…ist das eine rechtliche oder eine technische Frage?
Vielleicht kommt es wirklich auf den Einsatzzweck an…aber bei “galvanische Trennung” kommt bei mir nur Trennschalter oder Optokoppler in den Sinn (wobei letzteres im genannten Kontext wohl eher nicht eine Anwendung finden dürfte).
Und muss mann dann die PV-Anlage anmelden oder nicht wenn es zusätzlich einen externen Trenntransformator gibt??? Das war ja die frage denn laut netzbetreiber hieß es-galvanisch muss es getrennt sein…
Ja muss man. Es sei denn Du kündigst Deinen Stromanschluss. Das ist nicht Vorgabe des Netzbetreibers, sondern der Bundesnetzagentur. Da kann der Versorger in sein TAB schreiben, was er möchte.
Wenn mittelbar oder unmittelbar ein Anschluss an das Stromnetz MÖGLICH ist (egal ob galvanisch getrennt) , ist die Anlage anzumelden.
Ein Trenntransformator trennt ja nur das Potentail. Eine Energieübertragung vom /zum Netz findet ja trotzdem statt.
Aber gerade das (Energieübertragung) ist es was ja nicht gewünscht ist, ohne eine Anmeldung. Leider schaffen es die Bürokraten nicht dies eineindeutig zu definieren, das es jeder versteht.