Umsetzung Anforderung §14a EnWG 3-phasiges ESS

hallo,
der ladestromassistent muss auf dem L1-master installiert werden und du kannst auch nur den ladestrom eines multis begrenzen. allerdings gilt die einstellung dann fuer alle. wenn du 10A einstellst und 3 multis hast, macht das 30A und bei 6 multis 60A! der assistent hat also keine ahnung, wieviele multis installiert sind und es ist ihm auch voellig egal!

du kannst den ladestrom aber stufenlos von 1A (multipliziert mit der anzahl der multis) bis max einstellen und auch das ladegeraet komplett ausschalten.

tschuess

Den Ladestromassistenten habe ich gefunden. Vermutlich soll man ihn auf dem Master jeder Phase installieren (?). Beim Auswählen von einem festen Einspeisestrom wird diese Möglichkeit zusammen mit Aux1 aber rot eingefärbt und mit einer Fehlermeldung nicht übernommen.

Es gibt noch einen Enable Haken im Charger Tab selbst. Wählt man den ab, werden die Einstellmöglichkeiten darunter ausggraut und die Ladekurve nicht mehr angezeigt. Die Einstellungen werden auch auf alle Multis übernommen, wirken sich aber nicht aus wenn man den Grid Setpoint im ESS auf positive Werte stellt.

Kann es sein, daß irgendwelche Einstellungen von der neuren FW bzw. dem ESS Assistenten überschrieben werden? Ich habe die 2623552 am Laufen.


hallo,
der ladestrom muss nur auf den L1-master, das reicht.

ueber welchen eingang er gesteuert wird, kann man konfigurieren! du kannst aux1, aux2 oder dem anschluss fuer den temperaturfuehler nehmen.
der ladestromassistent sollte der letzte in der listen sein, jedenfalls sollte er hinter dem ess-assistenten stehen, da der auch den ladestrom einstellen kann!

das aux1 nicht geht, liegt daran, dass du einen grid-code eingetragen hast, durch den aux1 belegt wurde!

wenn du den charger in der config deaktivierst, kannst du keine einstellungen mehr machen, der ess-assistent wird den charger aber trotzdem wieder einschalten.

die ladespannungen musst du in allen multis eintragen!

wenn der ladestromassistent den ladestrom vorgibt, wird der auch nicht erhoeht, wenn du den netzsollwert aenderst. deshalb muss der ladestomassistent auch eine hoehere prioritaet haben als der ess-assistent! und der letzte hat eben immer recht!

wenn du nicht nur zwischen 2 fest eingestellten werten umschalten willst, kannst du auch einen shelly 0-10V mit ein paar bauteilen fuer die spannungsanpassung anschliessen und den ladestrom damit stufenlos regeln!

wenn du ein kriterium als stellgroesse benutzt, das es nur auf dem einen multi gibt, dann muss er allerdings auf alle. ich hatte ihn auch nur auf dem master installiert und das hat prima funktioniert.

tschuess

Sorry wenn ich vielleicht nicht alle Beiträge auf dem Schirm habe, aber du kannst doch den Aux2 nach 14a konfigurieren und damit die Ladeleistung auf 4,2 begrenzen?!
Oder funktioniert das im 3 phasenverbund noch nicht?

Ohne FW Update habe ich jetzt den Ladestromassistenten (nur) auf L1 Master mit nachstehenden Einstellungen. Der Strom ändert sich entsprechend dem gewählten Grid-Setpoint allerdings noch immer in beiden Richtungen.

Mit der Beschreibung der Aux2 pins komme ich auch nicht wirklich klar. Deshalb noch Fotos der Brücken welche ich probiert habe. In beiden Stellungen gleiches Verhalten als ob es keinen Ladestromassistenten gäbe. Einzig aus den Kommentaren des Assistenten könnte man vermuten, daß Aux1/2 analoge Eingänge sind. Es könnten differentielle oder massebezogene Eingänge sein. Der zulässige Spannungsbereich ist auch unklar. Offensichtlich gibt es ja noch eine Hilfsspannung von 12V auf dem Stecker welche ich aber nicht probiert habe.




