Guten Morgen, herzlichen Dank dafür. Solche Diskussionen regen doch immer dazu an tiefer in die Materie einzusteigen.
Ich bin jedenfalls schon darüber gestolpert dass eben diese (4) „Vorgabe des Netzbetreibers“ einen zum SLS Schalter gezwungen hat. Das kann mit 14a zusammenhängen oder aber auch mit dem Messkonzept oder der Anlagengröße >22kWp. Bei Anlagen >22kWp ist eine Zählerverdrahtung in 16qmm verlangt, vielleicht gibt es auch hier dann spezielle Vorgaben. Hier wird es aber ziemlich undurchsichtig.
Ich werde aber das ganze mal tiefer recherchieren. Jedenfalls Danke für diese aufschlussreiche Diskussion.
Je nachdem, wie gut das Anmeldeportal gemacht wurde, wird das alles schon bei der Anmeldung, die man ja VOR der Installation machen sollte, abgefragt und dann angezeigt, ob es so möglich ist bzw ob Anpassungen erforderlich sind.
Im Zweifel sollte man immer vorher beim Netzbetreiber nachfragen.
Das sind dann auch genau die Punkte, warum es idR schwierig ist, einen Elektriker zur Anmeldung zu finden, nach dem man die Anlage schon komplett selbst installiert hat.
Nöö, schwierig ist das nicht, viele bieten solche Anmeldedienste sogar offen im Netz an. Und es gibt auch keinen sachlichen Grund für solche Schwierigkeiten, denn der Anmelder eines von Laienhand gebauten PV-Systems muss nicht nur die Anmeldung übernehmen (inkl Prüfung der Planung), sondern auch die Inbetriebnahme (inkl. Prüfung der Anlage bzgl Bauausführung und Normgerechtigkeit). Und selbstverständlich darf nichts durchgewunken werden, was nicht den aktuell geltenden Bestimmungen entspricht.
Auch bei mir war das so: der PV-Anmelder meiner DIY Anlage hat moniert, dass im Zählerkasten der Überspannungssschutz nach neueren Bestimmungen eine andere Klasse haben muss als vor 8 Jahren vom Netzbetreiber selbst eingebaut. Der Austausch kostete mich knapp 200 € extra zu den Anmeldekosten von 500 €.
Bzgl Anmeldung und Inbetriebnahme gibt es keine Unterschiede zwischen Profi-Anlage und Laien-Anlage. Der Anmelder geht kein unkalkulierbares Risiko ein.
In der TAB steht nur der Verweis auf 4100. Aber ich nehme an die im Anhang F erwähnten 10qmm befreien einen davon wen man den sicheren Betrieb gewährleisten kann.
Das war mir aber wirklich neu dass man im Anhang F im Prinzip davon befreit wird was man im Kapitel 7 immer ganz klar (auf die 4100) definiert