Hybrid Grid Anlage 3 Phasig - offene Fragen und Produktempfehlungen?

Nein, denn Du verbreitest hier Blödsinn. Es muss dem Netzbetreiber egal sein, ob Du Dich selbst umbringst. Die blanken Schienen mit 800 V DC gehen ihn tatsächlich nichts an, weil diese sein Stromnetz nicht destabilisieren können. Oder was meinst Du in Deiner Vermessenheit, warum der Netzbetreiber es hinnehmen muss, dass Du 800 V DC oder AC in einem Inselnetz an blanken Drähten durch Dein Haus führst?

Dass das nicht den VDE-Normen entspricht, ist eine völlig andere Baustelle. Selbstverständlich haftest Du für jeden Blödsinn, den Du selbst anstellst.

Der Netzbetreiber/NAV/BNA verlangt als Bedingung für den Anschluss an das öffentliche Netz die Installation der Kundenanlage nach VDE. Netzrückwirkungen sind ein anderes Thema. Warum sollte in der ar-n 4100 die Isolationnüberwachung der DC Seite der PV sonst überhaupt erwähnt werden?

wenn Du eine Modeleisenbahn aufbaust interessiert es den Netzbetreiber auch nicht wie Du Schienen, Weichen usw anschließt

Auch ist es dem Netzbetreiber total egal wenn man z.B. einen PC selber baut - alles was nach dem Netzteil passiert interessiert ihn nicht

Das ist kein Gesetz, sondern eine Norm. Für das Crimpen von 5V-DC-Kabeln gibt’s auch eine Norm.

Dass die Netzbetreiber sich anmaßen, beim Anschluss von PV-Anlagen auch bzgl der DC-Seite Auflagen zu erteilen, ist mir durchaus bekannt. Aber das bedeutet keineswegs, dass es dafür eine rechtlich tragfähige Begründung gibt. Warum gibt es beispielsweise die 2,0 kWp Grenze bei durch Laien anmeldbare steckerfertige PV-Anlagen aka “Balkonkraftwerken”? Dafür gibt es schlicht keine Begründung, und darauf stützt sich meine Meinung, dass das den Netzbetreiber nix angeht.

Moin.

Erstmal wieder vielen Dank für die Rückmeldung. Bitte nehmt es mir die Böse aber irgendwie fällt mir hierzu gerade wieder nur ein: Typisch Deutschland - Alles ist geregelt und wieder doch nicht.

Ich würde es so sagen: als Installateur kann man die VDE nicht wegreden…. Aber nochmal, nur weil ich das behaupte muss es nicht stimmen. Aber es heißt dass ab einer gefährlichen Spannung (definiert bei DC mit 120V) eine Isolationsüberwachung gefordert ist. Da der MPPT nicht galvanisch trennt und -nicht geerdet ist (Ausnahmen)…. Könnte mir aber vorstellen in den Tiefen der Bestimmungen ist die Grenze bei 250V. Anarchie auf der DC Seite herrscht jedenfalls nicht.

Hallo.

okay. danke Für die Info. Die Kleinen SmartSolar gehen ja nur bis 250 V. Dann wäre zwei oder drei kleiner ja wieder möglich.

Nochmal eine andere Verständnisfrage.

Der MPII hat lt. Datenblatt einen Transferschalter für 32A. Das würde bedeuten, dass er 7.360 Watt Leistung schalten kann. Bedeutet das auch, dass er 7.360 Watt abzgl. das was von der Batterie abgegriffen wird an die beiden AC-Outs durchleiten kann. Hintergrund ist, mit dem 2 AC-Out könnte man ja sonst eine 1-Phasige Wallbox mit einer Leistung von 3,6 kW hängen. Diese müsste sich dann ja mit 2,4 kW vom Multi und 1,2 aus Grid bei “Vollgas” absprechen lassen?

Ja das ist so, wenn du mehr als 32A „ziehst“ nimmt er die restliche Leistung aus der Batterie. Sozusagen eine Eingansstrombehrenzung auf 32A. Wenn du „überlastschutz“ an der EVCS aktivierst wird der Ladestrom ggf. reduziert bevor der Multi in Überlast geht.

Auch wenn das Thema hier 3 Phasig lautet, ich habe nach der Installation der Wärmepumpe einfach nur einen zweiten 3000 Multiplus als Splittanlage dazugehängt. Es müssen ja nicht unbedingt immer gleich drei Geräte sein.