Es kommt ja auch niemand auf die Idee seinen Heimspeicher aus dem Netz zu laden, gerne für 30 €ct/kWh (oder von mir aus auch für 0 €ct/kWh) und dann für ca. 8 €ct/kWh einzuspeisen, der Heimspeicher hat ja auch Geld (ca. 15 - 20+ €ct/kWh) gekostet. Der Aufwand für den typischen Heimspeicher von 5-10 kWh lohnt sich nicht.
Im Sommer gibt’s ausreichend Strom, aber lange noch nicht genug und im Winterhalbjahr wird jede kWh selbst benötigt.
Der Charme von V2H ist ja gerade in der Übergangszeit oder bei kurzen Sonnenphasen den eWagen aufzutanken und dann “mal locker” 3 - 4 Tage “aus dem eAuto zu leben”. Das funktioniert hervorragend und ohne Komforteinbußen !
Nebenbei: Für V2H gibt es keine regulatorischen Hürden (vgl. Drucksache 20/14985 vom 14.2.2025 - Zukunft des bidirektionalen Ladens [Seite 3 - Mitte]). Bei V2G sieht die Sache ganz anders aus
hallo,
wenn du das machst, ist das sehr unwirtschaftlich und du machst ein schoenes minus, ausser du hast einen dynamischen stromtarif und dann verhaelst du dich netzdienlich und regelenergie ist normalerweise noch teuerer!
und wenn du nur laedst, wenn der strom entsprechende guenstig ist, kannst du ruhig davon ausgehen, dass du nur gruenen strom laedst, selbst wenn das ein mix ist. im anderen fall wuerde naemlich bestimmt pv oder windkraft abgeregelt!
@juniorPV Ich hätte korrekterweise V2G nicht V2H schreiben müssen.
Aber auch wenn man seinen Heimakku nie aus dem Netz lädt, wird es einem unterstellt daß man das tut oder jederzeit tun könnte (siehe Kommentare der BNA). Auch wenn man einen Akku ohne Netzbezug anmeldet muß man auf Anordnung des VNB eine Abregelung mit iMSys und FNN Steuerbox nach §14a einbauen. Nachdem die Zähler intelligenter sind als die gesetzgebenden Politiker wird damit eine Infrastruktur aufgebaut die niemals funktionieren kann. Fehlt im Netz Strom, wird der VNB auf die Idee kommen, die so verzichtbaren Akkus über sein §14a Signal abzuregeln. Das bringt dem Netz aber Null Entlastung weil sowieso niemand aus dem Netz lädt. Alleine daß die Gebühren für eine völlig nutzlose FNN Steuerbox kassiert werden können.
Aber lassen wir politische Diskussionen hier bleiben.
Deine Aussagen bezüglich Laden und Entladen von Heimspeichern sind nur zum Teil richtig und so wie du sie führst zu verallgemeinert. Ein Laden des Heimspeichers im Zusammenhang mit dynamischem Tarifen und Variablen Netzentgelten kann sehr wohl Sinn machen. Genauso wie ein Zeitversetztes Einspeisen zur Zeiten von Abregelungen oder Aussetzung der Vergütung bei negativen Börsenpreisen Sinn macht. In diesem Kontext ist der elendige Passus des “Greenwashing” nur noch eine Blockade von Technik die wir dringend benötigen.
hallo,
dann konfiguriere das system als usv anstatt als ess und lass es im sommer im inselbetrieb laufen. geht natuerlich nur, wenn das ganze haus dahinter haengt und die wechselrichter genug leistung haben, dann kann die keiner verbieten, den akku aus dem netz zu laden.
das wird noch eine ganz andere Renaissance erleben !
Es wird diskutiert, das jeglicher Strom “an der EEX” zu Zeiten negativer Preise EE-Strom ist.
Das bedeutet, das die fossilen Erzeuger, die einfach stumpf weiterproduzieren oder deren Handelsorganisationen so richtig abkassieren können: Denn fossiler Strom im Mix an der EEX wird automatisch erneuerbar und grün !!!
Das wird so oder so Dir keiner verbieten, Du hast ja dafür bezahlt und es ist “Deiner” !
Es fragt ja auch keiner, ob der Strombezug, resp. die Stromverwendung effizient ist - und schon gar kein Netzbetreiber oder Energiekonzern, die verdienen am Verkauf !!
Schau mal in das Auswahlblatt für Messkonzepte deines VNB. Die Hersteller von bidirektionalen Wallboxen verkaufen bis zur Insolvenz Null. Falls es doch jemand kauft, kriegt er es nicht angemeldet. Ist etwa so als ob man einem Multiplus als Volleinspeiser anmelden möchte. Geht nur theoretisch aber der VNB bearbeitet das einfach nicht, fragt bestenfalls nach der Motivation und stellt sich an als ob er zum ersten Mal was von einer Solaranlage hört. Aber wir werden hier Off Topic.
