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Herstellererklärung Multiplus-II 48/3000/35-32 nach VDE-AR-N 4105:2018-1 und AR-E 2510-2

Hallo,

Mein System:

Multiplus-II 48/3000/35-32 GX
LiFePo Pylontec US2000
Blue SolarMPPT 150/35

Die Anlage soll als ESS angemeldet werden, (mit Umschaltung auf USV).

Die TEN möchte noch folgende Zertifikate/ Erklärungen von mir haben, um die Anlage zu genemigen:

- VDE-AR-N 4105:2018-1
- AR-E 2510-2

Ich bin nun alle Zertifikate durch, die ich gefunden habe, da stehen diese Nummern aber nicht.

Verstecken sich diese Normen unter einer EU-Norm ?
Diese Kombination wird so verkauft.

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!!!




Multiplus-II
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Matthias Lange - DE avatar image
Matthias Lange - DE answered ·

Eigentlich sollten die online verfügbaren Zertifikate ausreichend sein und bei den meisten Netzbetreibern auch schon hinterlegt sein, da es bundesweit schon etliche zugelassene Anlagen gibt.
Leider ist mein Chef noch bis Ende des Monats im Urlaub, sonst könnte ich den mal fragen, wie es damit bei der TEN aussieht.
Wenn ich mich nicht irre, sollten wir da auch schon den ein oder anderen Speicher installiert haben.

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rodenberger avatar image rodenberger commented ·

Das wäre super. Das geht schon Monate.

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Meine_Energiewende avatar image Meine_Energiewende rodenberger commented ·

Das Problem kenne ich. Daher habe ich meine Anlage irgendwann zur Insel gemacht. Mein Energieversorger hat mir keine andere Chance gelassen. Soviel zur Energienwende in DE ....

Viel Erfolg wünsche ich !

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rodenberger avatar image rodenberger Meine_Energiewende commented ·

Und nicht mal das ist erlaubt. Man darf mich gerne Berichtigen. Inselanlagen sind ebenfalls genemigungspflichtig, wenn Netzstrom in der Nähe ist. Frag Mich nun ja nicht wo das stand. Jedenfalls habe ich das so auch am Telefon gesagt, das ich sie dann als Insel betreibe. Dann kam "VORSICHT" vom Gegenüber. Und das habe ich dann so auch als Gesetzestext gefunden. Ganz klar was hier los ist.
STXSHADOW, auch bei der TEN ?

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maha answered ·

Schau dir mal diese an:

NA-Schutz

Zertifikat für MultiPlus II


"- VDE-AR-N 4105:2018-1 " gibt es nicht!

Ersetze "-1" durch "-11" dann wird daraus : VDE-AR-N 4105:2018-11

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rodenberger avatar image rodenberger commented ·

Hallo,

da ist das Problem, die "1" habe ich auch generell nicht gefunden.
Und die "11" haben sie als Zertifikat. Mir scheint das nur noch Schikane zu sein.

Würde noch die AR-E 2510-2 fehlen, ob das nun nötig ist oder nicht, weis ich nicht.
Die EU macht es nicht besser. Was hier allgemien gültig ist, hat in D scheinbar keine Bedeuteung. Man dreht es wie man es braucht. Die Anlage hat gerade mal 2KW.
Klar muß es Netzkonform sein.
Bin Verärgert.


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rodenberger answered ·

Soll ich mir einen alternativen Wechselrichter kaufen, mit ESS, einer, der alle Zertifikate hat? Ich weiß, das sich mal wieder irgend eine Anforderung geändert hat, das nervt nun langsamm.
Vorschläge ??? Wo ich gerade den Multiplus so SUPER finde.

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·

Das Problem ist nicht der MP-II oder angeblich fehlende Zertifikate, das Problem ist ihr Netzbetreiber, der sich aus unerfindlichen Gründen weigert ihre Anlage zu genehmigen.

Wie gesagt, wir haben bundesweit schon etliche Anlagen mit dem MP-II (auch mit dem alten MultiGrid oder den normalen MP/Quattro + externen NA-Schutz) genehmigt bekommen und installiert.

Werde morgen mal meinen Chef fragen, ob wir schon mal eine Anlage bei der TEN angemeldet haben, oder ob er da von Problemen weiß.

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·

@Rodenberger
Ich habe letztens mal meinen Chef dazu gefragt.
Also ja, wir haben schon Anlagen erfolgreich in Thüringen bei der TEN angemeldet und anschließend installiert.
Aber mein Chef ist nicht besonders scharf drauf das in nächster Zeit erneut zu machen.
Die TEN ist da wohl wirklich sehr pingelig und möchte u.a. eine Herstellererklärung des Speicherherstellers.

Der Speicherhersteller ist in diesem Fall nicht Victron, da Victron ja nur einen Teil des Speichers als Einzelkomponenten verkauft. In ihrem Fall der Wechselrichter(MP-II), den Systemcontroller(das GX Modul im MP-II) und der MPPT Lader.
Die Batterien sind ja in ihrem Fall z.B. von Pylontech, aber auch wenn das Batterien von Victron wären und somit alle Komponenten von Victron wären, würde das Victron nicht zum Hersteller des Speichers machen.

Der Speicherhersteller ist derjenige, der die Einzelkomponenten zusammenstellt, anschließt und durch Programmierung zu einem ESS verknüpft, also SIE.

