Was bedeutet "Marine(-ausführung)" bei Akkus? Hat dies noch irgendeine Relevanz?

Hallo zusammen,

von den meisten Akkuhersteller und -typen gibt es auch immer wieder spezielle “Marineausführungen”. Abgesehen davon, dass sich dadurch i.d.R. der Preis direkt mal verdoppelt, hat dies überhaupt bei modernen Akkus irgendeine Bedeutung?

Als noch Bleisäure-Nass-Akkus der Stand der Technik waren, hatten diese Batterien einen speziellen Auslaufschutz und Überlaufschutz für die Schwefelsäure zwischen den Primärzellen. Das war aber noch zu der Zeit als man mit Säureheber die Batterien kontrolliert hat und selbst nachfüllen konnte. Die Zellchemie heute (Blei-Vlies, AGM, LPF, LiFePO4, etc.) ist doch sowieso eine vollkommen andere.

Wenn man die Datenblätter (gleicher Hersteller, gleicher Typ, einmal mit und einmal ohne “Marinesiegel”) und die Datenblätter zeilenweise vergleicht, zeigen die Datenblätter keinen Unterschied. Ladeströme, Zyklenfestigkeit, Temperaturbereiche, Rüttel-/Schüttelfestigkeit ist alles identisch. Wenn es irgendeine spezifische Richtlinie/Norm gäbe, die diese Batterien bestehen müssten, um das Qualitätssiegel “Marineanwendung” zu erhalten, würde ich erwarten, dass die konkrete Norm genannt würde, also so was wie “zertifiziert nach BSH …”, “geprüft nach DIN EN ISO …”. Steht aber nirgends. Selbst wenn die Batterien technisch identisch wären (gleiche Produktionslinie) und der Unterschied nur in einer speziellen Zertifizierung/Prüfung bestehen würde, würde ich es noch verstehen.

Stattdessen findet man auf den Webseiten oder auch in Antworten auf Nachfrage Aussagen wie

Batterien für Marine-Anwendungen sind speziell für Boote, Yachten und Schiffe entwickelt, damit diese den Anforderungen auf See gerecht werden. Daher empfehlen wir, immer einen Energiespeicher zu wählen, der auch für Boote und Schiffe verwendbar ist.

Das sind für mich Marketingaussagen ohne konkreten, technischen Bezug. Ich habe mir die DIN EN ISO 13297 “Kleine Wasserfahrzeuge - Elektrische Systeme” ohne Ergebnis durchgelesen. BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie), Germanische Lloyd (GL) und italienische RINA scheinen auch keine Vorgaben zu machen.

Ich möchte keinen Fehler begehen und dann nicht doch bei einer (potentiellen, wenn auch unwahrscheinlichen) Kontrolle unerwartet mit einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sein, insb. dann nicht, wenn es sich um ein technisch sinnvolle Vorgabe handelt. Ich habe habe aber auch keine Lust am Ende nur wegen Marketing doppelt so viel für den Akku zu bezahlen.

Grüße und Danke Euch allen

Nöö, außer dem Potential, dass man dafür doppelt bis drei mal höhere Preise als für identische Produkte ohne dieses Label nehmen konnte, hatte das nie eine Bedeutung.

Zunächst mal: es gibt nur bei Blei-Akkus eine sinnvolle Unterscheidung zwischen einem Design für Starterbatterien und solchen, die längerfristig elektrische Verbraucher bedienen sollen. Starterbatterien sollen für sehr kurze Zeit sehr hohe Ströme liefern können, und dazu braucht man in den Zellen eine sehr große Oberfläche, denn über die Oberfläche werden die chemischen Prozesse für Laden und Entladen vollzogen. Da bastelt man dann mit sehr dünnen, aber vielfach gewinkelten/gefalteten Bleiplatten, um die gewünschte große Oberfläche zu erhalten.
Bleiakkus für die längerfristige Bedienung von Verbrauchern mit relativ kleinen Strömen baut man gerade anders herum: da nimmt man relativ dicke Bleiplatten.

Diese beiden extremen Plattengeometrien kann man nun nach Lust und Laune abändern für irgendwelche Verhältnisse dazwischen. Und da gibt es dann eben "“Golfkart-Akkus”, “Solar- und Marinebatterien”, oder “Staplerbatterien”.

Bei LiFePO4 ist so eine Unterscheidung sinnlos. Als Starterbatterie für einen Verbrennermotor sind die sowieso völlig ungeeignet.

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