Steuerbare verbrauchseinrichtung und wie kann ich damit die stromkosten minimieren

Ich glaube du solltest noch etwas zu dem Thema lesen. So ganz durchdrungen hast du es jedenfalls noch nicht.

Ich will mich nicht streiten. Du scheinst ja fast alles zu wissen (besser zu wissen) . Dann versuche es halt. Wir anderen machen es dann schonmal

Naja, dann hab’ ich halt kein Warmwasser, wenn der Netzbetreiber mal keinen Strom dafür liefern will. “Steuerbar” ist der Durchlauferhitzer IMO durchaus.

Leute……..es ist doch sehr deutlich bei der Bundesnetzargentur beschrieben was als regelbarer Verbraucher gilt. Darüber braucht man doch nicht spekulieren……..Manchmal hilft einfach lesen.

hallo,

das stimmt so nicht: es ist festgelegt, was auf jeden fall als steuerbarere verbraucher gilt aber es gibt keine festlegung, was auf keinen fall als steuerbarer verbraucher gilt. es gibt aber auch eine festlegung, was der netzbetreiber nicht steuern darf. das gilt aber nur solange bis er vom besitzer dazu die erlaubnis erhaelt. es ist ganz einfach vertragsrecht und es gilt, was die beiden parteien vereinbaren und in den vertrag schreiben!

und ihr wisst doch, was nicht per gesetz verboten ist, ist auf jeden fall erlaubt, auch wenn es falsch ist. aber in diesem fall kann nichts falsch sein, es wird dabei ja keiner benachteiligt oder betrogen!

tschuess

Oh man…….Wo es keine Probleme gibt schafft man sich welche? Wenn haarscharf benannt wird was ein dimmbarer Verbraucher nach EnWG ist was zählt dann wohl nicht dazu? Alles was nicht zu den benannten Verbrauchern zählt. Deine Gartenpumpe jedenfalls nicht

Dann aber nur über NodeRed, richtig?

BTW: Ich bewundere übrigens eure Ruhe und Sachlichkeit mit der ihr versucht die Diskussion mit immer wieder neuen Nebelkerzen wieder in die richtigen Bahnen zu lenken! Dankeschön

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hallo,

das problem ist nicht das, was benannt wurde, sondern das was NICHT benannt wurde!

und wie gesagt, was dimmbar ist oder nicht kannst du mit deinem versorger in einem vertrag festlegen, an den ihr beide dann gebunden seid!

und wenn das ganze haus hinter einem steuerbaren verbrauche, speicher mit mp2 haengt, dann kann das ganze haus ganz offiziell mit strom mit den verguenstigten netzentgelten versorgt werden. also mein versorger hat mir das jedenfalls schon so bestaetigt! du musst nur sicherstellen, wenn die dimmanweisung kommt, dass du dann nur noch die erlaubte mindestleistung beziehst!

und in einem vertrag darfst zu alles festlegen und regeln, was gesetzlich nicht verboten ist und es gibt nun mal keine verbotenen steuerbaren verbraucher!

wenn du allerdings in einem vertrag etwas festlegst, was unmoralisch ist oder du jemanden zu dem vertrag noetigst, dann hast du ein problem, wenn du den vertrag durchsetzen willst! in dem fall gelten dann eben auch andere regeln. bei bei der festlegung steuerbarer verbraucher gibt es kein gesetzt, das irgend etwas dagegen hat!

deshalb darf man das auch ueber einen vertrag festlegen. nur der netzbetreiber hat dazu nicht das recht, du aber schon!

waere das anders, haette mir die bundesnetzagentur bestimmt nicht den rat gegeben, einen anwalt zu fragen!

tschuess

hallo,

was ist denn deiner meinung nach die richtige bahn?

tschuess

hallo,

hier gibt es ein schoenes excel-tool fuer die berechnung des mindestbezugs mit und ohne ems:

https://www.zveh.de/maerkte-themen/technik-und-normung/steuve.html

tschuess

Dieter es geht um dimmbare Verbraucher nach EnGW paragraph 14 und nicht darum welches Gerät in deinem Haushalt dimmbar ist. Es geht um keinen Wassererhitzer auf den man verzichten kann, um keinen dimmbaren Lichtschalter und auch nichts was man mit Nodered abregeln kann. Es geht um abregelbare Lasten nach EnWG paragraph 14a. Da braucht auch keiner was aushandeln oder sonst etwas. Sobald in einer der benannten Gruppen ein Verbraucher ODER die Summe der Verbraucher neu installiert werden über die 4,2 Kw Gesamtbezug kommen müssen sie dimmbar gemeldet werden. Für Bestandsanlagen gilt Übergangsfrist bis 2029???

Wenn die Anträge stellst, wirst du gefragt ob du eine Direktansteuerung möchtest oder selber über ein Energiemangamentsystem die Last aufteilen möchtest. Wenn du das selber machst werden die Summen der gemeldeten dimmbaren Verbraucher genommen und davon musst du wenn der “Dimmbefehl” kommt 60% abregeln.

