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Mein Netzbetreiber verlangt eine Herstellererkärung nach FNN 4.12

Hallo,

da ich eine Nulleispeisung realisieren will, verlangt mein Netzbetreiber von mir den Nachweis der FNN 4.12.

Das System soll aus einem EM24, einem Cerbo GX und drei Multiplus II bestehen.

Natürlich noch PV - Module, Laderegler, Akku usw.

Im Downloadbereich gibt es zwar eine ESS Herstellererklärung, die bezieht sich allerdings nur auf FNN 4.10 und 4.11. Das Problem ist, ich kann nicht viel gegenüber meines Netzbetreibers argumentieren, da ich darüber keine Informationen habe.

Ist es denn nicht einfach möglich, die bestehende Erklärung auf FNN 4.12 zu erweitern?

Oder zumindest eine getrennte Erklärung FNN 4.12 zu erstellen?

Ich weiß ansonsten nicht wie ich zur Zulassung meiner Anlage kommen soll.


Viele Grüße

Multiplus-IIcerbo gxem24
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6 Answers
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netrange answered ·

Ich denke es geht hierbei um den Anschluß von Leistungen ... größer 30KW ... NICHT die PV Leistung ... sondern die Leistung , die mit Wechselrichtern ins Netz eingespeist oder auch gegen 0 gefahren werden KÖNNTE. Hast du denn soviel Leistung mit deinen Multis ???


Ich denke dieser Punkt würde wohl entfallen ... bei welchem EVU versuchst du das denn gerade ?

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·
Ich würde auf die TEN Thüringen tippen.
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blacknighthawk answered ·

Von 30 kW bin ich weit weg.

Im Moment plane ich mit einer Solarleistung von 11kWp und einem 3 Phasenbetrieb mit drei Multiplus II zu je 3 kW.

Dann noch einen Akku mit 48V / 320Ah

Ich schlage mich mit der Pfalzwerke Netz AG rum.


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netrange avatar image netrange commented ·
...Das scheint das gleiche zu sein wie bei "UNSERER" E-DIS


"soweit im jeweiligen Anschlußfall erforderlich: Zertifikat für die Leistungsflußüberwachung am Netzanschlußpunkt gemäß VDE-AR-N 4105"

Bei deiner Anlagengröße erfolgt diese über deinen normalen Netzzähler / Unterzähler des Systems ... und einen geänderten Netzanschlußpunkt hast du nicht ... du hast deinen normalen Netzanschluß über deinen Hausanschluß ...

da will wohl jemand das Ganze in die Länge ziehen ...


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blacknighthawk avatar image blacknighthawk netrange commented ·

Das Gefühl habe ich auch.

Aber wahrscheinlich sitzt dort am andern Ende jemand der keine Ahnung hat.

Die Frage ist nur, was soll ich jetzt machen?

Eine passendes Zertifikat werde ich von Victron sicher nicht bekommen.

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netrange avatar image netrange blacknighthawk commented ·

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021)
§ 8 Anschluss

Netzbetreiber müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anschließen, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht dieses oder ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist; bei der Prüfung des wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkts sind die unmittelbar durch den Netzanschluss entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt.

... Denke nicht das es mehr sein wird als 30kW insgesammt. Mal mit angeben ...

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netrange answered ·

... Das kann auch nicht von Victron kommen ... den die haben mit der Leistungsflußüberwachnung nix zu tun ...

... ich schaue nochmal in den Unterlagen ... das wäre eher was fürs PV Forum ...

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blacknighthawk answered ·

Das EEG ist sowieso ein Witz.

Aber was genau soll die markierte Stelle an meiner Stelle helfen. Alle Leistungsdaten hat mein Netzbetreiber auch schon von mir bekommen und daraus geht hervor dass ich unter 30kW bin.


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netrange avatar image netrange commented ·
Dieses Zertifikat ... Oder etwas in dieser Richtung benötigst du also nicht ...

Es entfällt also ...

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blacknighthawk answered ·

Also irgendwie habe ich jetzt den Faden verloren oder bringe was nicht zusammen.

Was hat denn diese Stelle aus dem EEG mit FNN 4.12 zu tun? Bzw. wie komme ich dadurch aus der Sache raus?

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netrange avatar image netrange commented ·
Es geht hierbei um den Netzverknüpfungspunkt ... Da es "KEINEN" anderen gibt als deinen eigenen Hausanschluß ... Entfällt es ...


Ein Zertifikat für eine Bestandszähleranlage mit bestehendem Hausanschlußkasten kenne ich nicht ...
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blacknighthawk avatar image blacknighthawk netrange commented ·



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Aber die FNN 4.12 hat doch nur etwas mit den Thema Nulleinspeisung zu tun und nicht mit dem Anschlusspunkt. Oder liege ich da falsch?

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netrange avatar image netrange blacknighthawk commented ·

Bei einem typischen Netzanschluss mit einer Leistung bis max. 30 kW kann von einer vernachlässigbaren, ausschließlich regelzeitbedingten Energiemenge ausgegangen werden...

Da steht es doch schon drin ...

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blacknighthawk avatar image blacknighthawk netrange commented ·
Den Satz habe ich schon gelesen, dachte aber das bezieht sich auf die Leistung meines vorhandenen Hausanschlusses der mit 3 x 63A abgesichert ist.


Oder bezieht sich dieser Satz tatsächlich auf die Leistung die ich einspeisen werde.

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daywalker79 answered ·

Das Thema ist zwar schon älter, aber ich springe nochmal auf.

Victron hat für die kleinen Multiplus-II eine Herstellererklärung für FNN 4.10 und 4.11 gemacht.
https://www.victronenergy.de/upload/documents/Herstellererkl%C3%A4rung-ESS-120919.pdf

Jetzt wäre es doch ein leichtes das Victron das auch für die größeren Multiplus-II wii den 48/8000 bestätigt, oder?
Weiß jemand ob und wie man mit so einem Anliegen auf Victron zugehen kann?


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