Systemdesign

hallo,
ich habe das so realisiert, dass ich die 3-phasen-system zuerst ueberbruecken und dann wegschalten kann. das darf man natuerlich nur machen, wenn die multis ac-in und ac-out verbunden haben. wenn man es falsch macht, fliegt eben die sicherung raus.

ausserdem haengen besonders empfindliche dinge wie pcs noch zusaetzlich an einer usv mit einem zentralen akku und einem eigenen wechselrichter mit automatischer schneller ueberbrueckung.

da kann nicht mehr viel passieren und das problem dass alle 3 jahre die akkus in den usvs gewechselt werden muessen, hat sich damit auch erledigt.

auch fuer die 3-phasen-systeme gibt es eine automatische umschaltung, so dass nur maximal fuer ein paar sekunden der strom ausfaellt, solange noch eine spannungsquelle verfuegbar ist.

aber das kann jeder machen, wie er will. nur ich hatte es satt, dass meine rechner alle aus waren, wenn ich morgends aufgestanden bin, weil es einen stromausfall gab und die usv-akkus auch noch defekt waren.

tschuess

Bzgl den Vorschriften habe ich leider widersprüchliche Aussagen
Wo kann ich mich dazu denn informieren, bzw gibt es Infos dazu?

Welche Vorschriften meinst du

hallo,
einiges dazu solltest du im internet finden koennen, aber warscheinlich nicht alles.

aber ich kann mich noch daran erinnern, dass offiziell fuer die abrechnung von mieterstrom, nur geeichte zaehler erlaubt sind und die auch regelmaessig ueberprueft/getauscht werden muessen.

natuerlich kann man auch andere zaehler nehmen, aber im streitfall kann es dann sein, dass man kein geld bekommt.

deshalb waere es am einfachten, den teil pv-strom, den der mieter normalerweise bekommt oder einen teil der kosten der anlage in die miete aufzunehmen. solange die dadurch nicht zu hoch wird, dass sie deutlich hoeher als die vergleichsmiete liegt, ist das kein problem. es gibt ja kein gesetz, wie hoch die miete mindestens sein muss, sondern nur, wie hoch sie maximal sein darf.

obwohl ich mal von einem fall gehoert habe, in dem ein vermieter vom finanzamt aufgefordert worden sein soll, die miete zu erhoehen, die dem finanzamt zu niedrig war, damit er mehr steuern zahlen muss. die hatten wohl auch damit gedroht, ansonsten soviel steuern zu verlangen, wie ueber eine hoehere miete normalerweise faellig gewesen waere.

es gibt eben dinge, die es nicht geben duerfte. dass man vermietern auf die finger haut, die zu hohe mieten verlangen, dafuer habe ich volles verstaendnis. wenn aber ein vermieter guenstig und kostendeckend vermietet, weil er keine hohen einnahmen/gewinne braucht oder einfach nur denjenigen helfen will, die sich die wohnung sonst nicht leisten koennen, dafuer habe ich absolut kein verstaendnis!

tschuess