Praktisches Beispiel: Wallbox mit 11 kw und Wärmepumpe mit 5 Kw max Bezug gemeldet, macht 16 Kw dimmbare Leistung…..davon 40%…..6,4 Kw. Bedeutet du musst dein Energiemanagementsystem so programmieren das wenn der Dimmbefehl diese beiden Verbraucher nur noch maximal 6,4 kw beziehen. Da wird nichts mit dem VNB verhandelt oder als Trump gedealt, das ist gesetzlich genauso geregelt. Praktisch wird das so aussehen das der VNB einsehen kann was du zur Zeiten des Dimmbefehls verbrauchst, das werden dann die 6,4 KW sein plus dem Haushaltsüblichen Verbrauch. Ich denke solange es irgendwo 6,4 Kw + 1 Kw für den Haushalt sind also ca 7,5 Kw wird keiner etwas sagen……..kommen da 30 kw zustande wird bestimmt jemand irgendwann nachfragen.

Ich bin ja kein besonderer Fan meines VNB aber bezüglich 14a haben die mal eine nette Zusammenfassung gemacht

https://www.sh-netz.com/content/dam/revu-global/sh-netz/Documents/Energie_anschliessen/Stromnetz/steuerbare-verbrauchseinrichtungen/sh-netz_infoblatt_faq_steuerbare_verbrauchseinrichtungen_292i_0324_0724.pdf

hallo,

das siehst du falsch: es geht um verbraucher, die gedimmt werden koennen, um das netz zu stabilieren.

in firmen gibt es da schon laenger und da legen die firmen fest, welche verbraucher wie lange gedimmt werden duerfen!

deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass ALLE verbraucher hinter dem speicher haengen. diese variante sollte jeder versorger akzeptieren. allerdings musst du dann alle verbraucher inclusive des speichers auf den mindestbezug dimmen, wenn das signal kommt. wie das ist, wenn sie anders verschaltet werden, muss ich noch klaeren. aber zumindest diese variante hat mit heute ein mitarbeiter meines netzbetreibers bestaetigt!

ansonsten koenntest du immer noch den speicher laden und danach die verbraucher damit versorgen, oder wie bei mir, ueber die dc-kopplung der anlagen gehen.

ich habe mir das ganze heute nochmal durchgelesen und wenn mir keiner der verantwortlichen meine fragen beantworten will oder kann, dann gehe ich eben woertlich nach den buchstaben des gesetzes und die besagen nun mal, dass es per gesetz definierte steuerbare verbrauchseinrichtungen gibt und dass man jederzeit weitere steuerbare verbraucher per vertrag bestimmen kann.

es gibt ja auch noch e-heizkessel (durchlauferhitzer fuer die heizung), heizstaebe fuer warmwasser mit hohen leistungen und wenn das auch alles anmeldepflichtig ist, warum sollte es dann nicht als steuerbarer verbraucher angemeldet werden koennen?

wie gesagt, diesen punkt muss ich noch abklaeren, aber laut gesetz ist es nicht verboten und das gesetz ist auch nicht auf die 4 genannten geraete eingeschraenkt!

und je mehr geraete als steuerbare verbraucher angemeldet sind, desto genauer weiss ja auch der netzbetreiber, welche leistung er immer bereithalten muss und wenn das ganze haus dazu gehoert, ist auch die warscheinlichkeit hoeher, dass wirklich gedimmt wird! denn wenn mehrere steuerbare verbraucher vorhanden sind, dann kann das ganz schnell dazu fuehren, dass der dimmbefehl wirkungslos wird, weil die mindestbezugsleistung noch nicht erreicht ist!

alleine mit einer WP (9+9 kW), WB, multisplit-klimaanlage und einem speicher mit mp2 5000 bist du schnell bei einer mindestbezugsleistung von ca. 13 kW. da ist normalerweise nichts mehr mit dimmen, ausser du laedst gerade dein e-auto! und falls doch, gleicht der speicher das problemlos aus! selbst dann, wenn das ganze haus hinter dem speicher haengt!

tschuess

hallo,

das ist die sicht deines VNBs, aber ist das auch die sicht eines anwalts?

lies dir den text doch einmal durch:

also ich habe nirgends irgendeinen hinweis gefunden, was keine steuerbare verbrauchseinrichtung sein kann! ich habe nur geraete gefunden, die immer eine steuerbare verbrauchseinrichtung sind!

aber wenn du eine stelle findest, dann nenn sie mir bitte!

tschuess

Absatz 3!!!

hallo,

da steht nur was steuerbare verbrauchseinrichtungen sind, aber nicht, was keine sein duerfen!

und diese regel ist immer noch offen:

Dabei kann die netzorientierte Steuerung über wirtschaftliche Anreize, über Vereinbarungen zu Netzanschlussleistungen und über die Steuerung einzelner steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erfolgen. Die Festlegung kann insbesondere spezielle Regelungen beinhalten zu:

