beim Lesen der Entwurfsfassung der neuen VDE-AR-N 4105 bin ich auf die Passagen zur Einspeisereduzierung bei Über- bzw. Einspeiseerhöhung bei Unterfrequenz gestoßen. Die entsprechenden Regularien gibt es zwar schon in der aktuell gültigen Norm, aber mir ist nicht wirklich klar, wie die Umsetzung bei den Quattro und Multiplus-Geräten aussieht.
Denn die Vorgaben der Norm widersprechen meiner Meinung nach dem Zweck einer netzparallelen Victron-Anlage.
Beispiel Unterfrequenz: Statt einer Erhöhung der Einspeiseleistung, die ggf. den Akku ins Netz entleert, würde ich von der Victron-Analge eine Netztrennung erwarten, um im Inselbetrieb die Batteriekapazität möglichst lange zu erhalten.
Leider finde ich keine Dokumentation zum Regelungsverhalten in diesen Sonderfällen.
Wisst ihr mehr oder habt ihr es vielleicht sogar schon mal mit diesen Frequenzen am AC-In getestet?
Das wäre mir neu….dabei geht es um den Anteil an Blindleistung je nach Ländercode (q/u q/p). Die Frequenz steht da aber glaube ich in keinem Verhältnis. Da wird dann auch nicht aus der Batterie eingespeist sondern um den blindleistungsanteil während der überschusseinspeisung
Hierfür gibt es ein extra Kapitel in der Norm: 5.7.4.3 Wirkleistungsanpassung bei Über- und Unterfrequenz
Energiespeicher müssen bei Frequenzen unterhalb 49,8 Hz die momentan erzeugte Wirkleistung mit einem Gradienten von 100% P_Emax je Hertz bis zu ihrer technisch möglichen Maximalleistung steigern.
Tatsächlich…. hebelt dann wohl sogar einspeiseverbot aus.
Zum Thema unterfrequenz habe ich mich noch garnicht befasst. Das muss ich bisher überlesen haben oder ist ganz neu in der 4105.