Nulleinspeisung mit Multiplus II (welche Einstellungen)

Hast du die von mir verlinkten Texte nicht gelesen. Wenn du den daraus entstehenden Konflikt nicht verstehst kann ich dir nicht weiterhelfen. Dann bleib halt bei deiner Theorie das die einzige Begründung für eine Nulleinspeisung, eine fehlende Meldung ist.

Vielleicht versuchst Du’s einfach mal. Ich jedenfalls kann mein ESS mit Überschusseinspeisung gänzlich konfliktfrei betreiben, und kann weit und breit keinen Grund dafür erkennen, warum irgend jemand sein angemeldetes System nicht ebenfalls konfliktfrei betreiben könnte.

Also, bitte endlich mal Butter bei die Fische.

Und kaufst du Strom dazu? Lädst du den Speicher übers Netz?

Natürlich kaufe ich Strom. Und wenn ich wollte, könnte ich den Akku über’s Netz laden. Will ich aber nicht.

Der Punkt ist: das ist alles völlig irrelevant. Ich nutze so viel von meinem Solarstrom, wie ich nur nutzen kann, und den Rest speise ich ins Netz ein. Und dabei gibt es keinerlei Probleme, die jemand mit einer angemeldeten (!) Nulleinspeiseanlage nicht auch haben würde. Ich kriege Vergütung, der andere nicht, und das ist tatsächlich der einzige Unterschied.

Nochmals meine bereits mehrfach an Dich gestellte und immer noch unbeantwortet gebliebene Fragen: Welche Probleme könnte jemand mit einer angemeldeten Überschusseinspeiseanlage mit 2,4 kW WR kriegen, die jemand mit einer angemeldeten Nulleinspeiseanlage nicht kriegen kann? Warum behauptest Du, dass es solche Probleme geben könnte, willst sie dann aber partout nicht benennen. Es sieht mehr und mehr danach aus, dass Du einfach nur Stuss erzählt hast.

Aaaahhhh…..Du willst nicht den Akku aus dem Netz laden. So einfach ist deine Begründung. Und wenn ich jetzt sage das ich jetzt aber will? Was mach ich dann.mit meiner EEG Vergütung?

Na, dann gehst Du in der Victron Konsole und stellst das passend ein. Soll ich Dir zeigen, wie das geht? Was ändert sich denn dabei daran, dass ich meinen PV-Überschuss ins Netz speisen kann und Vergütung dafür kriege?

Ich denke in ein paar Monaten hat sich eure Diskussion erledigt.

Tom: wenn Du über günstige Tarife die Batterie aus dem Netz mit grauem Strom ladest und aus der Batterie wieder einspeist bekommst die eine Vergütung für den eingespeisten Strom der „grünem“ Strom vorenthalten ist. Das wäre so (noch) nicht erlaubt. Das hat jemand auf dem IBN Protokoll auch unterschrieben dass eine Ladung aus dem Netz nicht vorgesehen ist (außer Erhaltungsladung).

Meines Wissens ist das Gesetz welches die Situation ändert bereits verabschiedet und in den letzten Zügen.

Vermutlich macht das niemand da es kein Erfolgsversprechendes Geschäftsmodell ist, aber rechtlich vermutlich so wie Sarowe schreibt.

Das ganze ist ja schon entschärft worden, dadurch das man sich nach VDE FNN ich glaube halbjährlich über den Nutzungsmodus des Speichers entscheiden kann. Als ich 2022/23 meine Anlage in Betrieb genommen habe, war das noch extremer. Auch den Zusatz von technisch nicht vermeidbaren “Vermischungen” hat die Lage entspannt.

Darum ging es mir im Kern aber überhaupt nicht. Was mich gestört hat ist die Aussage, für eine Nulleinspeisung gibt es keine Begründung ausser der einer Schwarzanlage. Ich persönlich bin damals überhaupt erst zur Nulleinspeisung gekommen, weil das Netz örtlich zu schwach war und ich einen negativen Bescheid übers NAB bekommen habe. Hätte 2-5 Jahre gedauert. Später kam dann die Problematik mit dem “Greenwashing” dazu. Da ich meinen PV Strom wunderbar über 3 BEV verbrauche, habe ich damals mich entschlossen das Thema überhaupt gar nicht erst aufkommen zu lassen. Zur Zeit erweitern wir die PV und die Situation kann eine andere werden. Aber selbst dann glaube ich aus heutiger Sicht das ich nicht in die EEG Vergütung gehe, sondern direkt in die Direktvermarktung.

Das ist hier aus mehreren Gründen kein tragfähiges Argument.