  1. Definitionen und Voraussetzungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder steuerbare Netzanschlüsse,

und danach kann auch ein netzanschluss steuerbar sein!

das ist wie bei vielen drogen, wenn die nicht explizit im gesetz genannt werden, sind sie legal, auch wenn sie die gleiche wirkung haben, wie illegale drogen und sich kaum von ihnen unterscheiden. aber eine andere molekularstruktur mit einem ganz kleinen unterschied reicht aus, damit sie nicht mehr illegal sind. deshalb ist man ja auch dazu uebergegangen, ganze stoffgruppen ins gesetzt aufzunehmen!

aber ich werde auf jeden fall auch noch den rat befolgen und einen anwalt fragen!

und auf jeden fall gilt die regel, wenn mein versorger meine verschaltung akzeptiert, dann kann ich fuer meinen ganzen strom das netzentgeld reduzieren. jetzt muss ich aber erst einmal feststellen, wieviel das wirklich ist und ob es sich lohnt!

tschuess

Während du hier viele Spekulationen in den Raum wirfst und mit Anwälten drohst, wäre es doch für die Energiewende sinnvoll, einfach mal zu machen, so wie wir anderen hier auch!

Du diskutierst hin und her und wiegst dieses und jenes ab. Ich habe das Gefühl, dass so einiges bei Energiewende schief gelaufen ist, weil Leute Schlupflöcher oder das Haar in der Suppe gesucht haben. Fang doch einfach an!

Noch mal zur Klarstellung: du brauchst nur EINEN steuerbaren Verbraucher, den dann dein Vorteil- Netzbetreiber im Notfall dimmen kann. Wie soll er denn deinen Herd deine Waschmaschine oder eine andere kleine Last in der Leistung reduzieren? Das kannst du vielleicht mit einer Batterie teilweise abfangen, aber eine gesicherte Lastreduzierung durch den Verteilerbetreiber ist so eben nicht möglich!

Ich bin sicher, niemand möchte seinen Herd oder seine Kaffeemaschine, wenn man sie benötigt, abgeregelt bekommen, wenn das Auto etwas langsamer lädt. Über die Wärmepumpe sich etwas langsamer dreht, ist dies in der Regel aber unproblematisch.

Wohnst du in NRW, dann komm doch einfach mal vorbei und ich zeige es dir vor Ort..

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hallo,

ganz einfacht: mein ems ist das victron-system und damit kann ich den bezug fuer alles reduzieren, das ist naemlich dafuer ausgelegt, dass solange genug pv-energie reinkommt, mein ganzes haus dauerhaft zu versorgen.

und abregeln musst du nur, wenn du die energie nicht aus der PV oder dem speicher zufuehren kannst!

und das system ist auch aktuell mein EINZIGER steuerbarer verbrauche und wenn der am zaehler fuer die steuerbaren verbraucher haengt, haengt dort auch mein ganzes haus!

abgesehen davon, dass ich die maximale ersparnis aus dem gesetz holen will und nicht nur die pauschale fuer modul 1.

aber da werde ich mich nachher mal bei meinem netzbetreiber erkundigen.

und was die energiewende angeht, wieviel PV hast denn du installiert? mit meiner ersten anlage mit volleinspeisung zusammen muessten es bei mur ueber 80 kWp sein!

und glaub mir, wenn ein haar in der suppe ist, dann finde ich das und zu analysieren, wie man mit dem gesetz die stromkosten maximal minimiert, ist eine herausforderung, der ich nicht widerstehen kann!

tschuess

Er versteht es nicht…….hoffnungslos. Ich denke wenn es so weiterläuft spart es mir diesen Monst ca 50€…….Da brauch ich nicht mehr diskutieren

hallo,

ich verstehe es sehr wohl und wenn ich fuer einen groesseren anteil meines stromes die verringerten netzentgelte fuer die steuerbaren verbrauche bekomme, dann spare ich eben mehr.

es freut mich, wenn du damit jeden monat geld sparst. aktuell kann ich das leider noch nicht und ob es doch noch eine moeglichkeit gibt, das zu tun, bevor ich den neuen zaehlerschrank eingebaut habe, dann werde ich das auch tun. meine stromkosten fuer den winter habe ich heute schon mal um ueber 10% gesenkt!

aber du scheinst wohl kein interesse an einer moeglichkeit zu haben, deinen ganzen strom zu einem verguenstigten preis zu bekommen anstatt nur einen teil davon!

tschuess

Du zahlst nicht für einen Teil weniger. Du zahlst für den gesamten!!! Bezug weniger, sobald du EINEN steuerbaren Verbraucher nach 14a Model 1 und 3 meldest.

Du hast es NICHT verstanden

Allein die Aussage: “für einen größeren Teil……” zeigt doch das du es immer noch nicht verstanden hast.