DESS mit quartalsabhängigen, zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3)

Hallo Community,

ich möchte, sofern mein VNB mir keine Knüppel zwischen die Beine wirft, dieses Jahr auf einen dynamischen Stromtarif (Tibber) wechseln und auf Modul 1+3 umstellen. (Aktuell Modul 2).

Dabei möchte ich wissen, welche Lösung aktuell für die quartalsabhängigen Netzentgelte in der Praxis von euch angewandt werden.

Momentan fällt mir nur ein, zweimal im Jahr die Formeln umzuschreiben, da die zeitvariablen Netzentgelte nur von Oktober bis März aktiv sind. Das muss doch einfacher gehen und warum wird eine solch einfache Variable (z.B. Monat) nicht in die Formelsyntax implementiert.

Vorab danke.

Viele Grüße

Rubinho

Ja, das ist momentan “The way to go”. Da sich die Höhe des reduzierten Netzentgelds jährlich ändert (und auch die konkreten Zeiten jährlich neu vom Netzbetreiber festgelegt werden), müsstest du auch eine “Fürs Jahr” hinterlegte Formel jährlich anpassen.

Ok, ich habe jetzt mit Hilfe von Claude das ganze in NodeRed abgebildet. Dort ist ein Quartalswechsel möglich.

Das ändert zwar nicht, dass ich einmal im Jahr die Preise anpassen muss, aber ich habe zumindest die Umstellung im Frühjahr gespart.

Aber danke für die Info.

Mein Netzbetreiber hält mich seit über einem Jahr hin, und sagt der Anschluss nach Modul 3 sei momentan technisch nicht möglich. (Sie haben das Preisblatt 2025 und 2026 allerdings bereits auf ihrer Homepage veröffentlicht)

Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wallbox) sowie das Modul 1 habe ich schon länger. Gibt es hier Mittel und Wege meinen Netzbetreiber Beine zu machen oder darf er mich weiter so hinhalten?

Ab April 25 MUSS der Netzbetreiber dieses anbieten (das steht so im Gesetz)

Und allein die ANMELDUNG verpflichtet ihn schon, zumindest nach Modul 1 das Netzentgeld, zu verringern.

Voraussetzung ist allerdings, daß es eine Bestätigung von einem zugelassenen Elektriker gibt, der das angeschlossen hat.

Und bei Modul 3 natürlich das IMSys. Aber darauf hat ja mittlerweile jeder ein Anrecht?

Habe ja Modul 1 in 07/2025 bekommen (iMSys hängt natürlich auch schon, wenn auch noch keine Steuerbox).

Nur leider angeblich kein Modul 3 möglich, obwohl das im Winter ja gerade interessant ist..

Weichen rechtlichen Anspruch habe ich, gibts da eine Quelle?

Also dein VNB MUSS dir Model 3 anbieten. Das hat auch nichts mir einer Steuerbox zu tun. Ich verstehe nicht wo das Problem ist?

Oder anders die Steuerbox ist KEINE Vorraussetzung für Model 3. Ich habe auch keine Steuerbox und seit Oktober2025 Model 3.

Model 3 gibt dir nur 3 unterschiedliche zeitlichgebundene Tarife fürs Netzentgelt. Dafür müssen dimmbare Verbraucher für eine mögliche Dimmung vorbereitet sein, das gilt aber auch schon für Model 1. Du musst dann irgendwann die Kröte schlucken das sie die Steuerbox zwischen IMSys und Trennrelais setzen und dann Dimmen könnten.
Wichtig ist wenn du Modell 3 hast, das du deine Verbraucher so steuerst das sie möglichst zu den reduzieren Zeiten laufen. Sprich WP, WB und/oder Heimspeicher. Und für den Heimspeicher ist es übrrs DESS möglich.

Was dein VNB da behauptet, ist entweder ein Missverständnis oder ganz simpel eine falsch Behauptung

Ich habe dir, weil ich es gerade gefunden habe einen Link von Vattenfall mitreinkopiert

Ich glaube, ihr Argument ist, dass sie die zeitliche Netz Entgeltabrechnung einfach noch nicht implementiert haben.

Das müssen sie aber. Dazu sind sie verpflichtet. Ab zum Rechtsanwalt, der Verbraucherzentrale oder sonst etwas. Das kann es nicht sein. Ich verstehe auch nicht wo das Problem ist. Du schreibst du hast ein Imsys. Dann hat dein Messstellenbetreiber wer immer das ist 15 min Verbrauchswerte und der sendet diese Werte deinem Stromanbieter bzw VNB.Dein VNB muss Netzentgelte nach Modell 3 bei der Bundesnetzargentur vorgelegt und genehmigt haben. Auch dafür gibt es Vorgaben. Wieviel % der Zeit vergünstigt, wie hoch die Vergünstigung mindestens und und und. Deine Verbrauchswerte in 15 min Taktung liegt (digital!!!) vor, die Preise MÜSSEN!!! Vorliegen. Der Rest ist eine Abrechnung über eine Exelltabelle. Ich weiß nicht was man da implementieren will oder muss. Welchen VNB hast du denn?