Nach Sonnenaufgang musste ich nun feststellen, daß der Assistent den MPPT Ladestrom auf 4kW begrenzt. Werte darunter stark schwankend, möglicherweise wegen einem offenen Analogeingang.

Das macht für §14a nun mal überhaupt keinen Sinn.

Warum kein FW
Update und Aux 2 nach 14a?
Ich habe es selbst noch nicht probiert Ich vermute das lässt sich in den ländereinstellungen dann so konfigurieren.

Möchte möglichst kein §14a sondern einen Speicher ohne Netzbezug damit ich nicht in §14a komme. Möglichst ohne EnFluRi im “Messkonzept” weil der auch noch mal mindestens 800 Euro kostet. Ansonsten lädt den Speicher bei den Bezugspreisen und vor allem Netzgebühren ja kaum jemand freiwillig aus dem Netz. Er lädt sich ja über die MPPTs jeden Tag selbst. Ab März ist von der Dimensionierung her noch nicht mal irgendwelche Zeit um aus dem Netz zu laden weil die volle Kapazität der Multis ins Netz muß damit nichts auf dem Dach bleibt wenn der SOC gegen 100% geht.

Der Netzbezug kommt leider automatisch, wenn man den Akku mal wegen falscher Prognose versehentlich an der Unterspannungs-Schwelle abschaltet. In diesem Fall könnte der Multi mit seinen Netzschützen einfach offline gehen bis vom MPPT wieder genug nachgeladen wurde und dann die Einspeisung wieder aufnehmen.

Solange man die Schaltschwellen des Ladestroms aus dem Netz mit dem Ladestromassistenten frei einstellen kann, sollte das auch egal sein. Mal abgesehen davon daß der VNB das vielleicht nicht akzeptiert, weil im Datenblatt, auf dem Typenschild und in der Modellbezeichnung ein Ladestrom von 70 Amp steht. Die Victron Anlagen stehen sowieso auf der schwarzen Liste.

Offensichtlich tut aber der Ladestromassistent auch nicht das was man als Anwender aus der Oberfläche vielleicht erwartet. Oder ich mach da etwas falsch. Aber was? Ständig neue FW Versionen zum ausprobieren zu laden ist bei 3x3 Multis auch kein Spaß weil die ESS Assistenten dazu jedesmal weg sind. Wenn dann was Anderes unerwartet nicht mehr geht wieder zurück wie hier.

Ich könnte die 555 mal laden, aber spätestens dann habe ich ja keinen Speicher ohne Netzbezug weil der auf 4,2kW und nicht auf 0 begrenzt ist. Als zweite Instanz ist der Ladestromassistent dann vermutlich auch obsolet.

Hat überhaupt jemand eine Rechnung wieviel die verminderten Netzgebühren nach §14a (pauschal ohne zweiten Zähler) ausmachen?

Soweit MIR bekannt spielt es keine Rolle ob Laden aus dem Netz vorgesehen ist oder nicht. Der Speicher muss immer 14a erfüllen da man es ja anders konfigurieren könnte. Übrigens ist die Rolle des Netzzählers auch der EnFluRi Sensor, der kostet keine 800€.
Ich würde versuchen gleich auf 556 upzudaten.

Wenn Laden aus dem Netz nicht vorgesehen Brücke auf Aux2 14a eingerichtet und fertig.

Ich verstehe nicht ganz was daran schlecht sein soll.

Weiter vorne in diesem Thread gibt es von @M_Lange eben die Aussage daß Speicher ohne Netzbezug nicht unter §14a fallen. Ob das der VNB auch so sieht sei dahingestellt.

Schlecht an der Sache ist, daß man mit einem §14a Verbraucher auf jeden Fall einen gebührenpflichtigen iMSys kriegt und daraufhin Anlagen unterhalb 7kWp ebenfalls mit 4 digitalen Eingängen auf 100/60/30/0% abgeregelt werden müssen. Weil die VNBs noch keine FNN Steuerboxen haben drehen sie den Leute dazu einen RSE an welcher noch mal 500 Euro kostet.

Ansonsten ist die nächste Fehlkonstruktion, daß man den Ladestrom mit einer Brücke dauerhaft begrenzt. Weil man die Ladefunktion ja ohnehin nicht benutzen will, braucht man dazu deshalb auch keine Fernsteuerung die einem das nur zeitweise abstellt.