  1. Es geht hier um jemanden, der mit einem angemeldeten System Nulleinspeisung haben will. Der muss ja auch bei der völlig normalen Überschusseinspeisung nichts einspeisen, und stellt sich dadurch mit der Nulleinspeisung kein Fitzelchen schlechter, verzichtet aber sinnfrei auf die Vergütung.
  2. Natürlich darf ich meinen Akku auch heute aus dem Netz laden, falls ich das will, und kann dennoch die Einspeisevergütung für meine PV-Überschüsse bekommen. Da gibt es keinerlei rechtliche Hindernisse.
  3. Jeder, der ein DESS betreibt, lädt zu Niedrigpreisen seinen Akku. Aber weil auch diese Niedrigpreise deutlich höher sind als die Vergütung für SOlarstrom, wäre es ziemlich sinnfrei, Strom aus dem Akku ins Netz zu speisen. PV-Überschüsse ins Netz einzuspeisen steht dem aber nicht entgegen.
  4. Niemand, der bei Sinnen ist, lädt zu 30 ct Netzstrom in seinen Akku, um diesen Strom dann wieder für 7,8 ct/kWh ans Netz zurück zu verkaufen. Egal, wie das sonst rechtlich zu bewerten ist, ist es aber ganz definitiv kein Subventionsbetrug.
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Bisher konntest Du kein Argument vortragen, das meiner Aussage widerspricht. Du hast mit diversen Nebelkerzen vom Thema ablenken wollen, hast aber keinen Grund nennen können.

Ich würde behaupten, das jemand, der DESS mit einem dynamischen Stromtarif nutzt, schon gar keine EEG Verfügung bekommt.

Ohne dynamischen Stromtarif macht es, wie du schon geschrieben hast, überhaupt keinen Sinn mit Netzstrom den Akku zu laden um ihn dann wieder zu entladen.

… um ihn dann wieder ins Netz zu entladen :slight_smile:

Und in diesem Kontext ist mir dann doch eine Situation eingefallen, bei der es sinnvoll ist, sein System auf Nulleinspeisung zu konfigurieren: bei mobilen Anlagen beispielsweise in Wohnmobilen. Da will man den Akku vermutlich durchaus auch mal am 230V-Stromanschluss eines Stellplatzes laden, will aber den teuer gekauften Strom bestimmt nie ins Stromnetz zurück laden, sondern im WoMo selbst verbrauchen. Das ist zwar nicht die Situation, von der hier die Rede ist, aber sie existiert zweifelsfrei.

Und dabei fällt dann auf: Warum muss man die PV-Anlage im Wohnmobil nicht anmelden? Die hängt doch zweifelsfrei auch hin und wieder am allgemeinen Stromnetz, und nach allgemeiner Lesart bedeutet diese Verbindung zum Stromnetz, dass eine Anlage angemeldet werden muss. Warum geht das genau gleiche im Wohnhaus nicht?

hallo,

ganz einfach, weil die normalerweise so konfiguriert ist, dass sie garnicht einspeisen kann! also ist die auch nicht als ESS konfiguriert, sondern eher als USV!

und dann kommt noch dazu, dass sie mobil ist!

tschuess

Naja, es wäre ja kein Problem, eine Anlage mit MPII-3000, einem MPPT und einem Akku genau so zu konfigurieren, um die Verbraucher an AC-OUT zu bedienen. Im Normalfall schleift der MPII den Netzstrom auf AC-OUT durch, und falls kein Netz da ist, versorgt er die Verbraucher an AC-OUT aus dem Akku. Und bei Bedarf lädt er gerne den Akku auch mal aus dem Netz. Das ist aber nach allem, was man lesen kann, bei einer Hausanlage ohne Anmeldung aber nicht erlaubt. Im WoMo auf dem Campingplatz aber anscheinend doch.

Ach? Aber steht das tatsächlich in irgendwelchen Regelwerken? Und was ist dann die Begründung dafür, dass mobil etwas erlaubt ist, was im Haus fest montiert aber verboten ist? Technische Gründe dafür kann es dann ja nicht geben, weil es sich in beiden Fällen um identisch aufgebaute und betriebene Systeme handelt. Und wenn es keine technischen Gründe für das Verbot gibt, können rechtliche Gründe keinen Bestand haben.

hallo,

wenn du das system als usv konfigurierst, darfst du das auch zuhause fest installiert betreiben, aendert aber nichts an der anmeldepflicht, die seit dem 1.1.2024 besteht und erst mal nur fuer neu installierte geraete gilt, aber irgenwann muessen auch die bestandsanlagen nachgemeldet werden!

das wird bei meinem system noch ein spass!

das ganze hat aber auch den nachteil, dass du normalerweise nur netzstrom und keinen PV-strom verbrauchst, ausser du schaltest einen dicken verbraucher ein! deshalb schaltet mein system im winter das netz auch immer mal weg!

ich kann dir jetzt nicht sagen, wo das mit den mobilen geraeten steht, aber stell dir einfach einmal vor, man muesste jede einzelne kleine usv < 4 kW, die ueber eine steckdose angeschlossen wird, anmelden. da wuerde sich jeder netzbetreiber freuen!

aber fuer fest angeschlossene geraete gilt auf jeden fall die anmeldepflicht. wenn du das zu 100% sicher wissen willst, schau die die entsprechenden vorschriften an!

und mobile geraete duerfen auch normalerweise nicht als ESS betrieben werden, jedenfalls ist das eine vorgabe von victron, wenn ich das richtig in erinnerung habe.

