Hallo Forenmitglieder, das ESS funktioniert, dennoch summiert sich die “gratis” Einspeisung auf mittlerweile 700 kwh. Ich erwäge einen Antrag zur Vergütung der Einspeisung. Hat das schon jemand gemacht mit z.B. einem Multiplus 2 3000? Gesetzlich scheint es keine Bagatellgrenze zu geben und technisch bin ich wirklich bedacht das Netz nicht zu benutzen, aber es scheint stand heute kein absolutes “Null” zu geben. Die beiden Papiere Inbetriebnahmeprotokoll und E8 Inbetriebsetzung habe ich schon runter geladen. Dennoch fehlt es an der Abnahme. Fraglich ist auch ob sich Abnahmen wiederholen also in einem Intervall? Und diese kostenpflichtig sind , sodaß womöglich eine finanzielle Belastung daraus wird.
Bitte um Erfahrensberichte und Vorgangskenntnisse
Bei einem Gespräch vor Ort mit einem Netzbetreiber vor langer Zeit, sind diese nicht sehr begeistert davon, scheinbar macht das auf beiden Seiten reichlich organisatorische Arbeit.
700kWh x 0,07€ = 48€
Sicher, dass du dafür einen Elektriker findest, der die Abnahme und Anmeldung bei Netzbetreiber macht?
Selbst anmelden wird höchstwahrscheinlich nicht akzeptiert werden, da dies in der Regel nur eingetragene Installateurbetriebe machen dürfen.
wenn Du die Anlage angemeldet hättest, was Du eigentlich vor der Inbetriebnahme machen mußt, dann würdest Du automatisch die Vergütung bekommen.
Und ohne Anmeldung beim Netzbetreiber und beim Stammdatenregister darfst Du gar nicht ans Netz anschliessen.
Daa ist doch schon wieder übergriffig. “Die Anlage angemeldet"…bedeutet was? Und vor allem hätte oder implizierend ..”nicht”..
Korrekt.. “die Anlage” lachhaft…ist sowohl im Marktstamdatenregister als auch beim Netzbetreiber gemeldet, das erfolgte alles mit Bestellung eine Zweirichtungszählers…
Damals im Gespräch hatte man mir so nahegelegt ich würde ja wohl auf eine Vergütung verzichten wollen…
Nun heute …ist es Recht und Pflicht in einem…was mir nur zu Denken gibt…sobald man sich mit dem Staat einlässt kann der Schuss nach hinten los gehen, dann nämlich, wenn Abnahmekosten..den Ertrag übersteigen.
Wenn alles schon ordnungsgemäß abgenommen und angemeldet wurde, wüsste ich nicht, wo es da Probleme geben sollte, oder warum da nochmal jemand vorbeikommen sollte (wenn schon ein Zweirichtungszähler verbaut ist).
Schreibe doch mal ne Mail an deinen Netzbetreiber bzw. Energieversorger und frage da, wie das am besten zu machen ist.
ja so viele “wenn” . Es ist angemeldet und nie war jemand da und hat etwas abgenommen. Zur Vergütungsanmeldung braucht es aber ein oder zwei von einem Elektriker unterzeichnete Papiere. Ich frag mal an.
In meiner Antwort war ein “wenn” und das hat damit zu tun, das du gesagt hast, das die Anlage angemeldet ist.
Naja, das alles normgerecht installiert ist, hat ja derjenige, der die Anmeldung gemacht hat, mit seiner Unterschrift bestätigt.
Vom Netzbetreiber kommt da idR niemand vorbei, das hatte ich in den vielen Jahren erst einmal.
Dann frage doch denjenigen, der deine Anmeldung gemacht hat, ob er dir auch die Dokumente für die Einspeisung unterzeichnet.
Soweit mir bekannt hat die Anmeldung des Elektrikers nichts mit der Vergütung zu tun. Der Betreiber wird nach der IBN angeschrieben, hier werden erst die Verträge gemacht. Man kann dort auf einem vorgedruckten Formular auf Vergütung verzichten, hast du sowas unterschreiben?
Es kann bei manchen Netzbetreiber aber auch sehr lange dauern bis die Verträge gemacht werden.
ja . ich glaube mich lau zu erinnern, stimmt … da konnte man ein Häkchen setzten wenn man die Vergütung nicht haben möchte. Lange her …
Das heißt also, da schon in Betrieb, bedarf es keiner Abnahme mehr. es geht nur noch um die Verträge also die monetäre Seite? Gut- das wäre schön. Dann werde ich da mal anklopfen.
Klopfe aber “vorsichtig” an, sonst kommt einer spontan zur Außerbetriebsetzung deiner Anlage ![]()
Die Anmeldung im Marktstammregister ist für Anlagen bis 800W Inverterleistung (“Balkonkraftwerke”) das vereinfachte Verfahren. Ein MP 3000 fällt nicht darunter und hätte eine ordentliche Registrierung durch den Installateur beim Netzbetreiber erfordert.