Das ist pure Blockade und Schikane, lasst SIE damit nicht durchkommen

Ganz so leicht ist es dann nicht :slight_smile:

Modul 3 erfordert ein IMSYS. Hast du keins, und kann der Netzbetreiber derzeit keins liefern, kann (und muss) er dir gemäß Modul 1 den pauschalen Netzgebührrabat gewähren.

Ja, er MÜSSTE ein IMSYS einbauen, aber da gibt es noch jede Menge Toleranzfristen, in denen er mit “Modul 1” fein raus ist.

Forcieren kannst du Modul 3 im Grunde nur, indem du Ihm eine angemessene Frist für das IMSYS setzt, oder einfach einen der wettbewerblichen Messstellenbetreiber damit beauftragst. Erst wenn du dann ein IMSYS hast, und der Netzbetreiber noch immer kein Modul 3 anbieten kann/will, DANN hättest du eine solide Grundlage für den Rechtsweg. Aber bevor ich da selbst klagen würde, würde ich versuchen das der Bundesnetzagentur zu stecken, die gehen sehr giftig gegen verweigernde Netzbetreiber vor, und haben wahrscheinlich den schnelleren und längeren Hebel als jeder Privat-Anwalt.

Privat Klage wäre dann im Grunde nur für Schadensersatz spannend, was aber eine schwierige Bemessungsgrundlage hat, und im Grunde wahrscheinlich zu klein / unspannend für jeden Anwalt ist.

Nils schrieb er hätte ein IMSys und bekommt trotzdem kein Modell 3, weil sein VNB es noch nicht “implementiert” hat. Darauf bezog sich meine Aussage.

IMSys ist immer die Grundvoraussetzung

Aber mit einem hat @dognose natürlich völlig Recht. Die Bundesnetzargentur ist eine gute Adresse für so einen Fall. Einfach mal die Fakten und Schreiben deines VNB zusammenstellen und der BNA zukommen lassen. Vielleicht sogar öffentlich als offenen Brief, begleitet von der Presse, damit es keiner unter den Tisch fallen lassen kann

Hallo zusammen, die variablen Netzentgelte sind sehr stark abhängig vom Netzbetreiber. Im Norden Deutschlands kann sich das rentieren, hier im Süden würdest Du damit kaum Modul 1 schlagen können. Hier liegen die Niedertarifzeiten zu den Tageszeiten im Sommer. Also für PV Besitzer im Süden sehr ungünstig. Das muss man sehr genau abwägen.

Ich denke für PV Anlagen Besitzer ist das den Sommer über ziemlich unspannend, egal wann die Zeiten sind.

Kenne persönlich niemanden, dessen Anlage (mit Speicher) im Sommer nicht 100% deckt.

Und für die Winter Monate ist es logisch und auch gut, dass der Niedrigtarif in die Solarstunden fällt. Dort sind die Strompreise am günstigsten und beide Effekte kombiniert, geben dann einem Speicher den nötigen “Hub”, dass Hamsterkäufe quasi jeden Tag lohnenswert sind.

Wären die Netzgebühren dagegen nachts reduziert, würden Strompreis und Netzgebühren genau Anti-zyklisch laufen und die verfrühte Beschaffung eher unlukrativer machen.

Entscheidend, da hast du vollkommen Recht, ist natürlich die Frage, ob man genug Verbräuche verschieben kann oder ob die Pauschale unterm Strich nicht einfach günstiger und effektiver ist.

Kann man nämlich auch so sehen, dass die Pauschale dann einfach die jährlichen Grundgebühren eliminiert und alles weitere dann nur noch reine Frage der echten momentanen Beschaffungskosten ist.

Aber man darf auch Modul 2 nicht vergessen: Wenn im Haushalt die Wärmepumpe oder Wallbox der einzige tatsächliche Stromfresser ist, dann wäre Modul 2 - also die tatsächliche Reduzierung der Netzgebühr für NUR den Wärmepumpen/EV Verbrauch, aber dafür ZU JEDER ZEIT ggf. Sogar die Beste Option.

Ich würde aus dem Bauch herraus aber auch 3 nehmen. Bietet einfach die technisch anspruchsvollere Spielwiese “zum Optimieren” :laughing:

:thinking::thinking::thinking::thinking::thinking: Modul 3 schließt Modul 1 nicht aus. Im Gegenteil Modul 3 gibt es NUR in Verbindung mit Modul 1. Also ich bin hochzufrieden hier im Norden. Von Oktober bis April , von 23-5 Uhr Reduzierung auf 0,69 Cent :smiling_face_with_sunglasses::smiling_face_with_sunglasses::smiling_face_with_sunglasses:

Ja, das ist klar - Meinte nur, dass 2 auch interessant sein kann, wenn man z.b. nur eine WP/EV hat, und die eher sorg- und timinglos betreiben möchte. Gerade für “Viel-Fahrer”, die von 10-14 Uhr schonmal gar nicht zuhause sind, aber täglich laden müssen / wollen.

Das kann sein. Dafür gibt es das Modell halt auch. Kann sich ja jeder frei entfalten. Für mich ist Model 1+3 mit den Reduzierungen meines VNB fast maßgeschneidert