Im Übrigen will mein VNB als EnFluRi sowas wie die Ziehl Pav,e Überwachung haben. Bei einer Überschusseinspeisung kann der einzige vorhandene Zähler jedenfalls nicht unterscheiden ob der Akku oder sonst jemand Strom gebraucht hat. Das würde nur bei einer Volleinspeisung aus Akku oder einem getrennten Erzeugungszähler gehen. Auch da müsste man dann einen RLM haben weil man sonst ja nicht weis ob der Ladestrom kleiner oder größer 4kW gewesen ist oder vielleich nur die (ansonsten zulässige) Erhaltungsladung gewesen ist.

Das gilt auch für Stromspeicher, die derzeit nur selbst erzeugten PV-Strom speichern. Denn durch geänderte Betriebseinstellungen kann kurzfristig auf die Beladung aus dem Netz umgestellt werden, ohne dass dies nachvollzogen werden könnte.

hallo,
das einspeiseueberwachungsrelais brauchst du nur, wenn es dein versorger verlangt. man kann ein victron-system immer so konfigurieren, dass man sowohl einspeisung als auch bezug auf einen bestimmten wert begrenzen kann. dazu braucht man das ueberwachungsrelais nicht.

aber die versorger sind nun mal oft recht pingelig und wollen eine 100% sichere loesung. obwohl es die nicht wirklich gibt. das einzige was 100% sicher ist, ist die tatsache, dass alles was lebt, einmal sterben wird. obwohl auch davon gibt es mindestens eine ausnahme!

tschuess

hallo,
du vergisst den smartmeter, den ja jeder bekommen soll. da kann man sowas problemlos nachvollziehen!

tschuess

Ist doch aber auch bumms, wenn man nicht drauf angewiesen ist. Aux2 14a Brücke rein, Herstellererklärung ausdrucken und der VNB hat zufrieden zu sein.
Das ganze mit Unterschrift und Stempel vom eingetragenen Installateur.
Ein Imsys kann aber nicht feststellen wo die Leistung hingeht.

Wo steht denn diese Aussage? In irgendeinem Gesetz? Bei der Schlichtungsstelle? Selbst erfunden?

@mb4331 Hat deine Anmeldung als Speicher ohne Netzbezug geklappt? Bei welchem VNB?

Das steht bei den Anforderungen meiner Netzbetreiber.

Steht hier:

und hier:

Ein unverbindlicher Kommentar von Lobbyvereinen ohne gesetzgebende Kompetenzen bestehend aus Netzbetreibern und Zählerschrankherstellern.

Wenn es wenigstens TABs eines VNB oder FAQ der BNA oder der Schlichtungsstelle wären, wäre es vielleicht glaubhafter. In dem Moment wo eine EEG Vergütung beansprucht wird, darf ein Speicher jedenfalls gar nicht mit Netzstrom aufgeladen werden.

Eine EEG Überschusseinspeisung dürfte nicht nur bei allen stationären Victron Installationen sondern auch bei den vielen Hybrids wie etwa Gen24 & Co. der Regelfall sein. Eine Vergütung nach EEG steht in dieser Weise jedenfalls mit einer §14a Anmeldung klar im Konflikt.

Zumindest war das bisher so, aber da ändert sich mit dem Solarspitzengesetz einiges.

Es wäre mir aber völlig neu, daß für wiedereingespeisten Netzstrom eine Vergütung vom EEG Konto bezahlt werden darf. Eine Vergütung von wiedereingespeistem Netzstrom dürfte vermutlich maximal über eine Direktvermarktung funktionieren. Insofern vermute ich noch immer, daß @M_Lange mit seiner Aussage weiter vorne über Speicher ohne Netzbezug korrekt liegt.

Falls nicht, dann bitte Link auf den passenden Paragraphen im EEG oder im EnWG oder im MsbG oder auch sonstwo.

Immer das was man nicht gerne hört muss man beweisen. Aussagen wie: „jeder darf machen was er will“ werden gerne akzeptiert auch ohne Recherche.
Matthias könnte ja auch belegen dass seine Aussage stimmt, wir haben jetzt immerhin einige links zu den speziellen Anforderungen an den Speicher gefunden.!?