VDE FNN Hinweis Anschlusskonzept

Hi,

ich bin gerade dabei meine zur Zeitigen Inselanlage anzumelden.

Der Punkt im Anmeldeformular:

Anschlusskonzept: Nummer der Abbildung nach FNN-Hinweis Abschnitt 5 zum „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“

Welchen Punkt soll ich hier nehmen-irgendwie passt da nichts…

Wie erwähnt habe ich zur Zeit eine Inselanlage. 3 x Mulitplus 2 48/5000/70-50 mit 3 MPPT Reglern und 3 Hoymiles auf der AC-Out Seite von den Multiplus´s. Die Verbraucher habe ich logischerweise die meisten am AC-Out, wegen Insel. Ein paar habe ich aber auch direkt nach dem Stromzähler-also vor dem Multiplus. Der Speicher habe ich über eine Busbar-DC-gekoppelt angeschloßen-Insel eben. Die analge selbst wird so ca 17kWp haben-wenn relevant für die “Abbildung”.

Kann mir hier mit diesen Informationen jemand helfen was ich für eine “Abbildung” aussuchen muß, damit mein VNB zufrieden ist?

DANKE im vorraus

Gruß

Thomas

Deine Anlage wird höchstwahrscheinlich nicht als Inselanlage abgenommen. Du hast streng genommen ja nicht mal eine, sie ist mit dem Netz verbunden, einige Verbraucher sind direkt angeschlossen… Das ist aber ein politisches Thema, will ich hier nicht weiter ausbreiten.

Technisch gesehen hast du vermutlich eine “Speicher mit Erzeugungsanlage bei Nulleinspeisung”. Ich gehe davon aus, dass du nichts einspeisen willst? Wäre ja sonst keine Insel… :wink:

Bei der Anlagengröße wirst du auch um ein Smartmeter samt Gateway nicht drum herum kommen.

Aber vielleicht hast du mal ein paar mehr Angaben, z.B. welcher Netzbetreiber es ist, davon abhängig können die Anmeldedokumente etwas unterschiedlich aussehen. Das FNN Dokument kennst du?

Zur zeit habe ich eine (“Inselanlage” ist eine strittiges Thema), da ich allpolig von Netz getrennt habe aber doch noch eine “Steckdose” vom VNB auf dem Grundstück habe.

Mir geht es jetzt aber hier, das ich meine jetzige Anlage anmelden möchte und den Überschuss einspeisen möchte-habe dann logischerweise keine “Inselanlage” mehr da mit dem Netz direkt verbunden .

Das FNN Dokument habe ich vor mir liegen und bin am “studieren”. finde aber hier keine passende Abbildung, da meine Hauptsächlichen Verbraucher hinter dem Wechselrichter verbunden-bezüglich Netzausfall.

Der Netzbetreiber ist E-Netz Südhessen.

Smartmeter-leider :frowning: . Kann man leider nichts dagegen machen, vermutlich darf ich auch zur zeit dann nur 60% einspeisen, da vom VNB noch Steuerboxen fehlen, bzw. nicht lieferbar sind…

Ok, dann wird es höchstwahrscheinlich eine gewöhnliche “Speicher mit Erzeugungsanlange bei Überschusseinspeisung” werden. Aber mit Smartmeter. Wenn dein Speicher nicht aus dem Netz geladen werden soll, bzw. auch keine anderen Verbraucher >4,2kW vorhanden sind, muss (soweit ich weiss) auch keine Begrenzung eingebaut werden…

Dass deine Verbraucher hinter den Multiplus sind, macht aus Sicht der Netzbetreiber keinen Unterschied. Solche Details oder Feinheiten haben die gar nicht auf dem Schirm. Der Unterschied, ob man die Verbraucher vor oder nach dem Multiplus hat, macht ja auch nur einen Unterschied bei Netzausfall. Sonst sind AC_In und AC_Out ohnehin durchverbunden. Und was du bei Netzausfall machst, ist dem Netzbetreiber “egal” :wink:.

Hast du denn einen Elektriker mit Zulassung für die Anmeldung? Der sollte das auch wissen bzw. muss es dann eh vertreten.

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Aus meiner Sicht abb. 9 Abk S1 (Erzeugungsanlage und Speicher mit direkt steuerbarer Verbrauchseinrichtung (sVE). Die sVE ist dann Dein Speicher. Von der Steuerbox auf dem „intelligenten Messsystem“ (Dein Smartmeter) brauchst Du dann noch ein vierdrahtiges Kabel zum ersten Multiplus, um dann dort das „Dimmsignal“ anzuschliessen bzw. die Einspeiseabregelung (§9 EEG). Zusätzlich dann noch Abb. 12 ABK Ü1 - Überschusseinspeisung (EEG) mit Speicher ohne Lieferung ins Netz. Das ‚ohne Lieferung ins Netz‘ bezieht sich auf den Speicher, der nicht in Netz einspeisen darf. Die PV Anlage darf ihren Überschuss einspeisen (wenn sie als EEG Anlage angemeldet ist, wovon ich mal ausgehe). Ob die Verbraucher dann am Ac In oder AC Out sitzen ist für die Anmeldung irrelevant.

