Nur als kleiner Hinweis: Sobald ein “mittelbarer Netzanschluss” vorhanden ist, ist die Anlage rechtlich keine Insel, auch wenn sie nicht (dauerhaft oder überhaupt) mit dem Netz verbunden ist.
Ist ein Netzanschluss am Ort der Inbetriebnahme vorhanden, gilt die Anlage immer als netzparallele Installation, mit allen Regeln und Pflichten inkl. Anmeldung usw.
(Definition der Bundesnetzagentur)
Ergibt das Sinn? Nein. Ist aber leider dennoch so.
Hallo zusammen. Mich würde an dieser Stelle interessieren wie das Thema BHKW am ACout Netzbetreiber konform umgesetzt werden kann. Wenn man Überschusseinspeisung betreibt darf dieser ja ausschließlich aus Erneuerbaren Energie stammen. Die erzeugte Energie aus BHKW zu erfassen reicht hier ja nicht aus da man zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung unterscheiden muss.
Welche Möglichkeiten hat man denn hier? Das ganze klingt im ersten Moment einfach aber ich denke der Messaufbau wird fürchterlich aufwendig.
Wie sieht das zukünftig für Neuanlagen aus wenn die Einspeisevergütung fällt ?
Ich glaube, ich verstehe zu wenig davon.
Was bedeutet rechtlich z.B. grid none, wenn es doch eine netzparallele Anlage ist?
Was heißt das mit dem Schalter bauen?
…???
Und wir haben sowohl ac- als auch dc-PV.
Andere Frage dazu: Wenn das BHKW nur max. 1kW erzeugt, dann muss es gar nicht angemeldet werden, oder? …unter 7kW…
NEIN, die Anlage ist NICHT Netz parallel, im Normalbetrieb sind ja MP und bhkw im Inselbetrieb, nur wenn das BHKW ausfällt kann der MP als Verbraucher zugeschaltet werden.
Der DC solaranteil wird einfach an den 48v akkublock geliefert, steht dem MP zur Hausversorgung und dem ACPV zur Rückspeisung zur Verfügung.