Wohl dem der Kopf, Hirn und keine KI für seine Aufgaben heranzieht.
Das eAuto entspricht in seinem elektrischen Verhalten dem Heimspeicher, da bedarf es keiner “Genehmigungen”. Und wenn die Leistung unter 4,2 kW bleibt, bleibt auch der §14a, EnWG außen vor.
Relevant ist die VDE-AR-4105 (:2024-10) und die ist mit einem Satz sehr schlank (vgl. Zeile 2623).
Dieser Behauptung liegt die Annahme zugrunde, dass eine Vergütung von PV-Strom aus einem privaten Haushalt mit 8 ct/kWh eine Subvention darstellt. Das ist angesichts der Tatsache, dass Gas- und auch Kohlestrom aus neuen Kraftwerken bereits teurer ist als diese 8 ct/kWh, einfach eine ziemlich klare Fehlannahme.
Wo keine Subvention stattfindet, kann auch kein Subventionsbetrug vorliegen.
Der garantierte Preis nach EEG unterliegt immer den Begriff Subvention. Egal wie der Marktpreis ist. Gleiches gilt übrigens für das Modell der DV mit "dem Marktpreis Ausgleich " Ein anderes Thema ist es bei dem Modell sonstiger DV.
Ich kenne das Urteil…
Wenn wir das so durchziehen, werden wir nie einen Subventionsabbau bekommen. Kleiner Tip…ich bin Diplom Ingenieur Agrar…ich denke von direkten oder indirekten Subventionen habe ich so ein - zweimal etwas gehört. Dann sind Lieferkontingente und Vermarktungsrechte oder die geplante Wiedereinführung der “Dieserüchvergütung” auch keine Subventionen. Hey…meine ehemaligen Berufskollegen sind doch gar nicht so große Subventionsempfänger!!!
“Wenn wir das so durchziehen, werden wir nie einen Subventionsabbau bekommen. Kleiner Tip…ich bin Diplom Ingenieur Agrar”
Als Agraringenieur solltest Du dann aber besser wissen, was Subventionen sind und was nicht. Ich bin übrigens Physiker, und verstehe als solcher von Subventionen gar nix. Aber ich bin in der Lage, ein Urteil zu verstehen.
Die Festlegung des Preises eines bestimmten Guts am Markt vorbei ist alleine grundsätzlich nicht als Subvention zu bewerten. Im Gegenteil: Gerade dort, wo der Markt aus ganz natürlichen Gründen Angebot und Nachfrage nicht frei gestalten kann - und dazu gehören alle natürlichen Monopole wie z.B. Strom- und Wasserversorgung - ist es sogar oft unausweichlich, dass Preise staatlich festgesetzt werden müssen.
Wenn staatlich garantierte Preise prinzipiell nicht mehr als Subvention gelten, dann können wir ja gleich das ganze System wieder umstellen. In einem Bereich des heutigen D hatten wir das schon. Übrigens unter VWL ern ist diese justizielle Begriffsklärung mehr als umstritten. Aber lassen wir das Thema hier im Threat
Leider hast Du meine eigentlich doch klaren Hinweise nicht wahrnehmen wollen. Nein, der freie Markt kann ganz prinzipiell nicht alles regeln. Wie immer ist Freiheit gebunden an die Verantwortung, die Rechte und Freiheiten der anderen zu wahren, und genau das kann nicht ohne staatliche Reguierung erfolgen. Es ist keine Subvention, wenn staatlicherseits Mindestlöhne vorgegeben werden, oder wenn es Schutz für schwangere Frauen gibt. Es ist auch keine Subvention, wenn der Staat zum Schutz der Allmende regulierend eingreift.
Am allerwenigsten kann staatliche Preisfestsetzung dort als Subvention gelten, wo es sich um natürliche Monopole handelt, denn dort gibt es keine Möglichkeit für ein freies Aushandeln der Preise über Angebot und Nachfrage. Dass der Preis für mein Trinkwasser durch meine Kommune festgesetzt wird und nicht durch Angebot und Nachfrage, wirst wohl selbst Du nicht als staatliche Subvention von Trinkwasser betrachen wollen, oder?
Du hast offensichtlich die elementarsten Grundlagen der Volkswirtschaft nicht verstanden, wenn Du alternativlos notwendige staatliche Regulierung als eine Maßnahme betrachtest, die Du nur in pseudosozialistischen faschistischen Diktaturen wie der DDR verortest.
Ich habe sogar ein Vordiplom in VWL und wie in dem ganz einfachen banalen Screenshot selbst bei Wikipedia siehst, ist das eine nicht ganz so klare Sache. Aber lass uns das hier in dem Rahmen jetzt wirklich lassen. Alternativ kann ich gerne hier einiges an Fachliteratur über die internationalen Definitionen des Begriffs “Subventionen” reinteilen, die fast alle von der deutschen Formaljuristischen Definition abweichen.