Sollte das je passieren…hab ich Plan B.. ich drücke ihm die drei Hauptsicherungen in die Hand und zeige ihm wo es raus geht…und tschüss..
Zurück zu offgrid…
Es gibt bei der Vergütung 2 Möglichkeiten…
einmal nach EEG — das sind feste Preise für ca. 20 Jahre.. wenn man darauf verzichtet..
dann gibt es aber die normale Überschußvergütung von z.Z. ca. 7,7 ct/kWh.
Ich weiß ja nicht wie andere VNBs das handhaben. Ich habe meine Anlage gemeldet. Explizit als Eigenverbrauchsanlage, umgangssprachlich “Nulleinspeisung”.Damals (2023)musste ich nicht nur ein “Häkchen” setzen sondern explizit ein zweites Schreiben unterschreiben, um auf EEG Vergütung zu verzichten. Also mit dem Argument “Irgendwo ein Häkchen setzen” komme ICH zumindest nicht frei. Ich bin bis heute froh das genau so getan zu haben, weil mir niemand vorschreiben kann, wie ich meinen Speicher zu nutzen habe. Wie oben bereits erwähnt sind 700 kwh im günstigsten Fall 48€ per anno. Wobei das seit dem Solarspitzengesetz auch nur noch ein Traum sein dürfte. Ich würde ehr Richtung 20-30€ schätzen. Und dafür tue ich persönlich bestimmt kein EEG an.
Aber zurück zum Thema. Was du bei einer beim VNB und beim Marktstammdatenregister gemeldeten Anlage noch zusätzlich melden willst, geschweige den mit einem zertifizierten Elektriker, erschließt sich mir nicht. Du musst dich mit deinem VNB auseinandersetzen das du ins EEG möchtest oder einen Vertrag mit einem Direktvermarkter anschließen.
Oder gibt es noch etwas zwischen “gemeldet” und “nicht gemeldet”? Evtl “ein bisschen gemeldet “?
Und Dein Auto bringst Du auch nicht zum TÜV?
Sobald Du am Stromnetz hängst, bist Du aus sehr guten Gründen verpflichtet, nichts zu tun, was die Netzstabilität gefährden könnte. Und da verlässt sich die Allgemeinheit nicht auf Deine Versprechungen und Dein offenkundig begrenztes Fachwissen, sondern verlangt Prüfungen und Zertifikate.
Ich kann nur hoffen, dass man Leuten wie Dir den Netzzugang sperrt.
Danke für diese Richtung einer Sichtweise. Eben das ist es … lehne ich mich zurück und bin zufrieden und Pflege den Zustand “ja keine schlafenden Hunde wecken”. Nun eine geplante Fassadenbelegung ist schon im Register eingetragen, somit bekommt der Netzbetreiber auch die Info, “Achtung da ist etwas … da ändert sich etwas” . Auch die Meldung eines Speichers ist auch seltsam definiert, muss nicht oder eben nur dann falls… die Bürokraten winden sich wie Würmer. Schrecklich.
Da mus sich Dir recht geben. Allerdings ist bei den Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern ein “Speicher” immer als “Kombination von Speicher und Wechselrichter” definiert. Wenn man das verstanden hat, dann folgt die Einsicht in die Anmeldepflicht ganz zwingend logisch.
Auch Dein Multiplus-II ist, obwohl er ja gar keinen Speicher enthält, im Einheitenzertifikat als “Energiespeicher mit Umrichter” definiert. Und ja: es ist logisch, dass man so einen Multiplus-II anmelden muss.
Na dann mal viel Spaß und Erfolg. Aus persönlicher Erfahrung kann ich dir nur empfehlen, deine vollständige Anmeldung nachzuholen. Erstmal glaube ich nicht das das zukünftig einfacher zu haben sein wird. Zweitens kann ich dir sagen, das viele Leute die zurzeit an den Netzen arbeiten ein intensives Auge auf Schwarzanlagen haben und mittlerweile die ersten Strafen ausgesprochen sind und drittens und letztens hat eine Anmeldung unter Umständen richtige Wirtschaftliche Vorteile bieten. Ich beziehe zur Zeit den überwiegsten Teil meines nicht unerheblichen Strombedarfs zu reduzieren Netzentgelten, im Vergleich dazu sind etwaige Einspeisevergütungen “Peanuts”. Ansonsten must du es ja selber verantworten was du tust
Mit der Eintragung im Register ist es nicht getan. Was hast du denn dort für ein IBN Datum eingetragen? Ca. 10Euro je kwp je Monat…..
@sarowe1990 Haupsache was geschrieben…danke für deinen Erguss….![]()
Das hatte so überhaupt nichts mit einem Erguss zu tun. Wenn du nur Ratschläge möchtest dir dir gefallen, wie mein Beitrag vorher warum fragst du dann? Dann frag doch einfach nur nach Bestätigung deiner Meinung. Ist für alle dann einfacher