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Ja das wird so sein. Mach das im Cerbo in den ESS Einstellungen aber sprich nicht an wie du es gemacht hast.

Auf 4,2 KW Beladung begrenzen machst du einfach am Aux Eingang des Multi, das andere Kabelende liegt im Zählerschrank und gut ist. Auch wenn eine Ladung aus dem Netz Software mäßig verhindert wird muss man die Anforderungen erfüllen. Aber wie gesagt Kabel an Aux anderes Ende am Zähler und alle sind glücklich.

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Das Limit von 4,2kW muss doch aber nur gemacht werden, falls man den Speicher regelmäßig (z.B. bei dynamischen Tarifen) aus dem Netz lädt?

Bei Ausgleichsladungen zum Schutz des Speichers vor Tiefentladung muss das nicht gemacht werden.

Oder gilt das jetzt immer?

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was ist aber dieser EnFluRi-Sensor in den Abbildungen?

Das ist der sog. Energie-Fluss-Richtungs-Sensor… :wink:

Das ist der Energymeter des Systems, in dem Fall ein von Victron unterstütztes Energymeter dass für den Aufbau eines ESS zulässig und freigegeben ist.

Siehe die Herstellererklärung von Victron. Darin wird auch auf das FNN Dokument Bezug genommen, allerdings ist das wohl eine ältere Version, weil die darin genannten Kapitel nicht mehr zur aktuellen FNN Fassung passen. Aber so als Anhaltspunkt passt das.

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sorry, aber eine verständnisfrage noch, vielleicht stehe ich gerade aufm schlauch:

das ist die Kombination aus Multiplus und dem Energy Meter VM-3P75CT?

diese “Herstellererklärung” schicke ich am besten gleich mit oder erst warten bis danach gefragt wird?

Genau, der VM-3P75CT ist einer der Zähler die für ein ESS offiziell zugelassen sind. Zusammen mit dem Multiplus2 und einem CerboGX Gerät ergibt das ein Mindest-Setup was du für so ein ESS brauchst.

Und nein, das Schreiben schickst du erst wenn es eingefordert wird. Witzigerweise wissen viele gar nicht dass es sowas gibt, - Leute die mit einem Shelly Energymeter das ESS aufbauen, sind, strenggenommen, gar nicht zulässig. Aber die Netzbetreiber fragen meistens nicht danach.

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nocheinmal zurück zu kommen auf die “Abbildungen 9 + 12”. meint Ihr, das nur die Abbildung 12 ABK Ü1 ersteinmal reicht und abwarten wie der VNB reagiert?

Die Abbildungen geben unterschiedliches wieder. Abb 9 ist das Regelungskonzept für die nach §14a EnWG geforderte “Dimmung”. In diesem Fall, dass es eine direkt gesteuerte sVE (im unterscheid zu einer Steuerung über ein EMS). Abb 12 zeigt die Überschusseinspeisung. Daher aus meiner Sicht beides. Du kannst aber auch entsprechend auswählen. Wenn nach der Art der Abregelung gefragt wird, gib Abb 9 an, und Abb 12 für die Einspeisung und Sicherstellung, dass der Speicher nicht ins Netz einspeist.

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Wahrscheinlich wird es gar nicht gehen… weil eine Anmeldung kann eigentlich nur von einem zugelassenen Elektriker gemacht werden.

Falsch…….Für die Anmeldung verantwortlich ist IMMER der Betreiber. Ein zertifizierter Elektriker ist nur für die Bestätigung der korrekten Angaben zuständig. Ändert aber nichts an der juristischen Verantwortung des Betreibers. PkW Anmeldung liegt auch in der Verantwortung von Halter bzw Fahrer, auch wenn Autohändler die Anmeldung als Dienstleistung übernehmen. Ähnlich bei der Anmeldung beim VNB…….Der Betreiber ist in der Verantwortung. Das einige VNBs das anders handhaben und zertifizierte Elektriker das als Geschäftsmodell handhaben ist eine andere Geschichte und hat juristisch mit Sicherheit keinen Bestand.

Ich hatte das mal recherchiert und gelesen dass es immer gilt da eine Änderung der Konfig möglich ist. Aber wie „gesagt“ ein 2x2 an Aux und das offene Ende am Zähler und alle sind zufrieden.

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Vorerst DANKE AN ALLE DIE SICH HIER BETEILIGT UND MIR WEITERGEHOLEFN HABEN

Vor allem für die schnelle Beantwortung meiner Fragen-DANKE

schauen wir mal was der VNB sagt :wink:

immer wieder gut, wenn man so eine sehr gut funktionierende Community hat :+1:

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