also ich habe meinen netzbetreiber gefragtm bevor ich meine grosse USV installiert habe und das war ok, solange eine einspeisung nicht moeglich ist und die ladegeraete sind auch bei den meisten abgeschaltet, ausser ich brauche sie als netzgeraete fuer den unterspannungsschutz des akkus!

technik und recht haben nichts miteinander zu tun, etwas das technisch funktioniert kann gesetzlich trotzdem verboten sein und umgekehrt, was rechtlich erlaubt ist, muss in der praxis noch lange nicht funktionieren!

aber sich darueber zu aergern lohnt sich nicht, denn man kann das sowieso nicht aendern, die die daemliche pflicht, beim NA-schutz immer den N mit zu schalten. ich waere hier eher fuer ein generelles VERBOT den N zu schalten, wenn das auch technischen gruenden (trafoloaser PV-wechselrichter) nicht noetig ist! solche aktionen bedeuten nichts wie aerger oder zusaetzlichen aufwand, um ueberspannung zu verhindern und hebeln dabei auch schon mal die vorgaben fuer den NA-schutz zeitverzoegert zu trennen aus!

tschuess

Nöö. Ich kann völlig problemlos 1500 Wp Solarleistung auf mein WoMo-Dach packen, einen Akku mit 5 kWh Kapazität dran hängen, und kann über einen MPII-3000 in meinem WoMo elektrisch Kochen und Backen. Und wenn der Akku leer ist, dann hol’ ich mir Strom aus der LiMa, oder vom Campingplatz. Mit ESS hat das nix zu tun.

Genau so ein System muss ich zuhause anmelden, im WoMo aber nicht.

hallo,

inzwischen ja, als steuerbarer verbraucher, aber nicht als teileinspeisende PV-anlage fuer den eigenbedarf! und anmelden musst du sie, weil du ja jederzeit aus dem netz laden kannst, auch wenn du das ladegeraet deaktiviert hast. die einstellung kann man ja schnell aendern!

nur ohne ESS-konfig musst du dann immer um die 6,5A aus dem netz ziehen, bevor PV-strom dazu kommt oder du musst das netz abschalten!

und wo willst du die anlage im WoMo anmelden, wenn du sie staendig woanders benutzt. nur einspeisen darfst du mit der auf keinen fall, also normalerweise auch nicht als ESS konfigurieren!

tschuess

Man braucht mit einem MPII-3000 keine Fernsteuerung nach §14. Und jederzeit aus dem Netz laden kann ich den Akku im Wohnmobil auch.

Deine Antwort geht also komplett ins Leere.

Nochmals: bei identischem (!) Aufbau, identischen (!) Einstellungen, und identischem (!) Betrieb braucht man für die PV-Anlage im Haus eine Anmeldung und sogar Genehmigung des Netzbetreibers, für die identische (!) PV-Anlage im Wohnmobil aber nicht. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Ungleichbehandlung zugrunde? Du hattest behauptet, es liege am “mobilen” Einsatz im WoMo. Meine Rückfrage nach der konkreten Rechtslage einer mobilen Anlage hast Du nicht beantwortet. Hast Du Dir das wieder mal einfach nur aus den Fingern gesogen?

Erstens solltest Du nicht ständig auf dem ESS herumreiten. Wir reden nicht über ein ESS. Zweitens ist es egal, wo ich die WoMo-Anlage anmelden müsste. Fakt ist, dass ich eine identische Anlage im Haus anmelden muss und ohne Anmeldung nicht betreiben darf, und dass ich sie im WoMo nicht anmelden muss. Warum darf ich die PV-Anlage an der Steckdose des Campingplatzes betreiben, ohne dafür eine Genehmigung haben zu müssen, die ich an der Steckdose in meinem Haus aber unbedingt brauche?

Eigentlich sagt einem der gesunde Menschenverstand schon dass eine Mobile Anlage in einem WoMo nicht mit PV Anlagen an einem Kundennetz an einem Niederspannungsnetz vergleichbar sind. Jedenfalls werden Anlagen die einen Stecker haben in der FNN nicht berücksichtigt. Ein WoMo ist wohl grundsätzlich nicht fest an einer Kundenanlage angeschlossen.

Es gibt sicherlich noch etliche Festlegungen die Du und Wir nicht finden oder suchen wollen.

Ich finde auch nirgends ob es nach Tieschutzgesetz erlaubt ist einem Huhn einen Zylinder aufzusetzen…. Irgendwann muss doch gut sein.

OK, das ist richtig. Wenn ich also meine PV-Anlage im Haus über einen Stecker anschließe, genau so wie das auf dem Campingplatz mit der PV-Anlage des WoMos geschieht, dann brauche ich die Anlage im Haus nicht anzumelden?

Deine Einwände sind sonst doch erheblich klüger. Es geht hierbei um Anlagen, die identisch aufgebaut und identisch betrieben werden. Auch Dein Hinweis auf den Stecker im WoMo-Fall ist dabei hinfällig, weil ich genau das Gleiche ja auch im Haus machen kann.

Selten war ein Vergleich passender, weil es wirklich um völlig identisch aufgebaute und betriebene Anlagen geht. Im einen Fall anmeldefrei, im anderen nicht.