Das ist eine andere Baustelle. Du musst ja sowieso bis auf konkrete Ausnahmen (z.B. Elektroherd) jeden Verbraucher über 4,2 kW anmelden.
Das relevante Stichwort ist “USV”. Eine USV braucht nicht angemeldet zu werden, aber natürlich eventuell durch die USV abgesicherte Verbraucher über 4,2 kW inkl. des Ladegeräts für den USV-Akku. Aber laut MaStR muss eine USV angemeldet werden, wenn sie mit einer PV-Anlage gekoppelt ist. Nun wird im MaStR beim Begriff “PV-Anlage” immer von einer am Netz angeschlossenen PV-Anlage ausgegangen. Ob tatsächlich eine rein DC-geführte PV-Anlage, die lediglich über einen DC-Laderegler den Akku der USV lädt, ebenfalls damit gemeint sein könnte, kann ich nicht sagen. Nach meinem Rechtgefühl eher nicht, weil das mit der AC-Seite ja nix zu tun hat.
Die Solaranlagen im WoMo kann man als USV betrachten, deren Akku durch PV, LiMa und/oder Stromnetz geladen wird, und die alleine der Versorgung der an diese USV angeschlossenen Verbraucher dient. Es wird niemals Strom ins Netz eingespeist, auch nicht in technisch unvermeidbaren Minimalmengen wie beim ESS.
Ich hab’ jetzt einfach mal im MaStR nach diesem konkreten Fall gefragt, bei dem der Akku der USV alleine durch DC von einer DC-geführten Solaranlage gespeist wird.
