Das sind zwei verschiedene Systeme.
Pytes → LiFePO4 16S
BMZ → NMC oder NCA mit 15S (Ladung bis etwas über 60V)
Völlig richtig, der soc ist natürlich nicht falsch, an den Batterien ist alles einwandfrei
Das ist natürlich jetzt sehr peinlich aber vielleicht hilft es ja auch noch anderen die die zukünftig bei der Ladeleistung hängen, denn ist tatsächlich selbst in den tiefen von dbus nicht auffindbar.
Ich hatte ja den Aux2 schon im Verdacht, allerdings keinen Draht gezogen sondern ließ das Relais anziehen, hatte aber eine Brücke zu einem anderen Relais (Begründung würde jetzt zu weit ausholen, abregelung von Wallbox…) und deswegen hatte aux2 nicht geöffnet
Man sollte sich nie verlassen sondern messen, dann hätte ich gesehen das ich nicht 5V sondern 0V an der Klemme habe ![]()
Naja laden im Kilowatt Bereich um kurze Sonnenlücken zu nutzen ist wieder möglich. Danke für die Tipps
Sonnige Grüße
Das ist dann aber in der Firmware noch nicht ausgereift, oder?
§14a besagt ja ganz klar, das nur der Netzbezug gedrosselt werden muss…PV-Überschuss kann genutzt werden und wird nicht eingerechnet.
Evtl. muss ein GX mit einem “§14a-Assistenten” dann mithelfen - den gibt es aber noch nicht, soweit ich weiss.
Im Grunde hast du recht, das war aber die einfachste/schnellte Möglichkeit der Umsetzung, die auch per Gridcode-Passwort geschützt ist.
Aber das Signal zur Begrenzung des Netzbezugs sollte ja normalerweise nicht kommen, wenn in deiner Region PV Überschüsse vorhanden sind, sondern wenn der Strom im Netz knapp wird.
Daher sollte es bei der aktuellen Umsetzung da keine Konflikte geben.
Beispiel:
Du hast einen dynamischen Stromtarif, der sich am Börsenpreis orientiert und nutzt DESS.
Da kann es sein das z.B. im Norden die Sonne scheint und der Wind weht und du dadurch von deinem Anbieter einen sehr niedrigen/negativen Preis bekommst.
Du willst dann mit damit deinen Akku aufladen, aber in deiner Region ist gerade “tote Hose” was Sonne/Wind angeht, dann könnte das lokale Netz überlastet werden, wenn alle mit den negativen Preisen ihre Akkus laden wollen, da kann dann der lokale Netzbetreiber deinen Netzbezug begrenzen.
Ja, das ist bezogen auf diese Perspektive richtig.
Allerdings ist es schon ein Unterschied ob Ladung oder Netzbezug gedimmt wird.
Insbesondere dann, wenn man mehr als eine §14a-Anlage in Betrieb hat.
Das Signal gilt nämlich nicht selektiv, sondern für den gesamten Netzanschluss - unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeitsregeln.
Ein Betreiber mit je 1x Batterie, Wallbox und Wärmepumpe kann als das “Kontingent” voll ausschöpfen und zB die Batterie mit 10,5kW laden, wenn Wärmepumpe und Wallbox gerade aus sind
Die aktuelle Implementierung setzt die Regeln also nur teilweise um.
Der Netzbetreiber muss ja, wenn er das Signal sendet, die Menge der Anlagen und den Gleichzeitigkeistfaktor berücksichtigt haben.
Ich habe zum Glück noch “alte” §14 Anlagen und noch bis 2029 Bestandschutz…vielleicht tut sich da ja noch was bei Victron. ![]()
Edit: ich habe aus Jux mal einen NR-Flow gebaut um den zulässigen Netzbezug zu ermitteln.
Bei mir, mit 1x Batterie, 2x Wallbox und 1x WP sind es dann 13,02kW.
Meines Wissens nach (kann mich da aber auch irren) geht es bei §14a nicht um die Leistung am Netzanschluss, sondern die entsprechenden Geräte müssen jeweils auf 4,2kW begrenzt werden.
Du kannst also Speicher, Wärmepumpe und Wallbox haben und jedes für sich muss mit dem Signal auf 4,2kW gedrosselt werden, sodass du dann “nur noch” 3x 4,2kW aus dem Netzziehst + die normalen Stromkreise.
Es geht nicht darum, das alle drei zusammen max. 4,2kW ziehen dürfen, das umzusetzen wäre sicher kaum bis gar nicht möglich.
Klar kann man sich mit NodeRed da schöne Steuerungen basteln, die Frage bzw. das Problem ist nur, das der Netzbetreiber das auch akzeptieren muss.
Anders ist es beim §9 EEG, da geht es um die Leistung am Netzanschlusspunkt.
…nur wenn jede Anlage einzeln gesteuert wird (Direktsteuerung).
Wenn Du in der Liegenschaft ein EMS hast (und was ist ein GX mit einem (D)EES sonst?) und das so anmeldest, gilt:
[> Steuerung mittels EMS
Für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist die Mindestleistung unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Gleichzeitigkeitsfaktors vom Netzbetreiber gesamthaft zu ermitteln. Den ermittelten Sollwert für die Mindestleistung können Sie über das EMS auf Ihre Verbrauchseinrichtungen verteilen. Selbst produzierter Strom kann berücksichtigt werden.]
Quelle: Bundesnetzagentur - §14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Das (eine) EMS kannst dann auch wieder per Direktsteuerung angesteuert werden, es muss kein EEBus sein.
Ich würde jetzt ein GX Gerät nicht als EMS in diesem Sinne deklarieren.
Es kennt im Zweifel alle relevanten Lasten (WP, Wallbox, Batteriespeicher) und deren aktuelle Leistung, sowie die PV-Erzeugung und den PV-Überschuss, inklusive die Last/Einspeisung am Netz-Übergabepunkt.
Es kann PV-Erzeugung/den PV-WR steuern und auch das Ladegerät der Batterie, sowie die freigegebene Leistung der Wallbox.
Das ist ein EMS in Bezug auf §14a…natürlich keine eierlegende Wollmilchsoau…und es fehlen eben noch die notwendigen Regelungen/Funktionen für §14…aber die Grundlagen (Messwerte und Fähigkeiten zum Eingriff) sind da um eine Steuerung (irgendwan mal) zu implementieren.
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