Teil habe mich zumindest aktuell für einen dynamischen Stromtarif entschieden und werde auch versuchen über Modul 3 (M1 habe ich schon) eine Preisreduzierung zu erhalten. Problem dabei: VNB/gMSB (Grundzuständige MSB) weigert sich (wird mit Lieferschwierigkeiten begründet) ein SmartMeter zu verbauen (obwohl er gesetzlich das schon lange bei uns müsste). Also Wechsel von dem gMSB zu einerm wMSB (wettbewerblichen MSB), der auch in meinem Fall günstiger ist. Problem dabei: nun weigert sich die IT des VNB auf IT Request des MSBs zu antworten - tja die Digitalisierung in DE ist doch etwas wo es Verbesserungspotential gibt.

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Modul 2 hier.

Es war eine Odysee und nur EnBW, der Grundversorger, hat mir letztendlich einen Tarif angeboten.

Verschiedenste Stromverträge wurde kurz nach dem Abschluß wieder storniert.

Begründung “bieten wir nicht an”, “machen wir nicht”.

Selbst bei EnBW wird der aktuelle Stromverbrauch für meinen Vertrag NICHT angezeigt.

Ich kann auch keine Zählerstand eingeben, das geht nur über NetzeBW

Der Tarif ist nirgendwo auf den EnBW Interneseiten zu finden!

Übrigens hat verivox mal ganz kurz bei der Wärmestromsuche einen Dialog eingeblendet ob die Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach 2024 in Betrieb ging.

Hat sich das ganze gerechnet? Vermutlich nicht, ich zahle aktuell 23 Cent die kWh.

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