Anders wäre das bei einem anschlussfertigen Speichersystem, bei dem man nur einen 230V/400V Eingang und Ausgang und +/- anschließen muss.

Das Problem an der Sache wir sein, das die TEN eine Privatperson nicht als Speicherhersteller akzeptiert, das muss ein eingetragener Elektromeisterbetrieb machen.

Wenn sie den Speicher jetzt also selbst installiert haben, müssen sie einen Betrieb finden, der sich bereit erklärt für sie den Speicherhersteller zu spielen und gegenüber der TEN eine Herstellererklärung abzugeben und damit seine Hand ins Feuer legt das die Anlage vorschriftsmäßig installiert wurde, das wird vermutlich aber schwierig sein.

Bitte fragen sie dazu auch NICHT bei uns an, mein Chef wird eine für eine Anlage die wir nicht verkauft und installiert haben, keine Anmeldung durchführen.

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rodenberger avatar image rodenberger Matthias Lange - DE ♦ commented ·

@Matthias Lange - DE

Hallo Matthias,

also die Komponenten, bis auf die Batterie habe ich von Euch.
Auch mit dem Hinweis, das die Anlage bei der TEN angemeldet werden soll.
Egal! Das ist nun etwas ungünstig gelaufen mit der TEN und soll jetzt auch kein Vorwurf sein. Wichtig für die Mitleser. Euer Service ist nämlich TOP. Habe ja bereits eine 2. Anlage bestellt, die aber nur als reine Insel ohne Netz in der Nähe läuft und das macht sie auch.

Da ich die Anmeldung meiner Anlage aber sowieso nicht alleine machen wollte, habe ich eine Elektrofirma aus der Nähe beauftragt, die auch Solaranlagen baut. Nur mit Speicher kommt halt nicht so oft vor. Witzigerweise hat er Mich schon vor der TEN gewarnt.

Also muss entweder ICH oder die Elektrofirma die Herstellererklärung schreiben.

Oben steht ja, das es die VDE-AR-N 4105:2018-1 NICHT gibt, weil es hinten eine 11 sein muss. Ist das so? Die TEN schreibt das schon zum zweiten mal.

Könnt Ihr mir sagen, was genau in der AR-E 2510-2 steht ? Das findet Googel zwar, kostet am Ende aber Geld.

Lösung 1 ?
Zur Not schreibe ich halt die Herstellererklärung, vllt auch der Elektriker.
Die TEN wollte mir weiß machen, das bei einer Genemigung die Verantwortung bei Ihnen (TEN) liegt, wenn es brennt. Ist das so?
Kann ich so nicht nachvollziehen. Genauso kann ein Fehler im WR sein.
Würde verstehen, das man Mich darauf Hinweist, wenn es schon zu Problemen mit solchen Anlagen-Kombinationen gekommen wäre. Dann sehe ich das ein.
Wenn der Blitz in die Hauptleitung einschlägt, bezahlen sie es auch nicht.
Wenn der Strom ausfällt und meine Fische verrecken oder die Gefriertruhe abtaut, ebenso wenig. Das ist leider alles schon vorgekommen.

Als 2. Lösung würde ich die Anlage nicht Netzparralel zu betreiben.
Das soll aber auch nicht ohne Anmeldung erlaubt sein ?

Was bleibt als 3. Lösung ?
Den WR rausschmeißen, einen anderen drann, Batterie weg und direkt einspeisen ? -> Genehmigung einfacher ?
Gefällt mir nur nicht, weil ich den Notstromausgang gerne genutzt hätte.

4. Lösung? Ich ziehe nach Hessen :o(

Vllt fällt Euch ja was ein.

Vielen DANK !

Gruß Mario







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raphael avatar image raphael rodenberger commented ·
Git es schon Neuigkeiten?

Hat bei dir jetzt alles geklappt?


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rodenberger answered ·

Zitat "

Seit September 2015 ist die Anwendungsregel VDE-AR-E 2510-2 "Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" in Kraft.

Sie enthält die Sicherheitsanforderungen für Planung, Errichtung, Betrieb, Deinstallation und Entsorgung für ortsfeste elektrische Energiespeichersysteme, die zum Anschluss an das Niederspannungsnetz vorgesehen sind. Betrachtet werden hierbei komplette Energiespeichersysteme eines Herstellers. "

Trifft das nun gar nicht für Mich zu?




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Thomas answered ·

@Rodenberger

Hallo,
nach meinem Verständnis trifft die VDE-AR-E 2510-2 auf dich zu.
Im Absatz 1 Anwendungsbereich steht: "Diese VDE-Anwendungsregel betrachtet komplette Energiespeichersysteme eines Herstellers sowie Systeme aus Einzelkomponenten verschiedener Hersteller ....."
und weiter unter Anmerkung 1: "Werden einzelne Komponenten durch den Errichter zu einem Energiespeichersystem zusammengestellt, wird er dadurch zum Hersteller des Energiespeichersystems ....."

Mich nervt die VDE-AR-E 2510-2 auch gerade. Insbesondere weil momentan nicht klar ist, ob der Multiplus II die Anforderungen aus Kapitel 6.410 "Schutz gegen elektrischen Schlag bei Inselbetrieb" sowie Kapitel 6.430.101 "Schutz bei Überstrom" erfüllt. Siehe dazu auch meine Frage

https://community.victronenergy.com/questions/229370/vde-ar-e-2510-2-compliance-of-multiplus-ii.html

Gruß
Thomas

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